jetzt auch nicht zu wiederholen, was vor allem Frau Ziegert hier ausführlich über die Grundlagen des Problems gesagt hat, sondern nur aus grüner Sicht Schwerpunkte zu benennen, und da gibt es keine Meinungsverschiedenheiten, außer wenn man eben künstlich welche aufbaut und meint, die Bundesregierung sei nun das Hauptproblem. Ihre geschmacklose Plakatkampagne ist zurzeit, glaube ich, das Hauptproblem der Politik in Deutschland!
Gut, darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheiten, deswegen wollte ich eigentlich nur drei Aspekte aus der Sicht der Grünen benennen, die uns im Zusammenhang mit der Beschäftigung Schwerbehinderter ein besonderes Anliegen sind, und wir bitten darum und hoffen, dass das auch aufgenommen wird, dass bei dem Bericht, der hier am 31. August vom Senat vorgelegt werden soll, diese drei Bereiche mit aufgenommen und berücksichtigt werden.
Das Erste ist, die Bundesregierung arbeitet hier an einem Rehabilitationsgesetz, was den Grünen sozialpolitisch besonders am Herzen liegt, und wenn man sich ansieht, warum Schwerbehinderte nicht ausreichend beschäftigt werden, dann stellt man eben fest, es gibt nach wie vor viele Vorbehalte von Arbeitgebern gegen Schwerbehinderte. Frau Ziegert hat darauf hingewiesen, dass man da noch viel mit Aufklärung erreichen könnte. Es ist aber eben auch so, dass die berufliche Aus- und Fortbildung schwer behinderter Menschen verbessert werden könnte, und das Rehabilitationsgesetz könnte da vielleicht auch Unterstützung bieten. Ich würde mir wünschen, dass sich Bremen im Bundesrat diesem Gesetz gegenüber eher fördernd und positiv verhält. Ich weiß, da geht es vor allem um gesundheitliche und soziale Rehabilitation, die sind aber in vielen Fällen die Voraussetzung für berufliche Rehabilitation behinderter Menschen, und wir versprechen uns also von dem neuen Rehabilitationsgesetz eine weitere Verbesserung.
Wer über die berufliche Integration Schwerbehinderter redet, der meint gehörlose Menschen vielleicht noch, aber in aller Regel Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rückenbeschwerden, und ich würde Sie darum bitten, Ihr Augenmerk auch auf geistig behinderte Menschen zu richten! In Bremen ist ja die Werkstatt Bremen, früher der Martinshof, die Be
hindertenwerkstatt, übrigens die größte in ganz Europa, und diese versucht in den letzten Jahren gerade, eine gute Strategie zu fahren und zu sagen, es ist nicht notwendig, geistig behinderte Menschen aus dem Arbeitsmarkt auszusondern, sondern wir können als Werkstatt für Behinderte auch in dem ersten Arbeitsmarkt integriert Arbeitsangebote für geistig behinderte Menschen anbieten.
Die Grünen möchten gern, dass dieser Weg verstärkt wird. Da gibt es noch viele Chancen, da gibt es ganz viele Möglichkeiten eines weiteren Ausbaus, und man könnte sich wirklich das Ziel setzen, in den nächsten, ich sage einmal, 20 Jahren Behindertenwerkstätten in der Form, wie wir sie kennen, überflüssig zu machen und überall auch geistig behinderte Menschen im allgemeinen normalen Arbeitsmarkt zu integrieren. Da wird dann die Frage der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz eine große Rolle spielen.
Wenn man mit Arbeitgebern spricht, warum sie nicht bereit sind, schwer behinderte Menschen einzustellen, dann spielen viele Vorurteile eine Rolle, aber auch die Angst, wenn es dann einmal zu Problemen kommt, dann allein gelassen zu werden. Ein gutes flächendeckendes Programm von Arbeitsassistenz, mit dem dann den behinderten Menschen am Arbeitsplatz geholfen wird und ganz schnell und zeitnah auf Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder auch mit dem Arbeitgeber reagiert werden kann, ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbar und würde aus unserer Sicht, davon sind wir fest überzeugt, die Quote der Einstellungen erheblich erhöhen. Solch ein bremisches Programm würden wir uns wünschen. Es gibt dafür auch Bundesmittel, und die Werkstatt Bremen ist, soweit ich weiß, auch bereit, solche Angebote zu forcieren und diesen Weg weiter mitzugehen.
Der letzte Punkt, der uns wichtig ist, wird in der Anwort des Senats auch angedeutet, das ist die Frage: Wie bekommen wir es eigentlich hin, dass die Schwerbehindertenquote des öffentlichen Dienstes auch in den vielen privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde erreicht wird? Da steht in der Antwort des Senats, na ja, da muss man jetzt irgendwie sehen. Die Gesellschaften sollen gehalten werden, dass sie auch Schwerbehinderte entsprechend der Quote einstellen.
Ich sage einmal, das überzeugt die Grünen nicht so total. Wenn ich mir vorstelle, wie das praktisch laufen soll, sagt jetzt Herr Hattig zu Herrn Keller: Mister BIG, höre einmal zu, stelle auch einmal bis sechs Prozent Schwerbehinderte ein! So richtig glauben wir daran nicht! Es gibt aber einen ganz einfachen Weg, und den müsste der Senat gehen, und das wäre konsequent, nämlich einfach generell zu
sagen, wir haben ja hier mittlerweile ein großes Konzernmanagement, und wenn man jetzt schon will, dass dieses Gemeinwesen in Konzern umgetauft wird, dann müsste man auch dafür sorgen, dass einheitliche Spielregeln innerhalb dieses Konzerns gelten. Da wäre es ganz einfach, in alle Gesellschaftsverträge mit den Gesellschaften die Regelungen für die Beschäftigung Schwerbehinderter hineinzuschreiben, die in den Gesellschaften genauso gelten müssen wie im öffentlichen Dienst.
Solch einen Weg können Sie ganz einfach gehen, da müsste man nur ein bisschen Druck ausüben und das politisch wollen. Die Grünen wollen das, und wir würden Ihnen das vorschlagen, das so einzutüten. Dann wäre das leicht, und wir wären das Problem los, dass wir immer darauf angewiesen sind, dass die Gesellschaften ein bisschen das tun, was wir wollen, aber mit zähem Widerstand es dann eben doch nicht machen.
Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der SPDFraktion. Im Vorfeld wird sich ja auch die Arbeitsdeputation noch mit den einzelnen Maßnahmen beschäftigen, und ich denke, dass wir, wenn der Senat den endgültigen Bericht vorlegt, dann doch noch eine interessante Diskussion haben werden. Wenn Bremen mit der Beschäftigung Schwerbehinderter weiterkommt, dann sind die Grünen in dem Punkt immer mit an Ihrer Seite. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur noch ganz kurz auf die Aussagen von Frau Linnert! Frau Linnert ist leider nicht Mitglied der Arbeitsdeputation, und das merkt man dann auch an ihrem lückenhaften Vortrag.
Frau Linnert, das Gesetz der Bundesregierung liegt uns vor, ich gebe es Ihnen aber gern. Es steht unter finanziellen Auswirkungen: keine!
Die Integrationsfachdienste, beschlossen in der Deputation für Arbeit in der letzten Woche, finanzielle Mittel, Vermerk: keine Angaben, weil die Ausgleichsabgabe noch nicht eingeschätzt werden kann.
Entnehmen Sie es bitte dem „Handelsblatt“ vom 16. Oktober 2000! Herr Schlauch und seine Äußerungen zu den Tarifverträgen dürften Ihnen geläufig sein, alle haben darüber diskutiert, aber sonst rufen Sie ihn schlicht an! Wir wollen doch wirklich noch einmal eben bei den Tatsachen bleiben! Leider sind sie so, wie sie sind, trotzdem werden wir weiterhin für die Integration der Schwerbehinderten einstehen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem Stand von Oktober 2000 waren im Land Bremen 1684 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, davon 1243 in der Stadt Bremen und 441 in der Stadt Bremerhaven, damit betrug der Anteil Schwerbehinderter an den Arbeitslosen im Land Bremen 4,3 Prozent. Auch angesichts dieser rückläufigen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Land Bremen fällt es insbesondere Betroffenen nicht leicht, die Gesamtsituation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt mit der Vorgabe der bremischen Landesverfassung in Einklang zu bringen: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Behinderte Menschen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Die bremische Politik kann und will sich ihren besonderen Verpflichtungen in diesem Bereich auch nicht mit dem Hinweis auf eine vergleichbare Situation auf Bundesebene entziehen. Insgesamt war die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bundesweit auf einen Rekordwert von 190 000 angestiegen. Das ist eine wahnsinnige Zahl und muss zu Handlungen Anlass geben. Ich bin deshalb froh, dass es nach vielen Jahren Stillstand in diesem Bereich zum Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter gekommen ist, das am 1. Oktober in seinen wesentlichen Teilen auch in Kraft getreten ist.
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen soll mit diesem Gesetz die Chancengleichheit von Behinderten im Arbeits- und Berufsleben deutlich verbessert und deren Arbeitslosigkeit möglichst schnell und möglichst nachhaltig abgebaut werden. Erklärtes Ziel ist es, das ist hier schon genannt, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei Jahren um 50 000 zu verringern, und dem trägt die Regelung des Gesetzes Rechnung, indem es eine Überprüfung des Rückgangs der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vorschreibt und festlegt, dass die vorgesehene Senkung der Beschäftigungsquote von sechs auf fünf Prozent rückgängig gemacht wird, wenn das gesetz
Dies stellt alle Beteiligten vor sehr große Herausforderungen. Um diese Vorgabe zu verwirklichen, ist eine ganze Reihe von ganz unterschiedlichen Neuregelungen vorgesehen, und für all diese Maßnahmen gilt, dass sie im Zusammenwirken aller Verantwortlichen dazu beitragen sollen, arbeitslosen Menschen mit Behinderungen neue Perspektiven für Arbeits- und Ausbildungsplätze aufzuzeigen. Dieses Ziel wird aber nur dann erreichbar sein, wenn alle Mitwirkenden an der beruflichen Eingliederung Behinderter eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das kann nicht nur von Staats wegen bewegt werden, sondern das bedarf wirklich eines breiten Bündnisses. Insofern sind Gesetze auch nicht immer nur eine Frage des Geldes, sondern häufig auch eine Frage der Regelung bestimmter Tatbestände, die nicht immer Geld kosten müssen, um Chancen zu eröffnen.
Was Sie, Frau Dreyer, vorhin zu der Beschwerde im Verwaltungsrat der Arbeitsverwaltung angeführt haben, das ist inzwischen beigelegt. Es bezog sich nur auf die Finanzierung des JUMP-Programms, bei der die Bundesanstalt gemeldet hat, dass es ihr Probleme macht. Dieser Protest war inzwischen erfolgreich, das haben Sie dabei nicht angeführt. Der Verwaltungsrat hat dem Wirtschaftsplan auch zugestimmt, weil der Bund im Dezember 1,2 Milliarden DM nachgebessert hat. Von daher gibt es überhaupt keinen Konflikt mit der Arbeitsverwaltung, sondern es ist festzuhalten, dass, wenn man alles zusammenzählt, die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik in diesem Land deutlich angestiegen sind
und dass letztlich auch an der Statistik über Arbeitslosigkeit ablesbar ist, dass dies Effekte hat, denn die Arbeitslosigkeit sinkt, und das hat sicherlich auch etwas mit arbeitsmarktpolitischen Mitteln zu tun und nicht nur mit der Verbesserung der Konjunktur. Die wichtigsten Änderungen in diesem neuen Gesetz sind: Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe mit einer Absenkung der Pflichtquote von sechs auf fünf Prozent, Einsetzen der Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter erst ab 20 Arbeitsplätzen statt bisher 16 und gestaffelte Zahlungspflicht zur Ausgleichsabgabe bei Nichterfüllung! Das ist erst einmal für die Betroffenen auf den ersten Blick eine Verschlechterung, führt aber vielleicht dazu, die Betriebe auch offener zu machen für Gespräche und für andere Maßnahmen. Die zweite wichtige Änderung ist die Verbesserung der beschäftigungsfördernden Instrumente des Schwerbehindertenrechts, dann die Stärkung der betrieblichen Vorbeugung bei Gefährdung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderungen,
denn viele haben ja einen Arbeitsplatz, und die Behinderung tritt durch welche Umstände auch immer ein. Dann muss es Regelungen geben. Es muss ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten und Integrationsprojekten zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben auf- und ausgebaut werden, auch dazu gibt es in Bremen bereits entsprechende Beschlusslagen.
Es gibt die Stärkung der Rechte der Schwerbehinderten, ein ganz wesentlicher Faktor, der erst einmal nicht mit Geld des Staates verbunden ist, aber den Status Schwerbehinderter erheblich verbessert. Es wird ein Rechtsanspruch Schwerbehinderter auf Arbeitsassistenz eingeführt, und die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen und der Ausbau der besonderen Pflichten der Arbeitgeber wird gestärkt.
All dies sind Maßnahmen, die zu einer deutlichen Veränderung beitragen können, wenn alle Beteiligten dann auch an einem Strang ziehen. Für all diese Maßnahmen gilt, dass arbeitslosen Menschen mit Behinderungen neue Perspektiven auf Arbeits- und Ausbildungsplätze gegeben werden sollen. Das ist das Ziel, und es wird nur erreichbar sein, wenn alle Mitwirkenden, das betone ich noch einmal ausdrücklich und unterstreiche den Appell von Frau Ziegert auch an die Betriebe im Land, bei der beruflichen Eingliederung Behinderter eng und ganz vertrauensvoll zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck haben sich im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung in Bremen und Bremerhaven alle Arbeitsmarktakteure auf Vorschlag meines Hauses zu einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen. Wir haben uns inzwischen mit einem Appell an alle bremischen Betriebe gewandt, und wir hoffen darauf, dass dieser Appell auch ankommt.
Alle Mitwirkenden am Arbeitsmarktbündnis haben sich verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass in allen Bereichen ihrer Betriebe und Verwaltungen eine verstärkte Aufnahme von Menschen mit Behinderungen stattfindet, damit das Ziel des Gesetzes erreicht wird, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bundesweit um 50 000 zu verringern, und das heißt für Bremen mit einem Prozent eben diese 500 Stellen, die schon genannt wurden.
Das Land Bremen als öffentlicher Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang in einem Schreiben des Senators für Finanzen vom 7. Juli 2000 unter anderem festgestellt, dass sich Bremen im Bewusstsein seiner entsprechenden Vorbildfunktion als öffentlicher Arbeitgeber im Rahmen seiner personalwirtschaftlichen Möglichkeiten weiterhin bemühen wird, die bisherige Beschäftigungsquote von zurzeit 5,87 Prozent zu halten oder gar zu steigern. Ich kann Ihnen sagen, dass mein Haus, also das Gesamtressort Arbeit, Gesundheit, Frauen, Jugend, Soziales, eine Quote zwischen acht und neun Prozent hat, dass es aber durchaus auch Bereiche gibt, in denen es noch
nicht so gut klappt. Daran werden wir verstärkt arbeiten und genau hinsehen, dass wir auch dort noch zu Verbesserungen kommen.
Die gemeinsame Initiative im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung in Bremen und Bremerhaven wird die Öffentlichkeitsaktion der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter durch Maßnahmen auf Landesebene auch weiter unterstützen und so einen nachhaltigen Beitrag zum Gelingen dieses Vorhabens leisten. Es gilt dabei, besonders in der breiten Öffentlichkeit den Gemeinschaftssinn mit den Menschen mit Behinderungen zu fördern, die besonderen Stärken, Qualifikationen und Leistungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen herauszustellen, um auf diese Weise eventuell noch bestehende Vorbehalte und Vorurteile gegenüber dieser Arbeitnehmergruppe so weit wie möglich zu beseitigen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfassend über die finanziellen und sonstigen Hilfsund Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu informieren.
Auch auf diesem Weg wollen wir das Ziel verfolgen, allen Menschen, auch und gerade Menschen mit Behinderungen, eine weitestgehend selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Der zentrale Ansatzpunkt dabei ist, ihnen die Erreichung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage zur Führung eines selbständigen Lebens durch eine gesicherte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu ist die Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderungen eingebunden in das beschäftigungspolitische Aktionsprogramm des Senators für Arbeit, das über eine ganze Palette von unterschiedlichen Instrumenten verfügt, um genau dieses Ziel zu erreichen.
So verstanden ist Politik für Menschen mit Behinderungen in allererster Linie und im allerbesten Sinne Sozialpolitik, weil potentiell alle Menschen Menschen mit einer Behinderung sind. Die Verpflichtung unserer rechts- und sozialstaatlichen Ordnung für Menschen mit Behinderungen ist eine Verantwortung aller Bürger und eine Verantwortung auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens.
In diesem Zusammenhang, Frau Linnert, begleiten wir von unserem Haus aus sehr konstruktiv die momentanen Bemühungen, zu einem Rehabilitationsgesetz zu kommen, SGB IX, wie es unter Fachleuten abgekürzt wird. Wir sind in verschiedene Arbeitszusammenhänge auf Bundesebene eingebunden. Wir werden das dann zu gegebener Zeit hier auch zur Diskussion stellen. Wir haben einige Punkte, bei denen wir Kritik hatten, inzwischen, glaube ich, auch ausräumen können. Wir werden sehen, wie der Senat dann insgesamt dieses Gesetz begleitet.
Was die Wohnstätten für Behinderte angeht, kann ich Ihnen als Fernziel in 20 Jahren folgen. Ich bin nicht so euphorisch zu glauben, dass wir schneller dahin kommen, Werkstätten wirklich ganz aufzuheben, so wie wir sie jetzt kennen. Es ist aber sicherlich ein Ziel, dorthin zu kommen, wobei die Zeitperspektive im Moment niemand absehen kann.
Ich will mit einem Zitat von Magalith enden, vielleicht ganz ungewöhnlich, aber ich glaube, er sagt vieles, was wir nicht so gut in Worte fassen könnten. Wenn ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren darf: „Eine anständige Gesellschaft hat die schwierige, aber gerechte Bedingung zu erfüllen, jedem Erwachsenen eine ihm sinnvoll erscheinende Beschäftigung zu ermöglichen, eine Tätigkeit also, die ihm nicht nur Selbstwertgefühl, sondern auch Selbstwert verleiht.“ – Vielen Dank!