Protocol of the Session on December 10, 2024

Verlust des Vertrauens in die Politik und massive Stärkung der radikalen Ränder. Das sind drei lange, für Deutschland bittere Jahre. Ihre Sonntagsreden hatten nie sehr viel Glaubwürdigkeit. Ihre Bilanz besteht in schönen Worten, aber falschen Taten. Sie haben viel versprochen und viel gebrochen. Ich kann nur eines sagen: Nächste Woche verliert Ihr Kanzler auch ganz offiziell das Vertrauen; aber es geht nicht um die eine Person, sondern um die politische Bilanz. Sie hatten Ihre Chance. Sie sind krachend an der Realität und an sich selbst gescheitert. Wer derart gescheitert ist, sollte hier in Bayern etwas mehr Demut zeigen,

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Wagle (CSU): Bravo!)

und zwar im Dienste unserer Demokratie, im Dienste des Vertrauens in die Politik und vor allen Dingen im Dienste einer guten und besseren Zukunft für unsere bayerischen Kinder.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, rufe ich außerhalb der Tagesordnung auf:

Immunitätsangelegenheit

Ich teile dem Hohen Haus mit, dass der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 den Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags beraten und die Aufhebung der Immunität einstimmig befürwortet hat. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 19/4276 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist die Immunität hiermit aufgehoben, und wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Die gibt es auch nicht. Dann übernimmt der Landtag diese Voten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie daher, Ihre Stimmkartentasche – soweit noch nicht geschehen – rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen.

Nachdem der Ältestenrat in seiner letzten Sitzung eine Verkürzung bei der Dauer der Wahlgänge beschlossen hat, beträgt die Abstimmzeit für die Wahl bei Tagesordnungspunkt 4 heute vier Minuten und die Abstimmzeit für die Wahl bei Tagesordnungspunkt 5 zwei Minuten. Ich bitte Sie, das bei Ihrer Disposition entsprechend zu berücksichtigen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/4174) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Kollegen Gerd Mannes für die AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD – Unruhe)

Ich darf wiederum darum bitten, Gespräche im Plenarsaal möglichst einzustellen. Dieser Klangteppich behindert tatsächlich die Diskussion. – Bitte, Herr Mannes.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Leider steht die Landwirtschaft in Bayern nicht gut da. Schlimmer noch: Es geht

steil bergab. Wir brauchen uns nur den Agrarbericht anzuschauen. Über 13 % der Zuchtschweinehalter haben aufgehört, und 7 % der bayerischen Milchviehhalter haben aufgegeben, und das in den letzten zwei Jahren. Jetzt fordert die CSU das Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten in Südamerika. Das wird unsere Bauern noch stärker unter Druck setzen.

Sehr geehrte Kollegen, so kann es nicht weitergehen. Die bayerische Landwirtschaft steht vor vielen Herausforderungen. Vor allem die Bürokratie macht unseren Bauern große Sorgen. Das müssen wir endlich angehen. Sie alle von den anderen Parteien haben in den letzten zwanzig Jahren eine ungeheure Auflagenflut erlassen. Ich sage es ganz klar: Ich kann dieses leere Gerede über Bürokratieabbau nicht mehr hören.

(Beifall bei der AfD)

Sie alle haben in den Parlamenten in Brüssel, Berlin und München erheblich zur Bürokratie beigetragen. Der planwirtschaftliche Green Deal mit seinen weltfremden, übergriffigen Regelungen zerstört langfristig unsere Landwirtschaft. Trotzdem haben viele von Ihnen, auch hier im Landtag, dieses irrsinnige Vorhaben beworben. Sie sind also nicht Teil der Lösung, sondern Sie sind Teil des Problems.

Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir einen Beitrag dazu, die Entbürokratisierung endlich einmal voranzubringen. Wir brauchen doch keine so strengen Vorgaben zur Bewirtschaftung von Grünland. Die Bayerische Staatsregierung hat 2020 das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen" in das Bayerische Naturschutzgesetz übernommen. Seither darf die erste Mahd auf 10 % der Grünlandfläche erst nach dem 15. Juni durchgeführt werden. Das ist doch eine völlig sinnlose Regelungswut. Die Natur hält sich nicht an diese politischen Vorgaben. Wenn die Vegetation in einem warmen Frühling früher dran ist, dann müssen die Bauern eben früher mähen. Das ist doch logisch. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir deswegen die Aufhebung dieser sinnlosen Bestimmung. Wir brauchen sie nicht.

Bevor die GRÜNEN jetzt heulen, sage ich: Wir von der AfD sind natürlich für sinnvolle Naturschutzmaßnahmen; aber es geht auch ohne Verbote, ohne Papierkram, ohne Kontrolle und ohne staatliche Überwachung. Sie wissen es auch: Es gibt genügend Möglichkeiten, wie man Anreize für eine späte Mahd schaffen kann. Das wird gemacht. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein Instrument dafür. Das hat die Bayerische Staatsregierung auch so vorgesehen. Obwohl es in dem Zusammenhang ein ineffizientes Verhalten subventioniert, wird derzeit auf 160.000 Hektar dieses Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm umgesetzt. Es sollen in Zukunft – was man so hört – 200.000 Hektar sein. Aber diese Vertragsnaturschutzprogramme sind kein Ersatz für eine freie wirtschaftliche Entscheidung unserer Bauern. Die wissen schon, wann der richtige Zeitpunkt für die Mahd gekommen ist. Unsere Landwirte sind die Experten und nicht die von der Staatsregierung, die glauben, dass zwei Drittel der Landesmittel für Ökoprojekte gut eingesetzt wären. Das sind sie nicht. Das sind sie wirklich nicht. Es geht darum, hochqualitative Lebensmittel für unser Land zu produzieren, um sonst nichts. Wir brauchen dafür diese ganzen Regelungen nicht.

(Beifall bei der AfD)

Ich sage es jetzt noch einmal: Wenn wir über Entbürokratisierung sprechen, muss die neue GAP-Regelung, die ab 2028 gilt, dringend vereinfacht werden. Das gilt vor allem für die Ökoregelungen.

Herr Flierl, bringen Sie sich lieber sinnvoll auf EU-Ebene ein, anstatt unseren Landwirten in Bayern weiter unsinnige Vorgaben zu machen. Das nutzt nichts. Ma

chen Sie sich bitte nützlich, verabschieden Sie sich endlich von dieser Regelungswut, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank. – Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere daran, dass wir uns im letzten Ältestenrat darauf verständigt haben, Randgespräche möglichst nicht hier zu führen, sondern in den Räumlichkeiten außerhalb des Plenarsaals. Ich stelle fest, dass dieser Vorsatz bei manchen nicht einmal eineinhalb Stunden anhält, gerade auch bei Beteiligten, die auch im Ältestenrat anwesend waren und das wissen müssten. Nehmen Sie sich bitte etwas zurück, und führen Sie Gespräche nicht im Plenarsaal. Danke schön.

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Kollegen Alexander Flierl für die CSU-Fraktion das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD und die Begründung dazu sind wieder einmal eine typische Märchenstunde. Herr Kollege Mannes, ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Die AfD ist nicht der Schutzpatron unserer bäuerlichen Landwirtschaft.

(Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der AfD: Doch!)

Sie sind im Gegenteil der Totengräber unserer bayerischen Landwirtschaft.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Wer im Parteiprogramm fordert, aus dem Euro und der EU auszusteigen, der leistet unserer Landwirtschaft einen Bärendienst. Unsere Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochwertige und gesunde Nahrungsmittel.

(Zuruf von der AfD: Noch!)

Sie können aber auch Artenschutz, und sie können Klimaschutz. Es ist Aufgabe der Politik – so verstehen wir unsere Aufgabe – alle drei Säulen zu honorieren, wertzuschätzen und zu unterstützen. Das ist die Politik der Regierungsfraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Wir unterstützen unsere Landwirtschaft gut und bringen sie für die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiter voran.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ihr Gesetzentwurf verdeutlicht einmal mehr, dass Sie die Bedeutung des Volksbegehrens und des Versöhnungsgesetzes, aber auch die naturschutzfachliche Bedeutung eines späteren Mahd-Zeitpunktes und die Bestimmungen des Artikels 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes mit einem Mahd-Zeitpunkt ab dem 15.06. überhaupt nicht erfassen, nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen. Sie erfinden auch noch angebliche Schwierigkeiten.

Ich möchte zunächst einmal auf die Bedeutung des Volksbegehrens und des Versöhnungsgesetzes eingehen: Wenn 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren unterschreiben, dann sind das 18 % der Wahlberechtigten. Dies unterstreicht, dass der Artenschutz als wichtiges und zentrales Handlungsfeld der Politik erkannt wird und dass es ein großes gesellschaftliches Anliegen gibt, diesen großen Ansatz weiterzuverfolgen und sich für Natur- und Artenschutz einzusetzen. Durch den Runden Tisch, den unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder ins Leben gerufen hat, wird ganz klar gezeigt, dass man einen Gesellschaftsvertrag für mehr Naturschutz und für mehr Artenschutz abgeschlossen hat, um alle Beteiligten –

neudeutsch: Stakeholder –, wie die Gesellschaft, den Berufsstand der Bäuerinnen und Bauern und alle, denen die Natur am Herzen liegt, mitzunehmen, um etwas zu erreichen.

Das Volksbegehren und das Versöhnungsgesetz sind vor fast 2.000 Tagen beschlossen worden. Das zeigt, dass die Regelungen für mehr Artenvielfalt und für deutlich höhere Investitionen in den Naturschutz stehen. Damals wurden 140 Maßnahmen festgelegt. Wir haben bereits knapp 90 % davon umgesetzt. Nach fünf Jahren sehen wir deutlich, wo wir stehen und was wir vorangebracht haben. Deswegen, glaube ich, sollte man die Bedeutung des Volksbegehrens, aber auch des Versöhnungsgesetzes keinesfalls kleinreden.

Sie verkennen auch eindeutig, dass es notwendig ist, auf einer bestimmten Fläche einen späteren Mähzeitpunkt einzuhalten. Es ist eigentlich klar, dass neben Mähtechnik, Düngung und Schnitthäufigkeit auch der Mähzeitpunkt für Artenvielfalt, Artenschutz und Tierschutz eine große Rolle spielt. Diese Themen wollen wir mit den Bestimmungen im Bayerischen Naturschutzgesetz weiter voranbringen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Das Schwerwiegendste ist eigentlich, dass Sie überhaupt nicht verstehen, um was es in der zugrundeliegenden Bestimmung des Bayerischen Naturschutzgesetzes geht. Mir ist es ein Rätsel, ob der- oder diejenige, die oder der den Gesetzentwurf erstellt hat, sich überhaupt mit der Regelung auseinandergesetzt hat, diese überhaupt verstanden hat oder diese nicht verstehen wollte. Sie stellen einfach Behauptungen auf, Sie beschreiben vermeintliche Probleme. Sie behaupten, dass es eine unangemessene Benachteiligung der Grünlandbetriebe geben würde, dass man Daten erfassen müsse und dadurch ein erheblicher bürokratischer Aufwand betrieben werden müsse, dass die Landwirte dadurch einen erhöhten Arbeitsaufwand hätten und dass Kontrollen notwendig wären, um den Mahd-Zeitpunkt zu kontrollieren. Sie stellen Probleme dar, die überhaupt nicht existieren. Sie konstruieren einen Konflikt, den es überhaupt nicht gibt.

Hätten Sie einfach einmal ein bisschen weitergelesen, dann hätten Sie nämlich erkannt, dass wir das durch freiwillige Maßnahmen, durch Unterstützung und durch Förderprogramme, wie wir sie im Kulturlandschaftsprogramm und im Vertragsnaturschutzprogramm haben, erreichen wollen. Wir setzen für diesen Bereich gewaltige Mittel ein: Bei der extensiven Grünlandnutzung kann die Unterstützung im Kulturlandschaftsprogramm bis zu 370 Euro pro Hektar und im Vertragsnaturschutzprogramm sogar bis zu 450 Euro pro Hektar betragen, wenn man sich an einen bestimmten späteren Schnittzeitpunkt hält.

Es ist so – das erkennen Sie ja selber –, dass freiwillige Maßnahmen das Mittel der Wahl sind. Dafür stehen wir als Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN. Wir setzen Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Genau dies kommt in den bestehenden Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Ausdruck. Daran sollten wir auf keinen Fall rütteln. Wir wollen diese staatliche Förderung auch nicht entwerten, indem wir diese Vorschrift streichen. Wir wollen im Gegenteil klar weiter zu dieser Förderung und zu diesen Unterstützungsmaßnahmen stehen.