Protocol of the Session on March 22, 2001

Das ist eine wirklich nicht erfreuliche Angelegenheit. Wir gehen damit aber derzeit an Realitäten vorbei – wir haben ja auch gestern schon in der Fragestunde darüber debattiert –, denn die Deutsche Bahn AG hat soeben beschlossen, ihr Cargo-Angebot, wie sie es nennt, aus ihrer Sicht zu optimieren. Aus Kundenperspektive heißt das eine weitere Einschränkung. Das sind die derzeitigen Gegebenheiten.

Der geplante Bau eines Tiefseewasserhafens wird, selbst wenn die Bahnanbindung optimiert würde, wogegen gar nichts spricht, natürlich einen deutlichen Anstieg auch der Lkw-Verkehre mit sich bringen. Deshalb, finde ich, müssen entsprechende Kapazitäten geschaffen werden, auch durch eine Autobahn, um zu verhindern, dass sich genau dieser Schwerverkehr Wege jenseits von Autobahnen sucht, zum Beispiel über Bundesstraßen, denn damit würden wir den Menschen, so wie Sie es beabsichtigen, auch in keiner Art und Weise dienen.

Gutnachbarliches Verhalten, finde ich, liegt im Übrigen in unserem eigenen Interesse. Die Schließung unseres Autobahnringes um Bremen, nämlich der A 281, wird zu einem späteren Zeitpunkt auch niedersächsisches Gebiet berühren. Angesichts der engräumigen Nachbarschaft ist für das Land wohlwollender Umgang mit den Bedürfnissen unserer Nachbarn, wie ich finde, geradezu existentiell.

Mein Fazit daraus heißt: Der Schienenverkehr ist sinnvoll und notwendig, da will ich überhaupt nicht widersprechen, der Ausbau von Schienennetzen und Transportkapazitäten ist auch dringend erforderlich, aber er kann die Autobahn nicht ersetzen. Ich habe eben schon einmal darauf hingewiesen, er ist nicht wettbewerbsfähig, und gerade aus Sicht der Deutschen Bahn sind die Strecken abseits der Hauptverkehrsströme zu unrentabel. Deshalb fallen die Entscheidungen so, wie sie im Moment fallen, wir müssen leider den Realitäten ins Auge sehen! Visionen soll man immer haben, die haben wir auch weiterhin, aber so ist es. Wenn Bremen, Bremerhaven und der Nordwesten die bestehenden Entwicklungspotentiale nutzen wollen, dann müssen wir auch abgestimmt für die Aufnahme einer Küstenautobahn in den Bundesverkehrswegeplan eintreten.

Unser Antrag führt übrigens nicht dazu, dass Prioritäten verändert werden. Wir alle wissen, dass die Mittel bei den Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan – das ist im Übrigen überhaupt kein Novum, das war schon immer so, aber durch die neuen politischen Entwicklungen stellt der Osten hier natürlich besondere Anforderungen, auch zu Recht, wie ich finde – immer hoffnungslos und gnadenlos überzogen sind und immer entsprechend erheblich weniger Mittel bereitgestellt werden können. Deshalb wird es da auch keine Verschiebungen geben. Die werden wir dann auch nicht zulassen, das sage ich für meine Fraktion einmal ganz deutlich! Verschiebungen der bisherigen Anmeldungen, die das Land Bremen vorgenommen hat, das ist mir wichtig, für den Bundesverkehrswegeplan werden durch diesen Antrag nicht vorgenommen, jedenfalls nicht aus unserer Sicht!

(Beifall bei der SPD)

Diese Chance aber einfach so an sich vorüberziehen zu lassen und diesen Antrag nicht zu stellen, halte ich auch für unverantwortlich, und deshalb halte ich den Antrag der Grünen auf freiwilligen Verzicht dieser Küstenautobahn nicht für diskutabel. Ich finde auch, dass die Bremer Landesregierung sich für die Optimierung der Nahverkehrseinrichtungen sowie der schienen- und wassergebundenen Hinterlandverkehre der Häfen seit langem nachdrücklich einsetzt. Ich finde dies auch selbstverständlich, und es bedarf keiner Aufforderung, die dahin gehen soll, dass bisherige Versäumnisse suggeriert werden sollen, wie es in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen dargestellt wird. Insofern werden wir ihn ablehnen!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat sieht den Bau einer Küstenautobahn positiv. Die strukturverbessernden Verhältnisse sind eindeutig. Eine Ost-West-Verbindung ist generell und auch für Bremerhaven notwendig. Der Tiefwasserhafen, der in Wilhelmshaven oder Cuxhaven gebaut werden wird, ist ein weiteres Erfordernis.

Zur grundsätzlichen Seite, Herr Schramm, würde ich Ihnen doch empfehlen, einmal das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu der Autobahn Lübeck– Stralsund, also in umgekehrter Richtung, zu lesen. All diese Fragen zur Ökologie und Ökonomie sind ja keine Glaubensfragen, sondern sie müssen mit nüchterner und pragmatischer Einstellung abgewogen werden, und dann ist der Saldovortrag eben als solcher zu bewerten. Ich glaube, das gilt auch für eine solche Autobahn.

Frau Lemke-Schulte hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass wir, und damit bin ich bei dem haushaltsrechtlichen Problem und bei den Haushaltsmitteln, darauf achten müssen, die Prioritäten nicht so zu mischen, dass zum Schluss für den Bund nicht mehr klar ist, was für das Land Bremen eindeutig ist. Eindeutig ist für uns die A 281, der Ausbau der A 1 und der A 27, und eine Küstenautobahn befürworten wir. Man kann nicht früh genug beginnen, wie der Vogel Specht zu arbeiten und immer auf dieselbe Stelle zu schlagen, vielleicht fällt irgendwann der Baum. In diesem Sinne wird der Senat agieren. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/609 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/624 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Meine Damen und Herren, es ist interfraktionell vereinbart worden, dass wir statt Tagesordnungspunkt 13 jetzt mit Tagesordnungspunkt 21, Ökostrom für Bremen, beginnen.

Ich höre keinen Widerspruch. – Dann ist das so beschlossen.

Ökostrom für Bremen

Mitteilung des Senats vom 20. Februar 2001 (Drucksache 15/629)

Wir verbinden hiermit:

Klimaschutz durch Energieeinsparung und Ökostrom

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. März 2001 (Drucksache 15/674)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Wischer.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für die Debatte heute ist ein gemeinsamer Antrag von uns Grünen zusammen mit der SPD und der CDU. In diesem Antrag wurde explizit darauf hingewiesen, dass Bremen dem Klimaschutzbündnis der Städte beigetreten ist und dass Bremen die Charta von Valencia und Aalborg unterschrieben hat. Das bedeutet letztendlich auch, dass die eingegangenen Verpflichtungen im eigenen Hause umzusetzen sind. Das betrifft vor allen Dingen den öffentlichen Gebäudebestand.

Wir hatten diesen interfraktionellen Antrag als Einstieg zu mehr Klimaschutz für Bremen und zu der Frage, Ökostromversorgung in den öffentlichen Gebäudeeinrichtungen, gedacht. Das Ergebnis liegt nun vor. Es ist die Mitteilung, die wir hier debattieren. Das Ergebnis besagt, dass enorme Energieeinsparpotentiale bestehen und dass die optimale Strategie darin besteht, diese Energieeinsparpotentiale auszuschöpfen und dies mit Ökostrombezug zu kombinieren.

Ich nehme hier das Beispiel Rathaus. Allein im Rathaus können durch die Kombination von Energieeinsparmaßnahmen und Ökostrombezug in den nächsten 15 Jahren zirka 2300 Tonnen Kohlendioxidfreisetzung vermieden werden. Die Mehrkosten für diese Maßnahme, Energieeinsparmaßnahmen plus Ökostrombezug, betragen lediglich 5300 DM pro Jahr. Das heißt, diese Maßnahme ist sowohl unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit als vor allen Dingen auch unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll.

Das Rathaus sollte als Modell dienen, um zu ermitteln, wie wir mit dem gesamten öffentlichen Gebäudebestand weiterkommen. Hier ist festzustellen, dass im gesamten Bestand erhebliche Energieeinsparpotentiale vorhanden sind und damit natürlich verbunden erhebliche Möglichkeiten zur Verminderung der CO2-Freisetzung und damit zum Klimaschutz.

Unser Vorschlag ist, folgendes Modell jetzt für Bremen anzuwenden, nämlich zu sagen: Wir nehmen diese optimale Lösungsstrategie, wir setzen alle Energieeinsparpotentiale um, und wir steigen sukzessive ein in Ökostrombezug, und zwar beginnen wir hier sofort und umgehend mit dem Rathaus. Wir versorgen das Rathaus mit 100 Prozent Ökostrom. Diese Versorgung des Rathauses mit diesem Anteil von 100 Prozent Ökostrom bedeutet, dass etwa 0,6 Prozent des gesamten öffentlichen Gebäudebestandes dann auf diese regenerative umweltfreundliche Energieversorgung umgestellt würde.

Dieses Modell soll dann später übertragen werden, nachdem Energieeinsparmaßnahmen auf den gesamten öffentlichen Baugebäudebestand umgesetzt werden, in der Form, dass sukzessive jährlich ein Prozent mehr an Ökostrom bezogen wird. Wir halten dieses Modell sowohl aus Umweltgesichtspunkten für sinnvoll als auch wirtschaftlich für vertretbar.

Noch einmal zusammengefasst: Die Forderungen des Antrags der Grünen sind, bei dem Rathaus die ermittelten Energieeinsparmaßnahmen sofort durchzuführen und auf 100 Prozent Ökostrom umzustellen, von 2002 an dafür zu sorgen, dass pro Jahr ein Prozent mehr Ökostromanteil bezogen auf den Gesamtstrombezug für die öffentlichen Gebäude realisiert wird, drittens, dass ab dem Haushalt 2002 für den Stromverbrauch solche Maßnahmen durchgeführt werden, die energietechnisch optimierend sind, und hierfür Mittel bereit gestellt werden in Höhe von 0,5 Millionen Euro jährlich.

Es war heute in der Zeitung zu lesen – so erfahren wir Grüne das ja häufig –, der Senat hat beschlossen, den Sanierungsstau aufzulösen und dafür 700 Millionen DM bereitzustellen. Das, was wir mit unserem Antrag fordern, heißt, dass wir von diesem Geld ungefähr ein Prozent für energetisch optimierte Maßnahmen eingesetzt haben wollen, und es ist zu berücksichtigen, dass durch diese Maßnahmen eine Haushaltsersparnis zu erwarten ist von 1,5 Millionen DM. Besser kann man es hier an der Stelle haushaltstechnisch auch nicht machen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ferner möchte ich auch betonen, dass wir ausdrücklich den Beschluss des Senats begrüßen, ein Programm aufzulegen und bis zum Herbst 2001darzustellen, wie die Einsparpotentiale im öffentlichen

Gebäudebestand erschlossen werden können. Wir bitten hier darum, dieses Programm den Deputationen für Umwelt und Energie, für Bau und für Wirtschaft vorzulegen.