Protocol of the Session on July 8, 2020

Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Andreas Krahl.

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorweg zu nehmen, Herr Kollege Seidenath: Wir haben etwas gemeinsam. An den Erklärungen und an den Einstellungen zu diesem Gesetzentwurf hat sich auch von unserer Seite her nichts geändert.

Wir haben in den Ausschüssen ausführlichst über den Gesetzentwurf beraten. Deswegen habe ich die Zeit genutzt und habe mir die Aussprache zur Ersten Lesung nochmals zu Gemüte geführt. In dieser Aussprache zur Ersten Lesung beschweren Sie, Herr Kollege Seidenath, sich darüber, dass ich der Vereinigung der Pflegenden in Bayern den Todesstoß versetzen wolle. Ich wolle den Pflegekräften, die in den letzten Wochen Übermenschliches geleistet haben, Steine statt Brot geben.

Nun sind wir heute in der Zweiten Lesung. Ich muss eines feststellen, Herr Kollege: Ich kann der Vereinigung der Pflegenden in Bayern den Todesstoß gar nicht versetzen, weil Sie es bisher komplett versäumt haben, ihr überhaupt Leben einzuhauchen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern – das wiederhole ich; man gewöhnt sich irgendwie an alles – ist ein Konstrukt von Staatsregierungs Gnaden, dem bis heute, auch bis in diesen Gesetzentwurf hinein, alle gesetzlich festgelegten Befugnisse verwehrt bleiben.

In der ersten Aussprache haben Sie, Herr Seidenath, das Bild eines Hauses bemüht, das ab und an eine Modernisierung braucht, etwas frische Farbe usw., also alles, was zur Renovierung dazugehört. Um es einfach zu machen, möchte ich jetzt bei diesem Bild bleiben. Ich sage an der Stelle jetzt voller Überzeugung: Ja, wir wollen der Profession Pflege Steine geben, Steine, um sich ein neues und solides Haus bauen zu können, Steine, um endlich nicht mehr mit Farbe und Stuck irgendwelche eklatanten Baumängel der CSU-Staatsregierung zu überdecken.

Sie hingegen betonen auch heute wieder, dass Sie der Pflege Brot geben. Ja, das haben Sie während Corona durchaus getan – 6,50 Euro pro Tag usw. Nichtsdestoweniger bleibt festzustellen, auch wenn Sie sonst alles in diesem Gesetzentwurf bedacht haben: Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen wird von vorne bis hinten ausgeschlossen. Sie haben es gesagt, auch in den Ausschüssen war eine einstimmige Zustimmung. Nur, weil die Staatsregierung ihrer Aufgabe nicht gerecht wird und die größte Berufsgruppe – ich wiederhole es – hier ausschließt, können wir die anderen Berufsgruppen nicht darauf warten lassen. In diesem Fall signalisiere auch ich hier, dass wir diesem Gesetzentwurf so zustimmen werden. Wir stimmen dem Änderungsantrag ebenfalls zu, aber eins möchte ich betonen: Wir werden auch weiterhin das Thema der Profession Pflege immer wieder auf die Tagesordnung setzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krahl. – Der nächste Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Hans Friedl.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor 14 Tagen bereits hatten wir uns hier schon in Erster Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze ausgetauscht. – Entschuldigung, ich habe die Maske vergessen.

(Der Abgeordnete setzt seine Mund-Nasen-Bedeckung ab)

Nicht, dass ich auch noch eine Rüge bekomme.

Dazu hat die Bayernkoalition noch einen Änderungsantrag eingebracht, der das Thema als solches auch nicht zum Gassenhauer macht und dem Kern der Änderungen keine neue Richtung verleiht.

Trotzdem muss es nun die vorliegende Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes geben. In diesen Tagen, wenn wir hier im Plenum mit einer wechselnden Besetzung zugegen sind, möchte ich noch einmal kurz aufzählen, welche Änderungen notwendig sind, um die Gesetzestexte auf den aktuellen Stand zu bringen.

Dass sich die Zeiten geändert haben, sieht man daran, dass die für den Geltungsbereich zuständige Behörde in Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz umbenannt werden soll.

Durch Veränderung der Zuständigkeit in der Landschaft der obersten bayerischen Behörden ist die Herausnahme der Ernährung aus dem Titel leicht erklärt. Es geht aber auch um Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, den Selbstverwaltungskörperschaften des Gesundheitswesens und den zuständigen Stellen anderer Länder.

In den Zeiten der Skandale ist es wichtig, hier Rechtssicherheit für alle im Verfahren Beteiligte zu gewährleisten. Über die Änderungen der Arbeitsgrundlagen der Ethikkommissionen bezüglich neuer Verfahren zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln habe ich bereits beim letzten Mal ausführlich gesprochen.

Ein weiterer Schwerpunkt: In der Gesetzesänderung ist die Änderung der Rechtsgrundlage und die Verordnungsermächtigung für die Regelungen zur Ausbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker anzupassen.

Wenn ich nun hier noch auf alle kleinen redaktionellen Änderungen in der uns vorliegenden Gesetzesänderungen eingehen wollte, wäre die Redezeit ein bisschen knapp. Deshalb möchte ich es hier heute bei meinen Ausführungen soweit belassen. Aber auf einen Punkt, den ich noch nicht beleuchtet habe, möchte ich hier aber trotzdem noch eingehen: Das Sozialgesetzbuch V schreibt vor, dass auf bestimmte in der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte Gesundheitsdaten grundsätzlich nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufeausweis zugegriffen werden darf. Hier liegt nun bei den Ländern die Regelungskompetenz. Auch für die Apotheker gibt es noch Regelungsbedarf, um einen Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte zu ermöglichen; denn sie benötigen eine Institutionskarte. Hier muss die ausgebende Stelle nach Landesrecht benannt werden. Damit sind wir wieder beim Datenschutz, einem der Kernfelder des Verbraucherschutzes.

Die mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag betrauten Ausschüsse haben beraten und eine Empfehlung ausgesprochen, der die Fraktion der FREIEN WÄHLER folgen wird. Wir werden dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Friedl. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Andreas Winhart.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung sowie der Änderungsantrag finden unsere Zustimmung, obwohl sie ein paar Punkte enthalten, die man vielleicht ein bisschen anders hätte gestalten können, aber das haben wir im Ausschuss schon besprochen. Leider ist es im Großen und Ganzen so, dass aufgrund von Einmischungen seitens der EU in die bayerische Politik der Freistaat hier nicht Herr der Lage ist und diese Regelungen nun entsprechen umsetzen muss. Wir sind bei den Verhandlungen im Ausschuss zu der Erkenntnis gekommen, dass uns die Politik der Eurokraten diese Datenschutzregelungen aufzwingt. Über Jahrzehnte hat der Datenschutz im Freistaat Bayern auch ohne diese Regelungen eigentlich problemlos funktioniert.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung macht uns aber nicht nur bei diesen Gesetzesvorgaben das Leben schwer, auch Vereine, Wirtschaft und private Personen leiden unter diesen enormen bürokratischen Auflagen. Daran sei an dieser Stelle noch einmal erinnert. Sie zwingen uns, wenn wir Gutes tun wollen, zu enormen Aufwendungen, und diese stehen, meiner Meinung nach, in keinem rationalen Verhältnis.

Ich komme zurück zum Gesetzentwurf. Auch die Abwehr von möglichen Gerichtsverfahren ist so ein Thema. Durch Prozesse in anderen deutschen Bundesländern ist es leider dazu gekommen, dass wir im Bereich der Lebensmitteltechniker gezwungen sind, entsprechende Änderungen vorzunehmen, um uns vor möglichen Prozessen zu schützen. Auch hier wäre es gut, wenn wir wieder Herr im eigenen Land wären und der Landtag die eigentliche Kompetenz für seine eigenen Regelungen hätte. An diesem Beispiel merken wir, dass wir mehr und mehr einen Verlust an Souveränität haben.

In dem Sammelsurium an Gesetzesänderungen der Staatsregierung, welches hier vorliegt, müssen wir feststellen, dass es auch teilweise Änderungen sind, die nur halbherzig angegangen werden. Hier sind beispielhaft die Veränderungen zu nennen, die bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern explizit auch im Text als nicht veränderungsreif angesprochen werden, was uns jetzt aber im Nachgang er

hebliche Diskussionen bringen wird, um diesen Punkt im Nachhinein zu ergänzen. Herr Kollege Krahl von den GRÜNEN wird sich natürlich freuen, aber alle anderen denken, dass wir es eigentlich gleich in einem Aufwasch hätten miterledigen können.

Dabei sind es gerade die Pflegenden in Bayern, die etwas mehr Klarheit verdient hätten. Gerade unter diesem Gesichtspunkt können wir nur hoffen, dass das bewusste Ausklammern der Pflegekräfte aus dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht eine Vertröstung derselbigen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag ist.

Abschließend möchte ich an Sie appellieren, dass wir hier im Landtag den Blick schärfen und ein offenes Wort immer dann führen, wenn wieder Regelungen von anderen Politikebenen in unsere Kompetenzen eingreifen.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Winhart. – Für die SPD ergreift Frau Kollegin Ruth Waldmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Wir haben es hier mit der Zweiten Lesung eines Gesetzes zu tun, bei dem man anhand einiger weniger Punkte sichtbar machen sollte, worum es tatsächlich geht.

Das betrifft erstens vor allem das Thema Schuleingangsuntersuchungen. Da ist jetzt neu, dass auch bei Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen und deren Prävention und Vorbeugung beraten wird. Die Eltern sollen einschlägig beraten werden, und die Informationspflicht der Gesundheitsämter an die Schulleitungen wird spezifiziert und auf sprachliche Defizite ausgeweitet. Die Schuleingangsuntersuchung ist wie bisher verpflichtend. Neu ist jetzt, dass eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt auch dann erfolgt, wenn ein Teil der Schuleingangsuntersuchungen verweigert wird. Das bewegt sich im Rahmen dessen, was in anderen Bundesländern durchaus auch üblich ist. Allerdings atmet das Gesetz einen etwas anderen Geist, nämlich einen sehr staatszentrierten und kontrollierenden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wurde etwas kooperativer formuliert, dass bei der Gefährdung oder Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Hilfsangebote und Beratungsangebote vermittelt werden. Das klingt halt einfach ein bisschen anders. In der Sache ist das aber gleichwohl richtig.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Zugang zu den Ausbildungsplätzen für die Lebensmittelchemiker. Um sich "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" oder "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" nennen zu dürfen, muss man gemäß der einschlägigen Landesverordnung erstens ein Studium der Lebensmittelchemie erfolgreich absolviert haben und zweitens ein einjähriges Praktikum am LGL, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, abgeschlossen haben. Dieser Zugang soll jetzt beschränkt werden. Die Argumentation der Staatsregierung ist: Auch wenn man dieses Praktikum nicht absolviert, kann man vielleicht noch in der freien Wirtschaft als Lebensmittelchemiker tätig werden. – Das ist in Ordnung. Allerdings wissen wir halt, dass wir derzeit immer mehr gut ausgebildete Lebensmittelchemiker brauchen. Wir werden auf dem Monitor behalten, ob die jetzt vorgeschlagene Regelung tatsächlich dazu führt, dieses Ziel besser zu unterstützen, oder ob sie eher hemmt. Das müssen wir auf dem Schirm behalten. Deswegen war uns wichtig, das bei der Gesetzesberatung und bei der Verabschiedung des Gesetzes deutlich zu sagen. Darauf müssen wir weiterhin achten. Das können wir jetzt nicht einfach nur in die Schublade legen. Da müssen wir die Entwicklungen beobachten.

Der Änderungsantrag, der seitens der Regierungsfraktionen vorgelegt wurde, bezieht sich eigentlich nur darauf, dass die Ministerialbeamten offenbar vergessen hatten, das Wort "Ernährung" aus der Bezeichnung für die unteren Gesundheitsbehörden herauszunehmen. Das ist jetzt über das Vehikel der Regierungsfraktionen geheilt worden. Das finde ich ein ganz interessantes Vorgehen, aber in der Sache durchaus sinnvoll, ebenso wie die Neuregelung des Zugangs zu den Heilberufeausweisen, damit zum Beispiel die Ärztinnen und Ärzte Zugang zu den Daten auf den neuen elektronischen Gesundheitskarten haben. Sinnvoll ist auch, dass wir die Neuordnungen der Ethikkommission an das Bundes- und EU-Recht anpassen und neu strukturieren, dass wir die Inanspruchnahme von externen IT-Dienstleistungen erleichtern und dass wir die Akteneinsicht neu regeln. – Wir werden diesem Gesetzentwurf wie in den bisherigen beratenden Ausschüssen auch zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Dominik Spitzer für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Frau Waldmann, "Entwicklungen beobachten" – diesen Satz nehmen wir alle mit. Wir wollen die Entwicklungen kritisch begleiten und gegebenenfalls mit Impulsen darauf hinarbeiten, wie wir das hier gemeinsam – ich nenne hier stellvertretend die SPD, die GRÜNEN und die FDP – konstruktiv und helfend praktizieren. Leider wird die helfende Hand nur selten angenommen.

Herr Krahl, uns eint das Interesse an der professionellen Pflege. Wir haben zwar andere Herangehensweisen; aber unabhängig davon ist es wichtig, dass wir eine schlagkräftige Interessenvertretung der professionell Pflegenden in Bayern bekommen, die Befugnisse mit Selbstverwaltungscharakter haben muss. Viel mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Es gilt, den Status quo endlich zu durchbrechen und in diesem Bereich vorwärtszukommen.

Frau Waldmann, Sie haben die Schuleingangsuntersuchungen angesprochen. Auch hier sind wir mit dabei. Wir finden es sehr positiv, dass im Rahmen dieser Untersuchungen mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder auf den Weg gebracht wird. Aber wir haben ein Problem: Die Untersuchungen müssen auch durchgeführt werden. Und wer führt diese Untersuchungen durch? – Das Gesundheitsamt, und dieses ist chronisch unterbesetzt, und das nicht erst seit gestern oder vorgestern. Die Ämter haben im Rahmen der Corona-Krise Übermenschliches geleistet. Das wurde immer wieder erwähnt und beklatscht. Aber Themen wie eine Landarztquote, die erst in einem Jahrzehnt zum Tragen kommen wird, helfen uns hier bei der Fachkräftegenerierung nicht wirklich weiter. Wir brauchen diesbezüglich auch mehr Geld im System. Auch hier werden wir weiter kritisch beobachten.

Digitale Lösungen wären in diesem Bereich eine weitere Möglichkeit, um vorwärtszukommen. Ich erinnere hier an ein Pilotprojekt eines Allgäuer Labors mit dem Gesundheitsamt Ostallgäu zur digitalen Datenübertragung. Das ist kürzlich erprobt worden und erfolgreich gelaufen; so haben mir zumindest die Player Rückmeldung gegeben. Diese Themen müssen schnellstmöglich flächendeckend angegangen werden. Kurzum: Weg vom Fax und hin zum PC!

Des Weiteren gibt es einen für mich schon bedeutsamen Punkt in diesem Gesetz: Hier geht es um den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In diesem Zusammenhang werden jetzt auch privatärztlich niedergelassene ärztliche Kollegen herangezogen. Das führt zu mehr Flexibilität und zu einer Entlastung der Kollegen. Genau das ist der Punkt, wo wir eigentlich ansetzen sollten. Wir sollten den Beruf des Arztes im niedergelassenen Bereich attraktiver machen. Das erreichen wir genau durch

diese Maßnahmen, die hier verabschiedet werden: eine zeitliche Entlastung, um, auch wenn es nicht mein Lieblingswort ist, dem Bedürfnis nach einer Work-Life-Balance entgegenzukommen. Das ist ein wichtiger Schritt, und dieser Schritt wirkt in viele andere Bereiche hinein. Denken Sie an Bürokratismus, denken Sie an die vielen Themen bis hin zu Themen im Rahmen der Corona-Krise, die letztendlich über den Leistungserbringern ausgekippt wurden und ihnen ausgebadet werden müssen. – Unabhängig davon stimmen wir dem Gesetzentwurf auch mit den vorgenommenen Änderungen gerne zu.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spitzer. – Herr Kollege Seidenath ergreift noch einmal für die CSU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Rednerinnen und Redner der übrigen Fraktionen! Es ist schon interessant, dass man sich bei einem Gesetz, dem eigentlich einheitlich zugestimmt wird, so zoffen kann. Lieber Herr Kollege Krahl, Sie haben gesagt, das Gesetz richtet sich gegen die Profession der Pflege. Deshalb muss ich hier noch etwas sagen, weil das einfach Geschichtsklitterung ist.

Sie ziehen hier ein Thema hoch, um das es gar nicht geht. Es geht hier nicht für oder gegen eine Profession, sondern es geht darum, dass wir Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen, dass wir zum Beispiel bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Rechtssicherheit schaffen, damit wir zwischen einzelnen Stellen Daten übertragen können. Es geht hier um die Schaffung spezialgesetzlicher Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten. Wir wollen natürlich einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern die Berufsaufsicht über die Pflegenden in Bayern übertragen. Wir wollen, dass sie eine solche staatliche Berufsordnung schafft. Das ist aber jetzt noch nicht der Fall. Wenn sie diese Aufgabe nicht hat, dann kann man ihr auch diese Befugnisse nicht übertragen. Dann ist es nicht erforderlich. Dann wäre das klar rechtswidrig. Das können wir deswegen noch nicht machen. Also von wegen, eine Profession wäre ausgeschlossen! Das Gesetz richtet sich nicht gegen eine Profession, sondern es geht hier um erforderliche Änderungen, die wir vornehmen. Darauf möchte ich ganz klar hinweisen, damit sich das nicht anders im Gedächtnis festsetzt.

Zum Zweiten ist das Geheimnis nun gelüftet. Frau Kollegin Waldmann hatte gesagt, dass sie das Thema Schuleingangsuntersuchungen hier noch mal aufs Tapet bringen will. Das erschließt sich mir nicht ganz, weil wir im Ausschuss darüber ausführlich gesprochen haben und weil die Schuleingangsuntersuchung durch dieses Gesetz ja nicht neu geregelt wird. Sie ist weiterhin in Artikel 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über Erziehungs- und Unterrichtwesen geregelt. Hier geht es, wie auch bei den anderen Fällen, um eine Datenübertragung, um eine Übermittlung der Ergebnisse an die betroffenen Stellen. Darauf möchte ich noch einmal eingehen, damit das auch so verstanden wird.

In der Gesetzesänderung, die wir beschließen werden, steht, dass das Gesetz das Ziel verfolgt, entwicklungsbedingten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und den Personensorgeberechtigten Wege zu deren Behebung aufzuzeigen. Die Gesundheitsämter werden befugt, die Schulleitung der Schule, an der die Schulpflicht erfüllt wird oder voraussichtlich zu erfüllen ist, schriftlich zu informieren, ob der Besuch eines Vorkurses Deutsch notwendig ist oder sonstige Maßnahmen zur frühzeitigen gesundheitlichen Förderung des Kindes nötig sind. Es geht also im Sinne des Kindes um frühzeitige gesundheitliche Förderung.