Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 26. November 2001 (Drucksache 15/915)
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Verbindung der Tagesordnungspunkte neun, 13, 16 bis 19, 22 und 23, hier geht es unter anderem um die Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 1999, Jahresbericht 2001 des Rechnungshofs, die Rechnung des Rechnungshofs des Haushaltsjahres 2000 und Berichte und Anträge des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, der Tagesordnungspunkte 26 und 27, es handelt sich hier um das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen und das Gesetz zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und TechnikManagement Bremen, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Gesetz über den Eigenbetrieb GeoInformation Bremen befassen, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit Gesetzen zur Umstellung auf den Euro befassen, und letztlich zur
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Land- tag) wurde vereinbart, dass am Mittwochvormittag nach der Fragestunde der Tagesordnungspunkt sieben, Neubürgeragentur jetzt auf den Weg bringen, und danach der Tagesordnungspunkt 29, Vergabe öffentlicher Aufträge unverzüglich regeln, aufgerufen werden.
Zu Beginn der Sitzung am Mittwochnachmittag werden der Tagesordnungspunkt neun, Grundsatzpositionen der bremischen Haushalts- und Finanzpolitik, und die damit verbundenen Vorlagen behandelt.
Zu Beginn der Sitzung am Donnerstag werden zuerst die Drucksache 15/906, Technologieoffensive für das Land Bremen, und im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 25, Viertes Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven, aufgerufen.
Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Kosten des Baus einer Katapultanlage im Fallturm“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
für den Bau einer Katapultanlage im Fallturm eingehalten oder überschritten werden, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Zweitens: Wer wird für gegebenenfalls anfallende Mehrkosten aufkommen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Erstens: Auf der Grundlage eines Antrags der ZARM-Fallturm-Betriebsgesellschaft und einer Machbarkeitsstudie von Professor Dr.-Ing. Karl Popp von der Universität Hannover wurde vom Senator für Bildung und Wissenschaft im Mai 1999 eine anteilige Finanzierung an der Investitionsmaßnahme Kapselkatapult für den Fallturm Bremen in Höhe von 2,5 Millionen DM bewilligt. Zur Abdeckung der voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 5,68 Millionen DM wurden weitere 1,2 Millionen DM aus Eigenmitteln der ZARM-FAB und 1,98 Millionen DM über einen durch Bremen zu verbürgenden Kredit vorgesehen. Im Herbst 2000 wurde von der ZARM-FAB vorgeschlagen, das Kapselkatapult nicht, wie vorgesehen und begutachtet, als Gummizwillen-Katapult, sondern als Vakuum-Linear-Katapult, bei dem das Vakuum der Fallröhre als Antrieb zur Beschleunigung genutzt werden soll, zu errichten. Gleichzeitig wurde von der Gesellschaft ein überarbeitetes Finanzierungskonzept vorgelegt, nach dem sich bei Umsetzung der neuen Technik eine erhebliche Kosteneinsparung ergeben sollte. Auf Veranlassung des Senators für Bildung und Wissenschaft wurde vor der Realisierung dieses Konzepts ein weiterer Wissenschaftler mit der Begutachtung des neu vorgeschlagenen Katapult-Prinzips beauftragt. Professor Dr.-Ing. Besdo von der Universität Hannover hat das Gutachten im Oktober 2001 vorgelegt. Eine Auswertung des Gutachtens wird zurzeit vorgenommen. Es ist damit zu rechnen, dass sich aus der mit der Begutachtung verbundenen Zeitverzögerung und aus den technischen Vorgaben des Gutachtens selbst Mehrkosten ergeben, die voraussichtlich in Höhe der von der ZARM-FAB vorgesehenen Einsparungen liegen werden. Das neue Katapult-Konzept wird daher aller Voraussicht nach in dem ursprünglich beantragten Kostenrahmen umgesetzt werden können. Das vorgesehene Ausgabevolumen wird somit nach aktuellem Kenntnisstand nicht überschritten werden. Zweitens: Nach der Antwort zu eins ist mit Mehrkosten nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.
Herr Senator, ich finde es etwas verwunderlich, dass man, nachdem man offensichtlich eine Grundsatzentscheidung für eine solche Katapultanlage getroffen hat, dann im laufenden Verfahren unterschiedliche Gutachten einholen muss, weil man dann feststellt, dass offensichtlich der erste Vorschlag technisch nicht optimal ist. Ist das nicht ein bisschen die verkehrte Reihenfolge?
Hier sind hoch qualifizierte Wissenschaftler dabei, ein gut laufendes Projekt an der Universität weiter zu verbessern und auch die Attraktivität des Wissenschaftsangebots zu verbessern. Sie haben uns etwas vorgeschlagen, das im Laufe der Zeit erstens preiswerter werden sollte – 770 000 DM sollten eingespart werden – und, was genauso oder noch wichtiger ist, es sollte eine wesentlich modernere Struktur, nämlich diese Vakuumlösung, gefunden werden. Wenn der Senator oder die Behörde dann sagt, wir wollen weder die Einsparung noch das modernere Konzept, dann, denke ich, wäre die Frage eigentlich angebrachter gewesen. Ich finde, wenn wir sparen können, und wir können ein moderneres Konzept nutzen, dann war zumindest diese Begutachtung auf jeden Fall richtig. Wir haben jetzt, wenn sich das alles tatsächlich so umsetzen lässt, wie es im Augenblick geplant ist, ein moderneres Verfahren und haben keine Kostenüberschreitung. So haben wir nichts falsch gemacht!