Protocol of the Session on October 12, 2000

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir heute Abend noch eine ernsthafte europapolitische Debatte führen können nach den Scharmützeln heute Mittag.

Wir sprechen über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der Europäische Rat von Köln hat im Juni 1999 beschlossen, eine solche Charta der Grundrechte zu erarbeiten. Der darauf folgende Europäische Rat von Tampere hat im Oktober 1999 ein Gremium, einen Konvent unter dem Vorsitz des früheren deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog eingesetzt.

Das Besondere an diesem Konvent war, er bestand zu größeren Teilen aus Parlamentariern, nämlich Mitgliedern des Europaparlaments sowie Mitgliedern der nationalen Parlamente, außerdem natürlich aus Vertretern der einzelnen Staaten. Dieser Konvent hat nach zehn Monaten sehr konzentrierter Arbeit am 2. Oktober 2000 das Ergebnis den europäischen Organen vorgelegt. Dieses Ergebnis wird in der kommenden Woche auf dem Europäischen Rat in Biarritz beraten werden.

Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft hat vor zwei Wochen eine doch sehr beachtete und auch von anderen Landtagen sehr gelobte Veranstaltung über Inhalt und Perspektiven der Charta der Grundrechte organisiert. Wir können heute als Landtag die Arbeit des Konvents bewerten und geben auch dem Senat eine Bewertung mit auf den Weg. Ich möchte mich ausdrücklich auch bei den anderen Fraktionen des Hauses bedanken, dass sie auf der Grundlage unseres Antrages noch einen gemeinsamen Antrag mit unterzeichnet haben und dass wir das auch heute Abend noch zeitnah vor der Konferenz in Biarritz diskutieren können. Das löst einfach unseren Anspruch ein, dass wir als Länder und als Länderparlamente ein Wörtchen mitreden können, bevor das letzte Wort gesprochen ist.

Ich kann für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen klar und eindeutig erklären, wir begrüßen die Einsetzung, Arbeitsweise und das Ergebnis des Konvents. Wir können dem Vorsitzenden des Konvents, Herrn Herzog, nur unseren Glückwunsch und unsere Hochachtung für die Ergebnisse seiner Arbeit aussprechen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Das beginnt bei der Einsetzung! Ich will es noch einmal ausdrücklich sagen, weil wir es ja auch als ein mögliches Modell für zukünftige verfassunggebende Diskussionen aufnehmen. Es ist sehr gut gewesen, dass das Europaparlament einbezogen war, und es war gut, dass die nationalen Parlamente einbezogen waren. So gab es eben eine sehr enge Rückkoppelung. Natürlich waren die nationalen Regierungen und über die Regierungen in Deutschland die Länder einbezogen.

Die Arbeitsweise war trotz des sehr engen Zeitrahmens, finde ich, vorbildlich. Es gab zwei öffentlich diskutierbare Zwischenergebnisse und zwei große Anhörungen. Jedermann konnte sich an den Konvent mit Vorschlägen, Einwänden und Kritik wenden, und jede dieser Kritiken wurde unzensiert und klar und deutlich im Internet zur Verfügung gestellt. Das ist schon beeindruckend, wenn man dort hineingeht und sich ansieht, welche Personen und Organisationen im Laufe dieses Diskussionsprozesses – wirklich von Helsinki bis ans Mittelmeer – Stellung genommen haben. Da hat es tatsächlich eine europäische Debatte gegeben. Ich sage es noch einmal, ich finde das erheblich durchsichtiger und demokratischer etwa als die Arbeitsweise der deutschen Ministerpräsidentenkonferenz.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir schlagen vor, dass diese Arbeitsweise auch in Zukunft entsprechend angewandt und weiterentwickelt werden sollte.

Das Ergebnis! Ich darf Ihnen vielleicht einführend in das Ergebnis die ersten Passagen der Präambel zitieren, die Teil der Charta werden soll. Dort heißt es: „Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden. In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Personen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes begründet.“ Das ist die Einleitung der Präambel!

Ich muss sagen, das ist ein schöner Text. Es ist natürlich auch ein Kompromiss, und viele von uns werden sagen, dass sie an dem einen oder anderen Punkt eine Formulierung lieber anders gehabt hätten. Ich halte diese Präambel und auch die Artikel dieser Charta aber für einen wirklich ehrbaren Kompromiss, weil er sich am Ende auf das konzentriert, was wir alle gemeinsam an Werten haben, und zwar an unverzichtbaren Werten. Alle finden sich wieder in dem, was hier niedergeschrieben steht. Das finde ich schon eine wirklich großartige Leistung, die der Konvent dort vorgelegt hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben auch deswegen keine inhaltlichen Änderungswünsche im Antrag formuliert – natürlich gibt es, wie gesagt, viele Diskussionen und Wünsche, das eine oder andere deutlicher oder anders zu formulieren – bis auf eine Ausnahme, die Sie ja aus dem Antrag kennen. Wir fordern den Europäischen Rat auf, noch eine Änderung vorzunehmen, nämlich keine Ausnahmen beim Verbot des Klonens von Menschen zuzulassen, auch nicht für so genannte therapeutische Zwecke.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist eine ganz wichtige und hochaktuelle Frage. Ich glaube, wir haben da auch Chancen, denn wir wissen uns nicht nur auf der Seite des Bundestages, sondern auch der großen Mehrheit des Europäischen Parlaments.

Meine Damen und Herren, die Charta, die jetzt vorgelegt wurde, bindet nach Artikel 51 „die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechtes der Union“. Die Charta tritt also nicht an die Stelle der nationalen Verfassungen, aber sie formuliert endlich gegenüber dem gemeinschaftlichen staatlichen und hoheitlichen Handeln auf europäischer Ebene, denn dieses hoheitliche oder staatliche Handeln gibt es ja, egal wie man das nennt, dass endlich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger für alle gleich sind, ob Mann oder Frau, ob in Finnland oder Portugal. Ich finde, das ist ein riesengroßer Fortschritt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Aber dieser Fortschritt kann sich nur entfalten, wenn die Charta rechtsverbindlicher Bestandteil der Europäischen Verträge wird. Dafür müssen in Biarritz und Nizza die Weichen gestellt werden.

An dieser Stelle möchte ich doch auf Punkt fünf unseres Antrags hinweisen, der den Senat auffordert, in diesem Sinne tätig zu werden, denn auf der Vortragsveranstaltung der Bürgerschaft ist doch sehr deutlich geworden durch den Bericht des nieder

sächsischen Vertreters, in welcher engherzigen, ja doch auch kleinkarierten Art und Weise die Länder die Charta bisher begleitet haben.

Ich sage es noch einmal, überspitzt formuliert hat die Länder an Artikel 1 der Charta, der heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie ist zu achten und zu schützen“, vor allem interessiert, ob das in die Kompetenzen der Länder eingreift. Ich finde diesen Gesichtspunkt ein bisschen zu kurz gegriffen, aber das durchzog den gesamten Bericht. Es war immer viel von Risiken die Rede, es war ganz wenig von Chancen die Rede, und auch vor drei Tagen noch habe ich einen Presseartikel gelesen, der überschrieben war „Länderchefs äußern noch Bedenken“, die genau in diese Richtung gehen. Ich finde, der Senat muss heute auch eindeutig erklären, dass er im Bundesrat und in den übrigen Gremien klar und deutlich die Charta der Grundrechte befürwortet und auch befürwortet, dass sie Bestandteil des Vertrages wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Unser gemeinsamer Antrag formuliert die Erwartungen in Punkt vier, ich darf zitieren, „dass der Europäische Rat von Nizza weitere Schritte für einen Verfassungsvertrag der Europäischen Union, der gründlich zu erarbeiten ist, einleitet. Ziel muss ein Dokument sein, das in klarer und übersichtlicher Form neben den Grundrechten die Ziele der Europäischen Union, ihre demokratischen Grundsätze, ihre Organe und ihre Kompetenzen auch in Abgrenzung zu denen der Mitgliedsstaaten sowie die Verfahren zur Weiterentwicklung enthält.“

Das darf nicht im Widerspruch stehen zu den Zielen, die in Nizza zu lösen sind, nämlich die europäischen Organe fit zu machen für die Erweiterung, aber es muss dieser verfassunggebende Prozess auch eingeleitet werden. Die Vorstellungen, wie das dann aussehen soll, gehen auseinander, aber die Diskussion muss geführt werden.

Meine Vorstellung ist eher die eines behutsamen Weiterentwickelns der gegenwärtigen Institutionen mit Stärkung des Parlaments. Ich bin auch der Meinung, dass die Kompetenzabgrenzung nicht zu einer Rückverlagerung von Europa zu einer Renationalisierung führen darf, aber diesen Streit werden wir dann hoffentlich führen können in einem geregelten Verfahren. Ich glaube auch, dass die Vetodrohung der deutschen Länder damit endgültig vom Tisch sein wird.

Eine letzte Bemerkung! Die CDU hat in der Diskussion des gemeinsamen Antrags darauf gedrungen, dass die Formulierung, dass wir erwarten, dass es am Ende eine Volksbefragung gibt, nicht mit aufgenommen wird. Ich hoffe sehr, dass es bei Ihnen nicht das letzte Wort ist.

Wir sind uns einig, dass es unsinnig ist, Fragen der EU-Osterweiterung, was eine beschlossene Ge

schichte ist, nach wie vor ist, und deren Umsetzung strengen Regelungen folgt, einer Volksabstimmung unterziehen zu wollen. Das kommt einfach zu spät, das geht nicht, einmal abgesehen von der Fragwürdigkeit einer Formulierung, die doch sehr demagogische Vorurteile gegen Nachbarstaaten mobilisieren könnte. Einen Vorgeschmack haben wir ja schon bekommen. Sehr sinnvoll ist es nach unserer Auffassung, bei einem Verfassungsvertrag möglichst frühzeitig klarzumachen, dass am Ende auch die Menschen ja und nein sagen können, also nicht nur die Staaten ja oder nein sagen, sondern dass die Menschen, und zwar wiederum von Schweden bis Griechenland, gemeinsam ja oder nein sagen können. Das wird sich mit Sicherheit auf die öffentliche Debatte befruchtend auswirken.

Insgesamt glaube ich, meine Damen und Herren, wir sollten an dieser Frage der Charta der Grundrechte auch einmal wieder grundsätzlich diskutieren. Europa-Skepsis, die ja häufig als verbreitet angenommen wird, kann man nicht mit noch mehr Europa-Skepsis bekämpfen, sondern nur mit mutigen Schritten, die klarmachen, dass wir ein Europa der Bürger anstreben und auch gemeinsam bauen wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Kahrs.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestern und heute wird das Thema EU-Grundrechtecharta in fünf norddeutschen Landtagen debattiert, in Hamburg, in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein, bei uns und in Mecklenburg-Vorpommern. Auf Initiative der SPD-Fraktionen ist dieses zeitgleiche, wie ich finde, spektakuläre Unterfangen geglückt.

(Beifall bei der SPD)

Es soll auch dokumentieren, dass bei diesem wichtigen Prozess nicht nur die Regierungen der Nationen beteiligt werden, sondern dass am Ende, wenn es um diese wichtige Frage geht, auch die Regionen, in Deutschland die Länder, und dann natürlich auch die Parlamente sich rechtzeitig in diesen Prozess einschalten und auch am Ende, wenn es um die Ratifizierung geht, natürlich auch da ein wichtiges Wort mitsprechen wollen.

Dieses Europa ist längst aus einer Wirtschaftsgemeinschaft herausgewachsen in eine neue Qualität, in eine Wertegemeinschaft, und die EU-Grundrechte, diese Charta, werden ihren Teil dazu beitragen, dass die Menschen sich als Europäer fühlen werden, dass sie eine europäische Identität entwickeln ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

werden. Da bin ich ganz sicher, dass man in diesem Raum Rechtssicherheit auf der Basis gemeinsam formulierter Grundrechte haben wird. Das sind neue Qualitäten, die jetzt angesteuert werden.

Herr Dr. Kuhn hat vorgetragen, wie dieses Verfahren zur Erarbeitung der Charta in einem sehr effizienten, sehr professionellen, aber auch sehr demokratischen Verfahren sehr schnell vonstatten gegangen ist. Ich fand es auch bemerkenswert, dass von den 64 Konventmitgliedern 46 Parlamentarier beteiligt waren, sowohl aus dem Europäischen Parlament als auch aus den nationalen Parlamenten. Das dokumentiert auch noch einmal den Anspruch der Parlamente, hier nach vorn zu gehen.

Ich möchte kurz etwas zu den Inhalten dieser Charta sagen, die nächste Woche in Biarritz vorgestellt und in Nizza, davon gehen nun alle aus, beschlossen wird. Sie gliedert sich in sechs Kapitel. Im ersten Kapitel, das mit „Würde des Menschen“ überschrieben ist, ist an dieser prominenten Stelle das Verbot der Folter enthalten. Das ist nicht eigentlich Verfassungstradition, aber vor dem Hintergrund, dass beispielsweise die Türkei ein Beitrittskandidat ist, hat es hier natürlich Signalwirkung, deshalb weise ich darauf hin.

Es folgen dann die klassischen Freiheitsrechte im Kapitel zwei, und auch hier, denke ich, kann man aufmerken, weil zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Freiheitsrecht, dass jeder seine personenbezogenen Daten einsehen können darf, und zwar auch im europäischen Rahmen, enthalten ist. Dass dies als ein klassisches Freiheitsrecht hier definiert wird, finde ich bemerkenswert und spreche es deshalb an. Es finden sich die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und, ausdrücklich auch definiert für alle, auf kostenlose Bildung des Pflichtschulunterrichts.

Ich finde, es fehlt noch eine Bestimmung, die auch die höhere Schulbildung kostenfrei für alle regeln sollte, so weit ist Europa noch nicht, aber all dies ist ein offener Prozess, und ich denke, dies einmal so aufgenommen hat auch Signalwirkung und weist darauf hin, dass hier Rechte in einzelnen Ländern noch nachgebessert und ausgebaut werden müssen.

Im Kapitel drei folgen die Gleichheitsrechte, nicht nur die Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierungsgebote, sondern es findet sich auch der Kinderschutz an dieser Stelle. Uns geht er nicht ganz weit genug. Wir hätten gern gehabt, dass er in dieser Charta nach der Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen spezieller noch geregelt worden wäre, aber nun ist es wie vieles andere ein Anfang, genauso wie auch die Integration Behinderter sich hier findet.

Spannend ist das Kapitel vier, es findet sich zwischen den klassischen Freiheitsrechten und den Bürgerrechten in Kapitel fünf. Kapitel vier ist überschrieben mit dem Stichwort „Solidarität“, und dieses Ka

pitel hat heftige Auseinandersetzungen im Konvent gebracht. Insbesondere die Engländer, die ja eine ganz andere Verfassungstradition haben, eigentlich in dem Sinne keine Verfassungstradition, sondern die Magna Charta und viele Präzedenzfälle und Sammlungen, aber keine aufgeschriebene Verfassung in dem Sinne, haben sich geweigert, in eine Grundrechtsecharta dieses Kapitel aufzunehmen.

Ich finde, es ist richtig, dass hier geregelt sind Arbeitnehmerrechte, Tarifrecht, ganz zuletzt ist noch hineinverhandelt worden – auf deutsche Initiative, muss man sagen – das Streikrecht, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, angemessene Arbeitsbedingungen, Jugendschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, genauso wie soziale Sicherung geregelt ist in diesem Kapitel, also eine soziale Mindestsicherung, genauso wie Umweltschutz, das Prinzip der Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz ebenso. Ich finde, das hat schon eine Qualität.

Im Kapitel fünf, wie gesagt, Bürgerrechte: Neben den klassischen und bekannten findet sich das Recht der EU-Bürger auf eine effiziente Verwaltung. Das ist doch spannend, dass man sozusagen ein Grundrecht gegen Bürokratie in die Hand gedrückt bekommt, und wenn das alles irgendwann justitiabel wird, wenn unser Punkt vier umgesetzt wird auf Initiative und Drängen des Senats, wie wir natürlich alle hoffen, dann ist sozusagen dieses Recht auch ein einklagbares, wenn diese EU-Charta Teil der Amsterdamer Verträge geworden ist. In Kapitel sechs werden justizielle Rechte geregelt, die vergleichbar sind mit denen, wie wir sie auch kennen.

Ich möchte noch etwas zu den Punkten drei und vier unseres Antrags sagen. In Punkt drei geht es darum, nicht in Punkt vier, wie ich eben angesprochen habe, dass diese Charta nach Nizza in den anstehenden Ratifizierungsverfahren Teil der Amsterdamer Verträge wird, damit wir nicht eine Akklamation haben, die etwa wie die Weimarer Verfassung schön geschrieben ist, aber letztendlich nicht von den EU-Bürgern auch eingeklagt werden kann.

Das muss in diesem offenen weiteren Verfahren aus meiner Sicht dringlich erreicht werden, wie ich auch finde, dass bei den Rechten, die ja für EU-Bürger gelten, auch, wenn sie in Drittländern leben – das finde ich ganz spannend –, umgekehrt eigentlich auch noch erreicht werden müsste, dass für Drittstaatsangehörige, die in einem europäischen Land leben, dann diese Rechte, mit Ausnahme der Bürgerrechte, auch gelten müssten aus meiner Sicht.

Das sind sozusagen offene Punkte, die in einem Nacharbeitungsgang noch angesprochen werden sollten, wie auch unser Punkt vier darauf hinweist, dass möglichst eine Weiterarbeit durch den Konvent auch organisiert wird, wo offene Fragen noch bearbeitet werden. Wir sind hier spannenderweise, und das ruft Ängste, Konflikte und Debatten nicht nur unter Ministerpräsidenten hervor, sondern auch bei