Meine Damen und Herren, den von uns heute gewählten und soeben vereidigten Mitgliedern des Senats spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus.
Meine Damen und Herren, bevor wir in den Tagesordnungspunkt eins, Fragestunde, eintreten, darf ich eine Gruppe auf den Rängen begrüßen vom Institut für Berufs- und Sozialpädagogik.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer 15 ist inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Förderprogramme im Bereich Verkehrsforschung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
und Forschung aufgelegten Förderprogrammen „Personennahverkehr für die Region“ und „Optimale Transporte in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ beteiligen?
Zweitens: Welche Projektideen könnten für diese Förderprogramme zur Verbesserung des Umweltverbundes — ÖPNV/SPNV Fußgänger und Radfahrer — sowie zur Vermeidung von Verkehr, zum Beispiel durch Effizienzsteigerung von Transporten, Standortoptimierung und Logistikmanagement, entwickelt werden?
Zu Frage eins: Die Forschungsinitiative „Personennahverkehr für die Region“ versteht sich als förderpolitische Ergänzung der Leitprojekte „Mobilität in Ballungsräumen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und soll schwerpunktmäßig die Verkehrssituation in ländlichen Regionen sowie kleineren und mittleren Städten für einen flexiblen Gemeinschaftsverkehr verbessern. Aufgrund dieser räumlichen und thematischen Eingrenzung der Forschungsinitiative „Personennahverkehr für die Region“ ist eine Beteiligung vor allem vom Zweckverband und dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen zu prüfen. Mit dem Forschungsschwerpunkt „Optimale Transporte in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ soll dem zunehmenden Transport von Abfällen auf der Straße entgegengewirkt werden. Die diesbezüglichen logistischen Probleme sind dem Verantwortungsbereich der privaten Firmen und den entsorgungspflichtigen Körperschaften zuzuordnen, die gegebenenfalls private Firmen mit den Abfalltransporten beauftragen. Dieser Adressatenkreis ist auf das Programm hingewiesen worden. Eine Beteiligung des Landes selbst ist derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage zwei: Für den großstädtischen Raum wurden bereits einige der in der Forschungsinitiative „Personennahverkehr für die Region“ genannten Ideen im Rahmen des „Forschungsprogramms Stadtverkehr“ und mehrerer Programme der Europäischen Union in Bremen untersucht, in Demonstrativmaßnahmen erprobt und realisiert. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Erprobung und baldige Einführung der „Durchgängigen Elektronischen Fahrplanauskunft“ für alle öffentlichen Nah- und Fernverkehre, die Einbeziehung von Informationen zu Taxi und Car-Sharing in die elektronische Fahrplanauskunft, intermodale Angebote von ÖPNV und CarSharing „Bremer Karte plus AutoCard“, das elektronische Ticket — auch in Smart-Card-Kombination mit dem elektronischen Autoschlüssel für Car-Sharing — sowie die Entwicklung und Erprobung eines
bertriebsübergreifenden Fahrgemeinschaftsservice. Nach einer Erprobungsphase wird das Anrufsammeltaxi in Bremen-Nord seit 1997 angeboten. Daneben werden vom Forschungsverbund Logistik zurzeit weitere Projekte entwickelt.
Die Städte Bremen und Bremerhaven werden als Verbandsmitglieder Kontakt mit dem Zweckverband Bremen/Niedersachsen aufnehmen, um die Entwicklung von Vorschlägen für die Forschungsinitiative „Personennahverkehr für die Region“ anzuregen. — Soweit die Antwort des Senats!
Können Sie eine Einschätzung geben, wann die Prüfergebnisse des Nahverkehrsverbandes vorliegen könnten?
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Abschöpfung von Verbrechensgewinnen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wiedemeyer, Kleen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Möglichkeiten werden im Land Bremen und seinen Stadtgemeinden genutzt, um rechtskräftig Erlöse aus Verbrechen abzuschöpfen?
Zweitens: Wie hoch waren die entsprechenden Aufwendungen der beteiligten Ressorts hierfür im vergangenen Jahr, welche Erlöse wurden erzielt, und wie wurden diese verwendet?
Drittens: Wie beurteilt der Senat das Modell der Hamburger „Task Force“ zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, auch in Bremen die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen zu intensivieren?
Zu eins: Die Finanzermittlungen werden in enger Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft, dem Landeskriminalamt und den Zollbehörden
durchgeführt. Beim Landeskriminalamt Bremen ist ein Ausbau des Kontingents an speziell ausgebildeten Finanzermittlern vorgesehen. Die Gerichte verhängen Vermögensstrafen. Sie ordnen den Verfall oder die Einziehung von Vermögensgegenständen an.
Zu zwei: Die Aufwendungen der beteiligten Ressorts und die erzielten „Erlöse“ lassen sich nicht beziffern. Im Jahr 1998 erklärten Bremer Gerichte in 24 Fällen Vermögensgegenstände für verfallen. In 237 Fällen wurde die Einziehung von Vermögensgegenständen angeordnet. Die Zahlen für 1999 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus lassen sich statistische Angaben nicht machen.
Zu drei: Das „Hamburger Modell“ zur Vermögensabschöpfung sieht den Aufbau besonderer Organisationseinheiten bei dem Landeskriminalamt und bei der Staatsanwaltschaft vor. Die Umsetzung bei der Hamburger Polizei hat am 1. Januar 2000 begonnen. Erfahrungsberichte liegen noch nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Bremen bevorzugt demgegenüber das so genannte Integrationsmodell. Hiernach werden die Finanzermittlungen im Zusammenhang mit den Sachermittlungen von den hierfür zuständigen Dezernenten geführt. Hierdurch wird eine enge Verzahnung der Sachermittlungen mit möglichen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung erreicht. Die Umsetzung taktischer Überlegungen wird vereinfacht. Doppelter Verwaltungsaufwand wird vermieden. Abstimmungsprobleme zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten sollen entfallen.
Die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen könnte auch in Bremen weiter intensiviert werden. Dies setzt allerdings voraus, dass zusätzliche Stellen und Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hierfür müsste ein Refinanzierungsmodell entwickelt werden.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Kooperation zwischen Universität und Tierschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Emigholz, Frau Berk, Frau Hammerström, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Trifft es zu, dass die Universität bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die sich mit der Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen — speziell bildgebenden Verfahren — beschäftigt?
Drittens: Zu welchem Zeitpunkt kann die Bremische Bürgerschaft mit einem Bericht aus der Arbeitsgruppe rechnen?