Protocol of the Session on October 11, 2000

Die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, den sozialen Diensten der Justiz und den freien Trägern der Jugendstraffälligenhilfe, dem Bremer Verein für Jugendhilfe und soziale Arbeit e. V, Lüssumer Turnverein, Hans-Wendt-Stiftung und dem Verein Hoppenbank e. V. ist eine wichtige Maßnahme für den Jugendstrafgefangenen, dass er Unterstützung findet nach seiner Entlassung bei der Suche nach einer Unterkunft, einem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz. Für die CDU-Fraktion werde ich auch weiterhin den Kontakt zu diesen Institutionen suchen und halten.

Nach wie vor sind die Vollzugsanstalten keine drogenfreien Zonen, so auch nicht in der JVA Blockland. Für einige bedeutet die Inhaftierung den Erstkontakt zur Drogenszene. Der Konsum von Cannabis und den so genannten Designerdrogen wie Ecstasy erschwert die Betreuung der Insassen. Die Verminderung der Drogen in der Anstalt ist ein Arbeitsschwerpunkt in der JVA. Bei Drogenfunden wird Strafanzeige erstattet, und solche Vorfälle sind für den Häftling mit Disziplinarmaßnahmen verbunden.

Meine Damen und Herren, trotz vieler Bemühungen seitens der Beamten, dieses Problem in den Griff zu bekommen, fragt sich die Bevölkerung, wie es möglich ist, dass ein derartiger Handel mit Drogen in der JVA stattfinden kann, und ich muss gestehen, dass ich es selbst auch nicht verstehe.

Bei der finanziellen Lage unseres Landes ist es aus Sicht der CDU zu begrüßen, dass über externe Bildungseinrichtungen und Spendengeber Bildungsmaßnahmen und Freizeitangebote finanziert werden.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einmal hervorheben, Resozialisierung darf nicht auf Kosten der Sicherheit durchgeführt werden.

(Beifall bei der CDU)

Sie stehen aber nicht im Widerspruch zueinander. Wenn wir Sicherheit fordern, fordern wir nicht automatisch einen Verwahrvollzug.

(Beifall bei der CDU)

Nur Sicherheit und Resozialisierungsbemühungen für die jugendlichen Straftäter werden dem Anspruch gerecht, der Fürsorgepflicht gegenüber den jungen Strafgefangenen und auch den Beamten nachzukommen und gleichzeitig die Allgemeinheit zu schützen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Strafvollzug, insbesondere auch der Jugendstrafvollzug, hat wie der eine oder andere gesellschaftspolitische Bereich auch jetzt Ende der neunziger Jahre, Anfang des Jahres 2000 ein besonderes Problem, er hat keine Lobby! Das Thema Resozialisierung von Gefangenen ist gesellschaftspolitisch nicht mehr in. Das war in den siebziger und achtziger Jahren anders. Da bestand ein hohes gesellschaftliches und damit auch politisches Engagement für junge Straftäter und auch erwachsene Straftäter. Das Ergebnis der damaligen Diskussion war zum Beispiel das Strafvollzugsgesetz, das einstimmig seinerzeit, und zwar mit der Priorität Resozialisierung, im Deutschen Bundestag 1976 verabschiedet worden ist.

Inzwischen erleben wir ein Klima in der Öffentlichkeit, dass der Ruf nach schärferen und härteren Strafen doch hier sehr prägend ist. Das hat zum Beispiel in anderen Ländern zu enormen Überbelegungen geführt. In Niedersachsen können wir das beispielsweise zurzeit aktuell verfolgen, aber auch in einem Land wie Hessen, praktisch in allen Ländern. Bremen macht da Gott sei Dank eine Ausnahme. Das mag an diesem allgemeinen politischen Klima auch hier in Bremen liegen. Gott sei Dank leiden wir in Bremen nicht an Überfüllung der Anstalten, aber wir haben große Probleme. Darüber ist in der Tat zu sprechen.

Zweite Anmerkung: Der Jugendstrafvollzug hat ein Gesetzesproblem, denn es gibt kein Gesetz. Wir haben eine gesetzliche Bestimmung im Jugendgerichtsgesetz, die von 1954 stammt. Ich darf sie einmal zitieren, sie lautet: „Ordnung, Arbeit, Unterricht, Leibesübungen und sinnvolle Beschäftigung in der freien Zeit sind die Grundlagen des Erziehungsvollzugs.“ Wenn Sie die Bestimmungen zum Jugendarrest lesen, sollte da das Ehrgefühl bei den Jugendlichen noch geweckt werden. Sie sehen, das ist die notdürftige gesetzliche Grundlage. Es gibt namhafte Kommentatoren, die sagen, das reiche nicht aus, sei an sich grundgesetzwidrig.

Es müsste endlich ein Jugendstrafvollzugsgesetz vom Deutschen Bundestag zusammen mit den Ländern beschlossen werden, um auch den Jugendstrafvollzug genauso wie den Erwachsenenstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Man hat sich seinerzeit damit geholfen, und zwar bis heute, dass man 1977 Verwaltungsvorschriften für den Jugendstrafvollzug in Kraft gesetzt hat mit der ausdrücklichen Maßgabe als Übergangsvorschriften bis zu einem Jugendstrafvollzugsgesetz. Das ist jetzt 23 Jahre her, ich denke, die Übergangszeit dürfte damit als erledigt betrachtet werden. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Es kann passieren, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es einmal in der geeigneten Form einberufen wird – es hatte in den neunziger Jahren schon zweimal dieses Thema vorliegen, hat sich dann aber aus formellen Gründen nicht damit befasst und darüber entschieden –, eines Tages sagt, die Vollziehung des Jugendstrafvollzugs ist aufgrund der jetzigen Rechtsgrundlage, nämlich Verwaltungsvorschriften, verfassungswidrig. Deswegen meine Bitte – ich nehme auch diese Debatte heute zum Anlass, im Rechtsausschuss haben wir auch schon einmal darüber gesprochen – an den Justizsenator, Herrn Dr. Scherf, im Rahmen seiner Möglichkeiten doch noch einmal auf Bundesratsebene anzuregen, der Gesetzgeber ist der Bund, der Deutsche Bundestag zusammen mit dem Bundesrat, dass hier endlich einmal ein Jugendstrafvollzugsgesetz beschlossen wird.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte auch darum, dass die Länder hier nicht blockieren, denn das hört man immer wieder, der Bund sei ja dazu bereit, aber die Länder wollten nicht.

Übrigens, das gehört nicht ganz genau zu dem engeren Thema Jugendstrafvollzugsgesetz, aber wenn wir schon einmal dabei sind: Der Untersuchungshaftvollzug hat ebenfalls keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das war alles seinerzeit, es gibt aber Entwürfe darüber. Ich denke, hier sollte einmal der Anlauf unternommen werden auch von der neuen Bundesregierung, wenn schon nicht von großen Reformen die Rede ist, hier nun entsprechend einmal die gesetzlichen Grundlagen für diese wichtigen Bereiche zu schaffen.

Nun zu der Anmerkung zum bremischen Vollzug: Niemand bestreitet, dass es hier Probleme gibt. Das bestreitet übrigens auch nicht die Antwort des Senats. Nur, ich kann nicht so ganz dem folgen, Herr Dr. Kuhn, wie Sie jetzt diese Antwort des Senats hier verwertet haben auch hinsichtlich der Auskünfte, was tatsächlich im Schulbereich oder im Ausbildungsbereich geschieht. Man sollte hier dann schon fairerweise auch vortragen, welche Maßnahmen dort immer noch unternommen werden. Ich werde darauf noch zurückkommen.

Ich möchte aber noch einmal etwas zu den Rahmenbedingungen hier in Bremen sagen. Wir haben in Bremen die zunächst günstige Ausgangslage, dass sehr wenig junge Menschen einsitzen, übrigens sehr wenig Jugendliche. Nur ein Drittel derjenigen, die einsitzen, sind echte Jugendliche, das heißt bis zum Alter von 18 Jahren, zwei Drittel sind Heranwachsende. Man spricht dann zwar von Jugendstrafvollzug, es ist auch gesetzlich korrekt, dass sie dort in der Jugendstrafvollzugsanstalt sitzen, sie sind aber wesentlich älter. Wir haben eine Durchschnittsbelegung, wenn man die Niedersachsen wieder herausrechnet, von etwa 40 bis 50 Gefangenen. Diese An

stalt hatte, als sie in Betrieb genommen wurde, eine Belegung von 240 bis 250 Gefangenen, übrigens nicht mit dem drei- oder vierfachen Personal. Das kann ich Ihnen selbst aus eigener Anschauung erzählen, es gab immer Personalprobleme.

Mit einer Kriminalpolitik in Bremen, die übrigens von allen Fraktionen mehr oder weniger intensiv mitgetragen wurde, ist es gelungen, zunächst einmal von dieser hohen Einsperrquote herunterzukommen und stattdessen Alternativen zum Strafvollzug, insbesondere zum Jugendstrafvollzug zu entwickeln. Das war einer der entscheidenden Schwerpunkte der bremischen Kriminalpolitik. Das ist auch in anderen Ländern vollzogen worden, wir wollen also jetzt nicht so tun, es sei nur eine Bremensie. In Bremen konnte dies unter Ausnutzung der, das muss man auch sagen, guten Bedingungen eines Stadtstaates natürlich hier viel besser praktiziert werden als in den großen Flächenstaaten. Wir haben die Gefangenenzahlen in den neunziger Jahren um zirka 50 Prozent reduziert.

Die anderen sind nicht freigesprochen worden und wurden auch nicht etwa sanktionslos wieder nach Hause geschickt, sondern andere Maßnahmen wie zum Beispiel die Bewährungshilfe sind erheblich ausgeweitet worden. Dies ist übrigens auch mit einer erheblichen Arbeitsbelastung verbunden. Wenn man schon über diesen Komplex spricht, muss man auch gleichzeitig über die Jugendbewährungshilfe sprechen. Wir haben das im Ausschuss ja auch getan. Hinzu kommen andere Maßnahmen außerhalb des Jugendvollzuges und der Bewährungshilfe als alternative Erziehungsmaßnahmen, Erziehungskurse, Täter-Opfer-Ausgleich und so weiter, die hier übrigens sehr viel bewirkt haben, die jungen Menschen wieder auf den Weg eines straffreien Lebens zurückzuführen.

Jetzt kommt aber die Schattenseite dieses zunächst günstig erscheinenden Zustandes weniger Gefangener: Es hat sich natürlich jetzt eine Population ergeben, die wesentlich schwieriger erzieherisch beeinflussbar ist. Das sagt jeder, der Umgang mit den jungen Gefangenen hat. Seinerzeit konnten die Ausbildungsstätten in den siebziger und achtziger Jahren in der Jugendstrafanstalt mit einem Durchschnitt von zwölf oder 18 Gefangenen pro Ausbildungslehrgang beschickt werden, die auch eine sehr gute Abschlussquote hatten. Die Prüfungen wurden von der Handwerkskammer in Bremen abgenommen. Inzwischen gibt es dort vielleicht noch ein oder zwei Auszubildende, weil die Struktur, die wir jetzt an jungen Gefangenen haben, für erzieherische Maßnahmen sehr schwer erreichbar ist.

Dennoch sind hier durchaus Erfolge erzielt worden auch vor dem Hintergrund einer durchaus vorhandenen Drogenkriminalität beziehungsweise eines Drogenkonsums in der Anstalt und eines hohen Ausländeranteils. Was nicht heißt, Ausländer seien schwieriger im Vollzug, sondern es gibt Sprach

schwierigkeiten. Häufig sind übrigens die Türken, das kann ich Ihnen aus eigener Anschauung erzählen, besser zu integrieren, weil die Familien sich vielmehr kümmern. Türkische Familien im Besuch kommen mit Tante, Onkel, Neffen und so weiter und kümmern sich häufig mehr als deutsche Familien, auch das ist einmal an dieser Stelle festzuhalten. Übrigens haben sie natürlich auch Angst vor der Ausweisung, das kommt hinzu, und versuchen sich natürlich hier zu integrieren.

Wir haben hier aber auch ein hohes Potential an Aggressivität unter diesen jungen Leuten. Man muss ja sehen, wer in den Jugendstrafvollzug kommt. Ich habe hier jetzt die Bewährungshilfe genannt, aber es ist eine Kette des Scheiterns zahlreicher staatlicher Institutionen, aber auch halbstaatlicher Institutionen, bis jemand dann so weit ist, dass der Richter sagt, jetzt reicht es, jetzt muss hier einmal weggesperrt werden, übrigens aus Gründen der Sicherheit, weil es dann einfach nicht mehr hinnehmbar ist, dass weiterhin Einbrüche, Überfälle und so weiter begangen werden. Diese Klientel finden unsere Beamten vor.

Damit kommen wir zu den Beamten. Die Beamtenschaft, die zu einem Drittel bis zu 40 Jahre alt ist und zu zwei Dritteln älter ist, kann natürlich auch nicht mehr so gefordert werden, um sich tagtäglich unter einem ständigen Stress mit diesen jungen Gefangenen abzumühen. Ich meine, es verdient hohe Anerkennung auch in diesem Hause, was diese Beamtinnen und Beamten hier täglich leisten.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich möchte dann noch einmal auf die Antwort, die Ihnen ja ausgedruckt vorliegt, auf das Problem, wie es weitergehen soll, kommen. Herr Dr. Kuhn, man sollte der Öffentlichkeit nicht verschweigen, dass es im schulischen Bereich im Jugendstrafvollzug zwei Hauptschulklassen gibt, die pro Jahrgang zwölf Plätze anbieten. Es gibt dazu auch eine entsprechende Hauptschulabschlussprüfung. Es wird darüber hinaus eine Elementarklasse für acht Teilnehmer mit 28 Wochenstunden angeboten. Für schulpflichtige Untersuchungsgefangene wird eine spezielle Klasse mit zehn Teilnehmern und 23 Wochenstunden angeboten.

An dieser Stelle möchte ich auch einmal darauf hinweisen, dass es auch ein Problem ist, wie lange diese jungen Gefangenen in der Anstalt sind. Es ist nicht sinnvoll, nur um eine Schulausbildung oder gar eine Berufsausbildung zu ermöglichen, den Aufenthalt in der Anstalt zu verlängern. Davon einmal abgesehen wäre das übrigens auch rechtswidrig. Viele haben Angst – Jugendstrafen sind ja bezüglich der Dauer ein bisschen flexibel, weil der Jugendrichter entscheidet, wann sie zu Ende ist –, wenn sie in eine Berufsausbildung gehen, dass sie womöglich sogar ein halbes Jahr länger einsitzen müssen.

Man muss sich einmal die Zahl überlegen, 80 Prozent der Untersuchungsgefangenen sind nicht länger als acht Wochen im Jugendvollzug, wobei die ersten zwei Wochen ja mit ganz andern Problemen besetzt sind, da ist die Inhaftierung, die Eltern müssen benachrichtigt werden, das familiäre Umfeld muss geklärt werden und so weiter. Die Gerichtstermine, die Vernehmung des Verfahrens, die Ermittlungen laufen ja noch. Nun frage ich einmal: Was soll nun in dieser sehr kurzen Zeit groß geschehen? Dass es dennoch so gemacht wird, wie wir das in der Jugendanstalt zurzeit vorfinden, meine ich, ist beachtenswert auch unter den gegebenen Ressourcen. Ich sehe da auch in dieser Beziehung jeweils keine Möglichkeiten, das noch groß auszubauen. Bei der Berufsausbildung haben wir ähnliche Ausbildungsgänge qualitativ leicht abgewandelt dadurch, dass man Kurzausbildungsgänge anbietet, um hier zumindest eine Qualifikation in sechs, acht oder neun Monaten zu vermitteln.

Wie geht es weiter? Sie verlangen ein Konzept, wir auch. Wir müssen aber denjenigen, die ein Konzept erarbeiten, sagen, wie eigentlich die finanziellen Bedingungen und die des Ressourcenrahmens aussehen sollen. Das lässt die Verwaltung zurzeit durch Roland Berger erarbeiten, der übrigens nicht herangeht und sagt, da muss jetzt nur eingespart werden, sondern sogar in seinem Anfangspapier sagt, das Einsparen hat seine Grenzen, sondern wir müssen hier strukturell überlegen, ob wir etwas ändern können, und das Niveau und die Substanz dieses Vollzuges müssen erhalten bleiben. Die SPDFraktion wird auch nicht die Hand dafür reichen, dass hier eventuell an der Substanz des Erziehungsvollzuges Abbrüche geschehen oder dass hier diese Substanz vermindert wird.

Wir werden das genau beobachten. Wir als Rechtsausschuss sind übrigens gemeinsam mit den Bediensteten auch in diese Planungen und Beratungen der Firma Roland Berger einbezogen. Wir werden in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses in der nächsten Woche bereits einen Vorbericht erhalten und gemeinsam mit dem Senator und dem Personalrat überlegen, wie die Zukunft des Jugendstrafvollzuges aussehen kann. Ich denke, dann können wir das hier noch einmal in Ruhe erörtern. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer sich von Ihnen die Mühe gemacht hat, diese sehr detaillierte Antwort auf diese vielen Fragen durchzulesen, wird merken, dass man hier nicht sagen kann, wie Herr Kuhn es in seiner Rede gesagt hat, wir machen die Jugendlichen fer

tig. Das hat mich geärgert, Herr Kuhn, so haben Sie Ihre Rede begonnen. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Das ist eine richtig unfaire Diskreditierung der Arbeit, die da stattfindet. Richtig ist, wir geben uns ungewöhnliche Mühe. Wenn es ein Benchmarking gäbe über qualifizierten Jugendstrafvollzug in Deutschland, brauchten wir das überhaupt nicht zu befürchten. Wir können mit dem, was wir da machen, und mit dem, was wir da unter schwierigen finanziellen Bedingungen schaffen, im Vergleich der Länder bestehen. Ich danke auch Herrn Isola, dass er das so sachlich und abgewogen vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den siebziger, achtziger Jahren dargestellt hat. Ich habe in Erinnerung, dass wir bis zu 300 Jugendliche in der Spitze in dieser Haftanstalt gehabt haben, und wir haben heute, wenn man das richtig sieht, gut 100. Das ist eine erstaunliche positive Veränderung. Wenn Sie dort einmal einen Besuch machen, werden Sie merken, dass wir mit dem Geld, das wir aus Niedersachsen bekommen haben, außerordentliche Fortschritte gemacht haben, was die Herrichtung und den Zustand der Räumlichkeiten angeht. Das kann man überall vorzeigen, da braucht man niemandem ein X für ein U vorzumachen, sondern das ist unter den Bedingungen, unter denen wir arbeiten, erstaunlich gut, auch unter den Bedingungen, unter denen da von den Leuten gearbeitet wird, erstaunlich positiv vorzeigbar. Wenn Frau Haker sagt, wir werden euch aber nicht herauslassen aus dem engen Finanzrahmen und werden euch ein Benchmarking zumuten, liegen wir immer noch gut. Es gibt Jugendstrafvollzugseinrichtungen in der Bundesrepublik, die mit viel weniger auskommen müssen als wir. Es ist also nicht so, dass wir, wenn man das Benchmarking von den Kosten aufmacht, dann eine arme Schlusslichtrolle haben, sondern da liegen wir erstaunlich gut. Dann, liebe Frau Haker, müssen Sie aber jetzt Klartext reden, Sie können nicht sagen, wir müssen weiter sparen, aber die Dienste vergrößern. Das geht nicht. Ich bin in die Senatsloyalität eingebunden, ich werde sie auch nicht verlassen, wenn wir gemeinsam sparen müssen, und das ist ein zentrales Projekt unseres Sanierungsvorhabens, dann müssen wir das auch im Strafvollzug machen und uns natürlich auch andere Strafvollzugsaufwendungen in anderen Ländern ansehen. Das ist doch ganz klar, darvor können wir uns nicht drücken. Dann müssen wir aber auch fair sein und sagen, mit weniger kann man nicht mehr machen. Das geht nicht, sondern da muss man nüchtern sein und sagen – –.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Das gilt für jeden Bereich!)

Ja, das gilt für jeden Bereich, das ist klar!

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Wir müssen in jedem Bereich mit weniger mehr machen!)

Ja, aber qualitativ mehr machen, aber nicht zahlenmäßig mehr machen!

Wenn man beklagt, dass wir einschließen, und beklagt, dass wir Überstunden fahren, und sagt, ihr müsst aber weniger Leute haben, dann kann man nicht zur gleichen Zeit sagen, aber ihr müsst die Überstunden herunterfahren. Das geht nicht!

So viel Betriebswirtschaft habe ich sogar als Jurist gelernt. Zur Not werde ich meinen Kollegen Hattig zur Hilfe nehmen, der ist unser Betriebswirt Nummer eins, und der wird Ihnen dann in der CDU-Fraktion sagen, wie das geht. Wenn man Personal spart, dann kann man nicht zur gleichen Zeit Überstunden abbauen, das geht nicht, oder man muss die Anstalt schließen. Das wollen wir nicht, dürfen wir nicht, können wir ja auch nicht. Also, schön aufpassen, weiter sparsam, natürlich, und sanierungsloyal, aber bitte sehr nicht mit Mehrausgabenforderungen zur gleichen Zeit kommen! Das geht nicht!

Unter dem Strich gehe ich davon aus, so ähnlich wie Horst Isola das eben angekündigt hat, dass wir es schaffen, trotz dieser engen Rahmenbedingungen, die ich ja nicht schöner färben kann, dort einen vorzeigbaren, natürlich gesetzesloyalen Vollzug auch in Zukunft zu machen. Ich habe auch keinen Bogen um den Beirat gemacht, wir haben eine ganz offene Aussprache gehabt in der JVA Blockland, übrigens mit Frau Lürßen, und da war es anders, als Herr Kuhn eben vermutete. Frau Lürßen war nicht bereit, die pauschale Kritik des Beirats zu übernehmen.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ich habe es vorgelesen aus dem Pro- tokoll!)

Ich war ja dabei, ich habe von A bis Z diese Beratungen miterlebt, und fast die gesamte Belegschaft war dabei und hat das alles mitbekommen. Wir wollen vielmehr die dort mühselige, unter Haushaltsenge leidende Arbeit optimieren. Aber der Haushalt wird hier beschlossen und nicht im Justizvollzug, und wer da mehr Geld ausgeben will, der muss sich in seiner Fraktion durchsetzen und nicht sagen, das habt ihr vor Ort besser zu machen. Das wissen alle. So nüchtern sind diejenigen vor Ort, und vor der Belegschaft haben wir mit dem Beirat und natürlich mit Frau Lürßen geklärt, dass es zu einem pauschalen Vorwurf – womöglich sogar, ihr macht da die Jugendlichen fertig – überhaupt nicht kommt.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Hat er nicht gesagt!)

Wenn das Protokoll das richtig so macht, wenn das so mitgeschrieben ist, können Sie nachlesen, dass

er gesagt hat, die machen da die Jugendlichen fertig.