Protocol of the Session on March 21, 2002

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute liegt Ihnen hier ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen aus diesem Haus vor. Deshalb gehe ich auch von einer Zustimmung aller Fraktionen aus.

Ich möchte zwei Punkte zu der Novellierung des Bremischen Krankenhausdatenschutzgesetzes anmerken! Noch einmal zur Vorgeschichte: Bei der Debatte im Datenschutzausschuss hatten die Krankenhausvertreter uns dargelegt, wie sie eigentlich auf die Fehler oder auf die Mängel im Gesetz aufmerksam geworden sind. In Zusammenarbeit mit dem bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz hat man dann im Krankenhaus sofort reagiert und einen runden Tisch mit allen Beteiligten, mit Ärzten, mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, mit Klinikvertretern aus der Verwaltung und – das finde ich sehr wichtig – mit den Entwicklern der Software, der Firma SAP, die ja die Software ISH-Med zur Verfügung stellt, eingerichtet.

Dabei ist deutlich geworden, und das wäre jetzt die erste Forderung, die ich noch einmal für die Grünen heute vertreten möchte: Wenn künftig Software angeschafft wird, darauf hat uns dann auch der Landesbeauftragte noch einmal hingewiesen, ist es nicht selbstverständlich, dass die Softwareentwickler Sicherheitsstandards mitliefern und dass nicht gerade selbstverständlich Verschlüsselungstechniken mit eingebaut werden in diese Software. Wir Grünen finden, dass gerade das selbstverständlich sein sollte, wenn der Senat sich in den einzelnen Ressorts neue Software einkauft. Datensicherheit und Datenschutz werden sich zu einem wichtigen Faktor entwickeln, denn hier geht es um ganz heikle und sensible personenbezogene Daten.

Der zweite Punkt ist, wir fänden es wichtig, und das ist noch einmal eine Anregung, dass sich auch künftig öffentliche Einrichtungen freiwillig zertifizieren lassen, dass sie sich Datenschutzaudits einholen, die dann gegenüber den Kranken im Krankenhaus oder den Kunden in den jeweiligen Dienststellen belegen, dass hier sorgsam mit ihren Daten umgegangen wird. Das werden wir auch bei der Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes, das wir in diesem Jahr noch debattieren werden, noch einmal als einen besonderen Punkt einbringen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Das Wort erhält Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Krankenhaus werden besonders sensible persönliche Daten erhoben, gespeichert und übermittelt, das ist auch schon von den Vorrednern gesagt worden. Es ist also ein sehr sensibler Bereich, mit dem wir es zu tun haben. Stets wird durch die Zwischenschaltung von Informationstechnik das traditionelle Verhältnis zwischen Arzt und Patient berührt. Dieses Verhältnis beruht auf der berufs- und strafrechtlich festgeschriebenen Schweigepflicht des behandelnden Arztes. Im Krankenhaus nimmt der Patient oder die Patientin eine Kompaktleistung aus ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten in Anspruch und vertraut sich somit allen Personen an, die diese Leistungen erbringen.

Mit dem Bremischen Krankenhausdatenschutzgesetz wurden erstmals 1998 bereichsspezifische Regelungen des Datenschutzes für die Krankenhäuser im Land Bremen geschaffen. Oberster Grundsatz der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist danach die Erforderlichkeit der Datenerhebung und der weiteren Datenverarbeitung. Diesen Grundsatz hat der bremische Gesetzgeber auch auf die Verarbeitung der Patientendaten im Krankenhaus übertragen. Er hat insbesondere Regelungen zur kontrollierten und zweckgerichteten Datenübermittlung sowie Datentrennung erlassen. Diese gesetzlichen Bestimmungen haben sich in der Vergangenheit gut bewährt. Das hat auch der Landesbeauftragte in seinen Berichten bestätigt.

Allerdings haben wir es mit einem rasanten technischen Fortschritt auch in diesem Bereich zu tun. Durch die Einführung von Informationstechnik im Krankenhaus mit dem dadurch ermöglichten einfachen, schnellen und multiplen Zugriff auf Patientendaten ergeben sich Datenschutzprobleme, die durch organisatorische Maßnahmen und Sicherheitstechnik gelöst werden können. Einsichtnahme und Weitergabe beim Umgang mit der bisher üblichen Patientenakte können nicht ohne Weiteres auf das rechnergestützte Krankenhausinformationssystem und die elektronische Patientenakte übertragen werden. Durch technische und organisatorische Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass nur die in der entsprechenden Rechteliste definierten Zugriffe auf eine Patientenakte erfolgen können.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Software nicht erfüllt werden. Das nehmen wir ernst. Frau Stahmann hat schon darauf hingewiesen, dass entsprechend gehandelt worden ist und ein Workshop an einer Lösung arbeitet. Nach den vorliegenden Planungen ist vorgesehen, bis Ende August 2002 einen Referentenentwurf zu erarbeiten. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der zuständigen Deputationsbefassung

wird dann nach der Senatsbefassung Anfang 2003 die Bürgerschaft mit dem Ergebnis begrüßt werden. Ich bin sicher, dass es ein gutes Ergebnis wird.

(Beifall bei der SPD)

Daher begrüße ich auch den Antrag aller drei Fraktionen und hoffe, dass wir dann gemeinsam Anfang 2003 ein gutes Ergebnis vorlegen werden.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 15/1057 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

OFFENSIV-Gesetz

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2002 (Drucksache 15/1068)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 12. März 2002

(Drucksache 15/1095)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Röpke, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Frau Senatorin, wünschen Sie die Antwort hier mündlich zu wiederholen?

(Senatorin R ö p k e : Nein!)

Vielen Dank!

Es folgt eine Aussprache, wenn eine Fraktion dies verlangt. Das ist der Fall.

Dann treten wir in die Aus-sprache ein.

Das Wort hat der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wir sind uns hier im Haus alle darüber einig, dass das

Land Bremen sich in einer Haushaltsnotlage befindet, und wir müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, um im Jahr 2005 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Ich glaube, das eint uns alle hier im Haus.

Das Land Bremen hat zurzeit zirka 41 000 arbeitslose Frauen und Männer. Wie meine Kollegin Dreyer immer sagt, das sind 41 000 zuviel, und da hat sie Recht.

(Beifall bei der CDU)

Dabei ist Bremen in Prozentzahlen und in der Bewegung auf dem Arbeitsmarkt sogar besser als der Bundesdurchschnitt. Das spricht in diesem Fall für die gemeinsame Arbeit der großen Koalition hier in Bremen. Über 27 000 Menschen haben 2001 in Bremen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, und wir haben dafür allein 305 Millionen DM oder 156 Millionen Euro ausgegeben. Ich nenne diese Zahlen nicht, um Bremen schlecht zu reden, sondern ich nenne diese Zahlen nur, um noch einmal deutlich zu machen, in welcher Situation wir uns befinden. In einer solchen Situation, meine Damen und Herren, muss man jeden Weg gehen, der zu einem besseren Ziel führt.

Die Große Anfrage sollte eigentlich ein Antrag sein, das ist sicherlich im Haus bekannt, wieso sich soweit etwas verändert, das weiß auch jeder hier im Haus. Wir wollten vom Senat wissen, wie er den Gesetzentwurf beurteilt, die Initiative des Landes Hessen, der unter dem Begriff OFFENSIV-Gesetz bekannt geworden ist. OFFENSIV steht hier für optimal fördern und fordern, engagierter Service in Vermittlungsagenturen! Wenn Sie jeweils den ersten Buchstaben nehmen, dann kommen Sie auf den Begriff OFFENSIV, so ist der Titel zustande gekommen.

Weiterhin wollten wir Christdemokraten wissen, wie der Senat diese Initiative im Bundesrat begleiten wird. Die Antwort ist nicht besonders prall, aber sie ist auch kein Nein. Aber auch mit einer solchen Antwort kann man leben. Das Land Hessen macht mit dieser Initiative von seinem Recht nach Paragraph 101 a des Bundessozialhilfegesetzes Gebrauch, nämlich Versuche in der Sozialhilfe zu starten. Was ist der Inhalt dieser Gesetzesinitiative, was ist Ausgangspunkt dieses Reformvorhabens? Meine Damen und Herren, ein Zitat aus der Begründung lautet, „dass arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern und den Arbeitslosenhilfebeziehern immer dann am besten geholfen ist, wenn sie selbst die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einzubringen und weiterzuentwickeln.“

Genau nach der Maxime verfahren wir auch hier in Bremen zurzeit, und dies, was wir hier in Bremen machen, halten wir ja gemeinsam für gut, dann kann das also, wenn es im Vorwort der Gesetzesinitiative von Hessen steht, auch nicht verkehrt sein. Deshalb sollen Eigeninitiativen und Selbstheilungskräfte im

Vordergrund stehen und gefördert werden. Das ist das eine F in diesem Namen. Damit auch schlichte, einfache Arbeit ihre Frau und ihren Mann ernährt, ist eine Förderung der Niedriglöhne vorgesehen, nicht viel anders als das hochgelobte Mainzer Modell oder andere Kombilohnmodelle, die im Moment bundesweit praktiziert werden.

Die wesentlichen Veränderungen, die die Initiative vorschlägt, sind folgende:

Erstens: Vorrang von Arbeit, Qualifizierung oder qualifizierender Beschäftigung, Anspruch auf Qualifizierung und, wenn nötig, Vermittlung in Arbeit!

Zweitens: Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden gemeinsam in einer Vermittlungsagentur betreut, beraten und auch vermittelt, nicht in zwei oder drei, und mit zwei oder drei Formularen und Anträgen, sondern von einer Stelle, und das ist sicherlich auch eine gute Idee.

Drittens: Die Agentur und der Klient schließen einen für beide Seiten verbindlichen Eingliederungsvertrag ab.

Viertens: Die Zumutbarkeitsregelungen des SGB III und des Bundessozialhilfegesetzes werden angeglichen. Wenn kein anderer Weg der Beschäftigung möglich ist, werden Arbeitslosenhilfebezieher auch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Das ist der Vorschlag der Hessen.

Fünftens: eine Verpflichtung zur Mitwirkung des Klientels!