Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einigen grundsätzlichen Bemerkungen beginnen. Erst einmal ist festzustellen, dass das Ausmaß an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und überhaupt die Durchführung davon Bundesrecht ist und
dass es hier letztendlich um die Umsetzung dieses Bundesrechts geht. Das heißt, vereinfacht dargestellt, dass für zerstörte Natur Ersatz zu schaffen und diese zu kompensieren ist. Dabei hängen die Menge und das Ausmaß der Kompensationsmaßnahmen davon ab, wie viel Fläche von Natur zerstört wird und wie hochwertig diese Natur ist.
Das heißt letztendlich als Beispiel, für die Entwicklung von Industriebrachen oder der alten Hafenreviere sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich, aber das, was die große Koalition hier aber an Vorhaben vorhat – beispielsweise die weitere Bebauung der Hemelinger und Arberger Marsch –, erfordert erhebliche Kompensationsmaßnahmen, weil eine große Vielfalt von Natur zerstört wird.
Das ist doch die Ausgangssituation, mit der wir zu tun haben, und das besagt das Bundesrecht, dass sie dann entsprechend zu kompensieren ist. Das ist der Stand!
In diesem Zusammenhang muss natürlich der Senator für Bau und Umwelt zur Umsetzung dieses Rechts für entsprechende Vorgaben sorgen. Jetzt erstaunt mich an der Stelle natürlich wirklich die Aussage von Ihnen, Herr Imhoff, und der CDU insgesamt, dass sozusagen die Problematik dieses Flächendrucks durch Kompensationsmaßnahmen dazu führt, dass wir nach Niedersachsen müssen, an die Folgekosten denken müssen und so weiter. Ich mache einen ganz einfachen Vorschlag: Macht eine andere Stadtentwicklungspolitik, nehmt die alten Hafenreviere, nehmt keine wertvollen Naturräume, und dann braucht ihr auch nicht diese Kompensationsmaßnahmen zu machen! Da ist die Ursache des Problems!
Zusammenfassend, noch einmal an dieser Stelle: Kompensation bedeutet nur ein Stück weit, das wieder auszugleichen, was man kaputt gemacht hat. Man kann natürlich über Kompensationsmaßnahmen nie die Wertigkeit an Naturschutzgebieten erreichen – weil auch die Frage kam, wie viele da in den Naturschutz übergegangen sind –, welche ja erst über die Jahrhunderte lange Entwicklung so wertvoll werden. Das heißt, Kompensationsmaßnahmen sind immer die zweitschlechtere Lösung. Die bessere Lösung ist es, die Natur erst nicht zu zerstören!
Ein zweites Problem, auf das ich hier grundsätzlich eingehen will, hängt nämlich auch mit der Landwirtschaft zusammen. Ich meine, die Landwirtschaft ist doppelt betroffen. Wir müssen und wollen die Landwirtschaft erhalten, denn nur mit ihr können wir den Feucht-Grünlandring erhalten. Die Landwirtschaft ist aber nicht maßgeblich durch die Kom
pensationsmaßnahmen betroffen, sondern sie ist maßgeblich durch die Eingriffe selbst betroffen, durch das Land, das man ihr wegnimmt. Das nimmt ihnen doch ihre Produktionsgrundlage! Die Kompensationsmaßnahmen sollten hier als Chance begriffen werden, entsprechend andere Einnahmequellen zu erschließen durch entsprechende Pflegemaßnahmen.
Wir Grünen lehnen also diese Naturzerstörung ab. Wir würden ja auch eine viel intelligentere Stadtpolitik als Sie machen, die nicht die Natur zerstört und dann auch nichts kompensieren muss, dadurch keine Folgekosten hat und so weiter. Das muss man auch einmal alles langfristig in die Betrachtung einbeziehen. Es sind auch alles Fragen, die man sich hier stellen muss, wenn man über nachhaltige Entwicklung von Städten spricht.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Das ist aber ein bisschen schlicht!)
Wir Grüne lehnen dies ab! Das ist aber die Grundlage für die Antwort des Senats, und ich möchte damit einfach betonen, dass diese Planungsgrundlage, die der Senatsantwort zugrunde liegt, von den Grünen natürlich nicht mitgetragen wird. Wenn man sie aber einmal so hat, und wenn Sie sozusagen Stadtentwicklung in der Richtung betreiben, kein Flächenrecycling, sondern Flächenfraß, dann muss Frau Senatorin Wischer auch die entsprechenden Kompensations- und Ersatzmaßnahmen durchführen. Da ist die Antwort des Senats auf dieser Ebene eine ordentliche Verwaltungsarbeit, die entsprechend den Aufgaben hier versucht, diese wahrzunehmen. Sachlich und inhaltlich, das möchte ich auch nicht wiederholen, das hat im Detail ja Frau Kummer ausgeführt, können wir uns von den Grünen auf dieser Ebene dann, wenn wir da sind, voll anschließen.
Zwei Punkte möchte ich nur noch hier in die Debatte bringen, die wir problematisch sehen. Das Eine: In der Antwort heißt es einmal lapidar, dass hinsichtlich der Frage Ausgleich und Ersatz Bremerhaven adäquate Methoden anwendet. Da würde ich ja gern einmal wissen, was das für Methoden sind und wie adäquat sie sind. Es ist erstaunlich, da in Bremerhaven extrem wenig Ausgleich und Ersatz stattfindet. Man muss sich hier die Frage stellen, was von kleineren Flächen, nicht CT IV und ähnliches, was sozusagen andere, darunter liegende, kleinere Flächen betrifft, stattfindet. Soll hier irgendetwas vielleicht verschleiert werden? Ich würde dazu gern noch einmal in der Deputation eine Ausführung haben, wie das nun in Bremerhaven realisiert ist.
Ein zweiter Punkt, der auffällig ist, ist, dass gerade die nach Paragraph 22 a Bremer Naturschutzgesetz besonders geschützten Biotope zurückgegangen sind, und zwar deswegen, weil durch Bauvor
haben Befreiungen erteilt wurden. Da ist festzustellen, dass das hier offensichtlich ein rein behördlicher Akt ist, der unkontrolliert ist, sowohl durch die Opposition als auch durch den Gesamtverband für Natur- und Umweltschutz, welche dort auch hätten entsprechend einbezogen werden müssen.
Das sind zwei kritische Punkte für uns Grüne hier bei der Antwort des Senats und natürlich die Grundvoraussetzungen, die überhaupt zu diesen ganzen Sachverhalten führen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier nur noch einmal eines kurz klarstellen. Die CDU-Fraktion wehrt sich nicht gegen Ausgleichsflächen, aber hier wird immer so getan, als wenn wir hier alles abschaffen wollten. Nein, das wollen wir nicht! Wir wollen das Ganze nur sachlich begleiten. Das kann man auch, glaube ich, so einfach stehen lassen.
Frau Kummer, wir von der CDU-Fraktion sind stolz auf unsere Stadt, und wir vertreten auch solche Themen, auf die wir stolz sein können. Wir sind auch stolz auf unser grünes Bremen – –.
Ja, Sie haben gesagt, Sie wären stolz. Glauben Sie denn, dass wir nicht stolz sind? Wir sind auch stolz auf unser grünes Bremen, und wir wollen das nicht zerstören!
(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Dann lasst es doch! – Zuruf der Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD])
Zu den Landwirten noch einmal, Frau Dr. Mathes! Ich muss noch einmal sagen: Die Kompensationsflächen, welche die Landwirte bereitstellen müssen, haben natürlich ein Problem. Jeder Landwirt kann nur einen gewissen Prozentsatz von Kompensationsflächen gebrauchen, wenn er ein konventioneller Landwirt ist, da er sonst nicht das richtige Futter einfahren kann, die Tiere Unterbilanz bekommen und so weiter. Wenn wir jetzt sagen, die Landwirte leiden nicht unter den Kompensationsflächen, dann ist das ein falsches Bild. Natürlich, die Gewerbeflächen beanspruchen auch Flächen von landwirtschaftlichen Unternehmen, die werden aber auch ganz anders bezahlt. Insofern haben Landwirte dann auch die Möglichkeit, sich außerhalb von Bremen oder wo auch immer andere Ländereien wieder zu kaufen, im Gegensatz zur Ausweisung von Kompensa
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Imhoff, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede beklagt, dass die Antwort so spät erfolgt ist. Sie ersparen mir koalitionsgetreu, dass ich auf diese Frage, warum die Antwort so spät kommt, antworte. Darf ich das so im Raum stehen lassen? Die Antwort, meine Damen und Herren, liegt Ihnen ja vor, lassen Sie mich aus meiner Sicht nur noch einige Punkte noch einmal aufnehmen, die zwar auch schon gesagt worden sind, aber auch grundsätzlicher Natur sind! Aus meiner Sicht, und das ist eigentlich das Generalthema, das über all dem steht, ist es schon um unserer eigenen menschlichen Zukunft willen unbedingt notwendig, Natur und Landschaftsraum und Landschaften mit ihrer Vielfalt an Tieren, an Pflanzen, an der Wertigkeit für das Klima, zu erhalten, verbunden mit der Frage der guten Zustände der Böden im Hinblick auf Pflanzen wiederum und dann in Fragen der menschlichen Gesundheit. Nicht zuletzt, und das ist ja eben schon angeklungen: Die Debatten, die wir in den vergangenen Monaten gehabt haben und die ja auch noch nicht ausgestanden sind, um die Fragen von BSE und Maulund Klauenseuche haben ja gezeigt, in welchem komplexen Gebäude wir uns bewegen, welche Zusammenhänge entstehen und an wie vielen Stellen es eigentlich, wenn man die falsche Stellschraube dreht, wiederum Rückflüsse auf das hat, was uns Menschen im eigentlichen Sinne betrifft. Vor diesem Hintergrund, Herr Imhoff, ist die Frage von Ausgleich und Ersatz und seiner Notwendigkeit von Ihnen, wenn auch indirekt, durchaus problematisiert worden, auch in Ihrem Redebeitrag eben. Sie sagen, Sie seien dafür, aber Sie hinterfragen ein bisschen, ob es denn so viel sein muss, so habe ich es jedenfalls immer verstanden, und eben haben Sie es auch noch einmal gesagt, es muss vernünftig sein. Wir haben aber zudem, und dazu komme ich ja noch, Regeln dafür, wie das geht, und ich glaube, dass, wenn man diesen Ansatz macht, man auch an den Problemen vorbeigeht. Frau Dr. Mathes hatte es eben angesprochen, die eigentliche Frage ist ja, Ausgleich und Ersatz treten ja immer erst dann ein, wenn ein Eingriff erfolgt. Insofern müssen wir bei Eingriffen an erster Stelle sehr deutlich abwägen: Muss ich diesen Eingriff tun, oder muss ich ihn nicht machen? Ursächlich für Eingriffe sind im Wesentlichen, das ist angesprochen worden, Stadtentwicklungsfragen,
nämlich die räumliche Ausdehnung von Stadtentwicklung. An dieser Stelle muss man also abwägen, und wenn man zu der Entscheidung kommt, man hält diese Ausdehnung für richtig und gut, dann geht es um die Fragen von Ausgleich und Ersatz. Ich möchte das nur insofern noch einmal deutlich machen, Frau Dr. Mathes hat es kurz angesprochen, nicht Ausgleich und Ersatz sind also die Verursacher von weiteren Eingriffen, sondern die Eingriffe, die vorher gemacht werden, sind das Thema.
Wir haben, das ist auch von Frau Kummer schon angesprochen worden, aufgrund dieser immer wieder aufkommenden Kritik, ihr macht übermäßig Ausgleich und Ersatz, ihr macht zu viel, ihr bedient euch in einem Übermaß, die Handlungsanleitung über alle Ressorts einvernehmlich entwickelt, um diese Fragen, Herr Imhoff, das, was Sie fordern, einmal auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Die Handlungsanleitung ist das Instrument gegen die immer wieder aufgetretenen Behauptungen, um eine sachliche Grundlage zu haben und zu sagen, dies ist der Eingriff, und dieser Eingriff muss ausgeglichen werden.
Es geht nicht darum, dass man aus Jux und Tollerei etwas macht, sondern das eigentliche Problem ist doch, dass, wenn ich an einer Stelle Natur vernichte, es unser Anliegen sein muss, in räumlicher Nähe in gleicher Art und Weise Pflanzen, Tiere oder was immer davon betroffen ist, so gut es geht zu erhalten. Das ist das eigentliche Ziel an dieser Stelle, nicht irgendwo, nicht in Bayern oder weitab, sondern in räumlicher Nähe. Mit der Handlungsanleitung und dem Eingriffsausgleichskonzept, das wir ja in Übereinstimmung mit allen übrigen beteiligten Ressorts entwickelt haben, haben wir jetzt eine Grundlage für die zügige Durchführung von Verfahren, aber eben auch, um sicherzustellen, dass die Ausgleichs- und Ersatzbedarfe in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Ausgleich stehen.
Ausgleich und Ersatz sind aus meiner Sicht, wie im Übrigen der gesamte Naturschutz, nicht Selbstzweck oder die politische Kür oder das Sahnehäubchen, sondern es ist eigentlich unser Pflichtprogramm, das wir machen müssen, gerade auch hier in Bremen. Es geht dabei nicht nur darum, den weitergehenden Abbau von Arten und den Biotoprückgang aufzuhalten oder Flächen vor einer weitergehenden Zerstörung zu schützen, sondern es geht, und das haben Sie ja angesprochen, in besonderem Maße darum, auch eine Kulturlandschaft im Interesse der Menschen, die hier leben, zu erhalten und zu pflegen.
Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, die Lebens- und Erholungsqualität für Menschen zu sichern, gilt in Bremen, wo der Grüngürtel um Bremen solche hervorragenden Erholungsfunktionen ausübt, in besonderem Maße. Der letzte Punkt ist, selbstverständlich spreche ich mich auch dafür aus, der Landwirtschaft eine dauernde Existenzsicherung
zu geben. Es ist aus meiner Sicht auch kein Weg, Sie haben es anklingen lassen, statt Ausgleich und Ersatz an anderen Stellen zu machen, bestehende hochwertige Naturschutzgebiete oder Biotope noch einmal mit einer Ausgleichs- und Ersatzfunktion zu belegen. Das geht nicht, sondern wir müssen das, was kaputt ist oder was kaputtgemacht wird, an anderer Stelle ersetzen, aber können es nicht noch irgendwo dazurechnen. Es gibt Bereiche, wo es möglich ist zu verbessern, aber man kann es nicht an allen Stellen machen, das ist doch der Punkt!
Grundlage dafür ist die Eingriffs- und Ausgleichskonzeption des Senats, die schon angesprochen worden ist und die Sie kritisiert haben, Frau Kummer ist darauf eingegangen. Ich kann es nicht nachvollziehen, wo Sie den Fehler sehen. Hier sind Flächen untersucht worden, die für eine potentielle Siedlungsentwicklung in Rede stehen, aber darüber hinaus kann nicht unser Auftrag gewesen sein, eine solche Konzeption zu entwickeln, die auch in 20 Jahren sagt, was dort möglicherweise an Flächen noch zur Verfügung steht. Insofern, glaube ich, ist dieses Eingriffsausgleichskonzept eine gute Geschichte.
Wir haben fachlich gesehen in Bremen genügend Raum, um Kompensation zu machen, aber selbstverständlich, das haben Sie ja angesprochen, brauchen wir auch in bestimmten Bereichen das niedersächsische Umland. Wobei es hier nicht der Fall ist, dass das in Niedersachsen billiger ist, diese Illusion machen Sie sich einmal nicht, sondern es geht auch darum, vielleicht in unserer nachbarlichen Umgebung zusammenhängende Landschaftsräume dann auch aufzuwerten. Dagegen haben wir uns aber auch nicht gestellt, und wir haben das ja in Bereichen wie zum Beispiel mit der Luneplate in Bremerhaven gezeigt, dass das in guter Zusammenarbeit ging. Auch was die Ochtumniederung anbelangt hoffe ich, dass wir da gemeinsam mit Niedersachsen am Ende auch noch weiter erfolgreich sein werden.
Sie haben es angesprochen, Natur muss erlebbar sein. Selbstverständlich, deswegen sind in Bremen viele Naturschutzmaßnahmen eben auch verbunden mit Maßnahmen zur Erholung der Bevölkerung! Sie haben nicht gesagt, dass wir doch mit dem Programm „Erlebnisraum Natur“ konzeptionell sehr gut auf dem Weg sind. Gerade dieses Programm dient dazu, Menschen auch die freie Landschaft und Natur erleben zu lassen ohne die nachteiligen Folgen, und die würden Sie auch als Landwirt nicht haben wollen. Sie würden immer auch wollen, dass die Menschen nur auf bestimmten Feldwegen gehen und sich in bestimmten Bereichen aufhalten, und wollen auch nicht, dass sie quer über Ihre Äcker laufen. Ich denke, wir haben mit dieser Konzeption „Erlebnisraum Natur“ schon den Weg für eine Information und eine intelligente Besucherlenkung auf den Weg gebracht.
Partner verstehen. Dieses grundlegende Missverständnis, dass, wenn Naturschutz da ist, es keine sinnvolle Landwirtschaft mehr gibt, muss ausgeräumt werden. Stattdessen plädiere ich, gerade auch vor dem Hintergrund und in Anbetracht der letzten Erfahrungen, die wir gemacht haben, für eine sehr enge Zusammenarbeit. Die Förderrichtlinien zum Beispiel, die wir jetzt in der Deputation beschlossen haben, sind ein Teil, wie man zusammenkommen kann. Vertragliche Regelungen und behördlicher Naturschutz müssen sich ergänzen und gegenseitig absichern. Naturschutz soll kein Zwang sein, sondern es soll ein gemeinsames Ziel sein, auch im Interesse der Landwirte. Wir brauchen ja die Landwirte, das habe ich Ihnen schon einmal gesagt, wir brauchen sie, um diese Kulturlandschaft zu erhalten, insofern ist der Naturschutz also ein gemeinsames Ziel.
Im Übrigen bin ich vor dem Hintergrund der politischen Debatte, die im Augenblick geführt wird vor dem Hintergrund der BSE-Krise, der Auffassung, dass im Naturschutz beziehungsweise in einer naturgerechten und umweltschonenden Landwirtschaft unsere Zukunft liegen wird und die einzig dauerhafte Existenzsicherung, gerade für die örtliche Landwirtschaft mit den eher kleineren Betrieben und mittleren Strukturen.
Hier können aus meiner Sicht auch Zahlungen für besondere Bewirtschaftungsauflagen in schützenswerten Bereichen Bausteine zur Existenzsicherung von Landwirtinnen und Landwirten sein. Der Landwirt, Sie haben es angesprochen, ist Landschaftspfleger, der durch seine Arbeit die Kulturlandschaft erhält. Ich glaube, dass das in Zukunft eine Perspektive sein wird, dass wir sagen, hier nehmen die Landwirte eine gesellschaftliche Aufgabe im Interesse der Menschen wahr, und nur mit ihnen geht diese Pflege, und dafür müssen sie auch honoriert werden. Das ist aus meiner Sicht eine Frage für die Zukunft, Umstellung der Produktion auf naturverträgliche Landwirtschaft und der Erzeugung entsprechender Produkte. Ich denke, die Krise, die wir jetzt haben, hat gezeigt, dass es da durchaus einen ausbaufähigen Markt und eine Nachfrage gibt.
Die Zukunft von Landwirtschaft und Naturschutz liegt aus meiner Sicht nicht in einem Gegeneinander, sondern in einem sicher nicht immer konfliktfreien Miteinander, und ebenso wenig wie dauerhaft Naturschutz gegen die Landwirte gemacht werden kann, kann sich die Landwirtschaft dauerhaft ohne den Naturschutz behaupten und ihre Existenz sichern.
gezeigt haben, dass wir damit nicht im Übermaß umgehen, dass wir aber versuchen, den Kriterien zu entsprechen und die Gesetze, die wir haben, auszuführen, und dass wir, Sie haben es ja beklagt, sogar an der einen oder anderen Stelle auch Verluste hinnehmen müssen. Es gab ja auch immer das Problem der Abwägung, aber dass wir jetzt übermäßig mit Ausgleich und Ersatz umgehen, das kann uns, glaube ich, niemand vorhalten. – Vielen Dank!