Das, was Herr Bürgermeister Perschau für die Stadt Bremen in Teilen erreicht hat, nämlich Sparen und Investieren, hat in Bremerhaven keinen Einzug gehalten. Auch wenn ich mit großer Sorge betrachte, wie ultralinke Sozialdemokraten mit den finanzpolitischen Chaostruppen vom Bündnis 90/Die Grünen und der kommunistischen PDS-Cross-over-Truppe zusammen wieder marxistische Finanzthesen hier im Lande Bremen aufstellen, sind meine großen Sorgen wirklich mehr als begründet und berechtigt, ganz zu schweigen vom Bekenntnis von Herrn Dr. Kuhn vom Bündnis 90/Die Grünen zum Kommunis
tischen Manifest hier im Landtag, meine Damen und Herren, beratend mit Professor Hickel, der in seinem ganzen Leben wahrscheinlich noch nie eine müde Mark selbst verdient hat, sondern nur vom Staat gelebt hat, das belegen meine eben genannten Ausführungen.
Ich habe gesagt wahrscheinlich! Ich glaube aber schon, dass der Präsident des Senats, Herr Dr. Scherf, sich zusammen mit der CDU durchsetzen wird. Herr Dr. Scherf hat letztens auf dem Parteitag der SPD den linken Genossen eine deutliche, angemessene Antwort darauf gegeben. Allerdings haben sie auch Verantwortung für das Land Bremen und auch für Bremerhaven, für das ganze Land Bremen. Die Deutsche Volksunion zeigt auch in diesem Antrag, dass sie Verantwortung übernimmt, um für die Bürger eine langfristige Zukunft in einem selbständigen Bundesland Bremen zu garantieren. – Ich bedanke mich, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Beitrag des Abgeordneten Tittmann hat eben deutlich gezeigt, dass es ihm nur darum geht, hier ein Forum für Beleidigungen, Angriffe und Unterstellungen zu haben, und nicht um irgendeine Sache, zu der er hier geredet hat, geschweige denn zu seinem Antrag.
Ich will auch nicht zur Sache reden, meine Damen und Herren, da der Sachverhalt ganz eindeutig ist. Artikel 28 des Grundgesetzes, Herr Abgeordneter Tittmann, verleiht den Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung. Dieses Recht schließt auch die Haushaltsangelegenheiten ein. Artikel 144 der Bremischen Landesverfassung verkündet ausdrücklich die Selbstverwaltung der Städte Bremen und Bremerhaven und das Recht auf eine eigene Verfassung, im Rahmen des Gesetzes steht darin. Das Land Bremen hat aus gutem Grund darauf verzichtet, wie andere Bundesländer eine Gemeindeordnung zu schaffen, die die Tätigkeiten dieser Gemeinden beschränkt. Insofern gilt die Verfassung direkt für Bremerhaven.
Auch das ist gut und richtig, und nicht zuletzt deshalb rühmt sich Bremerhaven, eine der freiesten Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland zu sein. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dass die Bürger Bremerhavens ihren Teil dazu beigetragen haben, weil sie natürlich die Verfassungsschöpferinnen und -schöpfer gewählt haben und weil sie sich so stark dafür gemacht haben aus ihrer Geschichte heraus, ist doch, glaube ich, selbstverständlich für uns als Demokraten.
Weil das so ist, Herr Kollege Tittmann, sagt auch die Bremische Landesverfassung im Artikel 147, dass der Senat zwar eine Rechtsaufsicht über die Gemeinden hat, sich diese Aufsicht aber auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beschränkt, also dass sich das Verwaltungshandeln an die allgemeinen Rechte und Gesetze hält und nicht mehr. Mehr hat der Senat nicht zu tun, und das ist auch gut so, und darauf beharren wir. Der Rest ist politische Auseinandersetzung, politischer Kampf, politischer Streit in Bremerhaven, den die Bremerhavener austragen müssen, dazu wählen sie eine Stadtverordnetenversammlung, dazu hat die Stadtverordnetenversammlung ein Rechnungsprüfungsamt. Wenn sie dort nicht in der Lage sind, die Aufgaben wahrzunehmen, entscheiden die Wähler, wie es weitergeht. Das ist das Prinzip der Demokratie.
Wir wollen hier nicht Kolonialherren spielen, wir handeln auf der Grundlage des Grundgesetzes, und wir lassen die Bremerhavener ihre Angelegenheiten regeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es verwundert mich doch schon sehr, Herr Mützelburg, dass ausgerechnet Sie von
Demokratie reden. Herr Mützelburg, es ist doch wieder typisch für Sie, Sie können sich die Ohren oder die Augen zuhalten oder den Kopf wie der Vogel Strauß in den Sand stecken, am 28. November 2000 hat uns der Stadtkämmerer unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 den Controllingbericht Finanzen 2000 mit dem Vorschlag drohender Deckungslücken vorgelegt. (Unruhe bei der SPD)
Sie sind doch hier nicht auf einem Kindergeburtstag, also benehmen Sie sich bitte auch dementsprechend! Jetzt können Sie natürlich so tun, als gäbe es diesen Bericht nicht. Meine Damen und Herren, es gibt diesen Bericht aber, genau wie ich es vorhin erklärt habe, sollen elf Millionen DM anderweitig gedeckt werden. Rücklagen können nach meinem Verständnis nur für geplante und beschlossene Projekte gebildet werden und sind nicht in den einzelnen Ausschussbereichen zu verfrühstücken. Es kann keine Sparquote erreicht werden, wenn Sie in den Ausschussbereichen nicht weniger Geld ausgeben. Das muss von der Systematik selbst den letzten Sozialdemokraten klar sein. Wer so verfährt, gefährdet die Sanierung des Landes. Wer natürlich Finanzpolitik in Kursen des Deutschen Gewerkschaftsbundes gelernt hat oder hier, wie Herr Dr. Kuhn, vom Kommunistischen Manifest faselt, von dem kann man natürlich nichts anderes erwarten. – Ich bedanke mich!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 15/536 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass nach dem entsetzlichen Unglück der Gasexplosion im Seniorenheim am Geschwornenweg im vergangenen November von diversen privaten Einrichtungen und vielen Menschen der Stadt Bremen und Bremerhaven eine Welle der Solidarität mit den Betroffenen ausging, verdient Respekt, Anerkennung und Achtung. Meine Damen und Herren, spontane Hilfsbereitschaft ohne große Worte, die zum Ausdruck kam, ist für Opfer dieser Katastrophe sicherlich tröstlich, zumal die Überlebenden vor dem Nichts stehen. Deutlich wurde aber auch, dass von staatlicher Seite bisher verbindliche Regelungen, wie sie in anderen Bundesländern längst eingeführt wurden, die eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene ermöglichen, nicht vorhanden sind. Einen staatlichen Bremer Hilfsfonds für Katastrophenopfer gibt es im Land Bremen bisher nicht.
Gerade am Beispiel dieses schrecklichen Unglücks wurde deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, denn das Haus mit seinen 21 Seniorenwohnungen war von 31 sozial bedürftigen Frauen und Männern bewohnt. Einige von ihnen litten unter großen psychischen Problemen und haben es nun doppelt schwer. Hinzu kommt, dass Versicherungen in der Regel erst dann volle Leistungen gewähren, wenn die Verursacherfrage der Explosion unzweifelhaft ist. Wenn aber im Rahmen einer verfehlten Asyl- und Ausländerpolitik in Bremen jährlich gigantische Summen aus der Steuerkasse aufgewendet werden, dann dürfte wohl diese Einrichtung eine Selbstverständlichkeit sein, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, unschuldig in Not geratenen Unglücksopfern schnell, wirkungsvoll und unbürokratisch zu helfen, meine Damen und Herren.
Ich empfinde es als unverantwortlich, dass inzwischen ein Drittel der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt für Asylbewerber und Asylanten aufgebracht wird, die außerdem noch zu einem hohen Prozentsatz ihr Asylrecht aus wirtschaftlichen Gründen missbrauchen – das hat auch im Übrigen unser Innenminister Schily deutlich zum Ausdruck gebracht –, wobei ihnen noch zusätzlich eine gesetzliche Unterbringungsgarantie zusteht, während aber Bürger, die Opfer von Katastrophen werden, mehr oder weniger auf sich selbst oder auf die Hilfe und Barmherzigkeit privater Stellen angewiesen sind.
Hier, das sage ich deutlich, steht der Staat in der Pflicht. Deshalb könnte die Schaffung eines Hilfsfonds für Katastrophenopfer auch in Bremen soziale Risiken und Tatbestände der Betroffenen auffangen. Der Senat sollte in diesem Sinne aufgefordert werden, die Einrichtung eines solchen Fonds in die Wege zu leiten. – Ich bedanke mich!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 15/541 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, jetzt die drei Tagesordnungspunkte ohne Debatte zu behandeln.