he sein, für die sie gedacht sind, so dass die Menschen sie akzeptieren und voll in ihr tägliches Leben aufnehmen. Viertens, Flexibilität! Die Bürger müssen über große Freiräume zur Mitwirkung an Beschlüssen, die für die Anwendung der Gemeinschaftspolitik bestimmend sind, verfügen.
Meine Damen und Herren, Bürgernähe in diesem Sinne ist gleichbedeutend mit funktionierender und als solcher anerkannter Demokratie in der Europäischen Union. Sie ist so ein wichtiger Baustein der politischen Entscheidungsfreiheit auf dieser Ebene, die dem Bürger am nächsten ist, um ihm größere Einflussmöglichkeiten durch demokratische Entscheidungen zu sichern. Aus diesem Grund möchten wir mit dem gemeinsamen Antrag „Zukunft der Union und Vorbereitung der Regierungskonferenz der EU 2004“ den Vereinen und Organisationen, den NGOs, den Nichtregierungsorganisationen, und den Mitgliedern des Ausschusses der Regionen, AdR, noch mehr Raum für Mitsprache einräumen.
Sie sollen ihre Überlegungen entwickeln und vortragen können, wobei die Umsetzung dann über die Kommunal- und Landesparlamente in die Regierungsüberlegungen und die Gestaltungsrechte der nationalen Parlamente wie des Europäischen Parlaments einfließen kann. Dass dafür auch die in Nizza proklamierte Charta der Grundrechte der EU von besonderer Bedeutung ist, versteht sich von selbst.
Meine Damen und Herren, zu allen anderen im Antrag vorgestellten Positionen haben wir durch das Mittragen des Antrags unsere Standpunkte deutlich genug gemacht, Wiederholungen bringen uns da nicht weiter. Ich halte es aber für angebracht, darauf hinzuweisen, dass dieser Antrag zur Zukunft der Europäischen Union aufnimmt, was die Bundesregierung auf maßgebliche Initiative der Bundesländer als deutsche Position in Nizza vertreten hat. Die Bremische Bürgerschaft unterstützt mit dem gemeinsamen Antrag die vom Bundeskanzler Schröder dargestellten Vorstellungen. Wir Bremer Sozialdemokraten haben keinen Grund, uns nicht dazu zu bekennen.
Im Gegenteil, Bremen hat sich schon sehr frühzeitig für die europäische Einigung engagiert. Wir können hier auf eine lange Tradition zurückblicken. Der große Repräsentant der Bremer Sozialdemokratie, Bürgermeister Wilhelm Kaisen, hat sich in der Zeit, als der europäische Einigungsprozess höchst umstritten war, stark für die westeuropäische Einigung eingesetzt und damit Krach und Auseinandersetzungen mit der Bonner Parteispitze in Kauf genommen. Von der Montanunion über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG, bis zur Europäischen Gemeinschaft, EG, und der Europäischen
Union, EU, gab es eine eindeutige bremische Haltung, immer vertreten durch Bürgerschaft und Senat. Damals wie heute wollten wir beim europäischen Einigungsprozess eine förderliche Rolle spielen. Durch konkretes Handeln und öffentliches Engagement haben wir das in all den Jahrzehnten unter Beweis gestellt.
Der Präsident des Senats und der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen haben im Jahre 2000, als Bremen den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz innehatte, maßgeblich die Haltung der Länder zur Regierungskonferenz in Nizza geprägt und im Schulterschluss mit allen Ländern wirkungsvoll gegenüber der Bundesregierung vertreten. Wir gehen nun davon aus, dass der Senat auch in den kommenden Beratungen im Rahmen des PostNizza-Prozesses engagiert Position bezieht und die europapolitische Interessenlage der Freien Hansestadt Bremen einbringt.
Meine Damen und Herren, im Sinne dieser Grundposition haben wir diesen Antrag mit vorgelegt. Er will die Rechte des Europaparlaments und damit der wirklichen Volksvertreter stärken. Er will den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsame Grundrechte in der Europäischen Union sichern, und er will eine sachgerechte Aufgabenzuteilung im Sinne der Subsidiarität erreichen und die Chancen für eine Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene vorbereiten.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir auch ein persönliches Wort an Herrn Staatsrat Bettermann! Zum Ende Ihrer Amtszeit, Herr Bettermann, möchte ich Ihnen herzlich Dank sagen für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Gleichzeitig wünsche auch ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer neuen Tätigkeit als Intendant bei der „Deutschen Welle“! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich freue mich, dass es uns erneut gelungen ist, bei dem wichtigen Thema „Zukunft der Union“, bei der zukünftigen Gestaltung der Europäischen Union wieder ein Einvernehmen, einen einheitlichen Antrag dieses Parlaments, zumindest der großen Fraktionen, hier hinzubekommen.
Herr Dr. Kuhn hat natürlich Recht, dass dann, wenn man so viel Einigkeit hat, schrille Töne nicht am Platze sind. Infolgedessen hätte ich mir eigentlich auch gewünscht, dass Sie sich das eben auch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gespart hätten. Was hat eigentlich der Vulkan, was haben irgendwelche Interviews, die zwei Jahre alt sind, denn noch mit unserem Antrag hier zu tun?
Die Bremische Bürgerschaft befindet sich hierbei allerdings auch in guter Gesellschaft mit der Europaministerkonferenz, der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Bundesrat, die allesamt bereits Beschlüsse hierzu gefasst haben, zuletzt der Bundesrat am 13. Juli dieses Jahres. Auch der Zeitpunkt für die Entschließung ist meines Erachtens gut gewählt, denn in den nächsten Wochen bis zum Europäischen Rat von Laaken erfolgt die erforderliche Weichenstellung für die im Januar 2002 beginnende Vorbereitungsphase, die dann, das ist bereits erwähnt worden, spätestens im Jahr 2004 in die Regierungskonferenz einmünden soll und wird.
Mit der im Dezember 2000 in Nizza verabschiedeten Erklärung zur Zukunft der Union wurde eine breit angelegte, die gesamte europäische Öffentlichkeit einbeziehende Debatte insbesondere zu den Themen Kompetenzverteilung, Status der Grundrechtecharta, Vereinfachung des europäischen Vertragswerks und Rolle der nationalen Parlamente in Europa eingeleitet. Für die deutschen Länder und ihre europäischen Partner ist diese öffentliche Debatte von weitreichender Bedeutung, denn auch die subnationale Ebene wird von ihren Ergebnissen unmittelbar betroffen sein.
Wir als Parlamentarier hier in der Bremischen Bürgerschaft haben uns auch aktiv in diese Debatte eingemischt. Insbesondere die Frage der Kompetenzverteilung hat bei uns natürlich eine zentrale Bedeutung. Hier fühlen wir uns von den Ministerpräsidenten der Länder ausdrücklich gut vertreten, egal ob das Herr Stoiber oder Herr Scherf ist. Hierbei geht es eben nicht nur um bloße juristische Instrumentarien, sondern vor allen Dingen um politische Aufgabenverteilungen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten in zentralen Politikfeldern. Eine ganze Reihe dieser Politikfelder berühren nämlich originär die Zuständigkeiten der deutschen Länder und damit auch der Länderparlamente, wie zum Beispiel die Kultur- und Bildungspolitik, die Umweltpolitik oder die regionale Strukturpolitik.
Wir sind also alle gut beraten, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern die bewährten, unserer verfassungsgemäßen Ordnung entsprechenden politischen Gestaltungsräume zu erhalten beziehungsweise auszubauen. Richtschnur ist hierbei das Subsidiaritätsprinzip, also Grundsatzentscheidungen auf der staatlichen Ebene zu fällen, auf der sie zugunsten der betroffenen Bürger am besten gefällt werden können. Zugleich wird die mit der Klärung der Strukturen einhergehende Rückbesinnung der europäischen Organe auf europäische Kernthemen
Als überzeugte Europäer liegt uns sehr daran, die positive Rolle, die die europäischen Organe in der Vergangenheit gespielt haben, den Bürgerinnen und Bürgern stärker ins Bewusstsein zu rücken. Im Hinblick auf die Erklärung von Laaken und die zu schaffenden Vorbereitungsstrukturen für die Regierungskonferenz im Jahr 2004 sprechen wir uns für ein dem Grundrechtekonvent entsprechendes verwandtes Gremium aus. Die Zusammensetzung des vorbereitenden Gremiums muss eine mehrheitliche Beteiligung der nationalen Parlamente und insbesondere natürlich auch des Europäischen Parlaments als natürliche Interessenwalter der Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsstaaten sicherstellen. Überdies sind die europäischen Organe und Institutionen, die nationalen Regierungen und die Beitrittskandidatenländer angemessen in die Strukturen einzubinden.
Vom Europäischen Rat von Laaken erwarten wir eine verbindliche, unsere Forderungen berücksichtigende Festlegung von Mandatszeitplan und Verfahrensgrundsätzen für das Vorbereitungsgremium, dessen Aufgabe es sein wird, Vorschläge für den bei der nächsten Regierungskonferenz zu beschließenden Verfassungsvertrag zu erarbeiten. Es wäre gut, wenn Mandat und Zeitplan dabei ehrgeiziger ausfallen würden als in der Post-Nizza-Erklärung. So sollte der erste Vertragsentwurf nach Möglichkeit bereits im Laufe des Jahres 2003 erstellt und die Behandlung auf der Regierungskonferenz so rechtzeitig beendet werden, dass bereits mit der Europawahl 2004 in Kenntnis dieser Ergebnisse die Regierungskonferenz stattfinden kann.
Der erfolgreiche und möglichst frühzeitige Abschluss eines neuen Vertrages ist eine entscheidende Voraussetzung für die Sicherung der Handlungsfähigkeit in einer erweiterten Union. Zudem würde ein signifikanter Beitrag zum Abbau des Demokratiedefizites und zur Schaffung von mehr Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union geleistet. Nur auf diese Weise wird es möglich sein, die Bürgerinnen und Bürger weiter für Europa zu gewinnen und ihre Zustimmung zu den anstehenden Herausforderungen, wie zum Beispiel zur Erweiterung, zu erhalten.
Damit die Bremische Bürgerschaft in die Lage versetzt wird, in optimaler Weise zeit- und entscheidungsnah am Politikformulierungsprozess teilhaben zu können, erwarten wir vom Senat, den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit fortlaufend über den Stand der nationalen und europäischen Willensbildung informiert zu halten.
An der Stelle darf ich dann auch abschließend dem scheidenden Staatsrat Bettermann meinen Dank aussprechen dafür, dass das in der Vergangenheit immer hervorragend geklappt hat und wir als Par
lamentarier uns in der Tat so ernst genommen gefühlt haben, wie sich das auch gehört. Ihnen persönlich für die Zukunft alles Gute!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat begrüßt, dass alle drei Fraktionen mit ihrem gemeinsamen Antrag diese heutige Debatte angestoßen haben, eine Debatte über die Zukunft der Europäischen Union, die damit ein wichtiger Beitrag ist zu dem vom Europäischen Rat in Nizza ausgehenden breiten öffentlichen Diskussionsprozess. Die Bürgerschaft (Landtag) bezieht damit Position für eine Fortentwicklung der europäischen Integration und benennt, so darf ich aus unserer Sicht sagen, die wichtigsten Elemente für die Verhandlungen im Rahmen des so genannten Post-Nizza-Prozesses.
Die Europäische Union steht, wie wir alle wissen, vor wichtigen Entscheidungen: wenige Tage bis zur Einführung des Euro, die Frage der Osterweiterung bis hin zum Thema des europäischen Verfassungsvertrages! Zur gleichen Zeit müssen wir ja alle erkennen, nicht nur in Bremen, nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in fast allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dass die Unterstützung bei den Bürgerinnen und Bürgern für die europäische Politik abnimmt.
Das in der Zeit, in der man noch mit viel Enthusiasmus vor 50 Jahren Schlagbäume durchgesägt hat und damals nie geglaubt hätte, dass man noch selbst erleben würde, einmal einen gemeinsamen europäischen Pass, geschweige denn eine europäische Währung zu haben, begründete Engagement, das mag man bedauern, fehlt heute. Auf der anderen Seite muss man begrüßen, dass gerade jüngere Menschen eigentlich diese Europäische Union als Selbstverständlichkeit annehmen.
Meine Damen und Herren, wir wissen aber alle, Desinteresse, Uninformiertheit und Ablehnung gefährden das europäische Projekt. Nur mit den Menschen und nicht gegen sie wird die Weiterentwicklung der Union und die Erweiterung möglich sein!
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass eine offene Debatte gerade in den Parlamenten und den Landtagen über europäische Themen von entscheidender Bedeutung ist, um die Bürgerinnen und Bürger
in Europa zu sensibilisieren, die europäische Dimension konkret und erfahrbar zu machen und ein einiges Europa als einzige Chance für Frieden, Wachstum und Gerechtigkeit anzusehen. Wenn Sie wollen, dass Europa künftig in diesem Sinne von der Gesellschaft eher als Instrument zur Lösung vieler Probleme und nicht vor allem als Träger von Problemen wie BSE und anderen Erfahrungen wahrgenommen wird, ist der konstruktive öffentliche Dialog über europäische Themen unverzichtbar. Gleichzeitig müssen wir darauf hinwirken, dass sich die Union selbst in einer Weise entwickelt, die Zustimmung und Verständnis beim Bürger findet.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Antrag der Fraktionen heißt es unter anderem, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Für viele Aufgaben der Politik sind die Mitgliedsstaaten zu klein geworden, aber für andere Aufgaben ist die Europäische Union möglicherweise zu groß geworden.“ Dies ist in der Tat der zentrale gemeinsame Befund über den heutigen Zustand der Union.
Meine Damen und Herren, die tragischen Ereignisse des 11. September 2001, vor 14 Tagen, haben doch auf erschreckende Weise dokumentiert, wie anfällig unsere Zivilisation gegen derartige Terroranschläge ist. Auch Europa und die Union sind dabei, aus dem furchtbaren Geschehen in New York und Washington erste Schlussfolgerungen zu ziehen. Gegen den international agierenden Terror wird man auch in Europa nur gemeinsam vorgehen können. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz, gemeinsame polizeiliche Maßnahmen, europäische Zuständigkeit bei der Flugsicherung und stärkere Kontrolle der Geldströme sind nur einige der Konsequenzen, die nun auf europäischer Ebene aus den Ereignissen in den Vereinigten Staaten gezogen werden müssen. Hier gilt: Für diese Aufgaben sind die Mitgliedsstaaten in der Tat zu klein geworden, europäische Antworten sind gefragt! Es ist offensichtlich, dass dabei auch Zuständigkeiten berührt sind, die in der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegen. Niemand wird sich angesichts dieser Situation der Weltpolitik dem entziehen wollen oder können.
Umfassende Antworten, meine Damen und Herren, erfordert jedoch nicht nur der internationale Terrorismus, auch die Globalisierung der Ökonomie, der Finanzmärkte, die Unterentwicklung der so genannten Dritten Welt, globale Themen des Umweltschutzes stellen Herausforderungen dar, für die nationale Maßnahmen zu kurz greifen. Auch hier ist zunehmend ein einheitliches europäisches Handeln gefragt, und die Europäische Union braucht entsprechende Zuständigkeiten.
Gleichzeitig stellen wir aber fest, Europa kann und soll nicht alles regeln. In vielen Bereichen macht es einfach keinen Sinn, Brüsseler Regelungen zu erlassen, die von Portugal bis Finnland und demnächst von Lettland bis Zypern gelten. Zu unterschiedlich sind vielfach die Bedingungen, als dass man sie über einen Kamm scheren könnte. Unsere Überzeugung ist, dass in vielen Politikbereichen Problemlösungskompetenz, Transparenz und Bürgernähe vor Ort viel eher vorhanden sind als in europaweiten Regelungen.
Dies gilt, meine Damen und Herren, in besonderer Weise für die Bundesrepublik Deutschland. Unser föderales System hat nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der schrecklichen Hitlerdiktatur nicht nur eine stabile Balance zwischen dem Bund und den Ländern gewährleistet, es hat gleichzeitig die Entstehung regionaler Vielfalt, kultureller Identität und Bürgernähe der Politik gesichert. Dies gilt es auch in einem wachsenden Europa zu bewahren.
Aufgabe ist daher vor allem die Herstellung einer vernünftigen Balance, so meine ich, zwischen den europäischen Zuständigkeiten, wo sie geboten sind, und angemessenen Entscheidungs- und Handlungsspielräumen der Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen, wo diese erkennbar besser in der Lage sind, die politischen und gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Nur wenn der Bürger klar erkennt, wer für welche Entscheidung zuständig ist, wird seine Mitwirkung am politischen Geschehen langfristig zu sichern sein. Nur auf diese Weise kann auch das Kernelement unserer demokratischen Ordnung, die Verantwortung der Parlamente, auf der jeweiligen Ebene gesichert werden.
Es ist dies der Ausgangspunkt der Forderungen der deutschen Länder, bis zur Regierungskonferenz im Jahre 2004 zu einer klareren Kompetenzordnung für die Europäische Union im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten und ihren Regionen zu kommen. Es soll, das ist schon gesagt worden, hierzu in einer Regierungskonferenz das weitere Vorgehen entschieden werden. Der Europäische Rat in Laaken im Dezember dieses Jahres wird ein Gremium einsetzen, das voraussichtlich in ähnlicher Weise wie der Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta gestaltet ist.
Die deutschen Länder haben zu diesem Prozess detailliert Stellung genommen. Die Bundesregierung hat zugesichert, dass die Länder durch einen Vertreter des Bundesrates an den Beratungen des Konvents beteiligt sein werden. Einigkeit besteht zwischen Bund und Ländern auch dahingehend, Zwischenergebnisse und Beratungen dieses konventähnlichen Gebildes auf nationaler Ebene zur Diskussion zu stellen. Dem Deutschen Bundestag und
den Landtagen wird auf diese Weise eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Arbeit des Konvents zukommen.
Der Bremer Senat hat schon bisher in dieser Diskussion eine aktive Rolle eingenommen. Herr Dr. Kuhn, gerade der Präsident des Senats hat in seiner Rolle als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, wie ich meine, maßgeblich dazu beigetragen, dass die Länder im Vorfeld des Europäischen Rates von Nizza geschlossen gegenüber der Bundesregierung aufgetreten sind. Gleichzeitig hat Herr Bürgermeister Dr. Scherf mehrfach gegenüber dem Präsidenten der Kommission und beim Europäischen Parlament die Position der deutschen Länder vorgetragen. Ich möchte die Behauptung aufstellen, wenn nicht dieser Diskussionsprozess in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hätte, hätte es ein Nachdenken auch innerhalb der Europäischen Kommission nicht gegeben.