Ich glaube, dass dies Punkte sind, jedenfalls so, wie mir der Gesetzentwurf vorliegt – das ist von Herrn Jägers schon angesprochen worden, was die Tariftreuepflicht angeht, auch bezogen auf, und das war ja immer ein Kernpunkt, Herr Jägers, die Frage der Nachunternehmen –, die insbesondere in unserer bremischen Debatte von entscheidender Bedeutung sind, auch was die Inpflichtnahme der Nachunternehmen angeht und die Haftung der Hauptunternehmer auch für die Nachunternehmer, die eine Lösung der Fragen herbeiführen würden, die wir hier auch oft diskutiert haben, einschließlich der Punkte Nachweis und Kontrolle.
Es ist von Ihnen auch schon angesprochen worden, es reicht ja nicht, dass man Gesetze oder Vorgaben hat, es müssen auch eine effektive Kontrolle und Nachweise erbracht werden, einschließlich dann der wie hier im Paragraphen 7 vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten, um es dann auch nachhaltig zu unterstreichen. Also, ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, der dann in das Verfahren geht, auf einem guten Weg sind, diese Frage der Tariftreue auch abschließend zu regeln. Inwieweit, und das ist schon angesprochen worden, es dazu in Bremen eines eigenen Ausführungsgesetzes oder Landevergabegesetzes dann noch bedarf, werden wir im weiteren Verlauf feststellen müssen. Das werden wir dann genauso wie alle anderen Bundesländer hier auch in Bremen zu prüfen haben. Ob es dann ein Ausführungsgesetz gibt oder ob es Ausführungsbestimmungen geben muss, all dies sind Dinge, die wir dann nach dem Vorliegen des endgültigen Gesetzentwurfs und nach Abstimmung dazu hier in Bremen prüfen müssen.
Zum Thema Vergaben: Sie wissen, dass auch ich der Meinung bin, dass wir sinnvollerweise Vergabeausschüsse haben und es schon lohnt, über den Punkt eines zentralen Vergabeausschusses nachzudenken. Auch vor dem Hintergrund der Sicherheit derjenigen, die sich bewerben, also auch unter dem Gesichtspunkt von Unternehmen, kann es sinnvoll sein, eine solche zentrale Vergabestelle zu haben.
Ich denke aber, auch dies wird dann ein Thema sein, das sich dann im Zusammenhang mit dem Gesetz hier neu stellt und neu zu diskutieren ist. Insofern bleibt mir zu sagen, ich glaube, wir haben einen tüchtigen Schritt vorwärts gemacht seit unserer letzten Debatte und sind auf einem doch hoffnungsvollen Weg. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/916 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/902, Kenntnis.
Meine Damen und Herren, ich müsste jetzt den Tagesordnungspunkt drei, Elektronischer Arztbrief, aufrufen. In Anbetracht der Zeit sehe ich aber nicht, dass wir das abschließend abhandeln können.
Sind Sie damit einverstanden, dass das Präsidium die Tagesordnungspunkte aufruft, die ohne Debatte sind, um die Zeit zu nutzen?
Ich lese Ihnen einmal vor, welche Tagesordnungspunkte das sind: Tagesordnungspunkt zehn, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege, Tagesordnungspunkt zwölf, Gesetz zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes, Tagesordnungspunkt 14, Petitionsausschuss, Tagesordnungspunkt 15, Gesetz zur Änderung Bremischer Kostenordnung, Tagesordnungspunkt 24, Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht, Tagesordnungspunkt 28, Gesetz zur Änderung des Bremischen Aus
führungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, außerhalb der Tagesordnung Gesetz über den Eigenbetrieb GeoInformation, außerhalb der Tagesordnung Gesetz zur Umstellung von Vorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des Senators für Justiz und Verfassung auf Euro und außerhalb der Tagesordnung Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer fünfundvierzigsten Sitzung am 24. Oktober 2001 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege, Drucksache 15/840, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer fünfundvierzigsten Sitzung am 24. Oktober 2001 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes und des Zivildienstgesetzes, Drucksache 15/839, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!