Ich möchte aber ganz deutlich sagen, dass in allen Branchen, in allen Berufen viele ausländische Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Ich glaube, wir und auch dieses Haus empfinden das als ausgesprochene Bereicherung. Wir wollen, dass das so bleibt.
Noch einmal kurz zu Frau Stahmann, die für die Grünen gesprochen hat! Ich hatte irgendwie nicht den Eindruck, dass Sie die Schwarzarbeit bekämpfen wollen, sondern irgendwie einseitig die Betriebe.
Das ist ein bisschen merkwürdig, denn darum geht es nicht. Ganz ruhig, Herr Dr. Kuhn, Sie können sich ja gleich noch einmal melden! Sie beziehen sich ja, Frau Stahmann, auf die Datenschützer. Die halte ich genau für die falschen Bezugspersonen, weil sie permanent auf der Bremse stehen, und darum passiert nichts.
Vielleicht noch einmal kurz eine Erklärung zum Bereich der Ordnungswidrigkeiten! Selbstverständlich werden Ordnungswidrigkeiten angezeigt und auch Strafanzeigen gegen die Betriebe gestellt und auch umgesetzt. Gott sei Dank, dass das so ist! Wir wollen auch, dass das so bleibt. Aber genauso selbstverständlich, und das ist die Rechtslage, wird zu Unrecht bezogene Transferleistung, ob Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, zurückgefordert, und wenn es möglich ist, werden diese Rückforderungsbescheide natürlich auch strafrechtlich verfolgt. Auch das ist die gesetzliche Grundlage!
Ich bitte Sie herzlich vom Bündnis 90/Die Grünen, diese Gesetze auch zu respektieren. — Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles ist gesagt worden. Es ist, glaube ich, die einhellige Meinung, dass illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in jeder Form eine Absage zu erteilen ist und dass deren Bekämpfung unbedingte Priorität haben muss.
Der volkswirtschaftliche Schaden, egal in welcher Höhe man ihn beziffert, ist gigantisch. Es ist von hohen Milliardenbeträgen auszugehen, dem gegenüber stehen Einnahmen über Ordnungswidrigkeiten von etwa 200 Millionen DM jährlich über die Arbeitsämter und 100 Millionen DM zurückgeforderte Transferleistungen. Also das, was wir bei der Bekämpfung an Einnahmen erzielen, steht immer noch in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der angerichtet wird. Wir haben es mit Vielfachtätern und auch organisiertem Handeln zu tun. Das wird zunehmend auch deutlich an der zunehmend brutaleren Auseinandersetzung, um es einmal so auszudrücken, die unsere Beamtinnen und Beamten bei den Kontrollen auf Baustellen erleben.
Wir sind uns einig, dass wir zum Schutz des Arbeitsmarktes, der Arbeitnehmer und natürlich auch der Verbraucherinnen und Verbraucher strikt vorgehen müssen, denn immer mehr mittelständische Handwerksbetriebe geraten durch illegale Konkurrenz in wirtschaftliche Not, Arbeitsplätze werden vernichtet oder keine neuen geschaffen. Arbeitslosigkeit belastet die Sozialkassen und die öffentlichen Haushalte, und von den psychischen Belastungen der Betroffenen und deren Wirkung für eine von Arbeitslosigkeit betroffene Region will ich hier gar nicht reden.
Vorrangiges Ziel des Senats ist es deshalb, die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Möglichkeiten wiederherzustellen, zu sichern und einen gesunden wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Betrieben zu ermöglichen. Der Senat kann und will es nicht hinnehmen, dass durch kriminelle Handlungen Arbeitsplätze vernichtet werden. Wir können nicht akzeptieren, dass die ohnehin zu hohe Arbeitslosigkeit weiter ansteigt und die sozialen Sicherungssysteme weiter geschwächt werden.
Entsprechend hat der Senat 1998, das ist bereits ausgeführt worden, ein Konzept zur nachhaltigen Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verabschiedet. Ich halte das, Frau Stahmann, durchaus nicht für ein untaugliches Konzept, sondern es enthält viele Vorgehensweisen und Maßnahmen neben denen, die hier bereits genannt sind und von denen ein großer Teil auch umgesetzt worden ist. In meinem Hause ist eine Koordinierungsstelle verstärkt worden, in der jetzt zwei Personen damit beschäftigt sind, die vielfältigen Aktivitäten zu koordinieren. Wir haben im Bündnis für Arbeit vielfältige Diskussionen und über Arbeitsgruppen auch
sehr intensive Diskussionen zum Thema Schwarzarbeit geführt. Wir sind uns mit allen Akteuren des Bündnisses für Arbeit über die Handlungsstrategien einig, wir haben sie auch veröffentlicht.
Ich will einmal für die Eckpunkte, die inzwischen umgesetzt sind, beispielhaft nur einige nennen, die hier noch nicht zur Sprache gekommen sind. Mittlerweile sind gemeinsame Schwerpunktaktionen der Verfolgungsbehörden selbstverständlich. Es war vor Erarbeitung des Konzeptes nicht so, dass man sich gemeinsam schwerpunktmäßig bestimmte Stadtteile, Branchen oder auch anderes vorgenommen hat. Es wurden Informationswege zwischen den Verfolgungsbehörden abgekürzt und damit ein schnellerer Zugriff ermöglicht. Es wurde ein ländergrenzübergreifender Informationsaustausch mit den Umlandgebietskörperschaften in Niedersachsen installiert, um die Voraussetzungen für eine gezielte Zusammenarbeit zu schaffen.
Auf ministerieller Ebene wurde die gemeinsame Arbeitsgruppe Niedersachsen/Bremen gegründet, deren Aufgabe es ist, konkrete Ansätze und Möglichkeiten einer länderübergreifenden Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit festzulegen. Es sind Gespräche mit Gerichten geführt worden, um nach Möglichkeiten einer wirksameren Verfolgung der Schwarzarbeitsdelikte zu suchen, und auch über die Höhe der Bußgelder wird gesprochen.
Natürlich ist es bedauerlich, dass es bisher noch nicht gelungen ist, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit so wichtige Ermittlungsgruppe „Schwarzarbeit“ einzurichten. Nach dem jetzigen Stand gehe ich aber ganz sicher davon aus, dass zum 1. September dieses Jahres die Ermittlungsgruppe ihre Arbeit aufnehmen wird. Es sind, das ist auch im Ansatz schon geschildert worden, außerordentlich problematische rechtliche Zusammenhänge vorhanden, die die Einrichtung des Informationsverbundes bisher verzögert haben.
Sie haben gesagt, der Datenschützer hätte uns vor zwei Jahren schon darauf hingewiesen, dass das alles so ganz untauglich sei. Es hat umfangreiche Gespräche auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gegeben, und seine Bedenken wurden ausgeräumt. Es wurden gemeinsam Rahmenbedingungen und vertragliche Vereinbarungen ausgestaltet, die nun mit denen, die sich an diesem Informationsnetz beteiligen sollen, abgeschlossen werden sollen. In dieser Phase befinden wir uns jetzt.
Wir konnten noch nicht alle Bedenken ausräumen, die von den einzelnen beteiligten Institutionen, von der Arbeitsverwaltung über den Zoll bis hin zu den Versicherungsträgern, vorgebracht wurden. Wir müssen dabei sehen, dass wir uns mit der Einrichtung der zentralen Hinweisdatei und dem so organisierten Austausch von Daten auf einer Ebene bewegen, die absolutes rechtliches Neuland darstellt. Jeder prüft deshalb umso genauer, ob er den von uns ein
geleiteten und gewünschten Schritt gehen kann. Das würde die Hinweisdatei nachher auch umso erfolgreicher machen, wenn sie läuft. Die einzelnen rechtlichen Prüfungen führen aber eben auch leider zu zeitlichen Verzögerungen.
Ich kann auch an dieser Stelle noch nicht mit Bestimmtheit sagen, ob wir zu diesem Informationsaustausch in der von uns jetzt beabsichtigten Weise tatsächlich kommen. Es fehlen nämlich noch immer einige Stellungnahmen. Dass eine solche Datei allerdings für die Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist und dass sie die Arbeit der Behörden nicht nur erleichtert, sondern sie auch effizienter macht, ist von allen Seiten unbestritten. Das bestätigt zumindest, dass wir mit der Hinweisdatei den prinzipiell richtigen Weg eingeschlagen haben.
Wenn es am Ende aber doch — ich wünsche mir es allein wegen der geleisteten sehr umfangreichen Vorarbeit in meinem Hause nicht — aus rechtlichen Gründen und Bedenken der Partner in dem Verbundsystem nicht zu der zentralen Hinweisdatei kommen sollte, werden wir gewiss überlegen, ob wir nicht gemeinsam mit Niedersachsen den Weg einer Bundesratsinitiative beschreiten können.
Seien Sie dessen versichert, wir werden es angesichts der Notwendigkeit eines besseren Daten- und Informationsaustausches für Bremen und den Bund nicht bei einem gescheiterten Versuch der Einrichtung einer zentralen Hinweisdatei lassen! Wir werden weiter sehr stringent daran arbeiten. — Ich bedanke mich auch im Hinblick auf die Uhrzeit, ich glaube, ich bin ganz punktgenau, für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte das, was ich zu diesem Thema doch noch sagen möchte, vorhin gern in Form einer Frage gestellt. Es ist Folgendes: Erstens, man hat hier den Eindruck, als sei dieses Thema erst seit 1998 im Visier dieses Hauses oder der senatorischen Bereiche. Das ist nun wirklich nicht so!
Bereits die Arbeitssenatorin Frau Uhl hat Anfang der neunziger Jahre eine große Anhörung zu die––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sem Thema mit dem Ergebnis durchgeführt, das hier heute richtigerweise auch so diskutiert wird, wie es diskutiert worden ist. Von daher hätte man natürlich schon Zeit und Gelegenheit seit diesem Datum gehabt — ich kann das Datum nicht genau erinnern, ob es 1992 oder 1993 war —, gezielter darauf hinzuarbeiten, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit gezielter bekämpft werden können. Das ist aber nicht so gewesen, woran es auch immer gelegen haben mag.
Ich will noch einen Satz zur Ermittlungsgruppe sagen! Mir ist es im Prinzip egal, welches Ressort nun was machen soll.
Richtig ist, diese Ermittlungsgruppe — oder wie sie sich auch immer nennen wird — muss natürlich auch Wirkung erzielen, und bei drei Personen im Stadtamt sehe ich das Erzielen dieser Wirkung eben nicht.
Deswegen hielte ich es für wesentlich sinnvoller, noch einmal gezielt darüber nachzudenken, inwieweit das breite Feld der Beteiligten an diesen Aktionen, auch bei den Überprüfungen vor Ort, besser zusammengeführt werden kann, damit sie gemeinsame Schwerpunktaktionen, also Überprüfungen, durchführen können. Möglicherweise ist es auch erreichbar, sie mit dem nötigen Instrumentarium, das heißt der sofortigen Bußgeldnahme und so weiter, auszustatten, Beispiele gibt es ja in der Bundesrepublik. Das erscheint mir auf jeden Fall auch wegen der gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Einschreiten stattfindet, sinnvoller.
Sie können aus der Großen Anfrage entnehmen, die Kriminalpolizei kümmert sich beispielsweise nur um die Dinge in diesem Feld, die straftatrelevant sind, um alle anderen Dinge aber nicht. Daraus resultiert wiederum, dass, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit auf irgendeiner Baustelle oder wo auch immer beobachten, sie nicht einschreiten, weil sie nicht zuständig sind. Genau das ist der Punkt, an dem ich meine, es müsste besser koordiniert werden. Wenn die Gruppierungen möglicherweise sogar zusammengeführt werden, dann, glaube ich, wird das Ganze auch effektiv und im Sinne des hier heute Diskutierten ausfallen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/251 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 15/242, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.