Protocol of the Session on October 24, 2001

(Abg. K l e e n [SPD]: Weil wir dem Bun- desrecht Genüge tun!)

Das eine Argument hier heute aus der Presse von Ihnen, Herr Kleen, ist, dass es ja keine Sanktionen für den Vermieter gäbe, wenn er dies nicht tut. Wir beschließen also ein Gesetz, mit dem jemand per

Gesetz rechtsstaatlich dazu aufgefordert wird, etwas zu tun, und wir begründen es damit, dass es dann ja hoffentlich schon keiner macht, weil es ja keine Sanktionen gäbe und deswegen schon nicht so schlimm wäre.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die zweite Begründung, und die haben Sie auch gerade genannt, ist, dass das Gesetz Anfang nächsten Jahres schon wieder geändert wird, und dann werden wir das ja wieder los, und das wäre ja auch in Ordnung. Ist das die Art und Weise, wie wir hier Gesetze erlassen, Gesetze begründen und Politikverdrossenheit draußen in unseren beiden Städten bekämpfen? Ich habe große Zweifel!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich ein letztes Wort zu der rechtlichen Möglichkeit sagen, darauf haben Sie ja hingewiesen! Ganz offensichtlich muss es diese rechtliche Möglichkeit geben, weil nicht nur andere Bundesländer sie schon auf der Basis des geltenden Melderechtsrahmengesetzes genutzt haben, sondern auch der Senat diesen Gesetzentwurf ja doch wohl rechtlich geprüft hier im Haus am 4. September eingebracht hat. Also werfen Sie Ihrem eigenen Senat vor, dass er rechtlich unzulässige Gesetze in die Bürgerschaft einbringt. Wir hatten das schon länger in dem einen oder anderen Fall vermutet, in diesem Fall nun gerade nicht, weil Sie Expertisen vorliegen haben, nach denen durch die Auskunftspflicht der Vermieters, und so ist auch die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, dem Melderechtsrahmengesetz schon ausreichend Genüge getan worden ist und somit das Melderechtsrahmengesetz in der jetzigen und auch in der nächsten Fassung konform ist.

Es bleibt für mich zum Schluss festzustellen: Diese Art, Gesetze zu erlassen, von denen wir hoffen, dass sie drei Monate später wieder außer Kraft treten, dass sie möglichst von den Leuten gar nicht angewandt werden, weil sie ja auch nicht strafbewehrt sind, schikaniert nicht nur die Bürger – in diesem Fall Vermieter und Mieter, das sind nun ziemlich viele Menschen in dieser Stadt –, sondern ist eine Art, die Politikverdrossenheit und die Sicht auf dieses Parlament zu verstärken, die sagt, hier wird im Grunde genommen etwas gemacht, was draußen von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachzuvollziehen ist.

Wir stimmen für den Gesetzentwurf des Senats, bringen Sie ruhig Ihren Änderungsantrag durch! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, wer sich so lange wie Sie eben an Formalien aufhält, der hat in der Sache selbst wenig zu sagen.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens haben Sie offenbar den Worten des Präsidenten vorhin nicht gelauscht, der eingangs festgestellt hat, dass die Mitteilung des Senats, also der Gesetzentwurf, im Zusammenhang mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen beraten wird und demzufolge natürlich auch die Beschlussfassung entsprechend erfolgt, so dass wir gemeinsam natürlich diesem von Ihnen in Abrede gestellten Entwurf des Senats ohne Probleme zustimmen können und unseren Antrag zusätzlich nehmen. Dann haben wir eine gesetzliche Lösung, die dem entspricht, was wir nach langer Diskussion erwartet haben.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Regen Sie sich ab! Im Übrigen will ich Ihnen sagen: Das, was wir Ihnen in Ihrer Fraktion auch zubilligen, die manchmal vielleicht etwas schneller, manchmal auch etwas langsamer ist, das gebe ich Ihnen auch gern zu, weil sie noch intensiver über manche Dinge beraten, müssen Sie aber auch den anderen Fraktionen zugestehen, dass sie nämlich entsprechend intensiv solche Dinge beraten. Sie haben eben gerade gesagt: Seriös beraten heißt, dann auch ein seriöses Ergebnis zu haben. Das genau haben wir getan, und deswegen haben wir hier heute auch ein seriöses Ergebnis. Es ist deswegen völlig daneben, wenn Sie nun argumentieren, als hätte man unterschiedliche Auffassungen von gravierender Natur. Richtig ist, dass wir eben sehr lange darüber diskutiert haben, nicht zuletzt der Senat in vorauseilendem Gehorsam unter Weglassung dessen, was wir ausführlich auch in der Innendeputation diskutiert haben, auch unter juristischer Beratung durch Frau Wessel-Niepel, wie Sie sich erinnern, dass sie gesagt hat, dass wir das nicht herauslassen können. Der Senat hat es dann herausgelassen, weil er unter Zeitdruck stand, damit die entsprechenden Fördermittel der EU gezahlt werden. Das ist der Hintergrund, und deswegen ist das hier lamentieren als in der Sache reden.

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Güldner?

Bitte, Herr Kollege! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Danke, Herr Kollege Herderhorst! Ist es richtig, dass nicht nur der Senat, sondern auch die Innendeputation einstimmig, das heißt auch mit Ihrer Stimme, die Fassung des Gesetzentwurfs beschlossen hat, in der dieser Paragraph vollständig gestrichen ist?

Das ist richtig, aber insbesondere unter dem gleichen Vorzeichen, dass bei uns in der Fraktion dies noch nicht ausdiskutiert war. Das war so!

Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Entwurf, ich will mich ja auch nicht nur mit Formalien aufhalten, zur Änderung des Bremischen Meldegesetzes war notwendig, um das Bremische Meldegesetz dem Melderechtsrahmengesetz des Bundes anzupassen und datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen zu können. Die inhaltliche Gestaltung dieses Gesetzeswerks orientierte sich daran, dass sich die Aufgaben der Meldebehörde von einem sicherheitspolizeilichen Informationsinstrument hin zu einer Informationszentrale für bürger- und verwaltungsrelevante Daten entwickelt hat.

Insgesamt ist es gelungen, den verschiedenen Erfordernissen, zum Beispiel die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung, Rechnung zu tragen. Unter dem Stichwort Verwaltungsreform ist auch die Möglichkeit über dieses Gesetz eröffnet, Daten Meldepflichtiger elektronisch zu übermitteln. Damit, und das sei an dieser Stelle besonders hervorgehoben, ist es gelungen, Anmeldungen per Internet im Rahmen des Media@Komm-Projekts zu ermöglichen. Damit ist erstmalig in Bremen diese Möglichkeit im Meldegesetz geregelt und nimmt hier bundesweit eine Spitzenstellung ein.

Meine Damen und Herren, die Freude darüber, dass wir das Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes beschließen wollen, überwiegt gegenüber dem Wermutstropfen, dass es von November 2000 bis Oktober 2001 gedauert hat, bis wir zum Abschluss kommen konnten. Das lag einfach daran, dass in einer Position noch Beratungsbedarf bestand. Dabei handelte es sich um die Frage, ob die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers notwendig und sinnvoll ist und inwieweit Ungleichbehandlungen von Internetanmeldern gegenüber manuellen Anmeldenden entstünden.

Meine Damen und Herren, der Knoten ist in Form des Änderungsantrags mit der Drucksachen-Nummer 15/864 durchschlagen. Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Vermieterbeteiligung bei Meldevorgängen nicht gänzlich abzuschaffen. Das geänderte Gesetz soll zukünftig festlegen, dass der Wohnungsgeber in die Meldebestätigung Einsicht nehmen muss und in welchen Fällen der Wohnungsgeber der Meldebehörde melden muss, dass Unstimmigkeiten beim Meldevorgang vorhanden sind. Dadurch werden Vermieter nicht über Gebühr belastet, die Ausgeglichenheit bei Anmeldung per Inter

net wird berücksichtigt und ein Mindeststandard an Absicherung von Meldedaten wird erreicht.

Meine Damen und Herren, gerade auch, Herr Dr. Güldner hat es gesagt, nach dem 11. September ist diese Regelung ein sinnvoller Kompromiss, weil sie dazu beiträgt, den Sicherheitsaspekt von Verbindlichkeiten und stimmigen Daten abzusichern. Damit, meine Damen und Herren, können wir ein vollständiges, dem aktuellen Rahmen Rechnung tragendes und den Informations- und Sicherheitsaspekt berücksichtigendes Gesetzeswerk verabschieden, das sicherlich so lange Bestand haben wird, bis möglicherweise, und der Kollege Kleen hat darauf hingewiesen, das Melderechtsrahmengesetz geändert wird. Aber auch da sind noch Möglichkeiten vorhanden, dass es nicht zu solchen Änderungen kommt.

Meine Damen und Herren, ich erspare es mir und Ihnen, weitere Änderungen detailliert vorzutragen. Abschließend möchte ich unterstreichen, dass das neue Bremer Meldegesetz Verwaltungsvereinfachung, Bürgerfreundlichkeit und Zukunftstechnologieorientierung darstellt und insofern zur Annahme dringend empfohlen werden kann. Dem Antrag zur Änderung des Gesetzentwurfs bitten wir zuzustimmen und den Gesetzentwurf dann in erster und zweiter Lesung zu verabschieden.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich des Meldewesens sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, besonders im Melderechtsrahmengesetz, das in der Vergangenheit bereits zweimal novelliert wurde. Die Anpassung des bremischen Meldegesetzes, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, an diese geänderten Vorgaben war daher dringend notwendig.

Hintergrund der geänderten Vorgaben sind die Aufgaben der Meldebehörden. Sie haben sich in letzter Zeit grundlegend verändert. Es steht jetzt die Funktion des Melderegisters als Informationsquelle für die verschiedensten Behörden und Einrichtungen im Mittelpunkt. Mit den gespeicherten Daten aus dem Melderegister können viele staatliche Aufgaben erledigt werden, ohne dass Bürger dafür erneut in Anspruch genommen werden müssen. Daneben liefert es auch den Bürgern die für sie notwendigen Informationen durch die so genannten Melderegisterauskünfte.

Wesentliches Ziel der Änderung des Meldegesetzes war, nicht nur dem Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung stärker als bisher Rechnung zu tragen, sondern vor allem auch eine Modernisierung der Verfahren. Bürgerfreundliche und

flexible Regelungen und Verfahren galt es einzuführen und dabei zugleich Verwaltungsaufwand und auch Kosten zu reduzieren. Die Vereinfachung erfolgt durch eine Vielzahl von Änderungen in Detailvorschriften, auf die hier im Einzelnen nicht näher eingegangen werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Meldewesen internettauglich gemacht werden soll. Wie Sie wissen, hat Bremen durch seine sehr erfolgreiche Teilnahme am Media@Komm-Projekt eine Vorreiterrolle auf dem Feld des so genannten E-Government eingenommen. In der Lebenslage Umzug ist das, was hier erarbeitet wird, ein sehr wichtiges Teilprojekt. Dabei spielen melderechtliche Verwaltungsvorgänge eine ganz wesentliche Rolle.

Der Meldevorgang als Massenverfahren ist mit seinen vielfältigen Annex-Vorgängen geradezu prädestiniert für die Einführung moderner Verwaltungsverfahren über das Internet. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist deshalb, rechtliche Rahmenbedingungen für eine Anmeldung per Internet im Rahmen des Media@Komm-Projekts bereitzustellen. Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine elektronische Übermittlung der von den Meldepflichtigen zu erhebenden Daten soll geschaffen werden. Damit ist Bremen das erste Bundesland, das derartige Regelungen in sein Meldegesetz aufnimmt.

Meine Damen und Herren, weil das eben eine sehr große Rolle gespielt hat, möchte ich auch zu der Frage der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers etwas sagen. Die Anmeldung per Internet im Rahmen des Media@Komm-Projekts kann auf absehbare Zeit nur erfolgen, wenn die Einbeziehung des Wohnungsgebers in den Meldevorgang nicht mehr erforderlich ist. Soll das Projekt nicht scheitern, muss die Vermieterbescheinigung im bisherigen Sinn abgeschafft werden. Stattdessen soll, und jetzt greife ich auf den Änderungsantrag der diesen Senat tragenden Regierungsfraktionen zurück, der Wohnungsgeber verpflichtet werden, sich durch die Einsichtnahme in die amtliche Meldebestätigung davon zu überzeugen, dass sich der Meldepflichtige an- beziehungsweise abgemeldet hat.

Wird die Meldebestätigung nicht innerhalb von drei Wochen vorgelegt oder ist sie nach Kenntnis des Wohnungsgebers unrichtig, trifft den Wohnungsgeber eine Anzeigepflicht gegenüber der Meldebehörde. Mit dieser Lösung wird das Meldeverfahren internettauglich gemacht und, meine Damen und Herren, jetzt kommt der Punkt, auf den Herr Herderhorst auch hingewiesen hat, ohne dass die sicherheitspolitische Funktion der bisherigen Vermieterbescheinigung aufgegeben wird.

Meine Damen und Herren, ich habe in dieser Situation Verständnis dafür, dass nach dem 11. September gerade sicherheitspolitische Fragen auch in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Dieser Schritt, der hier gemacht wird, kann nur ein

Zwischenschritt vor einer umfassenden Novellierung sein. Die Bundesregierung hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der den Bundesrat allerdings vor dem 11. September passiert hat.

(Glocke)

Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Stahmann?

Bitte!

Bitte, Frau Stahmann!

Herr Senator, entsinnen Sie sich, dass Sie am 13. September, zwei Tage nach dem 11. September, auf der gemeinsamen Beiratssitzung der Beiräte Walle, Findorff und Gröpelingen waren und dort den rotgrünen Gesetzentwurf gelobt und auch noch einmal hervorgehoben haben, dass es positiv wäre, wenn die Vermieterbescheinigung wegfallen würde, weil sowieso niemand die Unterschriften dort überprüfen würde, die von den Vermietern geleistet werden? Können Sie sich daran noch erinnern? Sie haben gerade ausgeführt, dass sich nach dem 11. September sicherheitspolitische Bedenken in den Vordergrund schieben, aber am 13. September haben Sie eine deutlich andere Position vertreten als eben hier!

Frau Abgeordnete Stahmann, ich kann mich sehr gut an diese Aussagen erinnern. Ich habe eben davon gesprochen, dass hier ein Zwischenschritt gemacht wird, der notwendig wird, wenn die Novelle, die den Bundesrat bereits passiert hat, Gesetz wird. Ich stehe auch zu diesen Aussagen, auch im Zusammenhang mit den Zielen, die ich vorhin genannt habe, im Sinne der Verwaltungsreform und auch im Sinne der Kostenersparnis, die damit einhergeht.

Wir können aber auch nicht verkennen, und das war zwei Tage nach dem Anschlag, Sie haben die Daten genannt, die sind mir so nicht mehr im Kopf, in Washington und in New York, dass in der Zwischenzeit eine sicherheitspolitische Debatte in diesem Land geführt wurde, im Übrigen auch von der rotgrünen Regierung in Berlin, die dazu geführt hat, dass so manches noch einmal überdacht wurde. Ich sage, im Sinne eines Zwischenschritts ist diese Regelung, die die Regierungsfraktionen vorschlagen, akzeptabel. Sie entspricht im Übrigen auch der ersten Regelung, die der Innensenator, damals noch Herr Schulte, der Innendeputation vorgeschlagen hat.

Ich wollte in Antizipation des Gesetzentwurfs, der in den Bundesgremien liegt, dies auch, so habe ich es der Innendeputation und dem Senat vorgeschlagen, bereits jetzt geregelt haben. Nur, ich sage noch einmal, gerade ich als Innensenator, der hier mit Si

cherheit sehr viel zu tun hat, habe Verständnis dafür, dass jetzt ein Zwischenschritt eingelegt wird. Ich betrachte dies auch als einen Zwischenschritt, denn, meine Damen und Herren, eines muss erfolgen, auch im Sinne der Verwaltungsreform, auch im Sinne des Projekts moderner Staat, moderne Verwaltung, dass unnötige Meldepflichten abgeschafft werden, dass Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Form der Anmeldung und Melderegisterauskunft per Internet sowie eines elektronischen Rückmeldeverfahrens zwischen den Meldebehörden geschaffen werden, dass mehr Bürgerfreundlichkeit geschaffen wird, das geschieht hier durch den Vorschlag der Fraktionen, dass ein elektronischer Zugang des Bürgers zu den über ihn im Melderegister gespeicherten Daten ermöglicht wird, dass eine Abschaffung der Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland erreicht wird und dass eine vollständige, ich lege die Betonung darauf, Abschaffung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers im Sinne der Verwaltungsvereinfachung, im Sinne der Entrümpelung ermöglicht wird.

Trotz dieser sehr weitgehenden Änderungen, von denen ich überzeugt bin, dass sie im Sinne der Verwaltungsreform kommen müssen, ist jetzt davon auszugehen, dass die Gesetzgebung im Bundestag und dann auch in der Bund-/Länderabstimmung noch lange Zeit dauern wird. In dieser Situation halte ich es für vertretbar und richtig, zusammen mit den Sicherheitsbelangen, die angesprochen wurden, zu sagen, dieses Gesetz muss novelliert werden, um in Bremen das Verfahren Media@Komm bei Meldeangelegenheiten durchzuführen. Ich habe die herzliche Bitte, dass hier dieses Haus dem Gesetzentwurf des Senats und dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmt. – Vielen Dank!