Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsord- nung — LHO)
Meine Damen und Herren, die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2000 und 2001 wurden in der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 22. März 2000 in erster Lesung beschlossen. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bremer Kapitaldienstfonds und das Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen wurden in der Sitzung am 10. März 2000 in erster Lesung beschlossen.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2000 und 2001, die Haushaltspläne für die Jahre 2000 und 2001, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2000 und 2001, die Stellenpläne für die Jahre 2000 und 2001, die Produktgruppenstellenpläne für die Jahre 2000 und 2001 und die Fortschreibung der Finanzplanung bis 2005 zur Beratung und Bericht
erstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, überwiesen. Dies waren der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Datenschutzausschuss, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau, der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausländerausschuss und der Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologien und Medienangelegenheiten.
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bremer Kapitaldienstfonds, das Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen, die ergänzende Mitteilung des Senats, Drucksache 15/285, und den Finanzplan 1999 bis 2005 der Freien Hansestadt Bremen hat die Bürgerschaft (Landtag) auch zur Beratung und zur Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/363 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Des Weiteren wurde interfraktionell vereinbart, zur Strukturierung der Debatte Themenschwerpunkte zu bilden, und zwar erstens, Generaldebatte, in deren Rahmen die Bremische Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof aufgerufen werden; zweitens, Inneres, Kultur und Sport; drittens, Justiz und Verfassung, Datenschutz; viertens, Bildung und Wissenschaft; fünftens, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales; sechstens, Bau und Umwelt; siebtens, Wirtschaft und Häfen; achtens, Finanzen und neuntens dann die Schlussrunde.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsund Finanzausschuss hat mit einer intensiven Beratungsphase für den heutigen Tag eine Reihe von Beschlussvorlagen vorgelegt. Diese intensive Arbeitsweise, die gestern Nachmittag irgendwann endete, verdiente eigentlich den Respekt der Mitglieder des bremischen Senats, und ich bedauere es außerordentlich, dass der Präsident des Senats an dieser zen
tralen Auseinandersetzung um die Politik auch in der zweiten Lesung wieder nicht teilnimmt. Ich finde es ausgesprochen schade, denn immerhin handelt es sich bei den Haushalten um den in Zahlen gegossenen politischen Willen der Regierenden, und spätestens da muss man sich dann auch der Auseinandersetzung mit einer Opposition, und sei sie noch so klein wie diese, stellen und das nicht einfach ignorieren.
Genau heute vor einem Jahr, am 6. Juni 1999, wurde die Bürgerschaft neu gewählt. Heute, am 6. Juni 2000, beraten wir die Haushalte 2000 und 2001, nachdem Ende 1999 das Gesetz zur vorläufigen Haushaltsführung verabschiedet wurde, damit der Senat wenigstens seine gesetzlichen Aufgaben und die eingegangenen Verpflichtungen bis heute erfüllen konnte. Wir sehen an dieser Zeitspanne, manche Verfahren sind sehr langwierig, aber alles andere als langweilig.
Nach dem Wahlergebnis und bei einer konsequenten Auslegung wäre für den Haushalts- und Finanzausschuss eine bemerkenswerte Situation entstanden, die ich doch am Anfang einmal erwähnen möchte: Die Opposition hätte in diesem Ausschuss nur über einen Sitz verfügt, gleichzeitig hat sie aber traditionell den Anspruch auf den Vorsitz, so dass wir die erstaunliche Symbiose gehabt hätten, dass der Vorsitzende und die Opposition in einer Person hätten agieren müssen. Alle haben gemerkt, dass das irgendwie nicht geht, und deswegen ist der Opposition ja auch ein zweiter Sitz in Stadt und Land zugestanden worden. So schwierig werden manchmal im Detail doch scheinbar klare Verhältnisse!
Das Land Bremen befindet sich in einer Haushaltsnotlage. Das ist bekanntermaßen vom Bundesverfassungsgericht anerkannt worden, und diese Notlage hat die Folge, dass unser Bundesland Jahr für Jahr Bundesergänzungszuweisungen erhält, degressiv bis zum Jahr 2004. Dann muss es seinen Haushalt wieder aus eigener Kraft gestalten. Über den Weg dorthin wurde im Haushalts- und Finanzausschuss gestritten, wen wundert es. Regierung und Opposition haben ihre unterschiedlichen Vorstellungen in den Haushaltsberatungen präsentiert, die entsprechenden Anträge liegen dem Plenum vor.
Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben sich im Wesentlichen auf die Ausgabenseite unseres Haushalts konzentriert, allerdings mit einer Ausnahme, wenn Finanzierungen anstanden, war eine wesentliche Position immer die Einnahme aus Veräußerungserlösen. Insofern ist es bedauerlich, dass diese Vorlage hier heute nicht fristgerecht eingebracht werden konnte.
Nun weiß aber jedes Kind, das mit seinem Taschengeld nicht auskommt, dass es immer zwei Seiten der Medaille gibt: Es kann seine Einnahmen er
höhen oder seine Ausgaben senken. Ich möchte deswegen zum Beginn meiner Ausführungen auf die Einnahmenseite zu sprechen kommen!
Die meisten unserer Einnahmen sind umverteilte Bundessteuern, also durch Gesetzgebung im Lande nicht zu beeinflussen. Deswegen spielt der Länderfinanzausgleich, der durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil neu geregelt werden muss, eine zentrale Rolle im Hinblick auf die weitere Finanzierung unseres Landes und der beiden Städte. Diese fehlende Gestaltungsautonomie der dem Bund nachgeordneten Körperschaften ist Gegenstand politischer Diskussionen auf allen Ebenen, weil es wichtig ist, wie Städte und Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben zukünftig besser werden beeinflussen können.
Dabei sind sie von der Bundesgesetzgebung sehr unterschiedlich betroffen. Eine Erhöhung der Sozialhilfesätze trifft Bremen oder Duisburg ungleich härter als Stuttgart oder Freiburg, das sind also strukturelle Benachteiligungen in einer formalen Gleichheit. Die Städte und Metropolen und insbesondere solche im Strukturwandel, sind nicht ohne weiteres mit Flächenländern zu vergleichen, darauf hat aus seiner Sicht auch der Bildungssenator in den Budgetberatungen hingewiesen.
Bremen trifft noch ein zweites Strukturproblem: Etwa 90 Prozent der Effekte, die unser Land aufgrund eigener Wirtschaftstätigkeit erwirtschaftet, gehen sofort wieder in den Ausgleichstopf. Bremen unterliegt also einer Novellierung seiner eigenen Leistungssteigerung mindestens ebenso hart wie die vermeintlich reichen Bundesländer des deutschen Südens.
Die Kategorie „arm“ ist für Bremen auch nur Ergebnis von politischen Entscheidungen. Nach der Wirtschaftskraft pro Einwohner stehen wir nach Hamburg an zweiter Stelle in der Bundesrepublik.
Die Region Bremen steht in einer EU-Skala im Hinblick auf ihre Wirtschaftskraft an achter Stelle bei einem Vergleich von zirka 200 Regionen.
Die Kategorien „arm“ oder „reich“ sind bei der Steuerverteilung also keine Naturgesetze — und wir brauchen uns auch nicht zu verstecken, wir sind nicht arm —, sondern sie sind das Ergebnis von durch uns beeinflussbaren politischen Entscheidungsprozessen. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, auf das jetzt durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil begonnene Gesetzgebungsverfahren zum Maßstäbegesetz im Bund einzuwirken. Das ist bitter nötig, denn vom Ergebnis dieses Verfahrens hängt für die
Einnahmeseite des Stadtstaates sehr viel ab. Da der Vorsitzende des federführenden Bundestagsausschusses ein Bremer ist, sollten wir hier unsere Chancen überparteilich, und wir sind da, glaube ich, in diesem Haus auch alle völlig einer Meinung, konsequent nutzen.
Damit bin ich dann bei den Risiken der Einnahmeseite! Es ist nach meiner Einschätzung erklärter Wille aller Bundestagsparteien, mit Ausnahme der PDS, die steuerlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger senken zu wollen. Folglich müssen wir uns mittelfristig auf geringere Einnahmen einstellen. Dann wollen die zahlenden Länder weniger zahlen, die ostdeutschen den Aufbau weiterfinanziert haben, und der Bund möchte seine Haushaltsnotlage auch beenden. Das ist ein bedrohliches Szenario für die finanzielle Eigenständigkeit und Gestaltbarkeit unseres Bundeslandes, und wir werden gut und konsequent verhandeln müssen, damit die möglichen Einbußen in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Auch in dieser Frage herrscht Übereinstimmung zwischen Regierung und Opposition.
Neben dieser Einnahmeungewissheit beinhaltet unser Haushalt weitere Risiken. Die Zinsen sind in Bewegung geraten, und allgemein wird mit einer Zinssteigerung gerechnet, die zu weiteren Belastungen führen könnte. Die Personalkosten stellen allein wegen ihres Anteils am Gesamthaushalt einen weiteren erheblichen Risikofaktor für die Gestaltung der Haushalte dar, das spüren wir ja auch gerade in diesen Tagen. Auf der anderen Seite prognostizieren alle wirtschaftswissenschaftlichen Institute einen kommenden Wirtschaftsaufschwung und einen Rückgang der Arbeitslosigkeit.
Die anstehenden Steuerentlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die auf Bundesebene beschlossen worden sind, werden diesen Trend verstärken, und auch der demographische Faktor wird zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit beitragen. Hier wird sich die Situation auch unseres Bundeslandes deutlich verbessern. Bremische Einnahmeverbesserungen wie die angekündigte Grundsteuererhöhung oder alternativ die Straßenreinigungsgebühren haben den Haushalts- und Finanzausschuss nicht erreicht, so dass er darüber auch nicht beraten konnte.
Ich möchte nun zum eigentlichen Bericht kommen und Ihnen kurz das Verfahren vorstellen! Der Senat hat der Bürgerschaft am 7. März 2000 für die Jahre 2000 und 2001 Entwürfe zu den Haushaltsgesetzen und Haushaltsplänen der Freien Hansestadt Bremen
vorgelegt, die von der Bürgerschaft am 22. März 2000 in erster Lesung beraten und an den staatlichen sowie an den städtischen Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen wurden. In seinen Mitteilungen vom 18. April ergänzte der Senat die am 22. März in der Bürgerschaft beratenen Haushaltsgesetze und Haushaltspläne und brachte ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bremer Kapitaldienstfonds sowie ein Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen ein. Diese Mitteilungen des Senats wurden in der Mai-Sitzung der Bürgerschaft beraten und gleichfalls in die Beratungen der Haushalts- und Finanzausschüsse einbezogen.
Die vom Senat vorgelegte und ebenfalls an die Ausschüsse überwiesene Fortschreibung der Finanzplanung der Freien Hansestadt Bremen bis 2005 sowie der Finanzplan 1999 bis 2005 wurden in den Haushalts- und Finanzausschüssen beraten und zur Kenntnis genommen, eine ganze Menge Material, das wir dort vorliegen hatten.