Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei mir wird es ein bisschen ruhiger. Die AfD fordert mit ihrem Antrag eine Verschärfung des Strafrechts, um politische Akteure und ihre Wahlhelfer besser zu schützen. Es wird argumentiert, dass Angriffe auf politische Personen und deren Unterstützer zugenommen haben und ein besonderer Schutz notwendig sei. Dabei wird im Antrag insbesondere auf Angriffe auf AfD-Politiker verwiesen und gefordert, dass politische Personen ähnlich wie in den Paragrafen 114 und 115 des Strafgesetzbuches genannte Berufsgruppen unter besonderen Schutz gestellt werden sollen.
Dieser Antrag ist jedoch aus mehreren Gründen abzulehnen. Zwar ist die Zunahme an Angriffen auf politisch aktive Personen besorgniserregend, doch unser Strafrecht bietet bereits jetzt ausreichende Mittel, um solche Taten zu ahnden und zu verfolgen. Angriffe auf Politiker und auch auf die Wahlplakate sind bereits strafbar, und die Bayerische Staatsregierung hat zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um politisch Engagierte besser zu schützen. Martin Stock hat es erwähnt. Die Verschärfung bei der Strafzumessung gemäß § 46 StGB ist ein wichtiger Schritt.
Das, was die AfD hier fordert, führt jedoch in die falsche Richtung. So wäre es überzogen, Beschädigungen von Wahlplakaten oder Flyern als gemeinschädliche Sachbeschädigung zu werten, wie sie im § 304 StGB normiert ist. Wahlplakate sollten nicht wie Kulturgüter oder Denkmäler behandelt werden. Ein solcher Schutz würde jeder kleinen Beschädigung unverhältnismäßiges Gewicht verleihen, ohne dass ein tatsächlicher Mehrwert für die politische Kultur entstünde. Außerdem bleibt im Antrag unklar, wer genau unter den Begriff "Personen des politischen Lebens" fällt. Gilt das nur für Berufspolitiker oder auch für Ehrenamtliche?
Ein zentraler Punkt, der völlig außer Acht gelassen wird, ist, dass härtere Strafen die gesellschaftliche Polarisierung und Enthemmung kaum verringern. Um diese zu bekämpfen, brauchen wir politische Bildung und den Dialog, nicht härtere Gesetze. Leider trägt, wie schon mehrmals vorgetragen wurde, die AfD mit ihrer eigenen Rhetorik oft zur Verrohung des Diskurses bei und schürt damit Konflikte, statt sie zu lösen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und setzen uns für ein respektvolles Miteinander ein, das ohne unnötige Strafverschärfung und zusätzliche Bürokratie auskommt. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das politische Klima zu verbessern und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einzutreten.
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag kommt so daher, als ob eine Strafverschärfung die Lösung eines Problems ist, das wesentlich tiefer rührt; aber ich sage Ihnen in aller Sachlichkeit einmal eines: Als Rechtsanwender bringt uns dieser Antrag gar nichts; denn Personen des politischen Lebens sind alle, die sich dauerhaft oder auf kurze Zeit in die Diskussion einbringen, sodass wir in dem Zusammenhang gar nichts damit erreichen, außer dass Sie Ihr Thema möglicherweise so unbestimmt und inkompetent abgreifen, wie das bei Ihnen eigentlich Gepflogenheit ist. Ich kann nichts damit anfangen, wenn ein Anschlag verübt oder eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt oder verletzt wird, weil ich nicht weiß, welches Motiv dahintersteht. Im Prinzip sind wir ein demokratischer Rechtsstaat: Wir wollen, dass sich jeder am politischen Leben beteiligt, und damit wäre das eine Strafverschärfung, die ins Nichts geht. Deswegen ist es, ganz klar zu markieren, blanker Populismus, der nichts an den Ursachen macht, sondern die Folgen herausstellt, um sich als Law-and-Order-Politikerin oder -Politiker darzustellen, aber nichts konkret dazu beiträgt, eine Lösung herbeizuführen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass sich nach dem Anschlag die Innenministerkonferenz im Mai zusammengesetzt hat und insoweit auch klar war: Alle Justizminister in diesem Land bemühen sich darum, sinnvolle Strafverschärfungen bundesweit zu thematisieren und abzustimmen. Das geht nicht einfach dadurch, indem man den Strafrahmen erhöht, sondern indem man die Bestimmtheit von Verhaltensweisen so genau konkretisiert, dass diejenigen, die sich danebenbenehmen, die sich straf
Weil wir, leider Gottes, in der Politik leider allzu häufig einem gewissen Reflexaktionismus unterliegen, sage ich Ihnen eines: Sie glauben, mit der Erhöhung des Strafrahmens abschreckende Wirkung zu erzielen. Das ist schon lange verfehlt. Das ist eine Politik von vorvorgestern, von Ihnen, von der AfD. Wir lehnen den Antrag ab, weil wir eine moderne, flexible, atmende Rechtspolitik machen wollen, bei der alle notwendigen Belange zur Sprache kommen.
Notfalls muss auch die Anwendung des jetzigen Gesetzes durch die jeweiligen Verwaltungen gesichert sein. Daran müssen wir arbeiten. Das ist eine Sache, die der bayerische Staatshaushalt machen kann. Wir sind in einigen Bereichen weit voran: Wir haben bei der Staatsanwaltschaft entsprechende Stellen geschaffen; aber das heißt doch noch lange nicht, dass man deswegen den Strafrahmen in dieser Art und Weise verschärfen muss. Wir lehnen das ab.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stromnetze voll auslasten - Netzinfrastruktur besser nutzen (Drs. 19/2453)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Kollege Martin Stümpfig für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt im Strombereich deutlich an Fahrt auf. Im ersten Halbjahr dieses Jahres hatten die erneuerbaren Energien bei der öffentlichen Stromversorgung bereits einen Anteil von 65 %. Das ist wirklich ein großartiger Erfolg unserer Bundesregierung.
Leider ist es aber so, dass das Stromnetz gerade in Bayern immer mehr zu einem Flaschenhals der Energiewende wird. Bestehende Anlagen werden abgeregelt, weil sie den Strom nicht ins Netz einspeisen können. Neu geplante Anlagen bekommen in Bayern entweder gar keinen Netzeinspeisepunkt zugewiesen, oder er ist sehr weit entfernt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen gerade von FREIEN WÄHLERN und CSU, hier rächt es sich, dass Sie über Jahre den Ausbau der Stromnetze blockiert haben. Wir brauchen jetzt endlich ein klares Bekenntnis.
Rechtzeitig ist der Wirtschaftsminister gekommen, der lange Zeit gegen "Monstertrassen" herumgezogen ist.
Das rächt sich heute. Wir brauchen jetzt ein klares Bekenntnis zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zu einer besseren Auslastung unserer Stromnetze.
Bayern ist hier besonders betroffen. Es rächt sich nicht nur die Blockade der Stromleitungen, sondern auch der sehr einseitige Ausbau der erneuerbaren Energien. Fast zehn Jahre lang wurde die Windkraft durch 10 H komplett blockiert. Es wurde nahezu nur noch Photovoltaik ausgebaut. Im Jahr 2023 waren 99 % des Ausbaus von erneuerbaren Energien Photovoltaik.
Da kann sich Ministerpräsident Markus Söder hinstellen und immer sagen, wir sind bei der installierten Leistung spitze. – Es hilft halt nichts, wenn der Solarstrom nicht ins Netz kommt, weil die Netze voll sind, und wenn der Solarstrom nicht beim Verbraucher ankommt. Deswegen brauchen wir jetzt eine ganz klare Initiative für den Netzausbau und eine Optimierung der Netzauslastung.
Eine Möglichkeit, die auch kurzfristig umsetzbar ist, besteht darin, die Netzverknüpfungspunkte besser auszulasten. Ein Beispiel aus meiner Region: Wir haben sehr viele Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Netze sind voll, die Netzverknüpfungspunkte sind voll mit Photovoltaikstrom. Wenn man sich das aber genauer anschaut, erkennt man, das ist nur auf dem Papier so; denn de facto sind sie nur zu 13 % ausgelastet, weil die Photovoltaikanlagen eben nur 1.000 Volllaststunden im Jahr haben. Über 7.500 Stunden wäre an diesen Netzverknüpfungspunkten noch Platz. Windkraftanlagen haben zum Beispiel 2.500 Volllaststunden.
Nach der 10-H-Blockade haben wir endlich wieder einige wenige neue Windkraftanlagen in Bayern. Sie könnten jetzt in die Ausschreibung gehen, sie haben die BImSchG-Genehmigung. Sie können sich aber nicht bewerben, weil sie vom Verteilnetzbetreiber keinen Netzeinspeisepunkt zugewiesen bekommen.
Wir sagen: Die Lösung besteht jetzt einfach darin, dass Sonne und Wind gemeinsam einen Netzeinspeisepunkt nutzen sollen; denn die Gleichzeitigkeit ist gering. Wenn die Sonne kräftig scheint, dann weht kaum Wind. Umgekehrt: Wenn viel Wind weht, ist selten Badewetter. Deswegen: Netzinfrastruktur gemeinsam nutzen. Darauf zielt unser Antrag.
In der Praxis funktioniert das bisher aber nicht. Wir hatten am 16. Mai dieses Jahres bei uns im Wirtschaftsausschuss eine Anhörung. Da hat Bayernwerk ganz klar gesagt: Wir hatten als größter Verteilnetzbetreiber 2023 lediglich vier Anträge auf Mehrfachnutzung.
Da kommt jetzt eben die Staatsregierung ins Spiel: Wir brauchen ganz dringend eine Koordinierungsstelle zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern. Es muss möglich sein, dass die Photovoltaikanlage und die Windkraftanlage einen Einspeisepunkt gemeinsam nutzen. Wir brauchen diese Koordinierungsstelle auf Ebene der Staatsregierung, dann bekommen wir das Ganze zusammen. Das ist eine kurzfristige Lösung und machbar.
Dieser Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man solche Maßnahmen ablehnen kann. Wir brauchen diese Koordinierungsstelle ganz dringend, weil Bayern eben einen massiv einseitigen Ausbau hatte. Der Nachholbedarf ist sehr groß.
Deswegen müssen wir jetzt die Optimierung des Netzes anpacken. Ich rechne mit Zustimmung. – Vielen Dank.
Geehrter Herr Stümpfig von den GRÜNEN, Sie haben ja immer nur die Wirtschaftlichkeit, die Ökonomie im Kopf. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch den Umweltschutz etwas mehr im Kopf haben.
Sie haben selber dargestellt, wie wenig effizient die Photovoltaik ist. Ich glaube, Sie haben bei der Auslastung der Netze mit Photovoltaikstrom 13 % genannt. – Tatsächlich ist das so, weil der Strom so flatterhaft ist. Er ist übrigens genauso flatterhaft wie der Windkraftstrom, den Sie hier als Ergänzung propagieren.
Mich würde interessieren: Ist Ihnen die Natur egal? – Sie wissen vielleicht oder wissen es vielleicht nicht, dass wir gerade in Mitteleuropa, in Deutschland und Bayern 50 % der Hotspots des Vogelzugs haben. Das sind genau die Vögel, die an Ihren Monsteranlagen scheitern werden, die Sie jetzt in den Bayerischen Wald hineinbauen wollen. Deshalb meine Frage: Spielt dieser Umwelt- und Naturaspekt hinsichtlich der Vögel und Fledermäuse für Sie überhaupt keine Rolle mehr?
Herr Hahn, immer wieder die gleichen Fragen und von meiner Seite auch immer wieder die gleichen Antworten: Es geht zusammen. Wenn Sie einmal in meine Region schauen würden: Wir haben eine Rotmilanpopulation, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, obwohl wir bei uns in Westmittelfranken die Windkraft deutlich ausgebaut haben. Von daher gesehen sind es einfach Fake News, die Sie hier verbreiten.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich sind das Nadelöhr und der Hemmschuh der Energiewende die fehlenden Verteilnetze. Das ist vollkommen klar.
Deshalb macht es auch keinen Sinn, einfach wahllos weiter Hunderte von Windkraftanlagen zu bauen oder hektarweise Photovoltaikanlagen zu installieren. Das macht überhaupt keinen Sinn, wenn es uns nicht gelingt, die produzierte Energie, den produzierten Strom zum Verbraucher und zu den Menschen zu bringen. Warum?