Protocol of the Session on December 14, 2000

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Nein, Sie haben es unterschrieben!)

Ich selbst nicht, aber es ist ja auch richtig, was Sie sagen. Nur, es muss doch möglich sein, zum Donnerwetter, wenn man innerhalb einer Legislaturperiode Anhaltspunkte hat für eine Notwendigkeit einer Korrektur, dann muss man doch die Lage erkennen und notwendigerweise darauf eingehen und sagen, jetzt brauchen wir doch eine Regelung!

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Deshalb, Herr Kleen, meine Damen und Herren, wiederhole ich das Beispiel, das ich bereits bei der Podiumsdiskussion der GdP gesagt habe. Ich komme nicht mit dem alten, dramatischen und schwierigen Ereignis, das hier auch schon mehrmals zitiert ist mit der Gladbecker Affäre. Ich komme mit einem ganz frischen Beispiel aus dem Jahr 2000 in Hamburg, wo ein Geiselnehmer zwei Geiseln getötet hat, in einer Nachbarwohnung eine weitere Person bedroht hat und in einer solchen Situation der Geiselnehmer nur dadurch unschädlich gemacht werden konnte, weil der Polizist durch einen gezielten Schuss diesen Geiselnehmer unschädlich gemacht hat und das Leben der Geisel gerettet hat.

(Abg. Frau W i l t s [SPD]: Unschädlich! Das ist unmöglich!)

Jawohl, unschädlich! Unschädlich heißt, die Geisel zu retten! Das ist doch der Punkt!

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)

Nicht unschädlich durch Psychologie, lieber Herr Dr. Güldner, ich komme gleich noch darauf, sondern un

schädlich mit der Waffe in der Hand, denn dazu ist der Polizist auch ausgebildet, das zu tun!

(Zuruf von der CDU: Gott sei Dank lebt die Geisel noch!)

Meine Damen und Herren, da mich das sehr genau berührt, weil wir ja nun an der Formulierung unseres Polizeigesetzes sitzen, habe ich sowohl das Hamburger SEK als auch das Bremer SEK gefragt, insbesondere die Bremer Polizeibeamten: Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr in einer solchen Lage wäret? Da haben die Bremer Polizeibeamten des SEK gesagt: Wir hätten keinen Schuss abgegeben, denn wir haben keinen Rechtsrahmen für unser Handeln! Lieber Herr Kleen, das sind die Antworten der Polizisten vor Ort, die in Bremen bei einem solchen Vergleichsfall nicht hätten eingreifen können oder eingreifen wollen! Darum sage ich, wir müssen unsere Polizeibeamten schützen, damit sie die Geiseln bei einem Vergleichsfall hier in Bremen schützen können!

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte!

Bitte, Herr Kleen!

Herr Senator, ich erspare mir die Bemerkung, dass auch in Hamburg die Geisel verletzt worden ist. Herr Senator, ich darf noch einmal daran erinnern, dass Sie, bevor Sie Hamburg erwähnt haben, mir das Ereignis in Luxemburg vorgehalten haben als Beispiel. Luxemburg hat nun einmal die gleiche Rechtslage wie Bremen. Können Sie mir vielleicht zustimmen, dass der einzige Unterschied zwischen Hamburg und Bremen in einem solchen Fall gewesen wäre, dass in Hamburg möglicherweise der Polizeiführer den finalen Rettungsschuss anordnen konnte und er in Bremen nicht hätte angeordnet werden können, dass aber die rechtlichen Folgen für einen Schützen in Bremen wie für den Schützen in Hamburg exakt die gleichen gewesen wären?

(Zurufe von der CDU: Dummes Zeug!)

Das ist überhaupt nicht dummes Zeug, sondern das stimmt!

Lieber Herr Kleen, ich muss Sie leider korrigieren. Ich bitte Sie gern zu einem Privatissimum, vielleicht auch gern mit dem SEK zusammen, weil ich finde, wir müssen uns wirklich einmal fachlich inhaltlich darauf konzentrieren. Es hat

keinen Zweck, hier einen ideologischen Richtungsstreit zu führen, wir müssen an der Sache orientiert arbeiten!

Es ist wirklich so, Herr Kleen, ich habe mich nicht so intensiv mit Luxemburg befasst, ich habe mich mit Hamburg befasst, auch mit meinem Kollegen Wrocklage, der übrigens SPD-Senator ist, der das gleiche dringende Bedürfnis hat, eine solche Regelung umgesetzt zu haben. Er hat sie auf eine andere Weise. Die Hamburger Situation war dadurch gekennzeichnet, dass dort ein Polizeibeamter im Raum war und allein entscheiden musste und entschieden hat! Da gab es kein Lagezentrum über ihm. Das war entscheidend wichtig, und ein entsprechender Bremer Beamter hätte das nicht gemacht.

(Abg. K l e e n [SPD]: Das kann er in Bremen genauso! Genauso!)

Lieber Herr Kleen, dann bitte ich Sie herzlich, ich lade Sie hiermit ein, wir gehen gemeinsam zum SEK, Sie lassen es sich erläutern, was hier erläutert worden ist!

(Zuruf des Abg. B ö h r n s e n [SPD])

Es ist meine Aufgabe, lieber Herr Böhrnsen, das zu tun! Ich versuche, es Ihnen darzustellen, dieses Gespräch wiederzugeben, und ich tue das hoffentlich einigermaßen sachlich, dass ich berichte von einem Besuch beim SEK, und ich versuche, Ihnen dies darzustellen. Wenn Sie das nicht nachvollziehen wollen oder können, dann kann ich Sie doch nur einladen, das Gespräch – –.

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Es geht doch um den rechtlichen Rahmen! Wie ist denn Ihre Antwort darauf? Wie ist denn Ihre Ant- wort als Innensenator?)

Ja, es geht um den rechtlichen Rahmen. Meine Antwort ist eindeutig, als Innensenator dieses Landes und dieser Stadt sage ich, wir brauchen einen klaren neuen, rechtlich definierten Schutzrahmen für das polizeiliche Handeln beim Einsatz von Schusswaffen. Das ist der entscheidende Punkt!

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Auch die SPD-Fraktion, lieber Herr Böhrnsen, hat die Aufgabe, sich schützend vor die Polizei zu stellen und sie nicht allein zu lassen mit dieser Frage. Das ist der Punkt!

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Abgeordneten Tittmann?

Wenn es sein muss, ja, bitte!

Bitte sehr!

Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, wenn ich behaupten würde, dass es der SPD mehr um Täterschutz als um Opferschutz geht, dass es egal ist, ob Sakuth oder Meyer, dass sie definitiv in diesem Fall alle versagt haben? Würden Sie mir zustimmen, wenn ich behaupten würde, der SPD geht es mehr um Täterschutz als um Opferschutz?

(Widerspruch bei der SPD)

Herr Tittmann, wenn Sie noch nicht einmal wissen, welcher Senator damals eigentlich zuständig war, ist es sehr schwierig, Ihnen bei irgendetwas zuzustimmen. Sie können sich gern hier noch einmal melden.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ist doch egal! – Glocke)

Sie haben nicht das Wort für eine weitere Frage. Es wird hier eine Frage zugelassen, und dann wird weitergemacht in der Diskussion. So sind unsere Regeln!

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Dann bitte ich um Beantwortung meiner einen Frage!)

Bitte sehr!

Würden Sie mir zustimmen, wenn ich sagen würde, dass es der SPD mehr um Täterschutz als um Opferschutz geht, ihrem Verhalten nach?

Herr Tittmann, fragen Sie doch die SPD selbst, bitte schön! Ich bin nicht Ihr Zwischenträger!

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Sie sind In- nensenator! – Glocke)

Herr Tittmann, Sie haben nicht das Wort! – Bitte sehr, Herr Senator!

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Das besagt alles! Das reicht mir auch!)

Ich möchte zum zweiten Punkt kommen, der hier auch in der Diskussion bereits eine Rolle gespielt hat, das sind die so genannten verdachtsunabhängigen Kontrollen. Hier ist zu konzedieren, das haben wir auch gehört, dass sowohl die Polizei als auch die Gewerkschaft der Poli

zei meint, dass dieses Instrumentarium nicht notwendig ist, weil sie sagen, es reichen definierte Gefahrenorte für das polizeiliche Handeln. Dagegen setze ich die Aussage, dass wir lageabhängige Entscheidungen für solche Kontrollen brauchen, lageabhängige, die sich nicht an konkreten Räumlichkeiten festmachen lassen und deshalb hier die Polizei, übrigens nach Anweisung des Polizeipräsidenten, damit da kein Missbrauch passieren kann, auch einen Handlungsrahmen hat.

Meine Damen und Herren, auch hier wieder das Thema Bremensie! Niedersachsen hat dieses Instrument, Bremen hat es nicht. Herr Herderhorst hat völlig zu Recht auf die immer größere Bedeutung der organisierten Kriminalität hingewiesen, die wir hier in Bremen haben und die leider nach unseren Erkenntnissen zunimmt und nicht abnimmt. Da müssen wir doch unseren Polizeibeamten alle möglichen Instrumente zur Verfügung stellen, zumindest die, die im Nachbarland bestehen! Das ist doch überhaupt nicht einzusehen, dass das nicht besteht. Herr Kleen, gerade Sie, der Sie doch immer so klar darauf erpicht sind, dass das polizeiliche Handeln definiert ist, müssten doch in dieser Frage für eine klare Rechtsgrundlage sorgen, statt sich darauf zu verlassen, was die Polizei mit ihren jetzigen Gefahrenorten selbst definieren kann. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, sich das klar zu machen!

(Beifall bei der CDU)

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Videoüberwachung. Hier scheint es vielleicht die Hoffnung zu geben, einen Kompromiss zwischen den beiden Regierungsparteien zu bekommen. Deshalb möchte ich mich in erster Linie an Herrn Güldner wenden. Herr Güldner, Ihr Beispiel London ist ein falsches Beispiel, denn in London war damals die Videoüberwachung ausschließlich zur Abwehr der IRA-Attentate gedacht, deshalb können Sie das jetzt schlecht mit einem Ansteigen von Kriminalitätswellen begründen. Wir können dieses Thema aber gern in der Deputation vertiefen. Ich möchte lieber deutsche Beispiele anführen. Wenn Sie schon Beispiele anführen, müssen Sie schon die richtigen und treffenden Beispiele nehmen.

Das Beispiel, das ich immer gern zitiere, Sie aber eben nicht erwähnt haben, ist das Beispiel Leipzig. In Leipzig haben wir eine Videoüberwachung. Dort ist festzustellen, dass ein Rückgang von Kriminalitätsfällen stattgefunden hat und noch nicht einmal eine Verdrängung. Genauso wie dort streben wir in Bremen an, an Gefahrenstandorten eine solche Videoüberwachung zu machen, zum Beispiel am Hauptbahnhof, wo man in der Tat nicht einen Handtaschenraub verdrängen kann in Nachbargebiete. Dieses Beispiel Leipzig ermuntert uns, hier in Bremen auch eine solche Regelung zu finden. Wir alle kennen doch auch schon Beispiele in Bremen von