Wenn Sie sich entsinnen, was ich beim letzten Mal gesagt habe, das hätte man eben nicht in dieser Gründlichkeit und mit dieser auch rechtssicheren Ausformulierung hinbekommen, denn Sie haben sich vor einem Monat oder vor zwei Monaten bezogen auf zwei Gesetze, die in Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg eingebracht wurden, die sehr grob sind. Ich prophezeie Ihnen, dass die demnächst eine Novellierung vornehmen müssen. Wir haben noch eine Fülle von Fragen damals offen gehabt, zum Beispiel der Begriff der Wohnung. Sollen damit auch Nebenräume umfasst werden? Das ist jetzt gelöst! Der Begriff des unmittelbar angrenzenden Bereichs, das ist jetzt gelöst! Für welche Zeitdauer soll solch eine Maßnahme greifen? Das ist jetzt gelöst! Die Möglichkeit zur vorzeitigen Aufhebung der Maßnahme ist jetzt gelöst, ich kann das fortsetzen!
Das ist hier erstmals und zusammen mit Nordrhein-Westfalen eine juristisch korrekte und umfassende Regelung, und ich glaube, hier braucht es auch nicht wie in Hamburg und möglicherweise auch in Mecklenburg-Vorpommern demnächst eine Novelle zu geben, sondern das kommt jetzt genau richtig. Wir haben in der letzten Parlamentssitzung gesagt, wir werden das noch vor dem Ende dieses Jahres einbringen. Es erfolgt jetzt bereits Ende Oktober, und ich glaube, schneller und besser kann man es nicht machen.
September hat sich die Sicherheitslage, wie Ihnen bekannt ist, weltweit geändert. Die Bedrohung durch terroristische Gewalttaten muss auch als langfristige Bedrohung angesehen werden, hier wird sich wahrscheinlich in der nächsten Zeit leider Gottes nicht sehr viel ändern. Wir müssen gemeinsam den Kampf gegen den internationalen Terrorismus aufnehmen, um das Leben und die Gesundheit unserer Bürger zu schützen.
In diesem Kampf können wir nur bestehen, wenn alle Staaten der zivilisierten Welt zusammenstehen, und auf unser föderales System bezogen heißt das, wenn auch alle Bundesländer hier gemeinsam eine solche Regelung, wie sie verabredet ist, zwischen den einzelnen Innenministern geschaffen wird. Es darf keine weißen Flecken auf der Landkarte der Terrorismusbekämpfung geben, nur ein lückenloses Vorgehen ermöglicht den Erfolg. Deshalb muss auch Bremen, wie jetzt mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf, seinen Beitrag leisten, und es muss ihn jetzt leisten.
Meine Damen und Herren, ich finde es sehr sinnvoll, wenn, ich habe das mit dem Kollegen Bartling, dem Innenminister aus Niedersachsen, so verabredet, dass Bremen – umschlossen von Niedersachsen – eine weitgehend identische Regelung vorlegt wie Niedersachsen. Die beiden Regelungen sind jedenfalls weitgehend identisch!
Meine Damen und Herren, die Sicherheitsbehörden müssen alle rechtlichen Mittel an die Hand bekommen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können, um, und das ist jetzt im Moment das Ziel, bundesweit die so genannten Schläfer zu entdecken, die es ja in der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat. Wir haben ja die bekannten Beispiele aus Hamburg, aus Bochum und anderenorts.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist eben nicht ausgeschlossen, dass es auch in Bremen solche Personen gibt, die für terroristische Anschläge in Frage kommen. Das heißt, die Schläfer müssen enttarnt werden, damit sie nicht weiter ihre kriminellen oder terroristischen Handlungen bei uns planen und ausführen können, denn Deutschland darf nicht weiter wie bisher, und ich glaube, das sind wir unseren amerikanischen Freunden nach den Ereignissen am 11. September schuldig, Ruheraum und logistischer Aufbereitungsraum für Terrorhandlungen bleiben.
Meine Damen und Herren, die Rasterfahndung ist ein unverzichtbares polizeiliches Mittel, um das von mir genannte Ziel zu erreichen. Nach den bisherigen Ermittlungen in den Vereinigten Staaten und in Deutschland, vor allem in Hamburg, trifft auf die Tatverdächtigen ein Bündel von Merkmalen gemeinsam zu. Diese Merkmale setzen sich aus Informationen zusammen, die in den Dateien der verschiede
nen Behörden und Institutionen, aber auch bei Privaten gespeichert sind, zum Beispiel bei Einwohnermeldeämtern, im Ausländerzentralregister, bei Sozialämtern, bei Hochschulen oder beim Luftfahrtbundesamt.
Das hat überhaupt nichts, Herr Dr. Güldner, zu tun mit dem System Inpol, sondern hier geht es ja gerade darum, außerhalb des polizeilichen Bereichs vorhandene Datenbestände miteinander abzugleichen und nicht die Datenmengen, die Sie vorhin mit Inpol genannt haben und weshalb das System nicht arbeitet, damit in Verbindung zu bringen, vorhandene Dateien über Personen, wo personenbezogene Daten gespeichert sind, miteinander abzugleichen, und zwar automatisiert. Das ist wieder etwas anders als das, was Sie angeführt haben aus den achtziger Jahren, Anfang der achtziger Jahre. Damals gab es gar nicht die technische Möglichkeit des automatisierten Datenabgleiches, jedenfalls nicht in dieser Form, wie er jetzt stattfindet.
Meine Damen und Herren, der Abgleich dieser verschiedenen Daten ermöglicht es, anschlagbereite Personen zu identifizieren und aus ihrer Anonymität zu reißen. Wenn jetzt die Diskussion von Einzelnen darüber geführt wird, ob das wirkungsvoll ist oder unwirksam ist, wie heute in der Zeitung nachzulesen ist, meine Damen und Herren, selbst wenn nur ein Terrorist durch solche Rasterfahndung entdeckt wird, ein Terrorist daran gehindert wird, so etwas zu tun, was in den USA leider geschehen ist, dann hat diese Gesetzesänderung, dann hat die Rasterfahndung schon ihren Sinn erreicht.
Der Abgeordnete Herderhorst hat bereits darauf hingewiesen, dass die Strafprozessordnung eine Rechtsgrundlage für die Rasterfahndung bereits enthält, allerdings nur für repressive, das heißt strafprozessuale Maßnahmen. Wir wollen hier die Rasterfahndung zur Verhinderung von eventuell bevorstehenden Taten regeln, das heißt also im präventiven Bereich und damit im Polizeigesetz. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen werden verpflichtet, der Polizei Daten für einen Datenabgleich zu überlassen. Dies, meine Damen und Herren, und hier sind die Hürden sehr hoch, ist nur zulässig zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder zur Verhütung einer Straftat von erheblicher Bedeutung.
Das, was Sie gefordert haben, Herr Abgeordneter Dr. Güldner, steht hier bereits darin. Damit ist also die Befürchtung, dass hier nun alle Bürger ständig überprüft werden bei allen möglichen Anlässen, wirklich unbegründet, so hoch kann man Hürden gar nicht hängen, dass eine solche Befürchtung auch nur entstehen kann.
Bei aller Entschlossenheit, meine Damen und Herren, darauf will ich aber auch hinweisen, dürfen wir unsere rechtsstaatlichen Prinzipien nicht aus den Augen verlieren, um unser freiheitliches Gemeinwesen zu bewahren.
Ganz wesentlich ist für die rechtsstaatliche Absicherung die Frage, wer die Maßnahme anordnet und überwacht. Wir haben hier ein vierstufiges Sicherungsskonzept, meine Damen und Herren, ein vierstufiges Sicherungskonzept vorgesehen, das meiner Ansicht nach eine optimale Kontrolle gewährleistet. Die erste Stufe ist der Behördenleitervorbehalt, das heißt, die Maßnahme oder die Anordnung der Maßnahme kann nur vom Leiter der Behörde, also in Bremen vom Polizeipräsidenten, weitergegeben werden.
Die zweite Stufe ist, die Maßnahme kann nur mit Zustimmung des Senators für Inneres geschehen. Hier wird nochmals behördenintern überprüft, ob die Maßnahme wirklich notwendig ist. Die dritte Stufe ist die Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten, der parallel zur Anordnung der Maßnahme von dieser unterrichtet wird. Die vierte Stufe, meine Damen und Herren, ist die parlamentarische Kontrolle durch den eigens zum Polizeigesetz eingerichteten Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft.
Es ist richtig, Dr. Güldner, dass sich andere Länder für den Richtervorbehalt entschieden haben, aber ich meine, dass hier dieses Parlament, in der nicht nur ein Richter, sondern mehrere Abgeordnete, die alle Bereiche unserer Gesellschaft repräsentieren, eine bessere Kontrolle garantiert als ein Einzelner.
Eine weitere Sicherungsmaßnahme ist die angeordnete Pflicht zur unverzüglichen Löschung der Daten nach Abschluss der Maßnahmen. Damit ist sichergestellt, dass der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nicht über das unbedingt notwendige Maß hinausgeht.
Fazit ist, dass die vorgeschlagene Neuregelung mit ihren strengen Voraussetzungen und den zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen rechtsstaatliche Erfordernisse enthält, ohne die sicherheitspolitisch gebotenen Anforderungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu vernachlässigen.
Herr Dr. Güldner, noch ein Wort zum Abschluss, das die Hochschulen betrifft! Wir haben es jetzt mit dem Thema Schläfer zu tun, die bisher – so zeigt es sich in Hamburg – alle Studenten waren und aus dem Hochschulbereich kamen. Das heißt nicht, dass jetzt Studenten aus bestimmten Ländern, die zurzeit inkriminiert sind, damit einem Generalverdacht unterliegen. Im Gegenteil werden diejenigen, die aus diesen Ländern kommen, durch solche Rasterfahndungen entlastet, wenn wir, wenn die Poli
Wir wollen, und in dieser Frage bleibt der Senat dabei, das darf ich in aller Deutlichkeit sagen, dass Bremen als Hochschulstandort für ausländische Studenten, damit auch für Studenten aus diesen Regionen, attraktiv bleibt und attraktiver wird. Sie müssen hier nicht befürchten, durch die Rasterfahndung oder anderes mehr verfolgt zu werden.
Sie sehen sich hier einer rechtsstaatlichen Kontrolle gegenüber, meine Damen und Herren, an der keiner etwas auszusetzen hat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dieser letzte Punkt ist so gravierend und betrifft ja eine ganze Reihe von Hochschulen und eine große Anzahl von Studierenden hier in unserem Land Bremen, diesen Punkt kann man einfach so nicht stehen lassen. Wenn das richtig ist, was Sie jetzt sagen, dass jeder, der sich nie irgendeines Verdachtes schuldig gemacht hat, zunächst erst einmal sozusagen weiß gewaschen werden muss, um zu wissen, dass er nicht weiter staatlich verfolgt wird, ist dies die absolute Umkehrung der Unschuldsvermutung, die zu den Kernbeständen des Rechtsstaates in der Bundesrepublik Deutschland gehört.
Wenn Sie diese Botschaft an die internationalen Studierenden unserer Hochschulen aussenden, dann können Sie auch gleich die Botschaft aussenden, dass das, was dieses Haus beschlossen hat, nämlich die vermehrte Öffnung unserer Hochschulen in den internationalen Bereich hinein, mit dieser Aussage, die Sie heute gemacht haben, ad acta gelegt wird. – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/863 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/866 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/863 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/866 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!