Protocol of the Session on July 8, 2020

In der Gesetzesänderung, die wir beschließen werden, steht, dass das Gesetz das Ziel verfolgt, entwicklungsbedingten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und den Personensorgeberechtigten Wege zu deren Behebung aufzuzeigen. Die Gesundheitsämter werden befugt, die Schulleitung der Schule, an der die Schulpflicht erfüllt wird oder voraussichtlich zu erfüllen ist, schriftlich zu informieren, ob der Besuch eines Vorkurses Deutsch notwendig ist oder sonstige Maßnahmen zur frühzeitigen gesundheitlichen Förderung des Kindes nötig sind. Es geht also im Sinne des Kindes um frühzeitige gesundheitliche Förderung.

Das ist das Wichtige, darauf kommt es hier an. Es geht also auch hier um den Informationsaustausch, um die Datenübertragung; es geht aber nicht um den Inhalt der Schuleingangsuntersuchung als solcher. Dazu haben wir das Modellprojekt GESiK an sechs Standorten erprobt. Das wird dann auch ins BayEUG übernommen werden. Das ist aber nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Das wollte ich klarstellen. Deswegen ist das vollkommen unproblematisch. Sie können unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze vollkommen unbedenklich zustimmen. Darum bitte ich Sie noch einmal und sage herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herr Kollege Seidenath, bitte bleiben Sie noch kurz am Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Herrn Kollegen Andreas Krahl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Kollege Seidenath, ich entnehme Ihrer Reaktion, dass Sie sich förmlich darauf freuen.

Genau.

Ich möchte Ihnen eine Frage stellen. Die Ministerin hat in dieser Woche den Startschuss für das Projekt "Gemeindeschwester Oberer Frankenwald" gegeben. Ich glaube, uns eint, dass wir es für richtig erachten, dass gerade diese Gemeindeschwestern am telematischen Datenaustausch teilnehmen können sollen; nur so können sie effektiv arbeiten.

Meine konkrete Frage: Ist das aufgrund des Gesetzentwurfs möglich oder nicht möglich? Ich schließe an: Wäre es mit einer Pflegekammer wie in Rheinland-Pfalz möglich?

Herr Kollege Krahl, Sie treiben es wirklich auf die Spitze. Schön, dass Sie das hier nochmals darstellen. Da Sie unsere Sitzungen wach und aufmerksam verfolgt haben, wissen Sie, dass wir in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses einen Dringlichkeitsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN beschlossen haben, in dem genau das Projekt "Gemeindeschwester Oberer Frankenwald" als modellhaftes Projekt, das wir weiterverfolgen wollen, genannt ist.

In einem modellhaften Projekt wird natürlich auch die Datenübertragung geregelt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf ginge es aber um die Übertragung auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hier ist die Regelung der Übermittlung von Personendaten nicht nötig, weil es eben noch keine Berufsaufsicht gibt. Es wird sie aber geben; sobald es sie gibt, wird auch an die Vereinigung übertragen werden. Das ist ganz klar.

(Zuruf)

Gut, das freut mich.

Vielen Dank, Herr Seidenath. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/8331, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU und der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 18/8766 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf der Drucksache 18/8909 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags auf der Drucksache 18/8766. Der endberatende Ausschuss empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags und schlägt ergänzend vor, in § 4 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2020" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/8909. – Herr Brannekämper, ich nehme an, ich störe Sie hier vorne nicht. Vielen Dank.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU und der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 18/8766 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich bedanke mich für die konzentrierten Beratungen bis dahin. Wir gehen nun für etwas länger als eine halbe Stunde in die Mittagspause. Ich schlage vor, dass wir uns um 13:30 Uhr wieder hier treffen, um die Beratungen wieder aufzunehmen. – Damit scheint Einverständnis zu bestehen. Um 13:30 Uhr nehmen wir die Sitzung wieder auf.

(Unterbrechung von 12:56 bis 13:36 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/8544) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 18/8660)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Christian Flisek, Volkmar Halbleib (SPD) (Drs. 18/8819)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Robert Brannekämper, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alex Dorow u. a. (CSU) ,

Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Hubert Faltermeier u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 18/8861)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.

Bevor ich die Aussprache eröffne, teile ich Ihnen mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einzelabstimmung zu § 1 Nummern 1 mit 3 und zu § 2 Nummer 2 beantragt hat.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Prof. Dr. Winfried Bausback das Wort. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Universitäten und Hochschulen in Bayern erleben im Moment aufregende Zeiten. Das hat auch, aber nicht nur mit Corona zu tun. Wir haben eine gesellschaftliche Entwicklung, die wissenschaftliche Erkenntnisse infrage stellt und dem wissenschaftlichen Diskurs zum Teil feindlich gegenübersteht. Dazu kommen jetzt die Herausforderungen durch die Corona-Krise, und manches spielt dann auch ineinander.

Vor diesem Hintergrund haben unsere Hochschulen große Aufgaben. Zu diesen gehört es, Rationalität in den gesellschaftlichen Diskurs zu bekommen, Führungspersonal für wichtige Aufgaben in der Gesellschaft auszubilden und mit ihrer Innovationskraft in die Gesellschaft, in den Staat hinein zu wirken. Sie sollen auch Möglichkeiten zu Entrepreneurship eröffnen.

Hinter all dem steht natürlich eine große Aufgabe, die den Hochschulen traditionell aufgegeben war und die bleibt. Es ist die wichtige und zentrale Aufgabe, sich am Ideal von zweckfreier Erkenntnissteigerung, am Ideal der Einheit von Forschung und Lehre zu orientieren.

Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund ist es ein richtiges und wichtiges Signal gewesen, dass der Ministerpräsident in seiner Hightech Agenda eine Hochschulreform angekündigt hat. Heute diskutieren wir aber nicht über die großen Punkte. Heute geht es darum, durch kleinere, vorgezogene Änderungen die Hochschulen in der schwierigen Situation der Corona-Krise zu unterstützen, ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern und für die Studenten notwendige Entscheidungen zu treffen.

Zum Inhalt des Gesetzentwurfs: Die Novelle, über die wir heute debattieren, soll es den Hochschulen ermöglichen, Wahlen eigenverantwortlich durchzuführen, zum Beispiel durch Briefwahl oder elektronisch. Im Ausschuss ist darüber diskutiert worden, ob das etwas sei, was mit Corona zu tun hat. Kolleginnen und Kollegen, im kommenden Semester werden Hochschulwahlen durchzuführen bzw. nachzuholen sein. Insoweit ist es der richtige Zeitpunkt, Kollege Heubisch, auch an dieser Stelle den Hochschulen die Eigenverantwortung zu geben.

Ich verhehle nicht, dass ich persönlich elektronischen, online durchgeführten Wahlen mit einer gewissen Grundskepsis gegenüberstehe. Allerdings bin ich der Meinung: Wenn es einen Bereich gibt, in dem so etwas – von denen, die das wollen! – ausgetestet werden kann, dann sind es sicherlich die Hochschulen, weil an den Hochschulen Innovation und das Streben, so etwas zu testen, vorhanden sind.

Kolleginnen und Kollegen, da es im Ausschuss in Zweifel gestellt wurde, füge ich hinzu: Die demokratischen Grundsätze gelten. Das ist ausdrücklich festgehalten. So gesehen halte ich diese Änderung für richtig.

Zu den Eignungsprüfungen für Studiengänge mit besonderen Voraussetzungen: Die Hochschulen werden ermächtigt, Studierende zum Studium zuzulassen, bevor sie ihre besondere Qualifikation nachgewiesen haben. Der Nachweis kann innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums erbracht werden. Das ist auch im Hinblick auf das vergangene Semester – die entsprechende Regelung soll rückwirkend in Kraft treten – wichtig; denn coronabedingt waren einige dieser Eignungsprüfungen im vergangenen Semester nicht möglich.

Die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen und Teilstudiengängen muss dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst künftig, nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes, nicht mehr zur Genehmigung vorgelegt, sondern diesem lediglich angezeigt werden. Wir haben im Rahmen der Ausschussberatung den Vorschlag gemacht, die Frist, in der das Ministerium widersprechen bzw. ein Veto einlegen kann, von sechs auf drei Monate zu verkürzen, einfach um auch einen Effizienzgewinn zu erzielen. Gerade die Vereinfachung der Möglichkeit zur Änderung von Studiengängen ist im Hinblick auf Corona, denke ich, geboten.

Wichtig für die Studenten ist die Änderung zu den Regelstudienzeiten, die dazu führt, dass 2020 nicht angerechnet wird. Herr Staatsminister, lieber Bernd, hier war eigentlich vorgesehen, dass man auf Bundesebene eine unbürokratische Regelung findet. Dies ist leider nicht geglückt. Deshalb ist es wichtig, dass gerade im Hinblick auf die Finanzierung der Studien – ich nenne als Stichwort BAföG – eine Regelung getroffen wird, die klarstellt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.

Im Zusammenhang mit Corona wurden an vielen Hochschulstandorten Modelle entwickelt, um Prüfungen, bei denen es schwierig oder gar unmöglich war, sie in Präsenz abzuhalten, elektronisch durchzuführen. Hier werden die Hochschulen durch das Gesetz und durch eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage des Gesetzes zu erlassen ist, Rechtssicherheit bekommen. Auch diese Änderung soll rückwirkend für das vergangene Sommersemester eingeführt werden.

Mir ist dabei wichtig, dass man die Prüfungen, die im Sommersemester durchgeführt wurden, möglichst nicht in Frage stellt. Das wäre nämlich für die Studentinnen und Studenten eine große Belastung. Natürlich muss den Anforderungen an die Prüfungsgrundsätze und an den Datenschutz Rechnung getragen werden. Ich bin aber zuversichtlich, dass das im Rahmen der Verordnung, die auf der Grundlage des Gesetzes erlassen wird, sichergestellt werden kann.

Kolleginnen und Kollegen, das ist ein zeitlich begrenzter Gesetzentwurf, der den Hochschulen aber im Hinblick auf die gegenwärtige Situation Erleichterung bringt. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf einschließlich des von uns eingebrachten Änderungsantrags mit der Verkürzung der Anzeigefrist auf drei Monate. Die Anträge von SPD und GRÜNEN bitte ich abzulehnen. Wir halten die vorgebrachten Bedenken für nicht durchgreifend. Vielen Dank fürs Zuhören und danke schön auch für die gute und konstruktive Diskussion mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Ich glaube, das war eine sehr gute und sachliche Auseinandersetzung mit den Themen. Umso mehr freuen wir uns auf die Diskussionen, die im Zusammenhang mit den weiteren Änderungen noch anstehen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Bausback. – Nächste Rednerin ist für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Verena Osgyan. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Herr Staatsminister, Kolleginnen und Kollegen! Dem Lob an die bayerischen Hochschulen und der Betonung ihrer Wichtigkeit kann ich mich natürlich anschließen, Herr Prof. Bausback. Die Rolle, die die Hochschulen gerade jetzt, in Corona-Zeiten, durch die Forschung spielen, aber auch durch den guten Willen, den sie aufbringen, indem sie unter wirklich schwierigen Bedingungen die Lehre aufrechterhalten und vertiefen, kann man gar nicht hoch genug werten. Man muss aber auch sagen: Die Hochschulen, Lehrende und Studierende, haben sich mit Müh und Not durch das Sommersemester 2020 geschlängelt. Obwohl sie die meiste Zeit keine Rechtssicherheit hatten, sind sie in weiten Teilen dazu übergegangen, die Lehre online durchzuführen und Online-Prüfungen vorzubereiten. Unter diesen Voraussetzungen hat es insgesamt gesehen bestmöglich geklappt. Jetzt, auf den letzten Drücker, kommt nun die Staatsregierung mit einem Gesetzentwurf ums Eck, der das Ganze rechtssicher und das Sommersemester studierbar machen soll. Ich würde sagen, das entspricht der Schulnote "Sie war stets bemüht", aber recht viel mehr kann man dem Ganzen nicht abgewinnen.

Es gibt aber auch etwas, was ich loben kann. Wir GRÜNEN haben bereits vor Monaten den Vorschlag eingebracht, dass wir im Zuge der Studierbarkeit das Sommersemester von der Regelstudienzeit ausnehmen und die Regelstudienzeit entsprechend verlängern sollten. Im Ausschuss hieß es dazu immer, vor allem von der CSU, das ginge nicht, das wäre rechtlich nicht möglich, obwohl Nordrhein-Westfalen so etwas schon längst eingeführt hatte. Ich freue mich deshalb sehr, dass das jetzt doch noch Einzug in den Gesetzentwurf gefunden hat. Es hat sich gezeigt, die rechtliche Umsetzbarkeit war doch möglich. Dafür herzlichen Dank. Das ist auch der Grund, weshalb wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden, obwohl wir bei einigen anderen Punkten massive Bedenken haben. Wir glauben nämlich, jetzt ist es wichtig, die coronabedingten Härten von den Studierenden zu nehmen. Das muss jetzt einfach Vorrang haben.

Auch wenn der Gesetzentwurf nun spät, aber noch nicht zu spät kam, so gibt es Maßnahmen, meine Damen und Herren, die wir an dieser Stelle einfach nicht mittragen können. Es ist hoch problematisch, wie eingangs von meinem Vorredner schon erwähnt wurde, dass Teile einer seit vielen Jahren geplanten Hochschulrechtsnovelle – sie wurde in unterschiedlichen Kreisen diskutiert, es wurden Verbände angehört, es wurde hin- und herdiskutiert, dann lag sie sogar eine Zeit lang auf Eis – nun plötzlich im Eilverfahren durch das Parlament sollen. Das ist eine grundsätzliche Abwägung, die uns als Opposition in eine echte Bredouille bringt. Wir möchten konstruktiv mitarbeiten, aber man darf es an dieser Stelle auch nicht ausnutzen.

Wenn wir dann in der letzten Ausschusssitzung einstimmig beschlossen haben, dass wir zu der Hochschulrechtsnovelle einen Bericht im Herbst haben wollen und auch eine Anhörung, dann frage ich mich schon, ob das die richtige Reihenfolge ist. Nach der Gesetzesänderung über die Gesetzesänderung zu sprechen, erscheint mir doch etwas absurd. Liebe CSU, liebe FREIEN WÄHLER, Sie müssen mir doch zustimmen: Das ist nicht das Verfahren, das man sich parlamentarisch wünschen würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)