Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Wild, ich selbst habe gar kein Impfangebot gemacht. Wir haben das im Kabinett besprochen, und ich habe entsprechend gesagt: Wir machen insbesondere den Lehrkräften der Grundschulen, aber auch der Förderschulen ein Impfangebot. So ging es vom Ministerpräsidenten aus. Das war der erste Aufschlag.
Es gibt ein grundsätzliches Impfangebot für die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, insbesondere für diejenigen, die vor den Abschlussprüfungen stehen. Nicht alle haben pauschal ein Angebot bekommen, sondern es gibt eine Abstufung. Es ist aber selbstverständlich so, dass die entsprechenden Impfangebote konkret nicht von der Staatsregierung unterbreitet werden, sondern von den Landkreisen vor Ort. Die einen sind etwas weiter als die anderen.
Schon bevor ich das gesagt habe – ich erinnere mich an die Sendung, in der wir zusammen waren –, gab es in den grenznahen Gebieten Lehrer, das war in einem Fall ein Realschullehrer, die einfach schon deshalb geimpft waren, weil es dort mehr Impfstoff, eine andere Reihenfolge und ein anderes Tempo gab. Diese Faktoren hängen vom jeweiligen Landkreis ab.
Ich möchte jetzt nicht zu München Stellung nehmen. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass es gerade in München so war, dass es für Lehrer, insbesondere für die Grundschullehrkräfte, ein Impfangebot gegeben hat, dieses nicht voll ausgeschöpft und nicht weitergegeben worden ist. In den einzelnen Landkreisen gibt es entsprechend der Priorität unterschiedliche Verfahren. Einige haben die Gruppe der zweiten Priorität schon voll durchgeimpft, andere nicht. Wir haben im entsprechenden Kultusministeriellen Schreiben klargestellt, dass es ein potenzielles Impfangebot grundsätzlich auch für die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen gibt, insbesondere für diejenigen, die in den Abschlussprüfungen tätig sind. Ich möchte den Zeitablauf noch einmal deutlich machen. Ich glaube, Sie hatten den 3. Mai erwähnt. Die Abiturprüfungen beginnen relativ kurz danach. Wir von der Bayerischen Staatsregierung haben nicht versprochen, dass diejenigen, die jetzt beim Abitur als Prüfer oder auf sonstige Weise tätig sind, bis dahin geimpft sind. Wir müssen auch immer sehen, wann der Impfschutz einsetzt. Man hat nicht schon ein, zwei Tage nach der ersten Impfung einen wirksamen Schutz, sondern das dauert eine bestimmte Zeit.
Wichtig war und ist es uns aber, dieses Zeichen gerade gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern zu setzen – es gibt ja jetzt nicht nur das Abitur, sondern auch an
dere Prüfungen – und ihnen diese Möglichkeit vorrangig einzuräumen. Aber die Möglichkeit hängt natürlich immer auch von der Situation vor Ort, der vorhandenen Menge an Impfstoff und dem jeweiligen Stand ab, den man bei der Impfung erreicht hat.
Jetzt muss ich eine kleine Nachfrage stellen. Sie haben jetzt nichts zu den Ungetesteten gesagt, die an Prüfungen teilgenommen haben. Dazu haben Sie noch keine Ausführungen gemacht. Das hätte ich gerne, bitte.
Gerne. – Ich sage es noch einmal deutlich. Mir ist es am allerliebsten, und das habe ich auch an die Schulen weitergegeben, dass alle, die in die Prüfungen gehen, getestet werden. Im Moment sind es insbesondere die Abiturprüfungen. Testungen sind wichtig, weil sie einem selbst, aber auch den anderen Sicherheit geben. Wir haben jedoch ein Urteil des VGH Bayern. Dieses besagt insbesondere für den Präsenzunterricht, dass wir eine Testobliegenheit haben. Es ist richtig und war zulässig, dass die bayerische Regierung gesagt hat: Am Präsenzunterricht kann nur derjenige teilnehmen, der getestet wird. – Das ist bestätigt worden. Das heißt aber nicht, dass diejenigen, die nicht getestet werden, gar kein Angebot bekommen. Vielmehr ist denjenigen, die nicht getestet sind und deswegen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, ein entsprechendes schulisches Angebot zu machen.
Daraus war abzuleiten, dass es bei einer Abiturprüfung, die in der Wertigkeit mindestens so hoch wie der Präsenzunterricht ist, rechtlich äußerst riskant gewesen wäre zu sagen: An der Abiturprüfung kann nur der Getestete teilnehmen. – Deshalb sind wir den Weg gegangen und haben gesagt: Wir wollen, dass alle getestet sind – die Mehrheit macht es auch –; aber diejenigen, die nicht getestet werden, dürfen ebenfalls an der Abiturprüfung teilnehmen, aber in extra Räumlichkeiten. – Das war der Grund. Es hätte eine einstweilige Anordnung geben können; der VGH hätte plötzlich, einen Tag vor der Abiturprüfung, sagen können, dass es so nicht geht. Dann wären wir organisatorisch wirklich in die Bredouille gekommen. Deshalb gibt es diese Regelung, die ich auch für vernünftig halte. Sie hat unseren Schulen und Schulleiterinnen und Schulleitern einiges an Organisation abverlangt, weil man für die Ungetesteten zusätzliche Räumlichkeiten schaffen oder zumindest weitere Räume organisieren musste.
Ich will es an dieser Stelle wiederholen: Wir sind im Abitur und haben noch eine schriftliche Prüfung. Mir ist es sehr wichtig, dass alle sich testen lassen. Trotzdem gibt es diese anderen Fälle. Ich weiß von vielen Schulleiterinnen und Schulleitern, die es so organisiert haben, dass dort die Aufsicht von bereits geimpften Lehrkräften geführt wird. Dort gelten auch besondere Abstände. Das ist der Hintergrund für die entsprechende Regelung.
Danke schön, Herr Minister. – Die nächste Frage geht wieder an den Minister für Gesundheit und Pflege, Herrn Holetschek. Sie kommt vom Kollegen Dr. Dominik Spitzer von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek, ich verstehe es einfach nicht mehr: Die Impfzentren können bis Mitte Juni voraussichtlich nur wenige Erstimpfungen vornehmen. Seit gestern weiß ich jetzt, dass jeder Betriebsarzt, als der auch ich tätig bin, 804 Dosen BioNTech-Impfstoff für die erste Woche ab 7. Juni beziehen kann. Wenn ich diese Zahl einmal herunterbreche und 5 Minuten pro Impfung – das ist sehr sportlich – ansetze, dann sind das 12 Impfungen pro Stunde und letztendlich 67 Stunden insgesamt, die ich durchgehend impfen müsste. Das entspricht wiederum 8,5 Tagen. Das heißt: Wenn man es realis
tisch sieht, sprechen wir von 3 Wochen Impftätigkeit pro Arzt. Man kann den Impfstoff ja jetzt Gott sei Dank länger im Kühlschrank liegen lassen. Das ist mir seit zwei Tagen bekannt. Die Zeit ist von 5 auf 31 Tage verlängert worden. Das heißt, der Impfstoff würde zumindest nicht kaputtgehen, aber er liegt gegebenenfalls 2 Wochen unnötig im Kühlschrank. Wer plant so, und welche Einflussmöglichkeiten haben Sie, in diesem Bereich einzuschreiten?
Das Thema wird natürlich vom Bund vorgegeben. Wir diskutieren das Thema auch immer wieder auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Verbindung mit der Grundsatzfrage der Einbindung weiterer Ärzte. Wir haben die Impfzentren – Sie haben es beschrieben –, die Hausärzte, die Fachärzte und jetzt die Betriebsärzte. Die Privatärzte sollen übrigens ab dem 7. Juni auch mit hineingenommen werden.
Die dann zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen sind vom Bund vorgegeben. Wir haben eine Fixierung der Impfstoffmengen bei den Impfzentren. Im April waren es 2,25 Millionen für ganz Deutschland. Jetzt sind es 2,4 Millionen für ganz Deutschland, nach dem Königsteiner Schlüssel heruntergebrochen 350.000 bzw. 370.000 Dosen pro Woche für die Impfzentren. Was darüber hinausgeht, steht dann für die Hausärzte zur Verfügung.
Ich nehme an, Sie bestellen auch einen Impfstoff. Ich glaube, Sie können BioNTech bestellen, AstraZeneca teilweise sogar unbegrenzt. Johnson & Johnson soll ja auch noch kommen. Die Betriebsärzte erhalten jetzt diese 800 Dosen. Dabei habe ich heute schon von einer Einschränkung gelesen, dass diese möglicherweise nicht ganz zur Verfügung stehen. Ich werde es nächsten Montag auf der Gesundheitsministerkonferenz noch einmal ansprechen, wie das vernünftig ausgesteuert werden kann. An sich ist es zu begrüßen, dass die Impfungen jetzt mehr auf verschiedene Säulen verteilt werden, weil das für höhere Geschwindigkeit sorgt. Insofern lautet die konkrete Antwort auf die Frage: Die Planung erfolgt tatsächlich über den Bund.
Herr Spitzer noch einmal, bitte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie ein bisschen ruhiger sein?
Ich habe noch folgende Nachfrage: Das läuft alles sehr kurzfristig. Ich habe gestern Nachmittag davon erfahren, dass die Bestellungen bis Freitag 12 Uhr zu erfolgen haben. Für die Betriebsärzte ist es natürlich unheimlich schwierig, bei den Betrieben abzufragen, wie viel Impfstoff denn tatsächlich benötigt wird. Das sind gerade einmal zwei Tage, um hier planen zu können.
Das nächste Problem ist natürlich, wenn der Impfstoff wider Erwarten länger in den Kühlschränken liegt. Wir haben keine medizinischen Kühlschränke vor Ort.
Wir haben schwer zu handhabende Situationen. Jetzt haben Sie ja zehn Modellbetriebe in Bayern auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang würden mich Ihre Erfahrungen damit interessieren.
Ich kann jetzt nur punktuell dazu Stellung nehmen, weil ich einige Rückkopplungen zu den Modellprojekten habe, die gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft durchgeführt wurden. Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass das Vorhaben von den Betrieben sehr schnell geschultert werden konnte. Sie haben logistisch Impfstraßen aufgebaut. Ich habe mir das zum Beispiel in Memmingen angeschaut; das dortige betriebsärztliche Team, das aus Kempten kam, glaube ich,
hat dort sehr gut und schnell gearbeitet. Bei der anwesenden Belegschaft gab es eine hohe Impfbereitschaft. Ich habe zum Beispiel von Wacker Chemie die Rückmeldung bekommen, dass das Projekt dort ebenfalls sehr gut gelaufen ist. Ich lasse mir das natürlich ständig vorlegen, und wir werden das auch auswerten. Der Sinn eines Pilotprojekts ist ja, dass man eine Auswertung macht.
Wir überlegen gerade auch noch einmal, wie wir Betriebsärzte mit der Logistik der Impfzentren unterstützen könnten. Ich habe es vorher schon einmal angedeutet: Vielleicht gibt es bei kleineren Betrieben die Möglichkeit, dass wir zusammenarbeiten und Synergien finden, die den Betriebsärzten das Leben erleichtern, indem man die Logistik der Impfzentren mit aufgreift. Vielleicht können wir uns da noch einmal austauschen. Ich bin da noch nicht zum Abschluss gekommen, habe die Überlegung aber auch mal an Bundesminister Spahn adressiert, ob man die Dinge auch einfacher im Sinne eines schnelleren Ablaufs hin und her bewegen könnte.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die GRÜNEN, die SPD, die FREIEN WÄHLER, die CSU, die FDP und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Antrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Horst Arnold, Volkmar Halbleib, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD), Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag hier: Verlängerung des § 193 a BayLTGeschO bis 31. Juli 2021 (Drs. 18/15814)
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Auf eine Beratung des Antrags im federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration wurde übereinstimmend verzichtet.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP auf Drucksache 18/15814 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP, die CSU, die FREIEN WÄHLER, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist diesem Antrag zugestimmt worden.
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Staatsregierung in ihrer Sitzung am 9. März 2021 beschlossen hat, Herrn Prof. Dr. Thomas Petri zur Wiederwahl für das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen. Nach Artikel 33a der Bayerischen Verfassung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig.
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. – Bevor wir zum Wahlgang kommen, darf ich Sie, Herr Prof. Dr. Petri, sehr höflich und sehr herzlich begrüßen. Dem Hohen Haus ist es eine Ehre, dass Sie heute persönlich anwesend sind.
Wir kommen nun zur Wahl; diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten gelben Stimmzettel sowie einen Umschlag. Sofern Ihnen Ihre Stimmkartentasche mit Ihrer gelben Namenskarte nicht vorliegt, ist diese in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal hinterlegt. Für diesen Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre Namenskarte zu verwenden. Bitte geben Sie Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den Umschlag; dieser wird nach Beendigung des Wahlvorgangs von den Offiziantinnen und Offizianten eingesammelt.
Bleiben Sie bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich sehe, dass schon viele stehen –, bis zum Schluss der Wahl an Ihrem Platz und reichen Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel den Offiziantinnen und Offizianten. Darüber hinaus werfen Sie Ihre Namenskarte bitte in den von den Offizianten gesondert mitgeführten DIN-A4Umschlag. Enthaltungen sind gültige Stimmen, und unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltung. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten.
Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen nun mit der Wahl. Ich bitte Sie, an Ihren Plätzen zu bleiben. Der Wahlgang ist eröffnet. Coronabedingt müssen wir das am Platz machen. Ich bitte Sie, nun Ihre Stimmzettel auszufüllen.
Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmzettel abgegeben? – Damit ist die Stimmabgabe beendet. Der Wahlgang ist damit geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der AfDFraktion "Freiheit in Netz und Medien - für eine offene und freiheitliche Debattenkultur"
Sie kennen das Prozedere: grundsätzlich fünf Minuten Redezeit pro Rednerin bzw. Redner, bzw. zehn Minuten für eine Rednerin bzw. einen Redner. Die fraktionslosen Kollegen können zwei Minuten reden.