1. Schreiben des Bremer Frauenausschusses mit der Bitte, sich für eine entscheidende Nachbesserung zum „Split Screen“ einzusetzen und der Verabschiedung des neuen Rundfunkstaatsvertrages entgegenzuwirken.
2. Schreiben des Bremer Frauenausschusses mit der Aufforderung, im Rahmen der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes ein Wegweisungsrecht und Rückkehrverbot von gewalttätigen Partnern aus der Wohnung einzubeziehen.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunkts elf, Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Arbeitswelt in Bremen und Bremerhaven, des Tagesordnungspunkts 21, Verfassungsschutz ist unverzichtbar, und des Tagesordnungspunkts 22, Selbsthilfe im Gesundheitswesen, zur Verbindung des Tagesordnungspunkts drei, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, mit dem Tagesordnungspunkt „Verbraucher schützen — Lebensmittelsicherheit gewährleisten“, der Petitionsberichte Nummer 13 und 14 und des Tagesordnungspunkts 28, Haushaltsgesetz und Haushaltspläne 2000 und 2001, Tagesordnungspunkt 29, Fortschreibung der Finanzplanung 2000, Tagesordnungspunkt 30, Ergänzende Drucksache zu
den Haushaltsgesetzen und Haushaltsplänen, Tagesordnungspunkt 31, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bremer Kapitaldienstfonds, Tagesordnungspunkt 32, Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen, Tagesordnungspunkt 43, Finanzplan 1999 bis 2005, und Sanierung der Bremischen Haushalte, Jahresbericht 1999, Drucksache 15/326. Des Weiteren gibt es Absprachen zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.
Meine Damen und Herren, nachträglich wurde interfraktionell zur Umstellung der Tagesordnung Folgendes vereinbart: Am Mittwoch werden im Anschluss an die Fragestunde die Tagesordnungspunkte 16, Häusliche Beziehungsgewalt, und 18, Aggressive Hunde, aufgerufen. Am Donnerstag werden nach der Aktuellen Stunde die Tagesordnungspunkte 27, Bremen in T.I.M.E., und Zustimmung zur Steuerreform 2000 sowie Tagesordnungspunkt 26, Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz, behandelt. Darüber hinaus wurde ebenfalls nachträglich vereinbart, Tagesordnungspunkt drei, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, und den damit verbundenen Punkt außerhalb der Tagesordnung auszusetzen.
Meine Damen und Herren, außerdem wurde vereinbart, die Aussprache über den Punkt in der Stadtbürgerschaft „Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden“ in die Aussprache im Landtag zu Tagesordnungspunkt 18, Aggressive Hunde, einfließen zu lassen und den Punkt in der Stadtbürgerschaftssitzung ohne Aussprache zu behandeln.
Zum Ablauf der Haushaltsberatungen wurde Folgendes vereinbart: Die Haushaltsberatungen beginnen heute und sollen auch heute beendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Mittagspause um 30 Minuten verkürzt und die Schlusszeit auf 18.30 Uhr festgesetzt. Die Haushaltsberatungen werden mit der Berichterstattung des Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses eröffnet. Für die folgenden Beratungen werden Gesamtredezeiten vereinbart. Sie betragen für die Fraktionen der SPD und der CDU je eine Stunde und 30 Minuten, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Stunden und 15 Minuten. Der Senat wird gebeten, mit einer Redezeit von einer Stunde und 15 Minuten auszukommen. Der jeweils erste Redner einer Fraktion erhält verlängerte Redezeit von bis zu 30 Minuten, wobei hinsichtlich der Reihenfolge der Redner in der Grundsatzdebatte vereinbart ist, zunächst dem ersten Redner der SPD, danach Bündnis 90/Die Grünen, im Anschluss daran der CDU und dann dem Senat das Wort zu erteilen.
Für die Schlussabstimmung werden zirka 30 Minuten eingeplant, wobei vorgeschlagen wird, in folgender Reihenfolge abstimmen zu lassen: Änderungsanträge und Anträge zum Haushalt 2000 und 2001, Haushaltspläne 2000 und 2001, Stellenpläne
2000 und 2001, Haushaltsgesetze 2000 und 2001, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bremer Kapitaldienstfonds, Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die Beratung des Stadthaushalts sowie der Änderungsanträge und Anträge dazu wird in die Haushaltsdebatte des Landtages einbezogen, so dass eine Einzelaussprache zu den Änderungsanträgen und Anträgen und eine Debatte in der Stadtbürgerschaft nicht erfolgen.
Für die Debatte werden folgende Schwerpunktthemen gebildet: erstens, Generaldebatte, in deren Rahmen die Bereiche Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof aufgerufen werden; zweitens, Inneres, Kultur und Sport; drittens, Justiz und Verfassung, Datenschutz; viertens, Bildung und Wissenschaft; fünftens, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales; sechstens, Bau und Umwelt; siebtens, Wirtschaft und Häfen; achtens, Finanzen; neuntens, Schlussrunde.
Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? — Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Meine Damen und Herren, nachträglich ist heute Morgen um zehn Uhr noch eine Mitteilung des Senats, Vermögensveräußerung, eingegangen. Diese Mitteilung wird Ihnen in wenigen Minuten verteilt. Ich schlage vor, diese Mitteilung, obwohl nach unserer Geschäftsordnung verspätet eingegangen, noch mit den Haushaltsberatungen zu verbinden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist ein Vorgang, den es hier bisher nicht gegeben hat. Die Geschäftsordnung, die wir uns in der Bürgerschaft gegeben haben, sieht in Paragraph 21 ganz eindeutig vor, dass Fristen zu wahren sind. Diese Frist ist
eine Stunde vor Sitzungsbeginn. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, gibt es dafür keine Geschäftsgrundlage. Unsere Geschäftsordnung sieht das, was hier vom Präsidium vorgeschlagen wird, nicht vor. Wenn Sie das trotzdem so machen wollen, bitten wir um Unterbrechung und Einberufung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, um zu klären, auf welcher Grundlage man diese Vorlage eigentlich noch in die Beratungen einspeisen kann.
Meine Damen und Herren, es ist der Antrag auf Unterbrechung und Einberufung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses gestellt worden. Besteht Einvernehmen, dass wir dann so verfahren? Mir wird gesagt, dass wir das gegen den Widerspruch der Grünen nicht verbinden können, sondern das wäre dann ein Eingang für morgen. Wir können es auch im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss nicht klären, weil es die Geschäftsordnung eindeutig regelt. Dann nehmen wir das als einen Eingang für morgen. Wir treten in die Tagesordnung ein.
Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2000 und 2001
Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 (Ergänzung der Drs. 15/234)