Protocol of the Session on February 19, 2025

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Benjamin Nolte, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Reform statt nur Reförmchen (Drs. 19/4148)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben, Beitragsstabilität wahren, Mitwirkung der Landesparlamente sichern (Drs. 19/4116)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Erster Redner ist der Abgeordnete Ferdinand Mang für die AfDFraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist schön zu sehen, wenn die AfD zu wirken beginnt. In dieser Debatte behandeln die Anträge der CSU und der AfD den neuen Medienreformstaatsvertrag. Der Antrag der CSU greift einige Forderungen der AfD auf. Wie diese dann tatsächlich umgesetzt werden, steht wie immer auf einem anderen Blatt. Ich stehe auch nicht hier, weil die CSU so schöne Versprechen macht, sondern weil die CSU diese zu oft gebrochen hat.

Allerdings ist auch der Antrag der CSU bei Weitem nicht ausreichend, um all unsere Kritikpunkte abzudecken. Das bürgerfeindliche System der GEZ-Zwangsbeiträge soll weiterhin bestehen bleiben. Es bleibt bei Zwangsgebühren für links-grüne Propaganda. Das Zwangsgeldsystem der GEZ kostet den Normalbürger pro Haushalt 197 Millionen Euro, also knapp 200 Millionen Euro dafür, dass nur das Geld eingetrieben wird. Wir haben das im Haushaltsausschuss besprochen und die Rechtsexperten des Staatsministeriums befragt: Ein steuerfinanziertes Modell durch die Länderparlamente ist rechtlich möglich und zulässig.

Daher mein Appell: Ersparen Sie dem Bürger endlich den Geld verschlingenden, ungerechten Beitragsservice, der vor allem die Arbeitenden hart trifft und die Bürger durch und durch ungerecht belastet. Dann klappt es auch mit der Beitragsstabilität.

Aber nicht nur das: Im neu entworfenen Rundfunkreformstaatsvertrag fehlt auch der Grundsatz der Neutralität. Weil diese Lücke wohl von Anfang an besteht, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einer immer unerträglicher werdenden linksgrünen Propagandamaschine verkommen.

(Beifall bei der AfD)

Es ist auch keine Einsicht von Programmdirektoren und Programmbeiräten zu erwarten. Diese lehnen eine neutrale Berichterstattung aus tiefster links-grüner Überzeugung ab. Diese feinen Herren entscheiden in Selbstherrlichkeit darüber, welche Meinung ihren objektiven Standards genügt und wiedergegeben wird.

Ein Beispiel: So hat vor wenigen Monaten ein frisch gewählter Programmbeirat von Arte sich sinngemäß folgendermaßen ausgelassen: Ja, objektiv sollte die Berichterstattung sein – aber nicht neutral. Neutralität und Objektivität würden sich auch

ausschließen; denn Neutralität würde bedeuten, dass man jede Meinung wiedergeben müsste. Man könne doch im Fernsehen nicht die Behauptung ausstrahlen, dass für den Klimawandel der Mensch nur zu 4 % verantwortlich sei. – Das wäre nach wissenschaftlicher Erkenntnis nach Meinung dieses Herrn nicht objektiv. Solche Aussagen unterstreichen die Notwendigkeit von Neutralität. Es kann nicht sein, dass ein Programmbeirat für sich entscheiden darf, welche Meinung objektiv ist und welche unterdrückt werden darf, weil sie nach seiner Meinung nicht objektiv sei.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist Aufgabe des Journalisten!)

Denn es ist nicht Aufgabe des zwangsfinanzierten Rundfunks, Meinungen durch Zensur zu manipulieren – nein, es sollte seine Aufgabe sein, diese objektiv und neutral wiederzugeben. Aber man scheint da oben in den fernen Programmdirektionen den Bürger nicht entscheiden lassen zu wollen, sich selbst eine Meinung zu bilden.

(Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))

Nein, das wollen diese feinen Herren nicht. Und wenn die Einsicht fehlt, dann muss die Neutralität des Rundfunks im Reformstaatsvertrag verpflichtend verankert werden. Doch genau das fehlt im aktuellen Entwurf.

Mit dem neuen Staatsvertrag wird also die links-grüne Propagandamaschine weiterhin unsere Demokratie zerstören, das Land spalten und andere Meinungen unterdrücken, freilich mit orchestrierten Hassdemos gegen die demokratische blaue Opposition inklusive. George Orwell und DDR lassen grüßen.

(Martin Wagle (CSU): Oh mei!)

Wir lehnen den Antrag der CSU daher wegen dieser Lücken ab und werben um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Kollege Alex Dorow für die CSU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können uns, wenn es heute um die öffentlich-rechtlichen Medien geht, in Definitionen der AfD ergehen über Objektivität und Neutralität, Kollege Mang, über die Schlangenlinien Ihrer Partei, mal Steuerfinanzierung, mal Beitragsfinanzierung. Eine gerade Linie ist da nicht zu erkennen, außer dass ein Haufen Beschimpfungen dabei sind. All das bringt uns nicht weiter. Das ist heute auch nicht das Thema. Das würde auch den Rahmen hier heute Abend sprengen. Wir sprechen nämlich eigentlich über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei geht es vor allem um die Strukturen und um die Kosten, nicht um Definitionen der AfD.

Wir sind mitten in einem großen Reformprozess. Wir setzen uns maßgeblich dafür ein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhalten bleiben kann und dafür entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Aber anstatt die ersten Schritte der Reform mitzugehen und die Einsparmöglichkeiten zu nutzen und umzusetzen, wollen einige – diese Kritik muss in der Tat erlaubt sein – mit der Brechstange eine Beitragserhöhung durchsetzen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst einmal das gute verfassungsgemäße Recht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Aber ich betone auch: Es ist ein falsches Signal in Zeiten, in denen unser Land in einer Krise steckt und in denen alle maßhalten müssen.

Nach Jahren der fortwährenden Ausdehnung öffentlich-rechtlicher Angebote und nach Finanzskandalen wie beim RBB würden die Bürgerinnen und Bürger vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigentlich erwarten, dass zunächst die notwendigen Reformen entschlossen umgesetzt und weitere Sparanstrengungen unternommen werden. Nur zur Verdeutlichung: Im vergangenen Jahr hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio erstmals Mittel in Höhe von über 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Die größte private Mediengruppe RTL Deutschland verzeichnete 2023 einen Umsatz von circa 2,62 Milliarden Euro, die BBC – absolut vergleichbar – hatte 2023 ein Budget von 6,4 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund ist es für mich schwer nachzuvollziehen, dass die finanzielle Sicherheit und journalistische Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet sein soll, wenn die vorliegende Empfehlung der KEF für einen höheren Rundfunkbeitrag nicht sofort eins zu eins umgesetzt wird. Der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Intendanten aus meiner Sicht keinen Gefallen getan, wenn sie auf dem Rechtsweg etwas erzwingen wollen, wofür es politisch derzeit offensichtlich keine Mehrheiten mehr gibt. Umso wichtiger wären aber Änderungen an der Finanzierungssystematik, um einen stetig wiederkehrenden Dauerkonflikt zwischen Politik und Anstalten über die Beitragshöhe zu vermeiden. Aus diesem Grund haben Bayern und Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Protokollerklärung festgehalten, dass sie den Staatsvertragsentwurf zur Reform der Beitragsfestsetzung erst dann paraphieren und den Landtagen zur Verfügung stellen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Da es derzeit keine Anzeichen für eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gibt, ist die Zukunft eines geänderten Finanzierungsmodells in der Tat völlig offen.

Grundlegende Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag muss aber auch künftig der demokratisch legitimierte Gesetzgeber treffen. Das sind nun einmal die Landtage. Als Abgeordnete tragen wir die politische Verantwortung und sind den Bürgerinnen und Bürgern auch Rechenschaft schuldig. Jedes künftige Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss daher hinreichende Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesparlamente als Gesetzgeber vorsehen. Ein Verfahren, bei dem der Rundfunkbeitrag durch Indexierung Jahr für Jahr automatisch steigen würde, ohne dass die Landtage noch ihre Stimme erheben könnten, lehnen wir ab. Ich möchte daran erinnern, dass es ein solches Modell Ende der Siebzigerjahre schon einmal in Italien bei der öffentlich-rechtlichen Senderkette Rai gab. Das Ergebnis waren eine nach rund zehn Jahren völlig ausufernde Finanzierung, die nicht mehr zu bezahlen war, und eine völlig erlahmte Neigung zu zukunftsweisenden Reformen.

So ärgerlich die aktuelle Situation und Unstimmigkeit in dieser Thematik gerade ist, so erfreulich sind aus unserer Sicht die Fortschritte, die bezüglich der Reform erzielt werden konnten. Mit dem Entwurf des Reformstaatsvertrags haben sich die politisch sehr unterschiedlich besetzten Spitzen der Länder nach langen und intensiven Diskussionen auf wichtige und grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, was wir begrüßen. Wie oft haben wir schon über notwendige Reformen diskutiert und immer wieder auf den Reformprozess verwiesen? Ich muss sagen, dass sich der Entwurf des Reformstaatsvertrags aus unserer Sicht sehen lassen kann. Dieser muss jetzt aber auch zügig verabschiedet und umgesetzt werden. Die Anstalten sollten konstruktiv an der Umsetzung mitarbeiten, damit der Prozess erfolgreich sein kann; denn diese Reformen sind mehr als notwendig. Auch der Kritik an Defiziten bei Qualität, Ausgewogenheit und breiter Meinungsvielfalt in den Programmangeboten können wir nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht gegen ihn begegnen.

Bereits mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, Kolleginnen und Kollegen, wurden vor über einem Jahr weniger Fernsehprogramme in linearer Verbreitung

gesetzlich beauftragt und die Möglichkeit geschaffen, Programme einzustellen oder in Onlineformate zu überführen, damit die Anstalten eigenverantwortlich Neuerungen schaffen und Ressourcen einsparen können. Keinen einzigen linearen Spartensender haben die Anstalten bisher jedoch eingestellt oder ins Netz überführt. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag so interpretiert, dass jede Anstalt möglichst alle Angebote für alle Zielgruppen auf allen Verbreitungswegen abdecken muss, werden die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag niemals ausreichen, egal, um wie viel wir sie erhöhen.

Deshalb brauchen wir heute und in Zukunft einen leistungsfähigen, unabhängigen, beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dessen Bestand, Entwicklung und Finanzierung stehen zu Recht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Das resultiert letztlich aus den historischen Erfahrungen unserer Vergangenheit. Natürlich gibt es auch heute wichtige aktuelle Gründe für seine Daseinsberechtigung. Diese möchte ich an dieser Stelle gerne noch einmal betonen. Beitragsfinanzierung soll sicherstellen, dass sich das Programm an anderen Kriterien als an Einschaltquoten und Werbeaufträgen orientiert. Digitalisierung und soziale Medien führen für sich allein noch keine Qualität und Vielfalt der Informationsangebote herbei, vor allem wenn in erster Linie Reichweite und Klickzahlen zählen. Fake News und Rückzug in digitale Filterblasen – das wissen wir alle – schaden sogar dem für die Demokratie notwendigen gesellschaftlichen Diskurs.

Aus diesem Grund können wir in aller Einfachheit sagen: Wir lehnen den Antrag der AfD, der das leider nicht berücksichtigt, ab. Dem Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER stimmen wir zu.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion, vor.

Sehr geehrter Herr Kollege Dorow, noch einmal zur Klarstellung: Das GEZ-System mit der Zwangsgebühr muss weg! Das ist unsere Kernforderung. Wenn wir mit unseren Anträgen in das System der GEZ einsteigen, dann nur, um klarzustellen, wie ungerecht und asozial dieses System gegenüber den Bürgern ist.

Jetzt noch einmal zurück zur Neutralität: Sie haben am Anfang gesagt, Neutralität und Objektivität kann man lange definieren. Das kann man aber relativ einfach tun: Die fehlende Neutralität ist das Argument der Programmdirektoren und Beiräte, um Meinungen, die ihnen nicht passen, zu unterdrücken und nicht zu nennen. Wenn das für Sie dasselbe ist, kann man neben Objektivität im Rundfunkreformstaatsvertrag auch den Grundsatz der Neutralität verankern, um das zu gewährleisten.

Herr Kollege Mang, die klare Antwort darauf lautet: Die Neutralität ist in keinem System, egal, wie es aussieht und was wir hineinschreiben können, zu gewährleisten. Was wir verlangen können, ist in der Tat die Objektivität. Diese hat – zumindest für mich, aber ich denke auch für die allermeisten Kollegen, die als Journalisten arbeiten, was ich selbst lange genug getan habe – eine klare Definition: Audiatur et altera pars – man muss immer auch den anderen Teil zu Wort kommen lassen. Das muss berücksichtigt werden, und das steht ohnehin in jeder journalistischen Vereinbarung. Daher ist das aus meiner Sicht nicht das Problem.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sanne Kurz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium! Ich wollte noch einmal kurz auf die Sachfragen eingehen, die Herr Kollege Dorow hier genannt hat. Der Öffentlich-Rechtliche ist, seitdem die Beitragsfinanzierung über eine Haushaltsabgabe eingeführt wurde, um 0,26 % teurer geworden. Der Öffentlich-Rechtliche hat inflations- bzw. kaufkraftbereinigt 25 % an Mitteln verloren. Warum sind die Summen trotzdem so hoch? – Sie sind so hoch, weil wir insgesamt elf Anstalten haben, die Gemeinschaftseinrichtungen der ARD – GSEAs – noch gar nicht mitgezählt. Das ist weder bei der BBC noch bei RTL zu finden. Das ist der Grund, warum wir auf solchen Kosten sitzen. Will man dies ändern, muss man sagen, man macht oben, unten, Mitte oder Sonstiges. Von diesen riesengroßen Bergen wird man ansonsten aber auch nicht herunterkommen, wenn sämtliche Intendanzen ehrenamtlich arbeiten. Vielleicht so viel zu den Kosten.

Auch wir begrüßen die Reform, sind jedoch der Meinung, dass die Finanzierung fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird, wenn sich ein Land wie Bayern weigert, dem Parlament einen Staatsvertrag vorzulegen. Aktuell gilt ein Recht. Wir haben ein vom Verfassungsgericht bestätigtes, geltendes Recht. Als Sachsen-Anhalt beim letzten Mal mit der Blutgrätsche dazwischenging, kam das Bundesverfassungsgericht und hat gesagt: Nein, Nichttätigkeit geht nicht, ihr müsst etwas tun. Hier heute zu verhindern, dass wir zu einer neuen, guten Widerspruchslösung kommen, die die politische Dauerdebatte endlich einmal ein bisschen beruhigt und auf eine sachliche Ebene zurückführt, halte ich für sehr fahrlässig. Ich glaube, dass sich Bayern hier auch ein Stück weit einen eigenen rechtsfreien Raum schafft. Wir haben ein geltendes Recht, und ich würde mir sehr wünschen, dieses einzuhalten, das, was neu beschlossen wurde, umzusetzen und damit nicht erpresserisch gegen Menschen, die wie jeder andere ihr Recht einklagen können, vorzugehen.

Eigentlich wollte ich mich aber mit der unsäglichen Rede von Herrn Mang beschäftigen.

(Ferdinand Mang (AfD): Ja, bitte!)

Sehr gerne. Bei diesem Geschwurbel habe ich mich gefragt, ob er Eltern hat, die sich vielleicht auch manchmal aufregen. Man hat gemerkt, dass es hier nicht um eine Sachauseinandersetzung, sondern nur um eine systematische Diskreditierung und Diffamierung geht, die Ihre gesamte rechtsextreme Lifestyle-Gang immer wieder weltweit gegen ordentlichen Journalismus ins Feld führt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Qualitätsjournalismus ist etwas, was weltweit von Rechtsextremen bekämpft wird. Bolsonaro hat zum Beispiel in seiner Zeit Journalistinnen und Journalisten systematisch bedroht, insbesondere Frauen. Solche Dinge passieren auch in Deutschland. Ich möchte einfach ein Beispiel bringen, damit man sieht, wes Geistes Kind Sie eigentlich sind: Der Journalist Peter Hagen hat von einem Bürgerdialog der AfD berichtet. Das ist ein Lokaljournalist, der damit keine Millionen verdient. Zunächst gab es keine Probleme. Er sagte dann aber, ich zitiere: "Als ich rausgehen will, kam mir plötzlich jemand entgegen, pöbelte mich an: ‚Du Ratte traust dich hierher.‘ Und im gleichen Moment kriege ich einen kräftigen Hieb auf den Hinterkopf und mir wird das Basecap gleich entrissen."

Der Journalist wird also attackiert, geschlagen und beschimpft. Niemand hilft auf dieser Parteiveranstaltung der AfD. Im Gegenteil, beim Wegfahren wird auch noch sein Auto beschädigt. Die AfD spielt das Unschuldslamm. Man wisse natürlich von gar nichts.

Journalisten, Journalistinnen und Medien werden in Deutschland immer öfter Opfer von Gewalt. Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" hat im Jahr 2022 103 Angriffe dokumentiert, 87 davon kamen aus Ihrer Ecke, aus einem verschwörungsideologischen, antisemitischen oder extrem rechten Kontext.