Zweitens. Die Zulassung neuer und alternativer Pflanzenschutzmittel muss zukünftig beschleunigt und entbürokratisiert werden.
Drittens. Unsere Bauern brauchen gleichwertige Aussaatbedingungen wie in allen EU-Mitgliedstaaten, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Viertens. Die Staatsregierung muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass EUweit alle Produktionsstandorte die vorgeschriebenen Umwelt- und Arbeitsschutzbedingungen einhalten.
Deutschland ist derzeit noch der viertgrößte Zuckerrübenproduzent der Welt. Wir alle sollten daran arbeiten, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Dem FDP-Antrag stimmen wir selbstverständlich zu, weil er unsere Forderungen von 2019 weitestgehend kopiert hat.
Zum Antrag der Regierungsfraktionen enthalten wir uns, weil er sich auf ein einzelnes Anbaugebiet, und zwar Franken, beschränkt und Schwaben und Niederbayern nicht berücksichtigt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den wirtschaftlich relevantesten Erkrankungen im Zuckerrübenanbau zählen unter anderem Viruserkrankungen, die durch saugende Insekten wie Blattläuse und Zikaden auf die Pflanzen übertragen werden. Ein Befall durch Vergilbungsviren kann zu drastischen Ertragsverlusten und zu Einbußen im Zuckergehalt führen. Die Saatgutbeize mit Neonicotinoiden ist im Vergleich zum großflächigen Spritzen derzeit noch das Mittel der Wahl.
Mit unserem Antrag haben wir ausdrücklich eine Notfallzulassung für Neonicotinoide gefordert, bis alternative Bekämpfungsmethoden marktreif sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Zuckerrübenbauern in der EU zu erhalten.
Wir müssen intensiv weiterforschen. Das war der zweite Bestandteil. Auch hier müssen wir europäisch denken. Bei der Entwicklung neuer Wirkstoffe, alternativer Bekämpfungsmethoden und bei der Züchtung virusresistenter Sorten sind wir in den letzten Jahren vorangekommen. In Frankreich wird intensiv an der Entwicklung von alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten geforscht. Anfang Juni 2021 legte die französischen Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel einen Bericht zu bereits verfügbaren Alternativen vor. Dazu gehören die in der EU bereits zugelassenen Wirkstoffe Flonicamid und Spirotetramat. In den nächsten zwei Jahren sollen weitere Alternativen vorliegen, unter anderem auch biologische Verfahren wie der Einsatz von Mikroorganismen und Nützlingen. In England wird seit 2014 an der Entwicklung virusresistenter Sorten geforscht. In einigen Jahren sollten diese zur Marktreife geführt werden.
Unser Antrag stammt von Anfang Dezember 2020. Dass wir heute, Ende Juli, noch mal drüber reden, finde ich sehr interessant. Aber da schon eine Zwischenbemerkung dazu angemeldet ist, wird es mir gleich erklärt werden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Die Zustimmung zum Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN bleibt natürlich, genauso wie zu unserem eigenen, bestehen.
Sie haben natürlich recht, Herr Skutella. Wenn man einen Antrag behandelt, hochzieht und der dann über Monate nicht im Plenum drankommt,
dann ist es natürlich nicht die Schuld des Hochziehers. Das ist ganz klar. Nichtsdestoweniger ist es auch für die nächsten Jahre, zumindest für die nächste Saison, ein wichtiges Thema.
Aber eines würde mich jetzt schon interessieren: Wir hatten ja Mitte 2019 einen Antrag, den Sie fast wortgleich 2020 übernommen, aber 2019 abgelehnt haben. Nachdem wir die Verwendung von Neonicotinoiden gefordert haben, haben Sie damals gesagt, das ist völlig unakzeptabel. Jetzt wollte ich einfach mal fragen: Was hat Sie dazu bewogen, jetzt doch auf die Argumentation der AfD einzugehen und die zu übernehmen?
Es ging um eine temporär begrenzte Notfallzulassung von Neonicotinoiden. Im gleichen Zug steht im Antrag übrigens die Erweiterung der Forschung. Das möchte ich hier noch mal – –
Sie können jetzt schreien, was Sie wollen. Sie können sich auch überlegen, warum Sie ein halbes Jahr lang irgendeinen Antrag vom letzten Jahr noch mal hochziehen. Das ist völlig überflüssig hier im Plenum. Das muss ich jetzt auch mal sagen.
Mich nervt tierisch, was Sie hier treiben. Es tut mir echt leid, aber das geht nicht nur mir so, sondern auch vielen Kollegen. Aber das ist ja Ihr Ansporn. Aber wir ertragen das hier stoisch und werden das auch weiterhin ertragen.
Vielen Dank, Herr Kollege Skutella. – Nächste Rednerin ist für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Petra Högl.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Zuckerrübenanbau hat im Freistaat Bayern im Umfeld der drei bayerischen Zuckerwerke in Ochsenfurt, Rain am Lech und Plattling eine große Bedeutung. Nicht nur die rund 8.000 Landwirte sind in ihrer Existenz auf den Zuckerrübenanbau angewiesen. Auch zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vor- und nachgelagerten Bereichen sind direkt oder indirekt vom Zuckerrübenanbau abhängig.
Uns als CSU-Fraktion ist die Erzeugung hochwertiger regionaler Lebensmittel ein wichtiges Anliegen. Neben der Erzeugung von regionalen Lebensmitteln setzen wir auch auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Stärkung der biologischen Vielfalt und eine angemessene Einkommenserzielung für unsere Bäuerinnen und Bauern. Dieser Vierklang ist Richtschnur unseres politischen Handelns, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Als Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN war es uns wichtig, mit unserem Dringlichkeitsantrag die stark betroffenen fränkischen Anbaugebiete in den Fokus
zu rücken. 87 % der Anbaugebiete in Franken hatten vergangenes Jahr mit der virösen Vergilbung zu kämpfen, was den Anbau von Zuckerrüben in diesem Gebiet gefährdete. Für einige fränkische Zuckerrübenbauern führte dies zu einer existenziellen Notlage. Daher haben wir als Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN den Antrag des Verbandes der fränkischen Zuckerrübenanbauer unterstützt, die Staatsregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für die zeitlich und räumlich begrenzte Notfallzulassung für gebeiztes Saatgut einzusetzen.
Zugleich war für uns die beim Bund zu beantragende Notfallzulassung an klare Vorgaben gebunden; denn wir nehmen die Warnhinweise der EFSA zur Bienengefährlichkeit von Neonics sehr ernst. Die Notfallzulassung war mit Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz von Insekten und anderen Nichtzielorganismen zu kombinieren.
Konkret bedeutet dies: Alle erforderlichen Maßnahmen waren zu ergreifen, damit Insekten wie Bienen und andere Bestäuber nicht gefährdet werden. So war festzulegen, dass auf dem Zuckerrübenschlag nur Kulturen als Nachfolgekultur erlaubt sind, die für Bienen nicht attraktiv sind. Ebenso sind Blühflächen verboten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Notfallzulassung in Verbindung mit klaren Vorgaben zum Risikomanagement und dem engmaschigen Monitoring versucht das Landwirtschaftsministerium, allen Seiten gerecht zu werden. Dieses Vorgehen unterstützen wir auch sehr.
Ich möchte noch kurz auf die beiden Anträge von FDP und AfD eingehen. Den FDP-Antrag sehen wir als erledigt an, da das Staatsministerium den Antrag der fränkischen Rübenbauer gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt hat. Dieser Antrag wurde auch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit positiv verabschiedet. Daher lehnen wir den Antrag der FDP ab.
Zum AfD-Antrag möchte ich Folgendes ergänzen: Die Zulassung neuer und sachgerechter Pflanzenschutzmittel liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Freistaates bzw. der Länder. Vielmehr ist dies Aufgabe des BVL sowie der Bewertungsbehörden. Eine neue Methodik, wie Sie sie in Ihrem Antrag ansprechen, die die Harmonisierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in den EU-Mitgliedstaaten unterstützt, soll bis Ende 2022 verfügbar sein. Die EFSA wurde von der EU-Kommission bereits beauftragt, die Notfallzulassungen für neonicotinoidhaltige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zu überprüfen. Die genannten Schritte wurden seitens der EU bereits eingeleitet. Daher lehnen wir den AfD-Antrag ab.
Erstens. Wir stehen zu unseren Zuckerrübenbauern und den Produktionsstandorten für Zucker in Bayern.
Zweitens. Notfallzulassungen sind in besonders existenzbedrohlichen Situationen wie in den stark betroffenen fränkischen Zuckerrübenanbaugebieten begrenzt möglich.
Drittens. Diese Notfallzulassungen gehen auch mit klaren Risikomanagementmaßnahmen einher, um die natürliche Lebensumgebung bestmöglich zu schützen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Högl. – Es folgt noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes für die AfD-Fraktion.
Frau Högl, Sie haben jetzt gesagt, Sie stünden zu "unseren Zuckerrübenanbauern". Diesen Eindruck hatten eben viele Zuckerrübenanbauer nicht; denn das Ganze ging doch ziemlich lang zwischen der Bundesbehörde und den Ländern hin und her. Das war ein Pingpongspiel. Sie mussten quasi aufgefordert werden, das bei der Bundesbehörde zu beantragen.
Sie haben es richtig gesagt: In 87 % der fränkischen Anbaugebiete war die viröse Vergilbung verbreitet. In Schwaben sind es immerhin 27 %. Auch die Erzeugergemeinschaften dort haben eine Notbeize beantragt. Die Genehmigung ist aber nicht erteilt worden. Ich frage Sie: Glauben Sie, dass es das Richtige ist, dass wir hier in Bayern unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen haben, ganz davon abgesehen, dass wir sowieso gegenüber den Erzeugern in der EU im Nachteil sind? Wenn Sie also noch zu der Frage Stellung nehmen würden, was Sie den schwäbischen Erzeugern sagen.
Es wurde genau abgewogen, wo man die Notfallzulassung machen kann. Im fränkischen Gebiet waren 87 % der Zuckerrübenanbauer im vergangenen Jahr betroffen. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass die EU-Kommission die EFSA aufgefordert hat, bis 2022 alle Notfallzulassungen in Europa zu überprüfen. Dann wird man genau sehen, welche Notfallzulassungen rechtens sind und welche nicht. Die EFSA überprüft Notfallzulassungen auch in anderen Ländern. Dann wird sich zeigen, welche Notfallzulassungen noch bestehen bleiben oder nicht.
Vielen Dank, Frau Kollegin Högl. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Paul Knoblach das Wort. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, vielen Dank für den Moment Geduld, bis ich meine Maske angelegt hatte. Nun ist sie abgelegt. Ich kann ohne sie einfacher sprechen als mit ihr. – Wertes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Zuckerrübenanbau ist mir als Bauern in der zwölften Generation sehr nah. Ich war schon als kleiner Junge oft genug dabei und bin es bis heute. Ich tue das allerdings seit langer Zeit als Biobauer. Insofern weiß ich schon, wovon ich spreche.
Wir GRÜNEN hatten nicht wirklich geglaubt, dass Sie die Lehren aus dem Insektenschutzprogramm und aus der Strategie des Bundes zur Pestizidminimierung verinnerlicht hätten. Aber dass Sie bereits unmittelbar nach dem Beschluss mit diesen Anträgen das alles über den Haufen werfen, wundert uns schon. Dass Sie so schnell vergessen, was mit dem in Bayern erfolgreichsten Volksbegehren "Rettet die Bienen!" erreicht war, das hätten wir nicht erwartet. Ob es rechtlich einwandfrei ist oder nicht, mit den beiden Anträgen konterkarieren Sie die Anstrengungen im Bund und hier in Bayern.