Protocol of the Session on January 24, 2001

Nun ist dieses Gesetz auch mit einem ganz bestimmten Ziel verbunden. Ich habe ja gesagt, die Herabsetzung der Pflichtquote für die Einstellung geschieht nur vorübergehend. Es soll nämlich in den nächsten zwei Jahren, also bis zum Jahr 2002, die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten um 25 Prozent bundesweit gesenkt werden. Das sind 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte weniger. In Bremen hat sich das Bündnis für Arbeit auch auf eine solche Zielzahl geeinigt. Das Bündnis für Arbeit hat hier beschlossen, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in Bremen um 500 in den nächsten zwei Jahren zu reduzieren.

Dies, meine Damen und Herren, ist ein sehr anspruchsvolles Ziel. Es bedarf der Anstrengung aller. Es bedarf aber vor allen Dingen neben den Angeboten von staatlicher Seite, den Vermittlungsdienstleistungen des Arbeitsamtes, den finanziellen Unterstützungen und den Leistungen des Integrationsdienstes und der Integrationsprojekte vor allem einer verstärkten Bereitschaft der Bremer Betriebe, Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen

beziehungsweise durch Umorganisation in Betrieben solche Arbeitsplätze zu schaffen. Ich möchte gern von dieser Stelle auch den Appell an die Bremer Betriebe richten, sich in diese Richtung zu bewegen und tätig zu werden, um Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten zu verringern.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich möchte auch ausdrücklich sagen, das ist kein Opfer, das wir hier den Arbeitgebern abverlangen, sondern die Erfahrungen mit beschäftigten Schwerbehinderten sind eigentlich durchweg gut. Ich möchte einmal aus einer Umfrage des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern bei Arbeitgebern zitieren, die ihre Beschäftigungspflicht übererfüllen: „Sie bewerten die Zufriedenheit mit den schwer behinderten Mitarbeitern auf einer Notenskala von eins bis fünf mit der guten Durchschnittsnote 2,3. 78 Prozent der Betriebe sagen, sie sind bereit, Schwerbehinderte jederzeit einzustellen, wenn Leistungsmöglichkeiten des Schwerbehinderten und die Anforderungen des Arbeitsplatzes übereinstimmen.“

Es kommt also darauf an, auch in den Betrieben, die bisher noch keine Erfahrungen mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten gemacht haben, Vorurteile zu überwinden. Schwerbehinderte, das zeigen die Erfahrungen, stehen im Berufsleben genauso gut ihren Mann und ihre Frau wie Nichtbehinderte, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind. Dementsprechend heißt es auch in dem Aufruf des Bremer Bündnisses für Arbeit, ich zitiere: „Wenn Sie neue Mitarbeiter suchen, so geben Sie auch Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen eine Chance. Die Erfahrung zeigt, dass schwer behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei richtigem Arbeitseinsatz oft besonders leistungsfähig und besonders motiviert sind.“

Im Übrigen werden in Bremen ja Arbeitgeber noch zusätzlich zu den Bundesleistungen durch das Bremer Sonderprogramm zur Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten gefördert. Ebenso hat die Deputation für Arbeit die Voraussetzungen für die Arbeit des Integrationsfachdienstes, der auch bisher schon als Modellversuch gearbeitet hat, und für Integrationsprojekte auf den Weg gebracht.

Meine Damen und Herren, eine besondere Vorbildfunktion, und darauf möchte ich dann zum Schluss noch hinweisen, muss meiner Meinung nach auch der bremische öffentliche Dienst in diesem Zusammenhang leisten.

(Beifall bei der SPD)

Die Bürgerschaft hat ja im Übrigen, wenn auch in anderer Zusammensetzung, schon einmal im Jahr 1998 über dieses Thema debattiert und die deutli

che Forderung gestellt, dass der öffentliche Dienst wenigstens die Schwerbehindertenquote von sechs Prozent erfüllt. Dies ist bisher leider verfehlt worden, insgesamt nur knapp, aber mit sehr deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Ressortbereichen. Ich hoffe nicht, dass die vorübergehende Herabsetzung der Quote jetzt vom öffentlichen Dienst zum Anlass genommen wird, die bisherigen Anstrengungen zur Integration Schwerbehinderter zu lockern und darin nachzulassen.

Wir erwarten außerdem, dass der öffentliche Dienst auch eine Vorbildfunktion in der Erarbeitung der betrieblichen Integrationsvereinbarung hat in Form einer Dienstvereinbarung mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat. Schließlich, und ich glaube, das ist besonders wichtig, vielleicht auch ein bisschen im Zusammenhang mit dem, was eben während der Fragestunde debattiert wurde, werden wir auch ein besonderes Augenmerk auf die privatisierten Gesellschaften mit bremischer Beteiligung richten, von denen wir erwarten, dass auch sie die Anforderungen des Schwerbehindertengesetzes ohne Abstriche umsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die gleichberechtigte Einbeziehung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben, in die Berufs- und Arbeitswelt sollte in einer Gesellschaft wie der unseren eigentlich eine Selbstverständlichkeit werden. Wenn es uns gelingt, unser Ziel zu erreichen, in den nächsten zwei Jahren 500 arbeitslose Schwerbehinderte mehr in Arbeit zu bekommen, dann, glaube ich, haben wir auf diesem Weg wenigstens einen Schritt getan. Dafür brauchen wir alle Unterstützung und sollten uns dafür auch viel Erfolg wünschen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter gilt jetzt seit dem 1. Juli 2000, meine Kollegin Frau Ziegert hat es schon hier eingebracht und auch gesagt, welchen Umfang dieses Gesetz hat und auf welche Ziele es sich kapriziert hat.

Durch höhere Vermittlungszahlen arbeitsloser Schwerbehinderter, meine Damen und Herren, und die so eventuell eingesparten Mittel sollen nach dem Willen der Bundesregierung Integrationsfachdienste eingerichtet werden und dann die Beratung der Arbeitsuchenden und der Betriebe verstärkt werden. Dies halten wir für einen guten Weg, ich sage das hier ganz deutlich.

Das Land Bremen hat hier allerdings bereits viel geleistet, und dafür hätten wir das Gesetz nicht gebraucht. Der psychosoziale Fachdienst besteht seit nunmehr zehn Jahren und leistet eine hervorragende Arbeit, was hier im Hause auch immer wieder Anerkennung gefunden hat.

(Beifall bei der CDU)

Dieser Fachdienst ist im Auftrag und in enger Vernetzung mit der Hauptfürsorgestelle tätig. Die Trägerschaft dieses Fachdienstes liegt bei dem Bremer Verein Martinsclub und der Werkgemeinschaft. Finanziert wird der Dienst bereits aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, und das soll auch so bleiben. Darüber hinaus hat die Deputation für Arbeit die vorläufigen Richtlinien zur weiteren Förderung von Integrationsprojekten festgelegt und verabschiedet. So kann hier auch Neues und Zusätzliches entstehen.

Der finanzielle Rahmen zur Förderung der Integrationsprojekte ergibt sich aus den verfügbaren Mitteln der Ausgleichsabgabe. Wie hoch diese sein wird, und das ist der Punkt, meine Damen und Herren, lässt sich zurzeit leider überhaupt nicht abschätzen. Auf das Thema der Finanzierung komme ich aber gleich noch zurück.

Meine Damen und Herren, das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll 50 000 Schwerbehinderte in Deutschland erreichen. Das wäre dann eine jährliche Vermittlungsquote, die wir in Bremen und Bremerhaven zusätzlich auf das bereits Erreichte einfordern, denn wir haben eine sehr gute Quote. Wir erreichen mit unseren Landesprogrammen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter jetzt bereits im Jahr 150 Personen, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Diese jetzt schon herausragenden Leistungen des Landes Bremen für Schwerbehinderte wollen wir als CDU zusätzlich haben. Ich sage das immer ganz deutlich, nicht dass das auf irgendetwas angerechnet wird! Darum ist die Zahl der Bundesregierung für uns erst einmal nur eine Zahl, aber an dem Erfolg, den wir hier in Bremen und Bremerhaven über Jahre bereits erreicht haben, halten wir fest.

Die Deputation für Arbeit hat dann auch das Bremer Sonderprogramm in der November-Sitzung des letzten Jahres bis vorerst zum 31. Dezember 2002 fortgeschrieben und stellt davon aus Mitteln der Ausgleichsabgabe 1,25 Millionen DM zur Verfügung. Das Arbeitsamt gibt dankenswerterweise noch einmal die gleiche Summe dazu, so dass 2,5 Millionen DM für die Integration der Schwerbehinderten aufgebracht werden können. Wie immer sind diese Beschlüsse in der Deputation einstimmig gefallen, denn alle Fraktionen dieses Hauses sind und waren sich immer einig, dass selbst bei knappster Haushaltslage die Integration der Schwerbehinderten in das Arbeitsleben eine wichtige Aufgabe ist und bleibt.

Dass diese Maßnahmen sinnvoll sind und greifen, machen uns die Erfolge deutlich. Bereits im Januar 1998 und im Januar 1999 war ein spürbarer Rückgang der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen um rund jeweils vier Prozent zu verzeichnen. Das ist eine wirkliche Erfolgsquote.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, nun zum leidigen Thema Geld und Berlin! Wenn die Bundesregierung ihre arbeitsmarktpolitischen Gesetze endlich auch einmal mit Mitteln ausstatten würde, könnten wir in Bremen und Bremerhaven noch erheblich mehr tun als bislang. Doch leider zahlt die Bundesregierung auch zu diesem neuen Gesetz nicht einen Pfennig dazu. Das, was für einen bekannten Optiker eine hervorragende Werbung ist, ist für die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung in diesem Punkt erneut eine nicht so gute Zensur.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Wenn das man stimmt!)

Aber es stimmt, leider! So hat bereits im Oktober 2000 die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit den Rückzug des Bundes aus der Arbeitsmarktpolitik beklagt und mit entsprechenden Beschlüssen unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie diesen Rückzug nicht mehr akzeptieren wird.

Dies geht aus der Erklärung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt vom 13. Oktober des letzten Jahres hervor, die auf Drängen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften mehrheitlich beschlossen wurde. Konkret wird der Bund aufgefordert, im Jahr 2001 die Fortsetzung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von zwei Milliarden DM aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Die Kosten für die Jahre 1999 und 2000 in Höhe von insgesamt vier Milliarden DM hat die Bundesanstalt für Arbeit aus Beiträgen allein aufgebracht, und das bedroht die Stabilität der Beiträge.

Meine Damen und Herren, wie beim Sofortprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist es jetzt auch wieder bei dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Die Bundesregierung erlässt ein Gesetz, was wir begrüßen, und hält sich bei der Finanzierung heraus, was wir bemängeln. Das wird nicht lange gut gehen, denn Arbeitsmarktpolitik, meine Damen und Herren, ist konkrete Hilfe für den Einzelnen, und diese Hilfe kostet Geld. Für die CDUFraktion fordere ich die Bundesregierung auf, diesen Zusammenhang bitte zu würdigen und ihre Gesetze demnächst mit entsprechenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen!

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung zu den arbeitsmarktpolitischen Ideen aus Berlin, meine Damen und Herren! Da wird sehr ernsthaft der Vorschlag vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag gemacht, die Tarifverträge beiseite zu legen, wenn es denn einem Betrieb wirtschaftlich einmal nicht so gut geht, wie wir das alle wünschen und erhoffen. Wenn solche Ideen greifen, meine Damen und Herren, dann überlegen Sie einmal, wen es dann wohl als Erstes trifft! Da stehen die Schwerbehinderten dann wirklich im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Schlauch.

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren hat die Bundesregierung den größten Arbeitgeber unserer Republik erneut massiv belastet. Zur Erinnerung: Der größte Arbeitgeber sind die mittelständischen Betriebe, und genau diese hat man mit den neuen Tabellen über die Abschreibungsdauer von Anlagegütern, kurz AFA, erneut und deutlich zur Kasse gebeten. Nun sind die neuen AFA-Tabellen trotz der Kritik der Wirtschaftspolitiker der rotgrünen Regierungsfraktionen in Berlin in Kraft und drohen, die Investitionstätigkeit der mittelständischen Betriebe erneut zu dämpfen. Den kleinen Betrieben winkt, ganz anders als den Konzernen, erst ab dem Jahr 2005 eine spürbare Entlastung im Zuge der Unternehmenssteuerreform. Die neuen AFA-Tabellen hingegen belasten den Mittelständler, also den, der die Arbeitsplätze schafft, zunächst einmal kräftig. Ich glaube, dies ist eine bittere Realität, die wir auch in dieser Debatte zur Kenntnis nehmen müssen.

Für die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, ist das konkrete Verhalten der Bundesregierung nun wirklich keine Arbeitsmarktpolitik, die den Arbeitslosen hilft, und darum haben wir die Große Anfrage der SPD-Fraktion auch nicht unterstützt.

(Unruhe beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Bundesregierung arbeitet – Sie kommen ja gleich an die Reihe, Frau Stahmann! – mit Aktionismus und nicht mit konkreten Programmen, und leider sind entsprechende Haushaltsmittel niemals beigefügt. Dies wird von der CDU-Fraktion gerügt und von den Menschen mit Sicherheit durchschaut, basta! – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt verstehe ich auch, warum dieser harmlose Berichtsantrag der SPD-Fraktion in Gestalt einer Großen Anfrage her

kommen musste, weil Sie sich in der großen Koalition noch nicht einmal auf so einen Berichtsantrag einigen konnten, weil es Ihnen wichtig ist, anstatt zu sehen, was kann man in Bremen machen, diese Frage zu nutzen, um auf der Bundesregierung herumzutrümmern. Das können Sie ja gern machen, Frau Dreyer, nur, ehrlich gesagt, was Sie hier erzählt haben, entbehrt jeder Grundlage.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau D r e y e r [CDU]: Leider nicht!)

Im Bundestopf für Arbeitsmarktpolitik sind 44 Milliarden DM! Das ist erheblich mehr als das, was die Kohl-Regierung in den letzten Jahren bereitgestellt hat!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Auch für das Programm zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher hat es Bundesmittel gegeben, davon haben wir hier in Bremen auch erheblich profitiert, das wissen Sie auch, Sie sind Mitglied der Arbeitsdeputation, und hier so einen Schmarren zu erzählen, das ist schon wirklich herbe!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie können es einfach nicht ertragen, dass die Bundesregierung, was die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit betrifft, eindeutige Schwerpunkte setzt und übrigens auch Erfolge hat, die dann, je nachdem, wie es Ihnen in den Kram passt, von Ihren Senatoren oder auch von Ihnen hier als bremische Leistungen abgefeiert werden. Das ist, glaube ich, das wirkliche Motiv. Ich denke, das wird Senatorin Adolf hier vielleicht auch noch einmal zurechtrücken, es gibt keine inhaltliche Grundlage für das, was Sie hier erzählt haben. Dass es immer einen Streit darüber gibt, wie hoch die Zahlungen des Bundes und der Länder für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind, ist mir auch bekannt, aber dass es hier einen Rückzug der rotgrünen Bundesregierung aus der Arbeitsmarktpolitik gibt, das ist wirklich der größte Schmarren, der hier bisher heute erzählt wurde!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich war eigentlich darauf gestimmt, eine ziemlich friedliche Rede zu halten, weil ich davon ausgegangen bin, dass das, was in Bremen passiert, Konsens zwischen den Fraktionen ist. Ich finde es auch richtig, dass es Konsens ist. Die Frage, wie beschäftigt man möglichst viele schwer behinderte Menschen, war noch nie ein Thema, das hier parteipolitisch mit besonderem Gezänk garniert wurde, und das ist auch gut so. Ich hatte mir also vorgenommen, das

jetzt auch nicht zu wiederholen, was vor allem Frau Ziegert hier ausführlich über die Grundlagen des Problems gesagt hat, sondern nur aus grüner Sicht Schwerpunkte zu benennen, und da gibt es keine Meinungsverschiedenheiten, außer wenn man eben künstlich welche aufbaut und meint, die Bundesregierung sei nun das Hauptproblem. Ihre geschmacklose Plakatkampagne ist zurzeit, glaube ich, das Hauptproblem der Politik in Deutschland!