Folgende Gruppen sind anwesend: eine Seniorengruppe des ASB, eine Gruppe des Berufsbildungswerkes Bremen, eine zehnte Klasse der Gesamtschule Ost, eine Gruppe vom Verein „Blitz-Blank-Buntentor“, eine zehnte Klasse des Ökumenischen Gymnasiums in Bremen mit Gästen aus Tacoma, USA, eine Gruppe der Lebenshilfe Bremerhaven sowie Gäste des CDU-Landesverbandes Bremen-Stadt und eine zehnte Klasse des Schulzentrums Rockwinkel.
Meine Damen und Herren, seien Sie ganz herzlich willkommen! Ich freue mich über das Interesse an unserer Sitzung.
Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2002, Drucksache 15/1169.
Da der Senat um Behandlung während dieser Sitzung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zunächst über die Dringlichkeit des Antrags abstimmen.
Ich schlage vor, diesen Gesetzesantrag mit den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 16 bis 19 zu verbinden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden hier im Haus im Laufe der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) über verschiedene medienrechtliche Fragen debattieren. Für die grüne Bürgerschaftsfraktion sage ich: Wir lehnen die Verbindung des Tagesordnungspunktes, der jetzt hier ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
vorgelegt wird, das Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und mit dem Mediendienste-Staatsvertrag sowie dem Bericht des Medienausschusses des Landtags ab.
Wir meinen, wir haben hier zwei eigenständige Rechtsbereiche. Die Änderungen, die mit dem Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften vorgelegt werden, betreffen im Wesentlichen das Radio-Bremen-Gesetz und das Landesmediengesetz. Das sind andere Rechtsbereiche als die, die der Rundfunkänderungsstaatsvertrag betrifft. Wir haben nichts gegen die Dringlichkeit einzuwenden, sprechen uns aber gegen eine gemeinsame Beratung unter einem Tagesordnungspunkt aus. Darüber möchten wir abstimmen lassen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der Grünen: Wir lehnen diesen Antrag ab, denn wir sind der Meinung, dass man das sehr wohl gemeinsam behandeln kann. Gerade im Zusammenhang mit der Dringlichkeit dieser beiden Vorhaben, die ja nun nicht von einem Tag auf den anderen auf uns zugekommen sind,
sind wir der Meinung, dass wir das ruhig gemeinsam behandeln können, weil das zwei sehr wichtige Gesetze sind, die wir auch in diesem Zusammenhang präferieren und vor der Sommerpause auch noch beschließen können, weil das auch für den Standort Bremen sehr wichtig ist.
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, die übrigen Eingänge bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzung sowie dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.
2. Lebenspartnerschaftsgesetz und Verfassungsänderung umsetzen: Gesetz zur Anpassung des Landesrechts aufgrund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Änderung der Landesverfassung
5. Entwicklung eines Modells für ein integratives und international einsetzbares Bonussystem „Quality Shipping“
1. Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter – Auswirkungen des Bundesgesetzes im Lande Bremen