Protocol of the Session on November 15, 2000

Frau Senatorin, hier geht es ja vielfach um sehr sensible Daten. Könnten Sie sich vorstellen, dass die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an diesem Krebsregistergesetz mit der sensiblen Weitergabe von Daten ein gutes Vorbild auch für das Mammascreeningprojekt sein könnte?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich gehe davon aus, dass es ein solches Vorbild ist. Wir sind da ja in ausführlichen Gesprächen, und auch das Parlament hat sich zum Beispiel im Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau und im Datenschutzausschuss, dort sogar mehrfach, bereits mit Mammascreening und Datenschutz beschäftigt. Der Datenschützer ist

voll einbezogen und hält das, was wir vorhaben, für rechtlich auch umsetzbar.

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Danke!)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Kollegin Dreyer!

Frau Senatorin, könnten Sie mir zum Thema Mammascreening erklären, warum Sie 70 000 Daten von Frauen, gesunden Frauen, die sich eventuell einer Früherkennungsmaßnahme stellen wollen, mit dem Krebsregister verknüpfen wollen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir wollen diese nicht mit dem Krebsregister direkt verknüpfen. Es geht hier zunächst um Meldedaten. Wir müssen die Frauen, die am Mammascreening teilnehmen können – wobei das ja eine freiwillige Teilnahme ist –, zumindest darüber informieren, dass sie eine Teilnahmemöglichkeit haben. Dafür müssen wir Meldedaten erheben, und das ist mit dem Datenschützer auch fast abgeschlossen vorbereitet, da hat er keine Einwände. Die Verknüpfung mit dem Krebsregister findet bei der Auswertung von Daten statt, und zwar bei Daten von Frauen, die eben nicht gesund sind, bei denen es Befunde gab.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, kann ich denn davon ausgehen, dass die Daten der Frauen, die sich nicht am Mammascreening beteiligen, auch geschützt sind, dass sie weder dem Mammascreeningprojekt noch dem Krebsregister zur Verfügung gestellt werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Davon können Sie sicherlich ausgehen. Es geht hier im ersten Schritt um reine Meldedaten, um angemessene Informationen, auf die wir ja alle Wert legen und die im Beirat des Mammascreenings umfassend abgestimmt werden, an die Frauen zu bringen, um diesen Frauen eine Entscheidungsfreiheit zu ermöglichen, nehme ich teil oder nicht. Mit diesen Meldedaten kann das Projekt für irgendwelche Auswertungen erst einmal so sowieso nichts anfangen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie habe ich denn die Möglichkeit zu erreichen, Frau Senatorin, dass meine Meldedaten im Meldeamt bleiben und sonst zu niemandem gehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Der Datenschützer ist im vollen Umfang einbezogen, und er stützt das, was wir da vorhaben, ausdrücklich, das hat er jetzt auch öffentlich im Zusammenhang mit der Debatte, die stattfindet, erklärt. Der Datenschützer hat natürlich gerade den gesetzlichen Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Daten geschützt sind. Wenn der Datenschützer erklärt, hier werde allen Vorsorgemaßnahmen, die notwendig sind, um Daten zu schützen, Rechnung getragen, dann, denke ich, ist das eine Aussage, auf die man zunächst auch bauen kann.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte schön!

Frau Senatorin, ich frage Sie nicht als Datenschützer, ich frage Sie als Frau, die dieser Zielgruppe angehört. Wie können Sie mir garantieren, dass meine Meldedaten nirgends hingehen außer in die Meldestelle?

Bitte, Frau Senatorin!

Indem ich alle rechtlichen Vorgaben, die es für diesen Schutz gibt, einhalte!

(Beifall bei der SPD)

Eine Sekunde, Frau Senatorin, es gibt noch eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Hammerström. Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, es geht zwar nicht um die rechtliche Beurteilung des Mammascreenings, aber können Sie mir bestätigen, dass das, was jetzt auch öffentlich von der Kollegin gefordert wurde, beim Schlachter oder beim Bäcker Infoblätter auszulegen, zynisch und der Sache nicht angemessen ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Es widerspricht zumindest dem, was mit Frauen, Frauenverbänden debattiert ist und was im Beirat an Informationsmaterial vorbereitet wird. Um eine echte Entscheidung, freiwillig teilzunehmen oder nicht, treffen zu können, brauche ich

anderes Material als ein Flugblatt, das ich an diesen Orten finde.

(Beifall bei der SPD)

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dreyer! Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, impliziert das auch, dass Sie sonst nirgends mehr über Diabetes, über Schlaganfallgefahren und sonst etwas informieren, sondern dies nur noch über den Abgleich von Meldedaten dem Betroffenen zur Verfügung stellen können?

Bitte, Frau Senatorin!

Das impliziert das selbstverständlich nicht!

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schwarz! Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, teilen Sie meine Ansicht, dass der Datenschützer und die Mitglieder des Datenschutzausschusses sich ausreichend und kompetent der Problematik des Datenschutzes annehmen und annehmen werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Davon bin ich überzeugt!

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dreyer! Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, teilen Sie denn auch meine Ansicht, dass erst einmal die Politik entscheidet und dann später der Datenschützer einbezogen wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich glaube, im Datenschutzausschuss sitzen Parlamentarier und Parlamentarierinnen, und die befassen sich damit.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben sich schon mehrfach damit befasst.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Aktionsprogramm Weser 2000 bis 2010 (ARGE Weser). Die

Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Mit welchem finanziellen Beitrag will sich das Land Bremen an der Renaturierung der Weser in den Jahren 2000 bis 2003 jeweils beteiligen?

Zweitens: Welche konkreten Maßnahmen sollen damit finanziert werden?