Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren die Mitteilung des Senats über den öffentlichen Nahverkehr für Bremen und die Region. In dieser Mitteilung des Senats bezieht sich der Senat im Wesentlichen auf das, was 1999 aufgrund einer Großen Anfrage der CDUund der SPD-Fraktion mitgeteilt wurde. In dieser Mitteilung des Senats wird auf Seite zwei aufgezeigt, welche Konzeptionen und Zielsetzungen für den ÖPNV der Senat verfolgt, sie sind dort ausführlich dargestellt. Darauf bezieht sich der Senat in der jetzigen Mitteilung auch, und insofern herrscht, was den ÖPNV und die Zielsetzung angeht, eine gewisse Kontinuität von der letzten Legislaturperiode in diese Legislaturperiode. Darüber sind wir als CDU nicht traurig. Es ist allerdings so, dass sich diese Zielsetzungen, die 1999 definiert wurden, von dem ÖPNV-Konzept von 1989 unterscheiden, und darüber sind wir froh und glücklich!
Wir sind deswegen froh und glücklich, weil das Verkehrskonzept von 1989 dazu diente, den ÖPNV durch Straßenmalereien und Hochpflasterungen zu bevorrechtigen, durch Ampelschaltungen zu bevorrechtigen und den Individualverkehr zu behindern. Wir glauben, dass dies eine falsche Politik war, und haben deswegen für eine Abänderung gesorgt, und mit uns wird auch eine Rückkehr zu der Verkehrspolitik von 1989 nicht machbar sein. Das sage ich hier ganz eindeutig.
Herr Kollege Pflugradt, habe ich das richtig verstanden: Sie finden Ampelvorrangschaltungen für die Straßenbahn und für Busse in Bremen nicht richtig, und das soll es künftig auch nicht mehr geben, obwohl wir dafür immerhin 18 Millionen DM bewilligt und auch schon weitgehend ausgegeben haben?
Ich halte absolute Ampelvorrangschaltungen, die keine Rücksicht auf den Autoverkehr nehmen, für nicht akzeptabel, um das deutlich zu sagen. Ich bin dafür, dass es eine Bevorrechtigung für den ÖPNV dergestalt gibt, dass dann, wenn die Straßenbahn kommt, alle 7,5 oder 15 Minuten, sie einmal Vorrang bekommt, aber die übrigen 7,5 beziehungsweise 15 Minuten braucht es keine Ampelphasen für den ÖPNV zu geben. Das gab es nämlich, das ist mit dem ÖPNV-Konzept 1989 eingerichtet.
Das dient nicht dem ÖPNV, wenn der ÖPNV gar nicht kommt und eine Ampelphase trotzdem geschaltet wird, und behindert den Individualverkehr.
Solche Bevorrechtigungen, sagen selbst die ÖPNVBetreiber, sind unsinnig, das lehnen wir ab. Sie dienten nur dazu, den Individualverkehr zu behindern. Das wissen wir alle gemeinsam.
wenn noch nicht einmal ein ÖPNV-Fahrzeug kommt und den Individualverkehr behindert, belästigt die Umwelt. Das wissen Sie ganz genau. Deswegen ist es unsinnig,
Herr Mützelburg, ich habe eigentlich keine große Lust gehabt, hier zu debattieren. Ich bin ziemlich erstaunt und verwundert, dass Sie der Einzige hier noch in dieser Stadt, scheint mir beinahe, sind, der das ÖPNV-Konzept von 1989 hochhält. Selbst diejenigen, die das damals entwickelt haben, sind inzwischen davon überzeugt, dass dieses Konzept, das damals so aufgeschrieben worden ist, längst überholt ist. Dass Sie das jetzt wieder aus der Mottenkiste herausholen, überrascht mich schon sehr.
Ich will noch ein Zweites hinzufügen: Das, was in diesem ÖPNV-Konzept steht, waren, das habe ich eben schon gesagt, Straßenmalereien, Hochpflasterungen und die Behinderung des Individualverkehrs durch falsche Ampelschaltungen. Von diesem Konzept ist nichts mehr realisiert worden.
Alles andere ist im Übrigen aufgrund einer Koalitionsvereinbarung von 1995 durchgeführt worden, wenn ich die Verlängerung der Linie sechs und der Linie eins nehme, auch die Linie vier gehört dazu, werden Sie gleich dazwischenrufen, ist ja denn auch gemacht worden. Insofern hat sich in dieser Legislaturperiode endlich einmal wieder etwas für den ÖPNV bewegt. Wir brauchen, meine Damen und Herren, nicht immer neue Konzepte, sondern das, was wir brauchen, ist das kontinuierliche Abarbeiten von Investitionsmaßnahmen. Da sind wir dabei. Auf mehr Dinge brauche ich gar nicht einzugehen. Die Dinge, die hier sonst angesprochen worden sind, lohnen es sich nicht, darüber weiter zu debattieren. — Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Vorwurf von Herrn Mützelburg kann ich nur insoweit akzeptieren, als das, was er mit dem Wort Konzept sagt, in der Tat nicht vorliegt. Als dies damals in der Bürgerschaft diskutiert worden ist, hatte die Senatorin auch schon deutlich gemacht, dass ein Konzept in der von Ihnen umschriebenen Form bis zum Juli dieses Jahres nicht vorliegen könnte. In der Vorlage haben wir auch deutlich gemacht, dass es hier erforderlich ist, die Abstimmung mit der Region herzustellen, und die Fortschreibung für das Jahr 2002 vorgesehen ist.
rauf gern einmal zu sprechen kommen. Ich glaube, dass bei den Dingen, die getan werden, der Dissens gar nicht so groß ist wie bei der Debatte um das Thema, ob wir ein Konzept haben oder nicht. Wir haben in dieser Legislaturperiode für diesen Bereich drei große Aufgaben gehabt: einmal fertig zu werden mit der finanziellen Situation, die wir bei der BSAG haben, eine finanzielle Situation, die wir zu meistern versuchen unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs, so wie wir ihn jetzt haben. Die zweite Aufgabe ist: Wie entwickeln wir den ÖPNV weiter? Die dritte Aufgabe ist: Wie entwickeln wir den SPNV weiter?
Zu dem ersten Punkt, Effektivierung der BSAG, haben wir zu Beginn der Legislaturperiode ein Gutachten der Wibera gehabt. Auf dieser Grundlage wurde die Wirtschaftlichkeit der BSAG überprüft. Die BSAG hat diese Anforderung aufgenommen, um vor dem Hintergrund EU-Wettbewerbsrecht wettbewerbsfähig sein zu können, zweitens aber auch vor dem Hintergrund von Kürzungen der Finanzmasse. Sie muss mit reduzierten Beträgen auskommen. Diese Forderung hat die BSAG aufgenommen. Ich bin dankbar dafür, dass im Aufsichtsrat die Umsetzung dieser Maßnahmen von den Vertretern aller Fraktionen dieses Hauses begleitet und gefördert wird. Das zu dem ersten Punkt!
Zu dem zweiten Punkt: Wir haben an konkreten Ausbaumaßnahmen die Dinge, die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen waren, auf den Weg gebracht. Die Verbindung Osterstraße/Westerstraße ist im Bau. Die zweite Baustufe des zweiten Bauabschnitts ist ebenfalls im Bau. Die anderen Schritte für den Ausbau der Linie vier sind so weit auf den Weg gebracht, dass im nächsten Jahr auch dort am Langen Jammer mit dem Bau begonnen werden kann, also Dinge und Maßnahmen, die durchaus nicht selbstverständlich sind, sondern die mit einem erheblichen Kostenvolumen verbunden und auf den Weg gebracht worden sind. Insofern, glaube ich, gibt es kein Vertun über das, was in Gang gesetzt worden ist. Das ist sehr viel im Interesse des ÖPNV.
Das, was im Weiteren getan werden soll, ist, und das ist allen, die in der Deputation tätig sind, nun hinreichend bekannt, auf dem Wege. Es ist das Thema Regionalstadtbahn mit Machbarkeitsstudie, mit regionalwirtschaftlichen Untersuchungen auf dem Weg. Dasselbe gilt für die Entwicklung des ÖPNV in Richtung Stuhr. Das sind Themen, die im Zielnetz der BSAG dargestellt sind, die im Moment durch solche Machbarkeitsuntersuchungen und regionalwirschaftlichen Untersuchungen überprüft werden und in den Deputationen jeweils zur Beratung gestellt worden sind und auch zukünftig zur Beratung gestellt werden mit dem Ziel, diese Maßnahmen dann in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2002 einfließen zu lassen.
in ein Konzept hineingeschrieben hätten, und Sie hätten sie nicht vorher zur Beratung gehabt. Erstens müssen diese Unterlagen da sein. Zweitens müssen sie beraten sein, dann können sie zusammengefügt werden in ein Nahverkehrskonzept. Das zum ÖPNV!
Zum SPNV ist zu Recht darauf hingewiesen worden: Es werden in der Drucksache des Senats Maßnahmen aufgelistet, die für erforderlich gehalten werden. Dies ist in der Tat die Kurzfassung einer sehr umfangreichen und detaillierten Sammlung von Studien, die von Bremen auf den Weg gebracht worden sind, um demjenigen, der für den Bau solcher Infrastrukturen verantwortlich ist, nämlich der Deutschen Bahn, Anstöße und Hinweise zu geben, Grundlagenmaterial für die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn.
Hierüber hat es im Februar eine sehr ausführliche Diskussion in der Deputation gegeben. Insofern wundert mich, dass hier dann eine mangelnde Konzeption unterstellt wird. Sie ist da, und wir haben Grundlagen, auf denen wir an die Deutsche Bahn herantreten. Dazu hat vor wenigen Wochen ein Gespräch des Senats mit Herrn Mehdorn stattgefunden. Der Senat hat sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er den Rückzug der Bahn aus der Region nicht akzeptieren wird, dass der Senat es auch nicht akzeptieren wird, dass Arbeitskräfte und Arbeitsplätze, wie in den Zeitungen in den letzten Wochen kolportiert, aus Bremen abgezogen werden. Das ist etwas, was man sich gerade in unserer Region nicht leisten kann. Dies ist Herrn Mehdorn deutlich gemacht worden.
Gleichwohl muss man die Situation der Deutschen Bahn auch anerkennen, dass sie nach Wegen sucht, wie sie mit ihrem Finanzdilemma fertig werden kann. Deshalb wird es erforderlich sein, gerade auch zu dem Thema Interregioverbindungen mit dem Bund und mit den anderen Ländern zusammen Gespräche zu führen. Es muss klar sein: Bremen kann da nicht in Ersatzvornahme treten, sondern hier ist es schon erforderlich, dass auch seitens Berlin Mittel bereitgestellt werden. Das, was Herr Mützelburg gefordert hat, ist natürlich auch eine Forderung seitens des Senats, dass Mittel aus der UMTS-Versteigerung auch für die Schiene zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Zielsetzung wird der Senat dieses Thema entschieden verfolgen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft hat Ihnen die wichtigsten Beschlüsse der Präsidentenkonferenz aus dem Frühjahr dieses Jahres als Drucksache übermittelt. Es ist schon eine lange Tradition, dass die Präsidenten der Landesparlamente dann eine Entschließung verabschieden, wenn die Interessen und Aufgaben der Landtage berührt sind und die Präsidenten darüber Einvernehmen erzielt haben. Mehrheitsbeschlüsse werden auf der Präsidentenkonferenz nicht gefasst. Die Präsidenten der Landesparlamente entwickeln ihre Positionen in der Vorbereitung und in der Diskussion auf den Konferenzen. Die Beschlussvorlagen werden in der Regel von einzelnen Landtagsverwaltungen vorbereitet. Insofern bitte ich Sie, die Ihnen vorliegenden Beschlüsse als Anregungen zu begreifen, die Sie in den jeweiligen Fachfragen verwenden, aber auch kritisch hinterfragen können.
Die Bedeutung der Beschlüsse liegt einzig und allein darin, dass sie immerhin von 16 Präsidenten der deutschen Landesparlamente unterschiedlicher politischer Herkunft verabschiedet worden sind. Meine Damen und Herren, zu den Beschlüssen im Einzelnen:
Erstens: Wettbewerb in einem solidarischen Staatswesen, Weiterentwicklung und Stärkung des Föderalismus! Meine Damen und Herren, diese Resolution ist der Anlass, dass Ihnen dieses Beschlusspaket der Präsidentenkonferenz vorgelegt worden ist. Die Präsidenten haben ausdrücklich verabredet, die Föderalismusdiskussion in ihren Parlamenten in geeigneter Form anzusprechen und zu veröffentlichen. Wenn Sie neuere Veröffentlichungen über den Föderalismus verfolgen, zum Beispiel den Bericht einer Kommission der Bertelsmann-Stiftung unter dem Titel „Entflechtung 2000“, so werden folgende Fragen diskutiert:
Erstens: Soll man eine Grundgesetzänderung anstreben, die die Gemeinschaftsaufgaben zwischen Bund und Ländern zugunsten einer Stärkung der Länder reduziert und damit zu Lasten des Bundes strukturiert? Soll man im Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung mehr Kompetenzen auf die Länder verlagern?
Zweitens: Soll man politische Entscheidungen, die häufig zwischen Bund und Ländern sowohl in der Finanzierung als auch in der Entscheidung vermischt sind, klarer ordnen, etwa nach dem Leitsatz: Wo die Entscheidungsverantwortung liegt, muss auch die Finanzverantwortung liegen? Die spielt zum Beispiel bei vielen Gesetzen, die der Bund erlässt, die die Länder aber ausführen müssen und dadurch möglicherweise Kosten haben, eine entscheidende Rolle.
Drittens: Ihnen allen ist die Form des bundesstaatlichen Finanzgefüges geläufig. Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und den Ländern neu zu regeln. Sie verfolgen auch die Ministerpräsidentenkonferenzenzen, die Finanzministerkonferenzen, die sich hier um Einigkeit oder zumindest um Mehrheit bemühen.
Meine Damen und Herren, am Punkt der Finanzverfassung hat Bremen zusammen mit anderen Bundesländern in der Präsidentenkonferenz eine einheitliche Entschließung mit weitergehenden Festlegungen verhindert, weil der Gedanke eines reinen Wettbewerbsföderalismus, wie er auch von den südlichen Ländern vertreten wird, nicht den Interessen Bremens dient.