Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 15/268.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Jahresbericht des Rechnungshofs, Drucksache 15/28, und dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 15/268, Kenntnis.
Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 1998 vom 24. November 1999
Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zu der Rechnung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 1998 (Drs. 15/127) vom 29. März 2000
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. — Wortmeldungen liegen nicht vor. — Die Beratung ist geschlossen.
Als Erstes rufe ich den Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses über die Entlastung des Rechnungshofs gemäß Paragraph 101 Landeshaushaltsordnung auf.
Wer dem Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) erteilt gemäß Paragraph 101 der Landeshaushaltsordnung dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen wegen der Rechnung über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1998 in Kapitel 0011 des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen Entlastung.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechnungshofs, Drucksache 15/127, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis.
Bericht der Besuchskommission für die Jahre 1995 bis 1999 nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psych- KG) und dem Gesetz über den Vollzug von Maßregeln und der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz) für die Jahre 1995 bis 1999