Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes drei, Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes, des Tagesordnungspunktes zwölf, Lebenssituation junger Mütter, des Tagesordnungspunktes 15, Biotechnologie – Chancen für Bremen und Bremerhaven, des Tagesordnungspunktes 23, Eisenbahnkapazitäten in Norddeutschland – Stehen Bremen, Bremerhaven und die Region zukünftig auf dem Abstellgleis?, des Tagesordnungspunktes 24, mehr Arbeitsplätze durch Weiterentwicklung der Flughäfen in Bremen und Bremerhaven, des Tagesordnungspunktes 26, berufliche Eingliederung Schwerbehinderter im Lande Bremen, des Tagesordnungspunktes 27, soziales und ökologisches Kennzeichen für Textilien, des Tagesordnungspunktes 31, Erwartungen der deutschen Länder an die Regierungskonferenz von Nizza, und des Tagesordnungspunktes 37, Gesetz über den Eigenbetrieb Fidatas Bremen. Des Weiteren schlage ich Ihnen vor die Verbindung der Tagesordnungspunkte fünf und sechs, des Tagesordnungspunktes 13 und des außerhalb der Tagesordnung eingebrachten Antrags Bremen sagt „Ja“ zur „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ für Schwule und Lesben, des Tagesordnungspunktes 16 und des außerhalb der Tagesordnung vorliegenden Petitionsberichtes Nummer 19, der Tagesordnungspunkte 18 und 19, Konsequenzen aus der „Green Card“-Debatte, der Tagesordnungspunkte 21 und 22 und der Tagesordnungspunkte 35 und 36. Die Umstellung der Tagesordnung findet dergestalt statt, dass zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 18 und 19 zur Green Card, und zu Beginn der Sitzung morgen Nachmittag der Dringlichkeitsantrag außerhalb der Tagesordnung zum Aktionsprogramm gegen Lehrermangel aufgerufen werden. Außerdem gibt es Vereinbarungen von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten. Weiter ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 30 und 32 auszusetzen. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer drei wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hammerström, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Inwieweit wurde das 1997 beschlossene Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen umgesetzt und der gesetzlichen Aufgabe nachgekommen, insbesondere statistisch-epidemiologische Aussagen zu erhalten?
Zu Frage eins: Für das Land Bremen wurde ein Krebsregister eingerichtet. Es hat 1998 seine Arbeit aufgenommen. Entsprechend der gesetzlichen Grundlage besteht es aus einer ärztlich geleiteten Vertrauensstelle und einer Registerstelle. Die Vertrauensstelle ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen angesiedelt. Träger der Registerstelle ist das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, BIPS. Die fachliche und wissenschaftliche Beratung beider Stellen wird durch einen wissenschaftlichen Beirat gewährleistet, der unter dem Vorsitz von Frau Dr. Auerswald, der Präsidentin der Bremer Ärztekammer, tagt.
Aussagefähige Daten über das Krebsgeschehen in einer Region sind frühestens nach fünf Jahren zu erhalten, das zeigen internationale Erfahrungen. Daher liegen diesbezüglich noch keine Daten vor.
terleitung der epidemiologischen Angaben an die Registerstelle ist inzwischen Routinebetrieb im Bremer Krebsregister. Um jedoch den komplexen Anforderungen der Krebsregistrierung gerecht zu werden, sind noch drei Module zu implementieren beziehungsweise weiterzuentwickeln: der Bremer Mortalitätsindex, dies ist eine Datenbank mit allen Informationen aus den Todesbescheinigungen, die in Zusammenarbeit mit dem BIPS und dem Institut für Rechtsmedizin aufgebaut wird, die so genannte Geocodierung für kleinräumige Auswertungen und der Abgleich mit Daten der Meldebehörden für die Aktualisierung der Daten, zum Beispiel hinsichtlich Namensänderungen.
Zu Frage drei: Im Rahmen der kontinuierlichen Optimierung der Krebsregistrierung in Bremen wurden Überlegungen angestellt, inwieweit durch eine Bündelung onkologischer Kompetenzen eine größere Einheit geschaffen werden könnte.
Derzeit wird im wissenschaftlichen Beirat des Krebsregisters und bei den jeweiligen Trägern diskutiert, inwieweit die Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters und die Tumornachsorgeleitstelle zusammengelegt werden könnten. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll eine gemeinsame Datenbank eingerichtet werden, auf die beide Stellen definierte Zugriffsrechte haben. Hierdurch könnten synergistische Effekte sowohl im fachlichen und personellen Bereich als auch im organisatorischen Ablauf erzielt werden. Es erfolgt eine zentrale Datenpflege, die sensiblen Daten werden lediglich an einem Ort gespeichert, und vor allem die Eingabe von nahezu identischen Daten an zwei Stellen könnte zukünftig zentral an einer Stelle vorgenommen werden. Vor einer Realisierung sind umfassende EDVtechnische, datenschutzrechtliche und auch finanzielle Fragen zu klären. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, hier geht es ja vielfach um sehr sensible Daten. Könnten Sie sich vorstellen, dass die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an diesem Krebsregistergesetz mit der sensiblen Weitergabe von Daten ein gutes Vorbild auch für das Mammascreeningprojekt sein könnte?