Herr Aiwanger, Sie sind meiner Frage nach den datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen und juristischen Folgen ein bisschen ausgewichen. Wenn ein Fünf-Mann-Betrieb einen solchen Test durchführt – ich spreche jetzt nicht von Audi –, ist das etwas anderes. Deswegen eine konkrete Frage zum Bußgeld: Wer wäre eigentlich bußgeldpflichtig, wenn ein Schnelltest für einen Kunden oder einen Arbeitnehmer nicht entsprechend den rechtlichen Vorgaben durchgeführt wird? Das bezieht sich jetzt nicht auf das Arbeitsrecht, sondern auf den Besuch eines Ladengeschäfts. Diese Fragen muss der Gesetzgeber doch lösen. Das ist aber noch nicht geschehen. Sie sprechen über Freiwilligkeit. Käme es jedoch zum Zwang, was ein großer Eingriff in die Grundrechte wäre, muss der Gesetzgeber dafür präzise Vorgaben machen. Das ist doch noch gar nicht passiert.
Sie konstruieren hier Schreckensszenarien. Wir haben die Vorgabe, im ÖPNV, beim Einkauf und dergleichen eine Maske zu tragen. Da könnten wir auch darüber diskutieren, was passiert, wenn sich jemand weigert, eine Maske zu tragen. Sollte es aufgrund gesundheitspolitischer Vorgaben, vielleicht beginnend in Gebieten mit hoher Inzidenz, zur Vorgabe werden, eine bestimmte Zahl an Tests vorzuweisen, werden das die Betriebe tun, und zwar zum einen aus eigenem Antrieb und zum anderen, weil es Konsequenzen nach sich zöge, wenn sie es nicht täten. Schon heute müssen in vielen Betrieben bei gewissen Tätigkeiten Masken getragen werden. Die Betriebe würden gegen bestehende staatliche Vorgaben verstoßen, wenn sie sich nicht daran halten würden, und diese Verstöße wären mit einem Bußgeld bewehrt. So weit wird es aber in der Regel nicht kommen, da die Betriebe selbst einsehen: Wenn das alle machen, dann hat das seinen Sinn, und dann wird das auch gemacht.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage richtet sich an das Arbeits- und Sozialministerium. Ich darf Frau Kollegin Rauscher bitten, Ihre Frage noch einmal zu stellen.
Ich mache einen zweiten Anlauf. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitnehmerschutz an Sie: Laut dem RKI lag der Anteil der Corona-Ausbrüche am Arbeitsplatz Anfang April bei 10 % der Neuinfektionen. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Aber gerade Beschäftigte in den sozialen Berufen haben das Problem, dass sie nicht im Homeoffice arbeiten können. Daher meine Frage: Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie groß der Anteil der Beschäftigten in Bayern in den sozialen Berufen ist, die direkten Kontakt mit Menschen haben? Wie ist die Infektionslage in diesen Berufsgruppen, und was hat die Staatsregierung bislang zum Schutz dieser Beschäftigten getan? Gegebenenfalls würde ich noch eine Nachfrage stellen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorausschicken, dass ich die Befragung der Staatsregierung sehr ernst nehme und selbstverständlich anwesend bin, wenn ich gefragt werde. Auf der Liste, die heute Morgen verschickt wurde, war ich jedoch nicht aufgeführt. Ich bin natürlich nicht im Parlament anwesend, wenn das nicht erforderlich ist. Das möchte ich gerne vorausschicken. Ich bedanke mich dafür, dass die Frage unkompliziert getauscht werden konnte.
Wir nehmen den Schutz der Beschäftigten in den sozialen Berufen sehr ernst. Das beginnt beim Personal der Kitas, geht weiter über die Menschen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten, bis hin zu dem Personal, das in den Alten- und Pflegeheimen tätig ist. Deswegen haben wir die bayerische Teststrategie auch so aufgesetzt. Schon seit Langem gibt es da Möglichkeiten, das Personal und auch die anwesenden Bewohner in vielen Bereichen wie in den Kitas zu testen. Das ist ebenfalls wichtig und dient dem Schutz.
Natürlich haben wir uns auch dafür eingesetzt, die Impfpriorität voranzutreiben. Da ist es uns tatsächlich gelungen, nachdem wir uns im Bund dafür starkgemacht haben, dass die Beschäftigten in den Kitas in eine höhere Kategorie kommen. Das dient natürlich ebenfalls ihrem Schutz. Wir haben uns zudem vehement dafür eingesetzt, dass Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe höher priorisiert werden. Aber Sie wissen, dass das in Berlin entschieden wird. Die Ständige Impfkommission hat die Prioritäten festgelegt.
Wir versuchen, uns in allen Bereichen ständig für die sozialen Berufe starkzumachen, weil wir wissen, dass es gerade hier Situationen gibt, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann und es sehr viel der Nähe zu den Menschen bedarf, die umsorgt, betreut und gepflegt werden. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen. Gerade im Bereich der Alten- und Krankenpflege wurde das ja auch umgesetzt.
Ich habe keine genauen Zahlen, anhand derer ich Ihnen zurückmelden könnte, wie die Infektionslage speziell im sozialen Bereich ist. Wir fragen sie täglich bei den Kindertageseinrichtungen ab. Die mir jetzt vorliegenden Zahlen zu den Kindertageseinrichtungen, die aufgrund von Corona-Infektionen zum Teil geschlossen sind, sind nicht belastbar, weil sie aus den Osterferien stammen. Sie sind so gering, dass ich sie für wenig aussagekräftig halte. Aber vor den Osterferien waren wir bei unter 5 %. Das sind Beschäftigte, aber auch Kinder mit COVID-Erkrankungen. Deswegen wurden in Einrichtungen feste Gruppen gebildet, oder die Kita wurde im Zweifelsfall ganz geschlossen. Das sind aber nur ganz wenige Einrichtungen, weil ja viele in diesen festen Gruppen arbeiten.
So sind mir vor Ostern für diesen Bereich keine Auffälligkeiten bekannt geworden, außer dass die Zahlen schon, parallel zur Infektionslage, angestiegen sind. Aus den heilpädagogischen Tagesstätten wurde mir Ähnliches gemeldet. Aber die Zahlen waren noch nicht beunruhigend. Die Zahl der Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen entzieht sich jetzt hier meiner Kenntnis. Die Frage danach müsste der Gesundheitsminister beantworten. Aber auch hier haben wir die Situation ständig auf dem Schirm und schauen ganz genau hin.
Wir haben neben der Impfpriorität und dem bayerischen Testkonzept viele andere Maßnahmen ergriffen, um das Personal vor Ort zu schützen. Wir haben die ganzen anderen Hygienemaßnahmen, seien es die Masken, die Desinfektion oder das Lüften. In vielen Bereichen wurden sehr viele Dinge auf den Weg gebracht, um dem Personal den größtmöglichen Schutz angedeihen zu lassen. Natürlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass das notwendige Material immer vorhanden ist und dass die Maßnahmen nach den Vorgaben umgesetzt werden. Insofern haben wir da ein genaues Auge drauf. Auch die Intensivmediziner haben gesagt, dass in ihrem Arbeitsbereich das Infektionsgeschehen zugenommen hat.
Aber das erstreckt sich auf den gesamten Arbeitsbereich und nicht nur auf die sozialen Berufe. Wir werden weiter ein Auge darauf haben, dass unser Personal geschützt wird.
Die kleinen Kinder im Kitabereich können noch nicht selbst getestet werden. Das ist ein anderes Thema, das wir vielleicht auch einmal diskutieren müssen und wollen, nachdem die britische Mutation weitaus ansteckender ist und die Personengruppe der kleineren Kinder stärker betrifft. In der Hinsicht waren wir bisher noch anders unterwegs, weil in Studien nachgewiesen wurde, dass die kleinen Kinder das Virus nicht so weitergetragen haben.
Jetzt haben wir eine neue Situation, die wir entsprechend ernst nehmen. Leider gibt es für kleine Kinder noch keine Testmöglichkeit, die sie akzeptieren. Die Gurgeltests sind für einen Zweijährigen nicht anwendbar. Die Spucktests sind vom RKI als nicht ausreichend zuverlässig eingestuft worden. Die Lollipop-Tests sind noch nicht zugelassen. Daher halte ich es für eine gute Idee, das Umfeld zu testen, so wie es der Gesundheitsminister vorgeschlagen hat. Die Eltern können den Nasentest zu Hause an sich selbst durchführen. Weil die Mutation so ansteckend ist, ist zunächst bei einem positiven Familienmitglied dann die ganze Familie infiziert. Insofern können wir an der Stelle auch noch für mehr Sicherheit sorgen.
Wir haben hier ein großes Gesamtpaket und können sagen, dass wir ein Auge auf den Schutz des Personals in den sozialen Berufen haben, das, wie Sie zu Recht gesagt haben, nicht im Homeoffice arbeiten kann und jeden Tag großartige Leistungen vollbringt, für die wir ganz herzlich danken sollten.
Zunächst einmal danke ich für die Antwort. Daraus entnehme ich jetzt auch schon, dass Sie keinen direkten Überblick haben, wie gut diese Berufsbereiche mit Tests ausgestattet sind und ob diese reichen. Man hört zumindest jetzt zum Beispiel von Schulen, dass oftmals die Tests schon verbraucht sind oder dass sie noch für diese Woche, aber nicht darüber hinaus reichen. Das ist ein anderes Ressort, und ich will das gar nicht vermischen. Aber gerade wegen dieser neuen britischen Mutante, die eben wohl zehnmal ansteckender als das Virus bisher ist, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialen Berufen natürlich sehr große Sorgen, dass sich die Ansteckungsgefahr erhöht.
Deswegen fände ich es schon sehr wichtig, dass die Testmöglichkeiten tatsächlich sichergestellt werden. Wichtig wäre auch, dass das Ministerium bzw. Sie als Ministerin einen Überblick darüber haben, ob auch genügend Impfstoff zur Verfügung steht und inwieweit die Durchimpfung mittlerweile stattgefunden hat, wenn jetzt die Erzieher zum Beispiel schon in Impfgruppe 2 sind. Das betrifft gerade die Menschen, die so engen Kontakt haben. Die Notwendigkeit, dass man diese Verlässlichkeit gerade auch für Impfgruppe 2 anbieten kann, betrifft das Sozial- und sicher auch das Gesundheitsministerium im Bereich der Pflege, nicht nur bei den Menschen über sechzig Jahren mit AstraZeneca, sondern eben auch als Alternative zum Beispiel mit BioNTech für die Menschen unter sechzig Jahren. Davon haben wir zum Glück ja doch auch einige. Ist meine Annahme also richtig, dass die Kenntnis darüber, wie gut die Testmöglichkeit und wie die Impfquote ist, derzeit dem Haus nicht vorliegt?
Ich bin in zahlreichen Schaltungen beispielsweise mit Kitaleitungen und tausche mich mit diesen regelmäßig persönlich aus, während mein Haus natürlich auch mit den Trägern in Dauerkontakt ist. Die Rückkopplung an mich ist, dass vereinzelt bei manchen Kitas
irgendwelche Tests erst verspätet angekommen sind. Aber wir haben alles an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert. Dann muss es dort haken: Entweder wurden die Tests nicht entsprechend weiterverteilt, oder Kitas haben es versäumt, den Bedarf anzumelden. Das zu tun, ist auch ganz wichtig. Darauf weisen wir noch einmal verstärkt hin.
Aber im Großen und Ganzen habe ich die Rückkopplung, dass es sehr gut funktioniert hat. Ich habe auch die Rückkopplung, dass es mit dem Impfen vorangeht. Leider hatten wir zu dem Zeitpunkt, als die Priorisierung bekannt geworden ist, noch das Problem mit AstraZeneca. Viele junge Damen haben gesagt, dass sie dann zurücktreten und sich nicht gleich impfen lassen. Das hat für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Aber auch hier habe ich die Rückkopplung, dass es sehr gut funktioniert.
Genaue Zahlen zu den durchgeimpften Personen – und da bin ich im ständigen Austausch mit dem Gesundheitsminister –, kann ich Ihnen nicht nennen. Wir haben Zahlen von Kitaleitungen und Erzieherinnen und Erziehern, die sich in Sammelimpfungen haben impfen lassen. Aber das ist nur ein kleiner Prozentsatz. Ich habe tatsächlich auch mein Haus gebeten zu prüfen, ob wir eine Zahl, wie viele Erzieher sich beispielsweise schon haben impfen lassen, über das KiBiG abfragen können. Doch es greift dann sehr ins Persönlichkeitsrecht ein, ob man diese Auskunft geben möchte oder nicht. Insofern ist es mir einfach wichtig, dass das Impfangebot da ist und in ausreichendem Maße genutzt werden kann, damit alle, die eine Impfung wünschen, diese auch bekommen können.
Genauso verhält es sich natürlich in den stationären und teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Da haben wir schon seit Mitte des letzten Jahres ein umfangreiches Testangebot. Bisher habe ich Rückmeldungen, dass das gut funktioniert. Auch hier sind wir mit den Trägern im ständigen Austausch. Für die Schulen ist der Kollege zuständig; dazu kann ich nichts sagen. Für die Alten- und Pflegeheime ist wiederum der Herr Gesundheitsminister zuständig. Aber ich glaube, da funktioniert das per se schon sehr gut.
Also, wir haben das im Blick, wir fragen das ab, wir tauschen uns aus. Wir haben eine Hotline im Sozialministerium eingerichtet, bei der man sich melden kann, wenn irgendetwas nicht funktioniert. Ich glaube, mehr können wir nicht tun. Ich habe den Eindruck, es funktioniert gut. Dass es vereinzelt Probleme gibt, ist nie auszuschließen, und da muss man dann genau hinterfragen, ob man aus Versehen nicht angemeldet hat oder ob bei einer einzelnen Kreisverwaltungsbehörde etwas steckengeblieben ist. Ich habe den Eindruck, dass es im Großen und Ganzen sehr, sehr gut funktioniert.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin, auch für die Flexibilität. In der Tat sind zwei Listen unterwegs gewesen. Keiner hätte infrage gestellt, dass die Staatsministerin das Parlament würdigt. Vielen Dank für die Flexibilität!
Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Dominik Spitzer. Die Frage richtet sich an den Gesundheitsminister.
Sehr geehrter Herr Minister Holetschek, ich möchte mit einem Zitat des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Gassen beginnen: Praxen können wöchentlich fünf Millionen Menschen impfen. – Nicht nur ich, sondern auch viele Hausärzte sind massiv verärgert; denn ich weiß heute noch nicht, was ich nächste Woche an Impfstoff bekommen werde. Ich weiß lediglich, dass 50 % von AstraZeneca und 50 % von BioNTech kommen werden.
Die Praxen können mit diesen Informationen die Impfungen nicht planen. Das geht seit Beginn des Verimpfens in den Hausarztpraxen so.
Die Impfungen in den Arztpraxen haben zu neuen Tageshöchstständen bei den Impfzahlen geführt, zumal die Bürger sich gerne bei ihren Hausärzten impfen lassen, weil hier ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht. Ich frage Sie nun: Wie sind die Planungen für Hausärzte und Impfzentren? Wie will die Staatsregierung konkret für mehr Planungssicherheit sorgen, ohne dass man sich von Woche zu Woche hangeln muss?
Lieber Herr Kollege Dr. Spitzer, vielen Dank für die Frage. Ich will zunächst mit einem Dank an die Hausärztinnen und Hausärzte anfangen, auch an Sie, aber natürlich auch an alle Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Tatsächlich konnte die Impfgeschwindigkeit mit dem Impfen in den Praxen erhöht werden. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist einfach vorhanden. Ich war zu Beginn der Impfungen bei den Hausärzten in einer Praxis. Die Patienten dort haben mir gesagt: Endlich kann ich die Impfung bei meinem Arzt bekommen. Diese Betonung auf "meinem Arzt" zeigt schon, dass da wirklich herausragende Arbeit geleistet wird. Die Hausärztinnen und Hausärzte sind wichtiger Bestandteil unserer Versorgungsstruktur insgesamt.
Natürlich brauchen wir Planbarkeit und Verlässlichkeit. Ich habe das beim Bundesminister wiederholt eingefordert. Wir haben für April gewisse Zahlen über zugesagte Lieferungen. Mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist allerdings wiederum wie gesagt ein Impfstoff ausgefallen. Die Lieferungen verteilen sich auf die Impfzentren und auf die Ärztinnen und Ärzte. In den Impfzentren sind schon Termine vereinbart, Zweitimpfungen sind geplant, und wir brauchen da einfach zuverlässige Angaben. Deshalb habe ich für die Gesundheitsministerkonferenz nächste Woche angemahnt, dass wir dort die Zahlen für Mai bekommen. Anhand dieser Zahlen und Daten müssen wir dann weitere Planungen vornehmen. Das ist für Sie genauso wichtig wie für die Impfzentren als Säulen der Impfstrategie. Ich kann Sie nur unterstützen und bin vehement hinterher, dass wir vom Bund klare und zuverlässige Aussagen bekommen, um planen zu können.
Es ist doch so: Der aktuell gelieferte Impfstoff reicht gerade mal für einen Tag, dann hat man den als Hausarzt verimpft. Jetzt besteht unheimlich viel Potenzial. Können Sie ungefähr abschätzen, ab wann die Privatpraxen, ab wann die Fachärzte denn mit hinzugenommen werden können?
Diese Frage habe ich in dieser Woche bei der Gesundheitsministerkonferenz noch mal adressiert, weil die Privatärzte und auch die Betriebsärzte im Weiteren nach meiner Auffassung unabdingbar hinzugenommen werden müssen. Ich glaube, dass wir im Mai, eher Ende Mai, definitiv und spätestens so weit sein müssen. Aber ich habe Ihnen schon gesagt: Ich kenne die Zahlen für Mai heute noch nicht, weiß nicht, welche Impfstofflieferungen zu welchem Zeitpunkt da sein werden. Wir haben zum Beispiel gestern erfahren, dass BioNTech 50 Millionen Dosen mehr für die EU liefert. Das muss man natürlich nach Bevölkerungsschlüssel auf Deutschland und dementsprechend auf Bayern herunterbrechen, um zu sehen, was dann kommt.
Von daher kann ich nur sagen: Wir wollen tatsächlich sehr, sehr schnell weitergehen. Ich habe auch gesagt: Wenn genügend Impfstoff da ist, müssen wir zusehen, in der Priorisierung flexibel zu werden; wir müssen schauen, dass wir die Priorisie
Um konkret Ihre Frage zu beantworten: Wir wissen, dass in diesem Zeitraum immer etwas passieren kann. Das hat uns diese Pandemie gelehrt. Wir können nicht mit letzter Sicherheit vorausschauen. Ende Mai, Anfang Juni, glaube ich – spätestens –, müssten wir in der Lage sein, noch viel mehr impfen zu können. Ich hoffe, dass es noch früher gelingt, wenn der Impfstoff da ist.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage richtet sich an den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst und kommt von der Kollegin Verena Osgyan.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Bernd, an Schulen gibt es nun schon des Längeren eine Testpflicht. Währenddessen finden an den Hochschulen immer noch Prüfungen, Laborpraktika usw. in Präsenz statt. Nun hat das neue Semester begonnen, ohne dass es dort ein vom Freistaat organisiertes Testregime gibt. Dahin gehend gibt es jetzt viele Forderungen von einzelnen Hochschulen, von der Landes-ASten-Konferenz und von weiteren Playern. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob bzw. wie Schnelltests auch an Hochschulen zur Verfügung gestellt werden können, um insbesondere Teilnehmende an Laborpraktika, Sportprüfungen, Seminaren oder auch musikpraktischem Unterricht abzusichern. Können einzelne Hochschulen derzeit wenigstens schon eine Schnelltestpflicht auf eigene Kosten verlangen?
Frau Kollegin, herzlichen Dank für die Frage. Sie gibt mir auch die Gelegenheit, einen Blick auf den Start des am Montag begonnenen Semesters an den Universitäten zu werfen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind bereits seit einigen Wochen wieder in Betrieb. Ich darf erneut feststellen, dass das dritte Semester digital abläuft; es wird auch im Wesentlichen digital durchgeführt werden müssen. Die Zahlen haben wir schon oft genug gehört. Ich darf aber festhalten, dass die digitale Lehre immer besser klappt. Wir haben im Haushalt entsprechende Mittel, um die digitale Lehre zu verbessern und zu intensiveren. Wir werden also auch mit diesem Semester kein verlorenes Semester haben. Das will ich dick unterstreichen.
Wir haben die Zahlen schon mehrfach gehört: 29.000 Neuinfektionen bundesweit heute. Wir haben die Debatten zu den Prüfungen gehabt. Wir haben auch eine Rechtslage, die wir immer wieder besprochen haben, wonach diese Prüfungen und Laborpraktika hier in Bayern bisher ohne Testungen durchgeführt werden können. Das wird sich jetzt ohnehin ein Stück weit verändern, wenn die bundesrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Hier ist ja eine komplette Einstellung des Universitätsbetriebs, mit wenigen Ausnahmen – Prüfungen und Laborbetriebe sind da ausdrücklich genannt –, vorgesehen. Über einer Inzidenz von 200 wird es noch ein Stück weit schwieriger werden. Wir wissen, dass Präsenz die Qualität verändert; denn es geht an Universitäten und Hochschulen nicht nur um kognitive Prozesse, sondern wir brauchen auch die soziale Ebene. Die Persönlichkeitsbildung kann im direkten Prozess mitlaufen. Wir sind deswegen in vielen Gesprächen, haben in der letzten Woche auch eine Reihe von Telefonschalten auf der Ebene der Wissenschaftsminister gehabt. Die Frage der Testungen ist im Fluss. Das ist ein zentrales Thema. Entsprechende Dringlichkeitsanträge sind gestellt. Wir führen diese Gespräche. Ich habe letzte Woche bei der Kultusministerkonferenz als Sprecher der B-Länder Position für die Wissenschaftsminister bezogen. Das Personal kann schon getestet werden, an der Universität Augsburg gibt es zum Beispiel bereits eine entsprechende Einrichtung. Wir werden diese Fragen zeitnah klären. Unter den sich immer wieder schnell ändernden bundesrechtlichen Voraussetzungen ist die Entwicklung sehr, sehr dynamisch.
Jetzt muss ich doch nachhaken: Gibt es denn wenigstens eine Kompensation für Hochschulen und Lehrstühle, die jetzt schon Tests in Eigenregie anbieten oder anbieten möchten? Die Stimmen sind oft laut geworden. Will der Freistaat hier zumindest finanziell unterstützen, oder soll das Testen wirklich weiterhin ein "Privatvergnügen" für die Hochschulen oder gar für die Studierenden bleiben?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch die Studierenden, haben die Möglichkeit, die sogenannten Jedermann-Tests in den öffentlichen Testzentren zu machen. Für einen Test pro Woche stellt sich die Frage nach dem Kostenersatz also nicht, weil das öffentlich geregelt ist.