dass es sehr wohl Gefahrenorte gibt, die von der Polizei selbst aufgrund von Lagebeurteilungen festgelegt werden. Im Rahmen dieser Gefahrenorte können Polizeivollzugsbeamte in der Tat weitestgehend jeden Bürger kontrollieren, nicht durchsuchen, aber zumindest kontrollieren und die Identität feststellen, das ist so. Diese Regelung, die wir aber haben möchten, zielt nicht auf diese allgemeinen Gefahrenorte ab, sondern steht in konkretem Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Insofern handelt es sich hier um eine andere Qualität.
Es handelt sich auch insofern um eine andere Qualität, als hier eine – wenn man so will – überörtliche Lagebeurteilung, die ihren Ursprung in Polen oder wo auch immer haben kann und erwarten lässt, dass hier Schleuserkriminalität oder Drogenkriminalität oder welcher Bereich der organisierten Kriminalität auch immer eine Rolle spielt, dass auch möglicherweise Container in Bremerhaven am Kai abgefertigt werden und sich in einem dieser Container nach der Lagebeurteilung unter Umständen Drogen befinden. Da greift dann ein solches Gesetz.
Wie weit man das nun in die Tiefe regelt oder nicht, lasse ich jetzt dahingestellt. Diese 30 Kilometer wären natürlich für Bremerhaven wohl nicht der richtige Gradmesser, das will ich gern zugestehen, gleichwohl kann man da andere Regelungen treffen. Ansonsten, sage ich, ist hier in beiden Fällen ausschlaggebend die Beurteilung der Polizei selbst, und insofern, sage ich, ändert sich an der Stelle tatsächlich nichts. Herr Kollege Kleen, Sie können sich ruhig setzen, betrachten Sie Ihre Frage als beantwortet!
Es ist allerdings auch hier so, das sage ich noch einmal deutlich, es geht nicht darum, dass Polizeibeamtinnen und -beamte zukünftig dann jedwede Bürgerin und jedweden Bürger kontrollieren nach Lust und Laune. Ich wiederhole mich da, und ich finde es auch bemerkenswert auf der einen Seite, aber ganz schlimm auf der anderen Seite, dass, ich habe es irgendwo gelesen, ich kann jetzt nicht mehr genau sagen wo, der Polizei unterstellt wird, sie würde, wenn sie eine solche Regelung im Polizeigesetz hätte, nur noch laufend Ausländer kontrollieren. Das ist eine Diffamierung der Polizei, und die lassen wir, das sage ich hier ganz deutlich, nicht zu,
sondern wir unterhalten uns noch darüber. Aber es ist gesagt worden! Die Person oder die Personen stehen Ihnen nicht ganz fern, das kann ich sagen.
Meine Damen und Herren, als Nächstes spreche ich, auch aus Zeitgründen relativ kurz, den Gewahrsam nach Platzverweis an, eine Frage, die man im Grunde genommen auf der einen Seite in der Tat so sehen kann, wenn einer, der denn des Platzes verwiesen wurde und an diesen Ort zurückkehrt, wo er sich nicht aufhalten soll, dann greift die Polizei erneut zu, und das wird dann zu einem Spielchen, das dauern kann. Die andere Möglichkeit ist, dass man dann, wenn er ein zweites oder ein drittes Mal an diesem Ort aufgetaucht ist, tatsächlich sagt, so, Freund, nun gehst du in Gewahrsam und bleibst da einmal ein paar Stunden, und dann wirst du dir vielleicht überlegen, ob du dieser Verfügung dann auch zukünftig noch nicht folgen willst.
Ich glaube auch, dass wir dies auch im Zusammenhang, ich greife da schon ein bisschen vorweg, mit der Frage des Wegweisungsrechts und der Rückkehr von Eheleuten diskutieren müssen, denn ich denke auch an der Stelle, wenn der Richter nicht immer präsent ist, und der ist nicht immer präsent, dann wird die Polizei gerufen, und wenn die Polizei den Mann dann aus der Wohnung gewiesen hat, der aber zurückkehrt, dann ist es wieder Aufgabe der Polizei, ihn wegzuweisen. Auch da müsste man einmal darüber nachdenken, ob man ein solches Instrument nicht einbaut, um dann auch wirkungsvoll dieses Wegweisungsrecht durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, auch zur akustischen Raumüberwachung möchte ich mich nicht allzu weit auslassen. Ich stelle nur fest, dass auch dieses Instrument für die Polizei sicherlich ein wertvolles Instrument im gefahrenabwehrenden Bereich darstellt, ergänzend zu den strafprozessualen Regelungen in den Paragraphen 100 et cetera der Strafprozessordnung zu wirken und damit der Polizei die rechtliche Möglichkeit und Handhabe zu geben, im Bereich der organisierten Kriminalität, wenn es denn sein muss, zu überwachen, wobei ich auf der anderen Seite auch sage, dass sich gezeigt hat, dass dieses Instrument nicht allzu oft angewendet wird. Das interpretiere ich einfach so, dass die Polizei sehr wohl nicht nur rechtskonform – das sowieso –, sondern auch sehr behutsam mit diesem Instrument umgeht und von daher sehr wohl die Bürgerrechte zu schützen weiß.
Das waren im Wesentlichen die im Moment noch strittigen Punkte. Es mag sein, dass es an der einen oder anderen Stelle, ich habe das heute Morgen in der Zeitung gelesen, vielleicht noch kleinere Probleme gibt, aber das waren im Wesentlichen die Positionen, die zurzeit noch strittig sind.
Abschließend möchte ich Gelegenheit nehmen, noch kurz unsere Positionen zu Punkten zu nennen, die sich darüber hinaus nicht mehr in der Diskussion befinden, sehr wohl aber einfließen sollten in eine Neuregelung des Polizeigesetzes. Das ist einmal die Rasterfahndung, also der Datenabgleich
auch über Behörden hinweg, die als Instrument, insbesondere beispielsweise in Hamburg, schon lange Zeit sehr erfolgreich genutzt wird. Es ist die Regelung der verdeckten Ermittler, die auch gerade im Bereich der organisierten Kriminalität wertvolle Arbeit geleistet haben. Das ist auch ein Feld, wo die Diskussion über Ausländer bei der Polizei sehr viel Sinn macht – mit einen Sinn macht, nicht allein, wohlgemerkt –, also Ausländer zur Polizei zu bekommen, weil die die Gebräuche noch kennen und die Sprache in aller Regel noch sprechen und von daher sehr wertvolle verdeckte Ermittler sein könnten.
Den Unterbringungsgewahrsam kann ich vernachlässigen, ich komme dann zur Videoüberwachung an Brennpunkten, auch dazu ist ja von Herrn Kleen und von Herrn Dr. Güldner einiges gesagt worden. Ich stelle dazu nur und noch einmal ausdrücklich fest, es geht nicht darum, dass wir die gesamte Stadt mit Videokameras bepflastern, sondern es geht darum, an wirklichen Brennpunkten diese Kameras zu installieren, auf der einen Seite, um präventive Wirkung zu erzielen und nicht so, wie Herr Dr. Güldner das interpretiert hat, damit die Bürger das nun als tolle Tat des Senats ansehen, sondern damit hier tatsächlich die präventive Wirkung einerseits einsetzt und andererseits es auch die Möglichkeit gibt, im Falle eines Falles eine Beweisführung zu sichern, die über diese Aufnahmen dann vor Gericht Bestand haben kann.
Ich komme zum letzten Punkt, hier wiederhole ich auch noch einmal, dass wir sehr wohl der Auffassung sind, dass das Wegweisungsrecht in dieses Polizeigesetz Eingang finden soll. Wir sind auch, wie alle Fraktionen in diesem Haus, überzeugt davon, dass das sehr viel Sinn macht und auch notwendig ist. Ich habe gerade vorhin einen Entwurf – oder es ist schon beschlossen, wie auch immer – des Bundes gesehen, das ist erfreulich, dass das alles so schnell gegangen ist. Nun hoffe ich, dass die Innenministerkonferenz möglichst einheitlich eine Regelung für die Polizeigesetze findet. Wenn das auch der Fall ist, entstehen überhaupt keine Probleme mehr, das hier ins Polizeigesetz zu übernehmen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich zu den vier aus meiner Sicht wichtigsten im Wesentlichen noch strittigen Punkten komme, möchte ich einige Vorbemerkungen machen. Zunächst einmal, was, glaube ich, hier in diesem Kreise völlig unstrittig ist, zur Tatsache, dass wir seit 1983 ein Polizeigesetz haben, das drin
gend verändert werden muss! Es muss an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die zwischenzeitlich Gesetz geworden sind, angepasst werden. Sie wissen, dass durch das Volkszählungsurteil die Auflagen erfüllt werden müssen, die Polizeigesetze in allen Bundesländern zu ändern. Dass dies inzwischen überall passiert ist, nur in Bremen bisher nicht, unterstreicht die Notwendigkeit, dass wir hier Klarheit schaffen müssen. Das ist der Druck, der Grund, die Notwendigkeit, dass wir nun endlich bitte zu einem Ergebnis kommen.
Punkt zwei: Meine Damen und Herren, ich fange einmal mit dem kleinsten Problem an, das ist das eben von Herrn Herderhorst am Schluss genannte Wegweisungsrecht. Wir haben gerade gehört, dass ja der Bundestag eine entsprechende Formulierung beschlossen hat.
Entschuldigung, das Kabinett, genau! Wir haben bei der letzten Innenministerkonferenz verabredet, dass wir diesen Referentenentwurf jetzt zur Grundlage für eine Überprüfung nehmen, welche eventuell zusätzlichen Regelungen in die Polizeigesetze der Länder einbezogen werden sollen, das heißt, ich gehe davon aus, dass wir uns einig sind, dass wir eine solche gesetzliche Regelung haben wollen. Es gibt auch einen entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss dazu, der liegt vor.
Die Innenminister haben sich aber darauf geeinigt, eine möglichst einheitliche Formulierung in allen Polizeigesetzen zu haben, und wenn es uns gelingt, mit der Novellierung unseres Polizeigesetzes in der ersten und zweiten Lesung Anfang nächsten Jahres möglicherweise mit dieser Regelung synchron zu verfahren, dann können wir das ja vielleicht verabreden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei weitere Vorbemerkungen machen! Einmal, lieber Herr Kleen, zu den Bremensien! Wir hatten uns ja bereits vorgestern bei der GdP bei einer Diskussion über das Polizeigesetz gestritten, und ich habe Ihnen allerdings auch sehr klar vorgeworfen, und ich tue das hier auch wieder, dass Sie um Himmels willen bremische Lösungen wollen, obwohl wir uns bundesweit bemühen, Vereinheitlichungen hinzubekommen. Natürlich bin ich überzeugter Föderalist, das spielt dabei überhaupt keine Rolle, natürlich bin ich stolz auf hansestädtische Traditionen, aber ich bin sehr dagegen, dass Sie im Polizeirecht Insellösungen haben. Das kann nicht gut gehen!
Sie wissen, Herr Kleen, genauso gut wie ich, dass bei der Innenministerkonferenz ganz bewusst das Einstimmigkeitsprinzip besteht, das eben dafür sor
gen soll, dass alle wichtigen Fragen der Innenpolitik bundeseinheitlich geregelt sind. Deshalb mein dringender Appell: Erlauben Sie uns, in Bremen ein modernes, aber gleichzeitig auch funktionierendes Polizeigesetz zu beschließen, das uns erlaubt, genauso die Kriminellen zu bekämpfen, wie das in allen anderen Bundesländern möglich ist, denn, meine Damen und Herren, die Verbrecher kennen keine Landesgrenzen, lieber Herr Kleen!
Die nehmen auch keine Rücksicht auf Ihre Bauchschmerzen, weil Sie sich bei irgendwelchen gesetzlichen Dingen herumdrücken wollen. Deshalb noch einmal der dringende Appell: Wenn Sie bei all den Streitpunkten, die wir haben, herunterdeklinieren, ich brauche mich nicht an Niedersachsen, ich brauche mich nicht an Sachsen-Anhalt zu orientieren, wo es auch eine SPD-Regierung gibt, oder an Hamburg, ich will das machen, was ich für richtig halte, dann geht das im Bereich der inneren Sicherheit nicht! Deshalb der dringende Appell an Sie, dass Sie das ändern!
Lieber Herr Güldner, auch da noch eine Vorbemerkung! Sie haben zitiert oder auf ein Schreiben hingewiesen, das Staatsrat Goehler seinerzeit zusammengefasst hat. Er hat die Punkte dargestellt, die geeint waren mit dem Justizressort, mit Herrn Mäurer, und hat, um sie herauszuheben, die Punkte herausgestrichen, die nicht geeint waren. Das war also nicht etwa ein Verzicht auf die Grundsatzpositionen des Innenressorts, sondern es war nur eine deutliche Heraushebung der noch bestehenden Gegensätze.
Das Zweite! Sie haben den Sonderparteitag der CDU angesprochen. Sie irren, wenn Sie meinen, dass das ein Parteitag zum Polizeigesetz gewesen ist. Es war ein sehr umfassender Leitantrag zu allen Bereichen der inneren Sicherheit, des Asylrechts, des Einwanderungsrechts, in dem das Polizeigesetz nur eine sehr kleine, aber nicht unbedeutende Rolle gespielt hat.
Ich habe übrigens, weil Sie mich auch zitiert haben, Herr Kleen, bei diesem Parteitag Folgendes gesagt: Mir ist klar, dass wir in der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode den finalen Rettungsschuss nicht haben.
Wenn es uns nicht gelingt, dann werden wir in dieser Koalitionsregierung wohl leider verzichten müssen, aber dann wird es in den nächsten Koalitionsvertrag hineinkommen. Damit beginnt dann der Wahlkampf! So habe ich das gesagt, und dazu stehe ich auch!
Dann lassen Sie uns munter streiten, das ist richtig. Ich habe auch ganz klar gesagt, und ich werde Ihnen auch gleich einen konkreten Grund nennen, warum ich der Meinung bin, dass wir unsere Koalitionsvereinbarung erweitern müssten, aber es ist, glaube ich, lieber Herr Kleen, legitim zu sagen: Jawohl, das ist der Koalitionsvertrag, wenn wir den nicht mehr ändern können, dann aber bitte jetzt mit Volldampf in die Argumentation, und das ist die Einleitung des Wahlkampfes! So habe ich es gesagt!
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Heißt das, ihr wollt noch einmal miteinander regieren? – Zuruf von der CDU: Oder allein! – Abg. K l e e n [SPD]: Wir auch! – Abg. E c k h o f f [CDU]: Ihr könnt es nicht, das habt ihr ja wohl bewie- sen! – Heiterkeit bei der CDU – Wider- spruch bei der SPD)
Wir müssen hier doch auch ein bisschen diskutieren! Das ist doch richtig! Herr Präsident, darf ich ganz bescheiden fragen, ob ich noch das Wort habe?
Es hilft ja auch ein bisschen zur Aufmischung der Diskussion! Meine Damen und Herren, wir haben im Wesentlichen vier Streitpunkte, die ich hier noch einmal präzisieren möchte aus Sicht des Innenressorts, aus Sicht meiner eigenen Position. Vieles ist gesagt worden, aber ich möchte sie deutlich formulieren. Einmal der Rechtsrahmen für den Schusswaffengebrauch mit voraussichtlich tödlicher Wirkung! Sie merken, ich vermeide ganz bewusst diesen sehr schwierigen Begriff des finalen Rettungsschusses, der auch immer wieder unterschiedlich und falsch interpretiert wird. Ich sage ganz klar: Wir brauchen einen Rechtsrahmen für den Schusswaffengebrauch mit voraussichtlich tödlicher Wirkung. Bremen ist das einzige Bundesland, das einen solchen Rechtsrahmen nicht hat. Das ist ganz entscheidend hier anzumerken, meine Damen und Herren, dass wir als einziges Bundesland die Polizei mit einer solchen Frage allein lassen, und das kann nicht sein!
In dieser Frage – wir kommen ja gleich noch zu einem anderen Punkt, wo die Polizei und die GdP andere Meinungen haben, das muss man konzedieren –, aber in dieser Frage, Herr Böhrnsen und Herr Kleen, weil Sie da die Fachleute Ihrer Fraktion sind, stehen die Polizei und die Gewerkschaft der Polizei voll und ganz hinter dem Referentenentwurf des Innensenators.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen sagen, warum ich der festen Überzeugung bin, trotz unserer in dieser Frage leider nicht klaren Koalitionsvereinbarung – –.