Protocol of the Session on February 23, 2000

10. Auswirkungen der Substitutionsrichtlinie

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 8. Februar 2000

11. Arbeit der Apothekenaufsicht

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Februar 2000

12. Lehrerbedarf im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Februar 2000

13. Wettbewerbsnachteile für die bremischen Seehäfen durch die Ökosteuer

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Februar 2000

14. Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar 2000

15. Rahmenbedingungen für eine verbesserte Integration von Ausländern

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. Februar 2000

III.Eingaben gemäß § 70 der Geschäftsordnung

1. Schreiben der Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter e. V. mit Überlegungen zur Besetzung von Aufsichtsgremien.

2. Schreiben des Elternbeirats der Grundschule Andernacher Straße zum Modell „Verlässliche Grundschule“.

3. Offener Brief der Kulturinitiative ANSTOSS für eine Aktion „Bürger für den Erhalt ihrer Kultur“.

4. Schreiben von Herrn Erich K. H. Kalkus zur Einsetzung eines Kinderbeauftragten insbesondere im Hinblick auf Kinder aus dem Kosovo in Bremen.

Die Eingaben können bei der Verwaltung der Bürgerschaft eingesehen werden.

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar erstens zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes vier, Gesellschaftliche Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren, des Tagesordnungspunktes acht, Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, des

Tagesordnungspunktes 15, Förderung von Existenzgründungen, und des Tagesordnungspunktes 18, Strukturwandel in den Hafenrevieren, und zweitens zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 20, 21 und 22, Vierter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.

Weiter wurden Vereinbarungen getroffen zur Umstellung der Tagesordnung dergestalt, dass am Mittwoch zu Beginn der Sitzung die Wahl und Vereidigung weiterer Mitglieder des Senats, im Anschluss daran Fragestunde und Aktuelle Stunde, danach Tagesordnungspunkt sechs, Reform der Juristenausbildung in Bremen, dann Tagesordnungspunkt neun, Betriebsprüfung und Steuerfahndung im Land Bremen, und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 20 bis 22, Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag, aufgerufen werden. Außerdem sind bei einigen Tagesordnungspunkten Redezeiten vereinbart worden.

Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass der Senat seine Mitteilung unter Tagesordnungspunkt 17, Fortschreibung der Finanzplanung bis 2005, zurückgezogen hat.

Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? — Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer dann mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass die Bürgerschaft (Landtag) mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist.

Wir treten dann in die Tagesordnung ein.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats

Mitteilung des Senats vom 22. Februar 2000 (Drucksache 15/214) 1. Lesung 2. Lesung

Meine Damen und Herren, wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Trauerspiel der Verfassungsänderung Staatsräte de Luxe, gegeben in drei Lesungen, ist jetzt vorbei. Ich habe bei meinem Part dargelegt, warum die Grünen gegen die Verfassungsänderung, die aus Koalitionsproporz vollzogen wird, gewesen sind und noch heute sind. Heute kommen wir nun zum Nachspiel. Wir werden versuchen, das ein bisschen in heiterer Stimmung zu machen.

Zunächst einmal, meine Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch an das Rathaus für die Erhöhung der Einwohnerzahl Bremens durch Verfassungsänderung!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Hat sich Herr Bettermann doch gestern noch, um in den Senat als weiteres Mitglied wählbar zu werden, mit Hauptwohnung hier in unserer schönen Stadt angemeldet. Chapeau, das nenne ich eine Punktlandung, meine Damen und Herren! Das bringt wieder einige Tausender über den Finanzausgleich in die Staatskasse. Nur Übelwollende werden anmerken, dass dies auch ohne Verfassungsänderung gegangen wäre. Ist es aber ja nicht, also sind wir herzlich froh, dass es auf diesem Weg gegangen ist, und wenn Herr Bettermann seine Familie noch anmeldet, bringt es noch ein paar Tausender mehr!

Herzlichen Glückwunsch weiterhin, meine Damen und Herren aus dem Rathaus, dass Sie der Bürgerschaft ganze 17 Stunden vor der heutigen Beschlussfassung das Änderungsgesetz zugestellt haben! Ich glaube, Sie verfolgen dieses Projekt jetzt ungefähr ein Jahr lang. 17 Stunden vor der heutigen Sitzung stellen Sie uns dieses Gesetz zu, das vor der heute angesetzten Wahl verabschiedet werden muss. Darüber steht noch Entwurf. Ich wüsste gar nicht, dass wir uns hier in der Bürgerschaft über senatsinterne Entwürfe zu unterhalten haben. Aber gut, das wird jetzt, nehme ich an, auch von der Koalition nicht so eng gesehen. Wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür.

Wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, dass der Senat sich in den 15 Minuten, wie ja dem Vernehmen nach die Senatssitzungen so im Durchschnitt heute dauern, mit solchen Kleinigkeiten nicht befassen kann.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das führt mich zum nächsten Punkt. Sie haben im Januar die Landesverfassung in Artikel 107 folgendermaßen geändert. Ich darf Ihnen mit Genehmigung des Präsidenten die neue Fassung vortragen: „Die Landesregierung besteht aus einem Senat. Ihm gehören Senatoren an, deren Zahl durch Gesetz bestimmt wird. Zu weiteren Mitgliedern des Senats können Staatsräte, deren Zahl ein Drittel der Zahl

der Senatoren nicht übersteigen darf, gewählt werden.“

Ich halte fest: Die Staatsräte — also diese Staatsräte de Luxe — werden neben den Senatoren auch Mitglieder des Senats, aber nur noch die Zahl der Senatoren muss durch Gesetz bestimmt werden.

Nun legen Sie ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats vor, dessen Artikel 1 lautet, ich darf wiederum zitieren: „In Paragraph 1 des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats vom 30. Oktober 1975, geändert durch“ und so weiter „wird das Wort ‚Mitglieder‘ durch das Wort ‚Senatoren‘ ersetzt“, und wenn ich diese Änderung einmal umsetze, wie sie dann lauten würde, dann würde es nach der Verabschiedung heißen: Der Senat der Freien Hansestadt Bremen besteht aus sieben Senatoren.

Meine Damen und Herren, wenn Sie aber jetzt nach einer halben Stunde oder Stunde zwei weitere Staatsräte de Luxe als weitere Mitglieder des Senats wählen, dann besteht der Senat nicht aus sieben Senatoren, sondern er besteht aus sieben Senatoren und zwei weiteren Mitgliedern. Alle neun sind Mitglieder des Senats, und das muss auch in dem Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats dann stehen, sonst hätten Sie ja ein anderes Gesetz machen müssen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In dem Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats muss exakt enthalten sein, wie viele Mitglieder der Senat hat, und wenn der eine Teil Senatoren sind und der andere Teil weitere Mitglieder des Senats, dann muss das eben so darin stehen. Wenn dieser Entwurf des Gesetzes heute in erster und zweiter Lesung verabschiedet wird, dann dürfen Sie keine weiteren Mitglieder des Senats wählen, denn Sie haben festgeschrieben, dass der Senat aus sieben Senatoren besteht.

Ich gebe Ihnen einmal einen Hinweis: Sie hätten das alte Gesetz, was durch den alten Artikel 107 Landesverfassung bestimmt war und diesen Artikel ausführte, aufheben müssen, weil Sie den Artikel 107 geändert haben, und ein neues Gesetz über die Zahl der Senatoren einbringen müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Murks!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)