Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir müssen aushalten, dass dieser Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegen die Stimmen der Grünen in dieser Bürgerschaft beschlossen wird. Bundesweit machen die Grünen mit. Alle rotgrünen Landesregierungen erwarten von uns, dass wir das ohne Zögern ratifizieren.
Insgesamt kann man an diesem komplizierten, schwierigen, immer noch voll im Verfahren hängenden Prozess der Absicherung Radio Bremens und damit auch aller wichtigen, die Selbständigkeit des Landes Bremen betreffenden politischen Begleitmusik lernen, wie wir Kleinsten in der Bundesrepublik mit hohem Einsatz, mit scharfem Konfliktkurs, aber immer sorgfältig uns davor bewahrend, dass wir allein gegen den Rest der Welt stehen, trotzdem erfolgreich sind.
Die Geschichte, die hier eben beredet worden ist, ist eine erfolgreiche Geschichte. Vor fünf Jahren, als ich ins Rathaus gekommen bin, hätte ich das nicht für möglich gehalten, dass wir das mit so viel Sorgfalt, so viel Unterstützung und so viel gutem Willen von der Bürgerschaft, aber auch von den anderen Landesregierungen, hier hinbekommen würden. Ich nehme das als einen guten Vorlauf für die noch längst nicht abgeschlossenen, dramatisch schwierigen Verhandlungen um die Fortsetzung des Länderfinanzausgleichs 2004 für uns alle, für die ganze Stadt und für das ganze Land.
Man kann daraus lernen, Herr Kuhn, dass, wenn man bedroht ist und wenn man mit dem Rücken an der Wand steht, große Sprüche und Drohungen nicht unbedingt das Einzige sind, was helfen kann, sondern man kann daraus lernen, dass man klug beraten ist, wenn man Nähe zu den anderen, Tuchfühlung, Verhandlungsnähe und Konsensbereitschaft trotz harter Verhandlungslinie sucht.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Sprechen Sie darüber einmal mit Herrn Perschau, was die großen Sprüche angeht!)
Sie wollen mich immer belehren, was ich in der Ministerpräsidentenkonferenz wirklich machen soll! Erlauben Sie mir, dass das ziemlich unattraktive Belehrungen sind, weil Sie noch nie derartige Versuche haben unternehmen können und ich manchmal sogar zu dem Gegenteil greife. Dann zitiere ich Sie, damit ich die anderen auf meine Seite bekomme. Können Sie das verstehen? Darum rate ich allen, diesen einmal eingeschlagenen Kurs nicht zu verlassen.
Ich bin glücklich, dass der endlich gefundene Intendant von Radio Bremen, einstimmig gewählt nach diesem komplizierten Vorlauf, das couragiert angeht und dass er natürlich auf diese Weise nicht nur uns gegenüber, also Ihnen als Parlament und der Landesregierung gegenüber, sondern insbesondere auch den anderen ARD-Intendanten gegenüber seine Position endlich so, wie das immer in den Vorjahren hätte gemacht werden müssen, offensiv und positiv einbringt. Nur so bekommen wir das hin, was wir brauchen, um die langfristige Absicherung des Senders wirklich garantieren zu können. Ich möchte von hier aus, ich denke, mit großer Mehrheit dem
Intendanten signalisieren, er hat die volle Unterstützung bei diesem schwierigen Prozess, und ich bin glücklich, dass und wie er da arbeitet!
Bei dem Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/73, erübrigt sich eine Abstimmung, denn diese Vorlage ist durch die Drucksache 15/195 erledigt. Ich lasse also über das Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 15/ 195, in erster Lesung abstimmen.
Ich mache darauf aufmerksam, dass der Vierte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge mit der Drucksachen 15/73 veröffentlicht worden ist.
Wer das Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb zuerst darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Entwurf des Vierten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 15/1, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 15/195, Kenntnis.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Auf die Antwort des Senats auf die Große Anfrage folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.