Ich glaube, ich brauche die Ergebnisse hier im Einzelnen nicht zu wiederholen. Ich erinnere mich an das Jahr 1986/87, da hat der BAW einmal eine Prognose über die Flughafenentwicklung abgegeben. Ich kann nur feststellen, Herr Ernst hält die
Prognose ein, und das ist ein Riesenerfolg! Ich erinnere mich allerdings auch, dass damals – und das Thema Flughafen hat ja hier zwei Dimensionen, der Flughafen selbst und die Entwicklung der Arbeitsplätze im Umfeld, das sollten wir nicht vergessen –, 1986/87, da noch ziemlich viele Kleingärten im Umfeld dieses Flughafens waren und wir durch diese Veränderungen hier überhaupt erst den Freiraum geschaffen haben, dass diese exzellente Entwicklung im Umfeld des Flughafens mit Airport-City hier greifen kann. Ich meine auch und betone, in Bremerhaven sehe ich deutlich ähnliche Ansätze, dass das Ganze so weitergehen muss und dass man gegen eine Konkurrenz in Münster/Osnabrück einfach mit besseren Angeboten gegenhalten muss. Aber dass auch andere an dieser Entwicklung partizipieren, denke ich, ist klar. Noch ein Wort zu dem Gutachten! Ich würde da doch einmal bitten, ganz entspannt zu bleiben. Ich glaube, diese Fragestellung, die da formuliert ist, ist doch eine richtige. Das ist doch so ähnlich, als würden wir hier einen Autofahrer, nachdem er an einer roten Ampel hat anhalten müssen, auffordern, nun so schnell wie möglich von Null auf 100 zu kommen, und das geht eigentlich nur mit quietschenden Reifen. Wenn wir ihm sagen würden, lass dir ein bisschen mehr Zeit, bis du deine, und jetzt muss ich auf Mindestgeschwindigkeit umstellen bei Flugzeugen, erreicht hast, dass du abheben kannst, dann mag das doch, was die ökologischen Bedingungen angeht, erheblich verträglicher sein. Ich denke, dass diese Fragestellung in Ordnung ist, sinnvoll ist, das haben Sie hier auch akzeptiert, und da warten wir doch einmal ab, wie das Gutachten nun ausgehen wird. Zum Gutachten selbst fordern Sie, das haben wir Ihnen auch zugesagt, ein Konzept, was die weiteren Perspektiven bis 2010 angeht. Das werden wir Ihnen vorlegen. Jetzt möchte ich noch einmal auf den anderen Bereich, Airport-City, kommen. Das ist eine Entwicklung, die eher noch deutlich intensiviert werden soll. Auch da wissen Sie, mit der A 281 sind wir erhebliche Schritte weitergekommen und werden Sie dann auch mit den entsprechenden planerischen Anforderungen hier begrüßen. Da möchte ich noch einmal deutlich sagen, wenn wir in solche Infrastrukturen wie einen Flughafen investieren, Infrastrukturen, die hier oberzentrale Funktionen darstellen, dann müssen wir eben dafür Sorge tragen, dass sie ihre Effekte auch entfalten können. Dies gilt für den Flughafen mit dem Beispiel Kleingärten genauso wie für die Universität. Ich denke, es ist heute nicht vorstellbar, dass wir sagen, hätten wir doch damals am Flughafen die Kleingärten erhalten. Dann, das ist uns klar, wäre die Entwicklung hier in keiner Weise eingetreten. Für dieses Arrondieren, denke ich, ist der Flughafen ein exzellentes Beispiel. – Herzlichen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/530, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit dem Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 18. Januar 2001 zugestimmt hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat hat uns hier mit der Drucksache 15/584 ein Gesetz zur Änderung gesundheitlicher Gesetze vorgelegt. Es beinhaltet das Gesundheitsdienstgesetz, das Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen sowie das Gesetz über das Leichenwesen. Ich werde mich an dieser Stelle auf die Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen beschränken und muss hier auf inhaltliche Kritikpunkte hinweisen und leider auch auf die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens.
Kommen wir zuerst einmal zu den Inhalten! Positiv ist festzuhalten, dass das Gesetz den Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft aufgenommen hat, danach werden in Zukunft sämtliche Föten von Tot- und Fehlgeburten, egal welchen Stadiums, nicht mehr wie Körperteile und Organe beseitigt, sondern sie erhalten ein würdiges Begräbnis. Das ist sehr lobenswert!
Ich weise darauf hin, weil uns beim intensiven Studium dieses Entwurfs die positiven Verbesserungen nicht entgangen sind.
Doch jetzt zu den überaus problematischen Neuerungen! Nehmen wir einmal die Bestattung von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Menschen ohne Angehörige, für die der Staat die Beerdigungskosten übernehmen muss. Diese Menschen wurden bis jetzt erdbestattet. Sie sollen in Zukunft feuerbestattet werden. Die Feuerbestattung spart Geld, weil die Kosten für eine Grabstelle entfallen. Dem Institut für Rechtsmedizin, das diese Leichen aufbewahrt, wird jetzt die Entscheidung über Ort und Art der Durchführung der Bestattung eingeräumt. Hier teilen wir vom Bündnis 90/Die Grünen die Bedenken und Hinweise der Kirchen, die mahnen, dass es Menschen gibt, die aufgrund ihres Glaubens eine Feuerbestattung ablehnen.
Zwar wird in diesem Gesetz geregelt, dass aus religiösen Gründen eine Erdbestattung durchgeführt werden kann, aber hier liegt gerade das Problem. Der Ermittlung der Glaubensgemeinschaft oder der ethischen Wünsche eines Verstorbenen wird kaum nachgegangen. In der Praxis wird es dann so aussehen: Das Institut für Rechtsmedizin schickt eine Mitteilung an das Amtsgericht. Das Amtsgericht wiederum meldet zurück, ob Angehörige bekannt sind oder nicht. Das war es dann! Eine aktive Suche von Angehörigen wird nicht stattfinden. In der Vergangenheit haben diese aktive Suche, wie zum Beispiel die Nachfragen bei Kirchengemeinden oder Nachbarn, die Bestatter übernommen.
Das Problem müssen wir auch vor dem Hintergrund der Veränderungen in Familien und im Familienleben sehen. Es wird in der Zukunft immer mehr Menschen geben, die allein leben, oft isoliert, zum Teil auch mit abgebrochenen Kontakten zu Angehörigen. Das beruht nicht immer auf einem Zerwürfnis. Mir wurde von Vertretern der evangelischen Kirche berichtet, dass es viele Menschen gibt, die angesichts dieses Zustandes Vorsorgeverträge abgeschlossen haben, in denen sie ihre Beerdigung geregelt haben. Doch was passiert, wenn nicht aktiv danach recherchiert wird? Das Institut für Rechtsmedizin soll spätestens zehn Tage nach der Einlieferung die Bestattung anordnen. Ich denke, das ist ein sehr kurzer Zeitraum, zu kurz für eine aktive Recherche, für eine Entscheidung im Sinne der Verstorbenen.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch zu einem psychologischen Punkt, zur favorisierten Feuerbestattung kommen! Die zukünftig mögliche Feuerbestattung bedeutet im öffentlichen Bewusstsein einen Paradigmenwechsel, auch wenn der Senat argumentiert, dass in Bremen 70 Prozent eine Feuerbestattung wählen. Im öffentlichen Bewusstsein ist die Erdbestattung aber immer noch Normalität. Eine aktivierende Öffentlichkeitsarbeit ist leider nicht vorgesehen.
Über alle inhaltlichen Bedenken hinaus müssen wir vom Bündnis 90/Die Grünen auch noch das Verfahren kritisieren. Das war wahrlich kein demokratischer Prozess! Schon seit Monaten war klar, dass es eine Gesetzesänderung geben wird und dass es ein öffentliches Interesse gibt, über das Vorhaben
informiert zu werden. Dieses Interesse wurde auch anhand der Presseberichte in der „taz“ und im „Weser-Kurier“ deutlich. Herr Kollege Eckhoff hat in der Pressemitteilung der CDU dazu gesagt, er würde sich intensiv mit dem Thema beschäftigen,
auch im Dialog mit den Kirchen und Bestattungsunternehmen. Was ist schlussendlich wirklich passiert? Die Opposition wurde nicht beteiligt, es fand auch keine Anhörung statt, und das kritisieren wir hier.
Bei der letzten Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen hat es diese Anhörung gegeben. Das führte zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Dieses Mal ist es nicht passiert. Ich habe ausdrücklich bei den Kirchen nachgefragt. Wir haben deshalb in der letzten Deputationssitzung darum gebeten, dies zu tun und die großen Kirchen, die Jüdische Gemeinde sowie das islamische Archiv einzuladen, um diese Bedenken auszuräumen. Das ist leider nicht passiert. Ich denke, an diesem demokratischen Prozess sollten Sie arbeiten.
Ich finde nicht, dass das Quatsch ist. Ich fände es richtig, wenn er sich dafür einsetzen würde. Sie haben hier gestern einiges aus dem Koalitionsnähkästchen erzählt, und wenn das in solch einem Koalitionsnähkästchen bleibt, dann tut mir das Leid, es assoziiert für mich immer etwas einfädeln, etwas zusammenflicken. Das zu dem Wort Nähkästchen! Ich hätte es gern, wenn es da hinausgetragen wird.
Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Teil des Gesetzes nicht aus Prinzip ab. Nein, wir sind immer für konstruktives und gemeinsames Handeln für Bremen. Wir sagen nein, weil Sie unsere Bedenken nicht ausgeräumt haben und weil Sie notwendige Beteiligungsformen außer Acht gelassen haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Änderung des Bremischen Leichengesetzes ist natürlich kein Thema, über das man sich so richtig streiten kann, dafür ist das Thema eigentlich zu sensibel. Allerdings ist die Öffentlichkeit auf dieses Thema aufmerksam geworden, insbesondere auch durch reißerische Überschriften in den Medien. Ich weiß nicht, ob das Not getan hätte. Der Kernpunkt, das haben Sie sicherlich jetzt durch meine Vorrednerin mitbekommen, ist eigentlich ein Wort in diesem Gesetz. Wir ändern das Wort „Erdbestattung“ in „Bestattung“. Das heißt, es ist nicht nur die Erdbestattung zulässig, sondern nun auch die Feuerbestattung, und zwar für bestimmte Personenkreise. Ich möchte sie noch einmal eben nennen. Es sind Personen, die keine Angehörigen haben, deren Angehörige nicht auffindbar sind, und, was ich eigentlich sehr traurig finde, es sind auch Personen, deren Angehörige die Kosten für die Bestattung nicht übernehmen wollen, aus welchen Gründen auch immer. Genau für diese Personen muss die Behörde eine Bestattung anordnen. Um das einmal so ein bisschen deutlich zu machen, im Amtsdeutsch heißen diese Verstorbenen „herrenlose Leichen“. Die Änderung des Leichengesetzes führte im Vorfeld zu ablehnenden Stellungnahmen seitens des Bestattungsverbandes und der Kirchen. Ich habe mir diese Stellungnahmen durchgelesen, und sie haben mich teilweise doch sehr erschreckt. Es ging nicht etwa nur um den pietätvollen Umgang mit diesen Verstorbenen, sondern es ging eindeutig auch um wirtschaftliche Interessen. Folglich kann ich überhaupt nicht den Argumenten folgen, die dann in der Presse zu lesen waren und die dann auch, glaube ich, in Bezug auf das Institut für Rechtsmedizin nicht so ganz fair waren. Es wurde dann gesagt, die Änderung sei veranlasst worden, um dem Institut für Rechtsmedizin mehr Einnahmen zu verschaffen und dass dann auch dadurch, dass nun verstärkt Obduktionen durchzuführen seien, weil, so wurde es in der Presse und im Vorfeld deutlich, nun für jede dieser Feuerbestattungen eine Obduktion anzuordnen wäre. Das ist nicht der Fall! Obduktionen sind anzuordnen, wenn es dringend im öffentlichen Interesse liegt, also nicht in jedem Fall! Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang auch ruhig erwähnen: Natürlich geht es auch um Einsparungen und um Kosten. Natürlich, das wissen Sie alle, auch aus Ihrem privaten Umfeld, sind Gräber für Urnen billiger als Gräber für Erdbestattungen, und bei den Feuerbestattungen fallen überhaupt keine Grabkosten an. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ein Argument, das von Frau Hoch vorgebracht wurde, ist der Paradigmenwechsel. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen! Wir haben gelesen, dass 71 Prozent der Bestattungen in Bremen Feuerbestattungen sind. Als ich mich mit diesem Thema beschäftigt habe, habe ich in meinem Verwandtenund Freundeskreis einmal herumgefragt. Ich habe niemanden gefunden, der eine Erdbestattung wünscht, es haben alle eine Feuerbestattung gewünscht. Von einem Paradigmenwechsel zu reden, halte ich für falsch.
Dann zu glauben, man würde den Willen der Verstorbenen übergehen, wenn Sie vielleicht doch lieber eine Erdbestattung gehabt hätten! Wenn 71 Prozent eine Feuerbestattung wählen, kann man doch davon ausgehen, dass das das übliche Verfahren in Bremen ist und dass die Verstorbenen, die man nun leider nicht mehr fragen konnte, diesen Weg auch hätten wählen wollen.
Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass in Bremen Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen leben und dass das, was Sie jetzt von der Mehrheitsgesellschaft vortragen, die entsprechenden Zahlen, nicht unbedingt für alle Kulturen gilt, dass es sogar Kulturen und Religionen gibt, die die Feuerbestattung explizit ausschließen?
Das ist mir bekannt, und wenn Sie noch ein klein wenig Geduld haben, komme ich darauf noch. Mir ist nämlich bekannt,
dass eine Feuerbestattung nicht mit dem Glauben von Mitgliedern einiger Religions- und Glaubensgemeinschaften in Einklang zu bringen ist. Gleichwohl sage ich auch, ich finde es traurig, dass Fürsorge für Gemeindemitglieder vielleicht erst nach dem Tod eintreten soll und nicht schon vorher.