Protocol of the Session on March 25, 2021

Guten Morgen, Herr Minister.

Guten Morgen.

In Anlehnung und Ergänzung zu dem gerade angesprochenen Thema habe auch ich eine Frage. Nachdem der Ministerpräsident gestern noch einmal geäußert hat, wir wünschten uns beim Impfen alle eine Entwicklung von der Mangelverwaltung zum Massenmanagement – mit dieser Mei

nung ist er sicherlich nicht alleine –, ist wohl klar, dass dabei auch die Mitwirkung der Hausärzte unverzichtbar ist. Beispielsweise hat eine Umfrage unter den Hausärzten im Landkreis Regen ergeben, dass nahezu alle Hausärzte bereit sind, sich an dieser Impfaktion zu beteiligen, allerdings mit der Maßgabe, dass sie nicht dem so bürokratischen Regime der Impfverordnung folgen müssen, weil dieses bekanntermaßen sehr, sehr aufwendig ist. Dazu lautet nun meine Frage, auch mit Blick auf das Ziel, hier flexibel, schnell und pragmatisch vorwärtszukommen: Planen Sie und können Sie ermöglichen, dass die Hausärzte so impfen können, wie sie dies von ihren Impfungen sonst auch kennen und können?

Herr Kollege Muthmann, vielen Dank. Ich will zuerst noch einmal eines festhalten, weil die erste Frage des Kollegen Stadler genau in eine Richtung ging, dass wir nicht vergessen dürfen, eine Dokumentation zu führen und die Impfereignisse aufzulisten, damit, wenn danach etwas passiert, auch nachgewiesen werden kann, was, wie und wer betroffen bzw. beteiligt war. Deshalb ist Entbürokratisierung immer nur die eine Seite. Hier bin ich immer dabei. Auf der anderen Seite brauchen wir bei solchen Fragen trotzdem eine saubere Dokumentation.

Bei den Hausärztinnen und Hausärzten will ich mich an dieser Stelle zunächst bedanken. Wir haben eine bayerische Allianz aus der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und dem Hausärzteverband gebildet. Gestern trat wieder die Steuerungsgruppe zusammen. Wir treffen uns nun fast jede Woche einmal, um diese Themen in Bayern zu besprechen. Es gibt eine Vereinfachung in diesen Fragen, indem die Hausärztinnen und Hausärzte diese Daten vierteljährlich, glaube ich, weitergeben. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern ist daran maßgeblich beteiligt, und es gibt ein schlankes Meldewesen zum RKI. Wir werden dies genau beobachten und auch in der Steuerungsgruppe besprechen, weil die Hausärztinnen und Hausärzte natürlich Zeit für die Patienten benötigen. Sie müssen impfen, haben sich aber auch noch um andere Themen zu kümmern. Deswegen müssen wir darauf achten, dass das Impfen dort so unkompliziert wie möglich geschieht. Dies wollen wir im Auge behalten, weil das System dann wirklich Fahrt aufnehmen kann.

Gibt es eine Rückfrage? – Ja, bitte schön.

Ich möchte noch eine Nachfrage stellen, auch in Ergänzung zu dem, was Frau Waldmann gerade gefragt hat: Die Beteiligung der Hausärzte ist im ostbayerischen Grenzraum, auch mit Blick auf die zusätzlichen Impfdosen, die dort zum Teil schon ausgeliefert wurden, die zum Teil noch erwartet werden, bereits in der aktuellen Phase vonnöten. Daher die Frage: Nach welchen Kriterien werden diese insgesamt 150.000 zusätzlichen Impfdosen innerhalb des ostbayerischen Grenzraums verteilt? In der ersten Charge geschah dies nicht nach Einwohnerzahlen. Auch individuelle Betroffenheiten waren offenbar kein Kriterium. Wie wird der Impfstoff dort tatsächlich verteilt? Vielleicht könnten Sie das noch einmal erklären.

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Verteilung. Jetzt werden diese 100.000 Impfdosen an der Grenze zu Tschechien mitbetrachtet. Dies ist der wichtige Bereich. Natürlich kann die Inzidenz eine Rolle spielen. Ich glaube aber, es ist auch wichtig, den Bevölkerungsanteil als Maßstab zu nehmen, diesen dort bei der Verteilung anzusetzen und vielleicht auch mit einer zweiten Charge hinter die ersten Landkreise direkt an die Grenze zu gehen und diese auch noch mitzunehmen, damit wir den "Brandwall", wenn Sie so wollen, ein bisschen aufbauen können, damit die Mutation nicht weiter vordringt. Hierzu befinden wir uns gerade in Rücksprache. Auch mit den Landkreisen sind wir

immer wieder im Gespräch und stehen in ständigem Austausch. Ich gehe davon aus, der Bevölkerungsanteil ist ein maßgebendes Kriterium.

Die nächste Frage richtet sich ebenfalls an den Gesundheitsminister und kommt von Herrn Kollegen Dr. Marcel Huber.

Herr Staatsminister, die Impfung ist die zentrale Waffe im Kampf gegen die Pandemie. Aus diesem Grund ist auch die Verfügbarkeit von Impfstoff von strategischer Bedeutung. Daher meine Fragen: Mit wie vielen Impfdosen kann Bayern denn im April rechnen? Wie viele davon, glauben Sie, könnte man denn verimpfen, aufgeteilt nach Impfzentren, Hausärzten und Betriebsärzten?

Im Moment rechnen wir damit, dass im April bundesweit über 14 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Diese würden dann nach einem Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer heruntergebrochen. Wir würden davon 15,78 %, also rund 2,3 Millionen Impfdosen, erhalten. Im April gibt es einen Sockel für die Impfzentren, damit diese gleichmäßig bedient werden können. Das wären praktisch 1,4 Millionen Impfdosen. Alles, was darüber hinausgeht, ungefähr 942.000 Impfdosen, würde für die Arztpraxen zur Verfügung stehen. Das System läuft dann logistisch so, dass der Bund, wenn der Einstieg in die Regelversorgung erfolgt, zwei Stränge aufbaut: Die direkten Lieferungen, die an unsere Impfzentren weitergehen, laufen wie bisher. Die übrigen Lieferungen werden über die Regelversorgung, also den Großhandel und die Apotheken, den einzelnen Arztpraxen zugeführt.

Vielen Dank, Herr Gesundheitsminister. – Die nächste Frage richtet sich an den Innenminister und kommt von Herrn Kollegen Florian Siekmann.

Herr Innenminister, seit einem Monat haben wir nun verschärfte und stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und Österreich. Wir haben erneut eine Situation wie im vergangenen Jahr, die dazu führt, dass Paare und Familien getrennt werden. Der Besuch unverheirateter Lebenspartner*innen und gegebenenfalls auch der Kinder, wenn ein Elternteil aus Tirol oder Tschechien kommt, wird durch die langen Quarantänedauern sehr erschwert bis unmöglich gemacht. Mich erreichen täglich, wie sicherlich viele Kolleg*innen hier im Hohen Haus, zunehmend verzweifelte Nachrichten der Menschen dort, die über eine starke Belastung dadurch klagen. Deswegen meine Frage an Sie, wann Sie in Zusammenarbeit mit dem Bund Ausnahmeregeln davon planen bzw. welche Perspektive Sie diesen Menschen geben können. An dieser Stelle geht es mir nicht um Tourismus und touristische Ausflüge, sondern ganz gezielt um zusätzliche Ausnahmeregelungen für enge Familienmitglieder sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Das Wort hat der Innenminister Joachim Herrmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Siekmann, wir sind in der Tat täglich mit solchen Fragen beschäftigt. Inzwischen sind einige häufig wiederkehrende Konstellationen durch allgemeine Regelungen, Sonderbestimmungen usw. gelöst worden. Wir haben aber immer wieder auch völlig neue, sehr spezifische Konstellationen, die dann ganz unterschiedlich angegangen werden müssen. Das hängt zum Teil generell mit der Frage der entsprechenden Einreisebestimmungen seitens des Bundes zusammen. Das heißt, manche Fragen können wir auf Landesebene gar nicht entscheiden, sondern sie werden vom Bundesinnenministerium bzw. von der vom BMI beauftragten Bundespolizei entschieden. Wir sind in vielen Fragen in ständigem Kontakt mit dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam und können da dann auch eine Vielzahl von einzelnen Fällen lösen.

Manche Fälle hängen beispielsweise mit den landeseigenen Quarantänebestimmungen zusammen. Da ist es häufig möglich, dass die Kreisverwaltungsbehörden Einzelgenehmigungen erteilen. Es bestehen ja Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort, Ausnahmegenehmigungen etc. zu erteilen.

Es gibt aber – das will ich offen einräumen – immer mal wieder auch Konstellationen, in denen man nur begrenzt helfen kann und es eben nicht möglich ist, von den Quarantänebestimmungen zu befreien.

Insgesamt: Wir sind da dran. Wir sind jeden Tag auf Bundes-, Landes- und Kreisebene mit solchen Fragen beschäftigt, aber es gibt keine Patentlösungen.

Zu einer Nachfrage: der Kollege Siekmann.

Meine Nachfrage an der Stelle ist: Wir haben das Ganze jetzt ja vier Wochen. Das Bundesinnenministerium hat bei vergangenen Äußerungen immer betont, wie wichtig ihm auch die Haltung der jeweiligen Bundesländer sei. Wir haben das in Rheinland-Pfalz und im Saarland an der Grenze zu Frankreich gesehen. Dort ist von schärferen Maßnahmen Abstand genommen worden, weil die Bundesländer in Zusammenarbeit mit Frankreich an Lösungen gearbeitet haben.

Deswegen meine Frage an Sie: Was haben Sie denn in den vergangenen vier Wochen mit den Nachbarstaaten zu erreichen versucht, um auch hier eine allgemeinere Ausnahme, insbesondere für die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in Bezug auf den Besuch von Kindern, zu erreichen? Ich glaube, dass es angesichts der Vielzahl der Fälle wegen der Nähe zu Tirol und Tschechien kein zielführender Weg ist, für jeden Fall eine Einzelausnahme bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Ich will dazu feststellen: Erstens. Die Maßnahme als solche halte ich nach wie vor für sinnvoll. Wenn Sie sich die aktuellen Infektionszahlen anschauen, dann werden Sie feststellen, dass wir in mehreren Städten und Landkreisen entlang der tschechischen Grenze weiterhin eine weit überdurchschnittliche Infektionsrate haben. Dass dies mit den in Tschechien nach wie vor noch viel höheren Infektionszahlen einen gewissen Zusammenhang hat, wird von niemandem bestritten. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir diese Situation haben.

Wohlgemerkt: Es ist ja nicht so, dass die Grenze geschlossen wird, sondern wir verlangen konsequent eine Testung, die auch akzeptiert wird. Das funktioniert, entgegen vielen Unkenrufen, inzwischen nicht mit kilometerlangen Staus, sondern das hat sich insgesamt eigentlich ganz gut eingespielt.

Zweitens. Ich habe erst vorletzte Woche noch eine längere Telefonschaltkonferenz mit dem tschechischen Innenminister gehabt. Uns lag daran, vor allen Dingen für die Pendler eine vernünftige Lösung zu finden, und zwar in beide Richtungen. Natürlich kommen mehr tschechische Pendler täglich nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Es gibt aber sehr wohl auch die umgekehrten Fälle, nämlich deutsche Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Tschechien haben. Auch das hat sich inzwischen gut eingespielt.

Wir haben in Bayern mehr Ausnahmegenehmigungen bzw. Pendlerbescheinigungen erteilt, als es beispielsweise das Nachbarland Sachsen in Relation getan hat; denn uns war wichtig, dass die Betriebe nicht darunter leiden, sondern dass das insgesamt gut funktioniert. Manchmal ist es eine schwierige Abwägung, welcher Betrieb noch dringend notwendig ist etc. Aber das hat sich eigentlich gut einge

spielt. Das hat mir auch der tschechische Innenministerkollege ausdrücklich bestätigt.

Das dritte Thema sind die speziellen familiären Situationen, in denen Familien getrennt leben, es Erst- und Zweitwohnsitze gibt und dergleichen. Da kann man in der Tat manches lösen, aber, wie ich schon angemerkt habe, auch nicht alles, wenn man nicht das ganze System ad absurdum führen will.

Man muss sehen, dass natürlich auch im privaten Bereich Infektionsgefahren bestehen. Deshalb hat es keinen Sinn, Familienmitglieder beliebig von einer Testung oder auch von den Quarantänevorschriften zu befreien, sondern natürlich müssen auch da bestimmte Mindeststandards eingehalten werden. Sonst machen die ganze Kontrolle und unser Bemühen, die Infektionsgefahren in beide Richtungen zu reduzieren, keinen Sinn.

Ich kann generell noch sagen: An der Grenze zu Tirol, beispielsweise in Kufstein und Kiefersfelden, haben wir Schüler in beiden Richtungen. Bayerische Schüler gehen auf eine österreichische Schule, und Tiroler Schüler gehen auf eine bayerische Schule. Wir haben das alles in den letzten Wochen Stück für Stück geregelt. Beiderseits sind dann die entsprechenden Genehmigungen erteilt worden.

Auch für Einzelfälle – wie gesagt, mit verschiedenen Wohnsitzen von Familienmitgliedern und dergleichen; das kann ich nur immer wieder sagen – haben wir eine Reihe von Lösungen gefunden. Aber wir können das jetzt nicht für jede Familie beliebig freistellen.

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Die nächste Frage geht an den Leiter der Staatskanzlei und wird vom Kollegen Markus Plenk gestellt.

Sehr verehrter Herr Staatsminister, warum sind Sie für einen europäischen Impfpass? Welche Daten sollten Ihrer Meinung nach kurz-, mittel- und langfristig darauf gespeichert werden? Warum propagieren Sie die massenhafte Impfung aller Menschen? Wäre es nicht besser, auf die vulnerablen Gruppen zu fokussieren, was Impfungen angeht, gerade im Hinblick auf mögliche Nebenwirkungen?

Herr Staatsminister Dr. Herrmann.

Beide Fragen beantworten sich von hinten her am besten. Zunächst einmal: Der Sinn des Impfens ist, das Individuum und die gesamte Bevölkerung zu schützen. Das hängt mit dem Konzept der sogenannten Herdenimmunität zusammen. Auch wenn man noch so viele Menschen impfen möchte, wird es am Ende immer welche geben, die aus bestimmten medizinischen, individuellen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen die Impfung nicht wirkt. Aber man hat trotzdem bei einer hinreichenden Zahl von Impfungen und von dadurch immunisierten Menschen in der Bevölkerung insgesamt eine Immunität der Bevölkerung gegen den bestimmten Erreger.

Das ist das Grundprinzip aller Impfungen, das wir seit Beginn der Impfungen gegen die Pocken anwenden und das extrem erfolgreich war. Deshalb betone ich immer wieder, dass Impfen ein Segen für die Menschheit und es für uns großartig ist, dass es nach nur wenigen Monaten gelungen ist, gegen dieses neuartige Virus nicht nur einen, sondern mehrere hochwirksame, hochmoderne Impfstoffe zu entwickeln. Impfen ist das Grundprinzip, um die Gefahr durch dieses Virus endgültig zu brechen, so wie bei allen anderen hochgefährlichen Masseninfektionskrankheiten wie beispielsweise Pocken, Masern und Kinderlähmung, bei allen anderen Dingen, gegen die wir ganz erfolgreich impfen.

Ich halte es wirklich für äußerst problematisch, wenn Leute wie Sie Grundzweifel in der Bevölkerung gegen das Prinzip des Impfens säen. Das ist absolut kontraproduktiv, basiert auf Fake News und stellt eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar.

Aus diesem Prinzip leitet sich auch der Sinn eines europäischen Impfpasses ab. Das Konzept, so wie wir es jetzt kennen, das die Europäische Kommission vorbereitet, ist ganz vernünftig, nämlich dort zu verzeichnen, wer geimpft wurde oder wer auf andere Weise, beispielsweise durch Durchlaufen der Erkrankung, immun ist. Denn wer immun ist und wer nicht, ist gut zu wissen, beispielsweise für den internationalen Reiseverkehr, aber auch für alle anderen Aspekte in der sozialen Interaktion der Menschen. Das Impfen nur auf bestimmte Gruppen zu beschränken, ist, wie ich versucht habe deutlich zu machen, unsinnig, weil wir am Ende eine Herdenimmunität wollen, eine gesamte Immunität der Bevölkerung. Da ist es wenig hilfreich, wenn Sie nur einen kleinen Ausschnitt impfen, weil Sie dann nicht zu der Gesamtwirkung kommen.

Eine Nachfrage vom Kollegen Plenk.

Herr Staatsminister, ich glaube nicht, dass ich Fake News bemühen muss, weil sich viele Ihrer politischen Maßnahmen durch skrupellosen Opportunismus erklären lassen. Aber zur Sache zurück: Bei dem Vergleich mit anderen Impfungen, herkömmlichen Impfungen, die Sie genannt haben, Pocken, Masern etc., besteht ein gravierender Unterschied darin, dass zumindest ein Teil der Corona-Geimpften weiterhin infektiös sein kann, sprich das Virus weitertragen kann. Andere wiederum müssen deswegen nicht geimpft werden, weil das Virus für sie keine Gefahr darstellt. Ich frage deswegen nach: Es gibt namhafte Wissenschaftler, die davor warnen, –

Herr Plenk, Sie müssen eine kurze Frage stellen.

Ich komme sofort zum Schluss.

Ja, sofort!

– dass Massenimpfungen in einem intensiven Pandemiegeschehen den Mutationsdruck bzw. die Mutationsflucht begünstigen könnten.

Kurz!

Was sagen Sie dazu? Haben Sie sich damit schon mal beschäftigt?

Ihren Fragen nach zu schließen, die Sie jede Woche stellen, beschäftigen Sie sich nur sehr selektiv mit der ganzen Thematik und bemühen in erster Linie die Wissenschaftler der "YouTube-Universität". Es entspricht nicht dem Kenntnisstand der anerkannten Wissenschaftler, die sich mit Impfungen, mit Impfstoffen und all diesen Dingen beschäftigen, dass die Impfung nicht die Lösung des Problems wäre. Die Impfung ist die Lösung dieser Pandemie, sie bedeutet das Beenden und das Brechen der Pandemie. Wenn Sie andere Dinge behaupten, dann machen Sie sich selber schuldig daran, dass die Pandemie sich ständig fortsetzt.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage geht an das Umweltministerium und kommt von der Kollegin Kerstin Radler.

Frau Präsidentin, meine Frage würde sich allerdings an den Kultusminister richten, wenn ich darf.

Entschuldigung. – Kultusminister.