Es ist, glaube ich, auch wichtig zu betonen, das klang auch schon an, dass sich das Bremer Gesetz aus dem Jahr 1997 oder 1996 bewährt hat. Das zeigen die Erfahrungen mit diesem Gesetz. Der Bund hat sich auch weitgehend an unserer Lösung orientiert. Diese Lösung findet sich auch in den entsprechenden Landesgesetzen anderer Länder wieder.
Auch wenn wir nachbessern müssen, Frau Linnert, muss man doch einmal daran erinnern, wie die Diskussion damals lief. Es ist ja keineswegs so, dass hier Bremensien in das Gesetz aufgenommen wurden, sondern es gab ja eine bundesweite Debatte über dieses Umlageverfahren und auch über die Frage, welche Kosten denn im einzelnen von dieser Umlage erfasst werden können und sollen. Es war keineswegs so, dass nur Bremen diesen Weg gegangen ist, die Schulkosten zu erfassen, sondern auch andere Länder haben das aufgenommen. Ich habe auch verfolgt, wie diese Debatte in den letzten Jahren gelaufen ist. Insofern haben wir uns immer auch in einem Geleitzug mit den anderen Ländern bewegt.
bundesweite Debatte gewesen. Ich darf daran erinnern, es war nur die Freie und Hansestadt Hamburg, die sich ganz klar, ich glaube, Hessen war damals auch noch an der Seite Hamburgs, zu der dualen Ausbildung bekannt hat, alle anderen Länder wollten allein schon wegen des Verbundes der Umschulung mit der Ausbildung und auch wegen der vorhandenen Kapazitäten, natürlich auch mit Blick auf die Kosten, daran festhalten. Ich kann mich gut an die Diskussion damals erinnern, und wir haben diese Entscheidung damals bewusst getroffen. Im Bildungsressort gab es damals in der Tat etwas abweichende Stimmen, weil wir die Kapazitäten hatten und den Verbund mit dem Arbeitsamt bezüglich der Umschulung erhalten wollten, und deshalb ist damals diese Entscheidung auch bewusst getroffen worden.
Wir haben jetzt eine andere Situation. Die Diskussion um die bundesweite Regelung war kurz vor dem Abschluss. Ich bedauere es außerordentlich, dass es diesen Normenkontrollantrag gegeben hat. Das hat uns wieder bundesweit ein Stück zurückgeworfen, man muss sagen, es ist bedauerlich, dass der Freistaat Bayern hier ausgeschert ist, auch wenn es, Herr Oppermann, natürlich das legitime Recht des Freistaates ist, selbstverständlich diesen Normenkontrollantrag zu stellen.
Ich darf dennoch sagen, dass es aus der fachpolitischen Sicht bedauerlich gewesen ist. Es war ein Rückschlag für die notwendige Vereinheitlichung dieser Ausbildung bundesweit.
Es wirft uns in Bremen jetzt nicht meilenweit zurück, das muss ich auch betonen, denn wir waren schon fortschrittlich und relativ weit mit unserem Gesetz. Wir haben nur einen gewissen Anpassungsbedarf. Diesen Anpassungsbedarf haben wir Ihnen mit der Vorlage des Senats dargelegt. Ich freue mich, dass diese Anpassung hier auf allgemeine Zustimmung stößt.
Wir werden schon in der nächsten Woche in der Deputation den nächsten Schritt gehen. Nach dem Gesetz kommt die ausführende Rechtsverordnung, auch die haben wir jetzt ausgearbeitet und intern mit dem Finanzressort abgestimmt, so dass wir Ihnen schon in der nächsten Woche auch die entsprechende Rechtsverordnung präsentieren können. Dann können wir sagen, die Rechtsgrundlagen sind wieder so weit klar, dass wir gemeinsam mit dem Arbeitsamt, das hier dankenswerterweise auch eine sehr große Rolle in der Umschulungsförderung spielt, diesen wichtigen Bereich auch weiter beackern können und wir weiter sicherstellen können, dass die
ser für die Gegenwart und für die Zukunft so wichtige Bereich auch mit qualifizierten Fachkräften bestückt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege, Drucksache 15/ 840, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 15/705, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) bis 14.30 Uhr.
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet. Auf dem Besucherrang begrüße ich Besucherinnen und Besucher des Bürgervereins Blumenthal, eine Gruppe Senioren vom Kundenservice Telekom, eine Besuchergruppe der CDU-Fraktion, eine Gruppe des Bremer Wirtschaftsinstituts „Unterweser“ und Besucherinnen und Besucher des Gustav-HeinemannBürgerhauses. Herzlich willkommen hier in unserem Haus!
Einführung eines Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes – Chance für eine neue Partnerschaft zwischen Regierung und Bürgerinnen und Bürgern
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informations- freiheitsgesetz – BremIFG)
Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Perschau, ihm beigeordnet Staatsrat Metz. Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich frage Sie, Herr Bürgermeister Perschau, ob Sie dies möchten? – Das ist nicht der Fall. Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. Ich frage, ob in die Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall. Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet. Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage. Das Wort erhält der Abgeordnete Schildt.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion liegt Ihnen vor. Hierin geht es um die Einführung eines bremischen Informationsfreiheitsgesetzes, dessen Kern eine neue Partnerschaft zwischen Regierung und Bürgerinnen und Bürgern sein könnte. Weniger Geheimniskrämerei bei Behörden und Regierungen ist keine Frage der politischen Gesinnung, sondern des reines Gewissens. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen gehen in einem freiheitlichen Staat Hand in Hand. Ein neues Gesetz soll jetzt Vorgänge in den deutschen Verwaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger durchsichtig machen. Durch das Informationsfreiheitsgesetz soll es eine Änderung des preußischen Verwaltungsprinzips geben, dass alles, was die Obrigkeitsverwaltung tut, grundsätzlich geheim und nur im Ausnahmefall öffentlich ist. Das heißt, es geht in Richtung eines liberalen, sozusagen skandinavischen Staatsverständnisses, dass der Staat für den Bürger handelt und staatliches Handeln nur ausnahmsweise geheim ist. Deswegen setzen wir uns als SPD-Bürgerschaftsfraktion im Land Bremen dafür ein, dass es ein Informationsfreiheitsgesetz gibt.
Warum? Weil ausweislich der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD in fast allen Bundesländern einschließlich des Bundes über die Einführung beziehungsweise Weiterentwicklung eines Informationsfreiheitsgesetzes diskutiert wird! An dieser Stelle ist besonders die Initiative der CDU in Nordrhein-Westfalen von Herrn Rüttgers zu benennen, der nebenbei auch Pate für die Überschrift unserer Großen Anfrage gestanden hat. Bundesinnenminister Schily hat im Sommer dieses Jahres auf dem Kongress „Internet – eine Chance für die Demokratie“ gesagt, ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Nur, wer gut informiert ist, ist in der Lage, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Information ist die Grundvoraussetzung für die Bürgerinnen und Bürger, um mitreden und sich engagiert in den politischen Willensbildungsprozess beteiligen zu können.“ So der Bundesinnenminister Otto Schily! Meine Damen und Herren, diesen Anspruch löst das Bundesinnenministerium mit dem Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes ein, das unter www.bim.bund.de im Internet steht und dort bis zum 17. Juli dieses Jahres zur Diskussion stand. Die Bundesregierung will die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Willensbildungsprozess durch ein Informationsfreiheitsgesetz stärken. Jeder soll unabhängig von einem besonderen Interesse einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu den Akten und sonstigen Informationen der Bundesbehörden erhalten. In Bremen hat unser innenpolitischer Sprecher Hermann Kleen bereits im Mai 2000 darauf hingewiesen, dass es in Bremen Handlungsbedarf gibt. Dies hat auch Herr Bürgermeister Perschau erkannt, der sich gern als der Motor der Verwaltungsmodernisierung in Bremen versteht und auch so gesehen wird, und dies wird bundesweit anerkannt. Insoweit ist es besonders zu begrüßen, Herr Bürgermeister, dass es in Ihrer Verwaltung einen Diskussionsentwurf schon seit dem Mai des Jahres 2000 gibt, der einen Vorschlag zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes macht. Es ist nur schade, dass wir in der Koalition bis heute nicht in der Lage gewesen sind, dies an die Öffentlichkeit zu holen.
Meine Damen und Herren, Informationsfreiheit ist das Recht auf Wissen. Informationsfreiheit bedeutet, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, alle Informationen zu sehen, die als Grundlage für behördliche Entscheidungen verwendet werden. Der Artikel 20 unseres Grundgesetzes sagt, ich darf zitieren: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Um jedoch diesem hohen Auftrag gerecht zu werden, muss der Bürger die Möglichkeit haben, sich über staatliche Belange zu informieren. Dies wird durch den Staat durch Rundschreiben, Broschüren
und amtliche Mitteilungen nur teilweise erfüllt. Weitergehende Informationen bleiben mit Verweis auf die Amtsgeheimnisse der Öffentlichkeit noch weitgehend verschlossen. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Informationen und Handlungen des Staates erst durch die Steuerzahler und somit die Bürger möglich gemacht werden. Allein daraus ergibt sich aus meiner Sicht der Anspruch für die Bürger auf eine allumfassende Information.
Mir bleibt gänzlich unverständlich, dass vielfach sogar Verwaltungsvorschriften, die die Behörden bei ihrer Gesetzesauslegung binden, für den Bürger verschlossen bleiben. Da hat das Haus des Finanzsenators mit der Veröffentlichungspflicht für solche Verwaltungsvorschriften eine wirklich neue und kluge Idee hervorgebracht, die nicht wieder in den Schubläden der Verwaltung verschwinden sollte.
Ein Informationsfreiheitsgesetz legt im Kern also fest, dass die meisten behördlichen Informationen als Akten beschrieben öffentlich zugänglich sind und damit von jedem Bürger und auch von juristischen Personen eingesehen werden können. Einschränkungen gibt es nur dann, wenn die Rechte anderer betroffen sind, bei persönlichen Daten oder Geheimnissen. Das Parlament, Landtag, die Stadtbürgerschaft und die Stadtverordnetenversammlung und Gerichte fallen nicht unter dieses Gesetz. Trotz des Begriffes Akteneinsicht gilt das Informationsfreiheitsgesetz nicht nur für schriftliche Dokumente. Der Begriff Akte umfasst auch jede weitere Aufzeichnung, wie zum Beispiel Tonträger, Disketten, Fotos und Videos. Bisher haben nur Journalisten weitergehende Rechte, die im Pressegesetz definiert sind. Doch auch Reporter haben nur das Recht auf Auskunft und können nur selten Originalunterlagen einsehen.
Ist Informationsfreiheit ein Weg aus der Korruption? In den vergangenen 30 Jahren haben die Gesetzgeber verschiedener europäischer Staaten und der USA Informationsfreiheit als ein Mittel gegen Korruption entdeckt. Schweden war bereits im Jahr 1766 das erste Land, in dem solche Rechte eingeführt wurden, und die Resultate können sich sehen lassen. Weltweit hat Schweden die geringste Anzahl von Korruptionsfällen und ein Höchstmaß an Vertrauen durch die Bürgerinnen und Bürger erlangt. Das in den USA unter dem Namen Federal Information Act bekannte Programm verschafft dort jedem Bürger die Möglichkeit, den Behörden in die Karten zu schauen. Vorgänge in der Verwaltung können einfach nachvollzogen werden, da der Bürger bei jedem Staatsdiener jederzeit in den Aktenschrank schauen kann.
Ein Informationsfreiheitsgesetz sorgt für mehr Transparenz in der Verwaltung und wirkt damit effektiv Korruption und Amtsmissbrauch vor. Im Umkehrschluss unterstellt ein Informationsfreiheitsgesetz allerdings jedoch nicht, dass die Verwaltung generell korrupt ist.
Meine Damen und Herren, trägt das Informationsfreiheitsgesetz zur Belastung oder höheren Kosten bei? Ein oft zitiertes Argument gegen das Informationsfreiheitsgesetz sind die Kosten, die durch die Bereitstellung der Unterlagen entstehen, die angeblich zu hoch seien. Erfahrungen aus Bundesländern, in denen es bereits Informationsfreiheitsgesetze gibt, widerlegen dies. Gestützt auf die Antwort auf die Große Anfrage kann die Behauptung, dass die Verwaltung mit Mehrarbeit überschüttet wird, auch nicht aufrechterhalten werden.
Ich fasse daher für die SPD-Fraktion zusammen: Ich bedanke mich bei der Verwaltung des Finanzsenators dafür, dass sie als Anlage zur Großen Anfrage eine synoptische Aufstellung über die aktuellen Informationsfreiheitsgesetze beigefügt hat. Dies kann uns die Diskussion über den Gesetzentwurf der Grünen und den hausinternen Entwurf des Finanzsenators im Medienausschuss leichter machen.
Es ist daher zu begrüßen, dass zu Frage Nummer sieben „Beabsichtigt der Senat, die Erfahrungen anderer Staaten und Bundesländer auszuwerten für eine entsprechende Regelung auch in Bremen initiativ zu werden?“ die Antwort lautete: „Der Senat beabsichtigt, die Erfahrungen in seine Überlegungen einzubeziehen.“ Es ist daher zu begrüßen, dass es der CDU-Bürgerschaftsfraktion heute Morgen gelungen ist, es so zu verstehen, dass der Senat grundsätzlich nichts gegen eine weitere Diskussion über das Informationsfreiheitsgesetz hat, sondern einer Überweisung des Antrages der Grünen durchaus positiv gegenüberstehen würde.
Gerade deswegen und wegen der Entwicklung in anderen Bundesländern und im Bund ist es noch einmal zu begrüßen, dass die CDU-Fraktion sich heute Morgen dafür entschieden hat, der Überweisung des Gesetzentwurfs der Grünen federführend an den Medienausschuss und zur Nachricht an den Datenschutzausschuss zuzustimmen. Beteiligte Ausschüsse sollten sein, ich wiederhole: der Datenschutzausschuss und federführend der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es ist dazu notwendig, dass uns der Entwurf des Finanzsenators mit zur Verfügung gestellt wird. Wir sollten auch die Ergebnisse der Anhörung des Parlaments in Nordrhein-Westfalen vom Mai dieses Jahres zu dem gleichen Thema mit anfordern.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich verstehe es bei der Zustimmung der Fraktionen der CDU und der SPD zur Überweisung nicht so, dass automatisch abgeleitet werden kann, dass wir im Detail bei den jeweiligen Punkten der Grünen dafür oder dagegen sind, sondern wir sollten die Diskussion gemeinsam im Medienausschuss ausgiebig führen. Ich beantrage deswegen bei der Abstimmung des Antrages der Grünen eine Unterbrechung der ersten Lesung und eine mit der Koalition und den Grünen abgestimmte Überweisung an den Medienaus
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Genehmigung des Präsidenten beginne ich diese Bürgerschaftsdebatte gleich mit einem Ausspruch von Kurt Tucholsky, der mir außerordentlich gut gefallen hat. Kurt Tucholsky hat gesagt: „Das deutsche Schicksal: vor einem Schalter zu stehen; das deutsche Ideal: hinter einem Schalter zu sitzen.“ Das fand ich doch durchaus passend als Einleitung für diese Bürgerschaftsdebatte, in der es sich vorrangig um die Verwaltung, die Organisation und das Zusammenspiel mit den Bürgern handelt.
Die grüne Bürgerschaftsfraktion hat den festen Willen, eine sanfte Revolution in den bremischen Amtsstuben einzuläuten. Das ist also nichts Gefährliches. Einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein machen es uns vor, andere Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern – der Kollege Schildt erwähnte es schon – und Niedersachsen stehen in den Startlöchern und debattieren auch schon im parlamentarischen Verfahren über Informationsfreiheits- oder Informationszugangsgesetze.
Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der den freien Zugang zu Informationen im Land Bremen vorsieht, mit dem jede Frau und jeder Mann das Recht auf den freien Zugang zu Informationen in der bremischen Verwaltung erhält. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der persönlichen Betroffenheit. Es geht um ein Mehr an Transparenz, mehr Service und mehr Bürgerorientierung. Akteneinsicht statt Geheimniskrämerei lautet das Motto.