es sind nicht die Reden, die man hält. Reden zu halten, ist Aufgabe eines Parlamentariers; das scheinen Sie zu vergessen. – Ich bedanke mich.
Sie reden über Dinge, die völlig irrelevant sind; da haben Sie recht. Ich habe Ihnen einen konkreten Vorhalt gemacht; Sie hätten jetzt die Möglichkeit gehabt zu sagen: Das war nicht so. Ich habe meinen Abgeordnetenausweis nicht zur Erlangung privater Vorteile missbraucht.
Das haben Sie nicht gemacht. Das wäre Ihre Chance heute gewesen, zumindest Ihre Reputation wiederherzustellen. Wir lehnen Sie aus politischen Gründen ab, aber auch, weil Sie ein falsches Verständnis als Abgeordneter haben. Das haben Sie am Ochsenkopf bewiesen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zu den Wahlen. Diese Wahlen finden in geheimer Form statt. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Wir beginnen mit der Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten blauen Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sie können Ihre Stimmabgabe entweder an Ihrem Sitzplatz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, vornehmen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht erkennbar ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entschieden haben. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, konnten alle die Stimme abgeben? – Wenn dem so ist, ist der Wahlgang hiermit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.
Nun kommen wir zur Wahl eines Schriftführers. Den hierfür benötigten gelben Stimmzettel finden Sie wiederum an Ihrem Sitzplatz. Das Prozedere dürfte Ihnen aus der vorangegangenen Wahl bekannt sein. Einziger Unterschied ist: Ihnen stehen drei Minuten zur Verfügung. Die Wahl ist eröffnet.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, konnten alle ihre Stimme abgeben? – Wenn dem so ist, ist der Wahlgang hiermit beendet. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen und die Einzelgespräche einzustellen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.
Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Die Wahl ist beendet, und wir fahren in der Tagesordnung fort.
Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Dieter Arnold, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Angriffe auf Personen des politischen Lebens schärfer bestrafen (Drs. 19/2092)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dierkes von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um die Sicherheit – nicht nur von uns Politikern, sondern auch von hunderttausend ehrenamtlichen Wahlkampfhelfern. Heute können Sie zeigen, dass Sie das Konzept der wehrhaften Demokratie wahrhaft verstanden haben, indem Sie unseren Antrag unterstützen, mit dem wir Angriffe auf politische Personen unter höhere Strafen stellen wollen.
Die Anzahl der Gewalttaten gegen Politiker und auch gegen Wahlkampfhelfer ist in den letzten Jahren rapide gestiegen, die Gewalttaten gehen längst über rein verbale Äußerungen hinaus und münden nicht selten in längeren Krankenhausaufenthalten für die Betroffenen. Natürlich ist die Regierung mit ihrem umfangreichen Personenschutz dahin gehend sehr verwöhnt, genauso wie es auch SPD und GRÜNE lange Zeit waren, die ihre Antifa-Schlägertruppen bei allerlei Veranstaltungen stets bei sich führen.
Allerdings möchte ich Ihnen einige Beispiele aus den letzten Wochen nennen, die zeigen, wie frappierend politische Gewalt wirkt: Am letzten Wochenende wurde die Veranstaltungshalle unseres Landesparteitages in Schleswig-Holstein mit Säure attackiert.
Im Juni wurde der jetzt auf die Bundestagsliste gewählte AfDKandidat in Mannheim mit einem Messer angegriffen. Im Mai wurde ein AfD-Politiker mit einem Aschenbecher verletzt. Ganz zu schweigen von etlichen weiteren Angriffen und Attacken auf Privathäuser, Familienmitglieder und Fahrzeuge unserer Parteifreunde. Und wer sind die Täter? – Sie sind meist aus dem linksextremistischen Milieu. Und was sind die Strafen, sofern die Täter überhaupt ermittelt werden? – Sie sind meist sehr gering.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als Mandatsträger sind die Herzkammer unseres Landes. Wir vertreten Menschen aus allen Schichten, egal ob aus Stadt oder Land. Wir sind angetreten, um für das deutsche Volk richtige und wegweisende Entscheidungen zu treffen – zumindest in der Theorie. Die immer stärkere Gefährdung von Menschen, die sich am politischen Diskurs beteiligen, ist nicht mehr hinzunehmen. Die kriminelle Energie, die in Planung und Anschlagsverübung investiert wird, übersteigt das Maß von Kavaliersdelikten deutlich. Man sollte diese Angriffe als das bezeichnen, was sie sind, nämlich als Verbrechen und als Terrorakte zur Einschüchterung politisch Andersdenkender.
Vor allem die politische Linke hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Meinungsfreiheit, unser Volk und seine Identität zu vernichten. Ich erinnere etwa an den Mordanschlag auf unseren – –
Nein, lasse ich nicht. – Ich erinnere an den Mordanschlag auf unseren Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla im letzten Jahr – die Ermittlungen wurden übrigens eingestellt – oder an die versuchten Hinrichtungen von Donald Trump auf offener Bühne. Linksextremismus ist und war kein rein nationales Phä
nomen, und es verwundert nicht, dass überall dort, wo selbsternannte Demokraten regieren, Mordanschläge auf Oppositionelle auf der Tagesordnung stehen.
Die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage von mir im Mai 2024 zeigt, dass weit über 60 % aller Straftaten in den letzten Jahren von linker Seite begangen wurden. Wenngleich eine lange Zeit alle Kriminalstatistiken und auch die Antwort auf unsere schriftlichen Fragen belegten, dass Veranstaltungen, Politiker und Helfer der AfD mit großem Abstand im politischem Spektrum das häufigste Ziel von Anschlägen waren, so möchte ich nicht unterschlagen, dass mittlerweile auch Veranstaltungen von GRÜNEN und SPD immer häufiger Ziel von Angriffen werden. Auch die Angriffe auf Wahlkampfplakate haben drastisch zugenommen. Das betrifft sogar alle Parteien.
Man sollte nun meinen, dass Sie jetzt, wo Sie selbst betroffen sind, Ihr demokratisches Gewissen entdecken und dass ein Umdenken einkehren sollte. Ein solches Umdenken begann auch bereits im Mai. Da gab es eine Konferenz der Landesinnenminister. Man kam sogar zu dem Ergebnis, dass der strafrechtliche Schutz von Politikern und Wahlkampfhelfern unzureichend sei. Doch leider ist diese Debatte wieder eingeschlafen, weil die Ampel in Berlin eben mit sich selbst beschäftigt ist.
Ein Lösungsvorschlag war es, eine dem § 102 des Strafgesetzbuchs ähnliche Vorschrift zu erlassen. Dieser stellt Stand jetzt einen Angriff auf Organe und Vertreter ausländischer Staaten unter Strafe, ohne dass dabei der konkrete Repräsentant verletzt werden muss. Das heißt, es handelt sich um ein Gefährdungsdelikt. Warum aber gilt das nur für Vertreter ausländischer Staaten? Warum nicht auch deutsche Politiker und Wahlkampfhelfer unter Schutz stellen, frage ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren.
Es soll sich auch um kein Sonderstrafrecht zum Schutz von Politikern handeln. Wir haben bereits einen § 188, der die Verunglimpfung von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, unter Strafe stellt. Aber nicht nur im Bereich der Beleidigungsdelikte, sondern auch im Bereich der Delikte, die sich gegen Leib und Leben richten, muss Schutz her. So haben wir etwa auch einen Straftatbestand, der Vollstreckungsbeamte schützt. Damit verbunden ist einfach die höhere Gefährdungslage solcher Personen und damit auch der Gedanke der Generalprävention, der sich eins zu eins auch auf politische Akteure übertragen lässt.
Ich bitte daher, unserem Antrag zuzustimmen und damit auch wieder demokratische Rechtsstaatlichkeit einkehren zu lassen.
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Florian von Brunn von der SPD-Fraktion vor. Bitte schön.
Ich wollte Sie fragen, ob Sie diesen Antrag stellen, um davon abzulenken, dass heute ein Parteikumpan von Ihnen von Spezialeinsatzkräften verhaftet worden ist,
weil er offensichtlich der rechtsterroristischen Organisation "Sächsische Separatisten" angehört. Es handelt sich also um einen mutmaßlichen Rechtsterroristen, der Mitglied der AfD ist. Es soll sogar so gewesen sein,
berichtet "Der Spiegel", dass der Mann mit Waffengewalt gegen die Polizei vorgehen wollte. Deswegen haben die Sondereinsatzkommandos auch von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen.
Ich frage mich dann schon, welches Ausmaß an Heuchelei die AfD hier im Bayerischen Landtag eigentlich noch bieten will, wenn Sie selbst solche Gestalten in Ihren Reihen haben.
Sehr geehrter Herr von Brunn, Ihre Kollegen im Bundestag beschäftigen teilweise Leute mit RAF-Hintergrund usw.
Wir können jetzt etliche weitere Beispiele aufführen. Hier im Hohen Haus sitzt jemand, der wegen Trunkenheit am Steuer und wegen fahrlässiger Tötung bestraft wurde; weitere wegen Betrugs.