Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang allerdings Ihr Vorschlag für Entspannungstechniken während einer Prüfung. Darüber habe ich lange nachgedacht. Ehrlicherweise sind mir nur Baldriantropfen eingefallen. Aber das kann auch nach hinten losgehen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, was Formate von Leistungsnachweisen anbelangt, können Schulen und Lehrkräfte schon jetzt eigenverantwortlich
entscheiden. Diese Entscheidungsfreiheit wollen wir beibehalten und nicht durch Verbote einschränken. Insgesamt überzeugen die Begründungen für die Abschaffung von unangekündigten Leistungsnachweisen nicht. In diesem Sinne lehnen wir die Anträge der SPD-Fraktion und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Gabriele, verzeih mir, aber dahinter muss ich jetzt ein "Basta" setzen. – Sie ist gar nicht da.
Mir liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst erteile ich Herrn Kollegen Christian Zwanziger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Eiling-Hütig, ich möchte auf etwas zurückkommen, was Sie am Anfang Ihrer Rede erwähnt haben. Mich hat das ein bisschen an die damalige Diskussion über Studiengebühren erinnert. Sinngemäß haben Sie gesagt: Wenn 12.000 unterschrieben haben, sind wohl alle anderen dafür; deswegen muss man das ablehnen. Wenn ich richtig nachgeschaut habe, handelt es sich mittlerweile um 20.000 Unterschriften.
Nach Ihrer Rechnung ist das immer noch eine Minderheit. Wie das am Ende bei den Studiengebühren ausgegangen ist, wissen wir auch. Die Rechnung, dass sich alle, die sich nicht für etwas aussprechen, dagegen sind, geht nicht auf. Das ist schwierig. Meine Frage an Sie: Wie wäre es, wenn man im Rahmen einer Erhebung alle Schülerinnen und Schüler bzw. die Schülersprecherinnen und Schülersprecher befragt? Würden Sie sich mit den Ergebnissen dieser Befragung befassen?
Ich komme zu der zweiten Frage, die ich mir stelle: Es gibt eine Petition. Die Ministerin hat nicht gesagt, sie wolle dies eins zu eins umsetzen. Sie hat angekündigt, das alles im Hinblick auf eine positive Lernkultur anzuschauen. Wie können wir einerseits Druck, der – das haben Sie schon gesagt – auch bei angekündigten Leistungserhebungen besteht – –
Ich denke, zur ersten Frage wird die Ministerin noch etwas sagen. Natürlich wird es dabei bleiben, dass wir uns das in den nächsten Monaten genauer anschauen werden. Ich habe überhaupt kein Problem damit, alle Schülerinnen und Schüler zu fragen. Ich denke, das kann man über die Schulen machen. Dann sind wir auch ganz gespannt auf das Ergebnis. Darauf freuen wir uns. Dann kann man weitersehen.
Da ist inhaltlich gar nichts erledigt. Wir haben vor, das Thema weiter zu behandeln. Das Projekt "Prüfungskultur innovativ" läuft über drei Jahre und endet jetzt mit diesem Schuljahr. Auf dieser Grundlage werden sich neue Möglichkeiten herauskristallisieren, wie Prüfungen überhaupt im Zeitalter von KI durchgeführt werden können. Es kann sich durchaus herausstellen, dass sich an dieser Stelle etwas ändert. Jetzt geht es um die unangekündigten oder angekündigten Leistungsnachweise. Wir haben auch mündliche Abfragen. Diese müssten wir auch angehen.
Leider war es bei mir der Fall, dass ich im Lateinunterricht saß, der Lehrer hereinkam und ich die Vokabeln nicht wusste.
Ich möchte gerne drei Punkte ansprechen, auch wenn es viel mehr geben würde. Sie haben ganz viele Fragen aufgeworfen. Sie haben auch die verschiedenen Verbände zitiert. Ich frage mich erstens schon, warum wir nicht den Weg eines Dialogprozesses gehen konnten. Stattdessen hat der Herr Ministerpräsident einen Dialogprozess von vornherein ausgeschlossen.
Zweitens möchte ich etwas ansprechen, was ich tatsächlich nicht ganz verstanden habe. Sie sagen, im Zuge der Einführung von KI sei es mit den Schulaufgaben schwierig. Deshalb würden Exen benötigt, weil für Schulaufgaben die KI verwendet werden könnte.
Mir erschließt sich nicht, warum man bei Schulaufgaben KI verwenden sollte und bei Exen nicht. Beides findet im Normalfall im Rahmen einer Prüfungssituation ohne Hilfsmittel statt.
Der dritte Punkt liegt mir tatsächlich sehr am Herzen. Die Schülerinnen und Schüler brauchen keine unangekündigten Leistungsnachweise, um auf das Berufsleben vorbereitet zu werden. Es ist ganz klar, dass sie später in ihren Berufen, in denen sie ausgebildet wurden, Fachexpertinnen und Fachexperten sind. Jetzt als Schülerinnen und Schüler befinden sie sich auf dem Weg, sich Wissen und Kompetenzen anzueignen.
Ich möchte noch anmerken, dass es während meines gesamten Studiums keinen einzigen unangekündigten Leistungsnachweis gegeben hat.
Frau Bäumler, jetzt habe ich eine Frage. Sie sind Gymnasiallehrerin und haben an einer Berufsschule gearbeitet. Wenn ich richtig informiert bin, haben Sie aber nie am Gymnasium unterrichtet. Sie haben eine Vorbereitungsklasse an der Berufsschule mit vielen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund unterrichtet. Sie haben gesagt, Sie hätten keine
unangekündigten Leistungsnachweise gemacht. Ich weiß nicht, ob das ursächlich zusammenhängt. Aber das könnte unter Umständen der Fall sein. Sie sagten, Sie hätten das nie angeboten. Mir geht es schon um die Erfahrungswerte. Diese sehe ich nicht in dem Ausmaß, wie Sie es dargestellt haben.
Die Antwort auf die zweite Frage ist ganz einfach. Bei einem angekündigten Test, bei dem man ungefähr weiß, welches Format dieser hat, kann man sich zu Hause mit der KI vorbereiten. Wenn man 20 bis 30 Minuten schreibt, ein bestimmtes Thema vorgegeben ist und man über die letzten ein bis sechs Stunden abgefragt wird – in Teilen wird an den Schulen auch das Grundwissen zu diesem Thema abgefragt –, kann man sich sehr wohl zu Hause mit Hilfe von KI und ChatGPT mit einem Text vorbereiten. Vielleicht kann man den Text nicht ganz auswendig lernen, aber der Text liegt fertig in der Tasche.
Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Semper paratus – allzeit bereit! – So müsste in meinen Augen der Leitspruch eines jeden Schülers lauten. Sollte es nur noch angekündigte Tests geben, würde dies den gefährlichen Trend zum Bulimie-Lernen verstärken. Unangekündigte Tests sind den Schülern nicht nur zuzumuten, sondern auch Voraussetzung für nachhaltiges Lernen. Stegreifaufgaben vulgo Exen sind an bayerischen Schulen bereits jetzt fakultativ. Das bedeutet, Lehrkräfte führen die Leistungserhebung in pädagogischer Eigenverantwortung durch.
Die AfD steht für das Leistungsprinzip an bayerischen Schulen. Zu diesem gehört die Möglichkeit eines unangekündigten Tests sehr wohl. Eine Abschaffung der unangekündigten Tests würde ein erneutes Absenken des Bildungsniveaus zur Folge haben. Dass sich sogar die Präsidentin des BLLV für ein verändertes Leistungsverhältnis ausspricht, macht mich fassungslos. Es ist nicht sinnvoll, die Schüler in Watte zu packen; denn irgendwann werden sie in der harten Lebenswirklichkeit aufschlagen.
Im Berufsleben ist Flexibilität gefordert, und die lernt man nicht, wenn während der Schulzeit immer alles angekündigt war. Bereits in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 18. April 2024 wurde eine Petition zur Abschaffung unangekündigter schriftlicher Leistungsnachweise, also Stegreifaufgaben, mit den Stimmen der Regierungsparteien und der AfD abgelehnt. Daher verwunderte es mich vor einigen Tagen zunächst, dass Frau Kultusministerin Stolz unangekündigte Tests auf den Prüfstand stellen wollte. Sie kündigte an, die Zahl der Leistungsnachweise in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob diese noch zeitgemäß seien.
Anscheinend beabsichtigte sie, dass sich Bayern mit schnellen Schritten dem Bildungsniveau Bremens annähert. Aber ein Machtwort des Ministerpräsidenten und Möchtegern-Kanzlers Dr. Markus Söder rief Frau Ministerin Stolz wieder husch, husch ins Körbchen zurück, und alles bleibt wie bisher bei den Exen; und das ist gut so.
Die Tatsache, dass die SPD dieses Thema nun für einen Dringlichkeitsantrag gewählt hat, zeigt, wie sehr diese Partei von den wirklichen Problemen der bayerischen Bürger entfernt ist. Wie die Petition damals im Bildungsausschuss so lehnen wir auch jetzt den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion selbstverständlich ab.
Jetzt noch ein Wort zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN. Es stimmt sicherlich – das steht im Dringlichkeitsantrag –, dass man sich nicht nur auf schriftliche Tests und Klausuren konzentrieren soll. Aber das ist bereits jetzt möglich. Man kann mündliche Tests vielleicht etwas stärker gewichten. Aber ansonsten kann man zu diesem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag nur eines sagen: Das Kind wird mit dem Bade ausgeschüttet.
Der Kollege Tomaschko ist leider nicht da. Ich wollte ihm noch etwas sagen. Das werde ich dann auf eine meiner nächsten Reden verlegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion zum aktuell aufgerufenen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 19/3339 namentliche Abstimmung beantragt hat. Die CSU-Fraktion hat zum nachfolgenden Antrag auf Drucksache 19/3340 – "Pflegerevolution jetzt!" – ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt.