Protocol of the Session on September 25, 2019

Die Finanzierung der Eingliederungshilfe soll durch die Teilhabegesetze neu geregelt werden. Personenzentrierte Fachleistung und individuelle Grundsicherung werden künftig voneinander getrennt. Massive Änderungen ergeben sich dabei vor allem im Bereich der vollstationären Wohnformen. Dabei schreibt die Staatsregierung, "Leistungen sollen künftig (wie) aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte vermieden werden."

Liebe Kollegen, da fragt man sich doch, warum all diese aufwendigen Maßnahmen überhaupt gemacht werden. Schließlich soll eine Situation herbeigeführt werden, die im Wesentlichen der bereits existierenden entspricht. Denn bis zum 01.01.2020 ist die Eingliederungshilfe ohnehin noch Teil der Sozialhilfe. Das bedeutet, dass die Leistungen derzeit tatsächlich und nicht – in Klammern – "(wie)" aus einer Hand kommen und an die Trägereinrichtungen ausbezahlt werden.

Ab dem 01.01.2020 werden die Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen getrennt. Sie werden zwar weiterhin durch die Bezirke übernommen, sind dann aber mit enormem bürokratischem Aufwand separat zu ermitteln. Der Leistungsempfänger bzw. dessen Betreuer muss neue Verträge mit den Trägereinrichtungen abschließen. Ich kenne keinen Betreuer und bisher auch keine Einrichtung, die sich über den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand freut. So viel zum Thema weniger Bürokratie.

Der Leistungsempfänger muss spätestens jetzt ein eigenes kostenpflichtiges Bankkonto anlegen. Manche haben noch kostenlose Konten, die vom Heim geführt werden. Aber auch davon muss man sich in Zukunft wohl verabschieden. Der Leistungsempfänger wird die Wohn- und Versorgungskosten von seinem Konto dann selbst überweisen müssen; es sei denn, man unterschreibt eine Vereinbarung, wonach der Leistungsträger dann doch wieder mit dem Bezirk abrechnen kann.

Schauen Sie, liebe Kollegen, in der Praxis sieht es eben so aus, dass viele – ich gehe mit Sicherheit davon aus: die meisten – Leistungsempfänger mit dem bisherigen System sehr zufrieden waren. Daher werden auch ganz viele eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben und sich nur noch den Restbetrag der Grundsicherung als Taschengeld aufs eigene Konto überweisen lassen. Im Ergebnis wird also in fast allen Fällen alles beim Alten bleiben; nur der bürokratische Aufwand erhöht sich.

Leider fehlt mir hier die Zeit, alle Probleme der Teilhabegesetze anzusprechen. Eines kann ich Ihnen aber ganz gewiss sagen: Das hier ist kein großer Wurf, sondern es wird ein Bürokratiemonster geschaffen. Es wird den Menschen mit Behinderungen, um die es doch geht, nicht besonders dienlich sein. Machen Sie endlich eine Politik, die bei den Menschen mit Behinderungen auch ankommt.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächste spricht die Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Aussprache findet auf ausdrücklichen Wunsch der SPD-Fraktion statt, nicht, weil wir uns mit Ihnen streiten wollten, was an dieser Stelle überhaupt nicht nötig ist, sondern weil Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe in der Mitte der Gesellschaft anzusiedeln sind. Wenn hier wichtige Regelungen kommen, die für die praktische Umsetzung sorgen sollen, ist uns wichtig, dass auch alle davon erfahren. Das ist nicht nur eine Sache für Spezialisten in Verbänden und Ministerien. Die Frage, wie wir die Teilhabe organisieren, geht eben nicht nur die unmittelbar Betroffenen an, sondern ist auch eine Frage der Weiterentwicklung unseres Gesellschaftsverständnisses. Darin liegt auch eine große Chance. Darum war es uns wichtig, dass das heute öffentlich dargestellt und diskutiert wird. Schließlich werden die Gesetze am Ende im Parlament gemacht.

Auch der sozialpolitische Ausschuss wird sich noch mit den Regelungen befassen. Viele davon sind gut. Es sind echte Fortschritte erreicht worden. Heute ist die Beteiligung von Betroffenen, Verbänden und Bezirken hervorzuheben. Wir würden

uns darüber freuen, wenn wir diese auch in Zukunft als Standard und Selbstverständlichkeit ansehen könnten.

Neben der formalen Umsetzung von Bundesregelungen sind immerhin auch Meilensteine dabei. Die Beibehaltung der Bezirke als Träger, die Kooperationspflicht mit kommunalen Gebietskörperschaften, die Heranziehung von Kreisen und kreisfreien Städten bei Leistungen der medizinischen Reha und auch die Benennung der LAG Selbsthilfe als Dachverband, der die Rahmenverträge zwischen Sozialhilfe und Leistungserbringen mitaushandeln kann, wurden schon genannt. Wir müssen die LAG Selbsthilfe als Dachverband aber auch mit den personellen Ressourcen und Haushaltsmitteln ausstatten, die sie dafür braucht.

Damit kommen wir zu den Punkten, die uns bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs und weiterer Verordnungen und Gesetze begleiten werden und die dabei zu beachten sind. Zusätzlich zur anlasslosen Qualitätsprüfung sollte es auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Leistungserbringern geben können. Denn auch Werkstätten und andere Einrichtungen müssen teilweise unter Marktmechanismen arbeiten.

Zentral ist hier aber die Frage der Bedarfsermittlung. Ich kann nicht nachvollziehen, dass der Kollege soeben pauschal den Vorwurf des Bürokratiemonsters erhoben hat. Hier ist wirklich jede Sorgfalt angebracht. Denn das ist die entscheidende Frage: Wer kann was bekommen, und wie wird der Bedarf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg ermittelt? – Ich glaube, es ist unser gemeinsames Anliegen, hier ein geeignetes Instrument zu erarbeiten.

Richtig ist, das auf die Ebene des Bezirkstags zu heben. Wir wollen in ganz Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse auch für Menschen mit Behinderung schaffen. Schließlich ist das Teilhabegesetz auf Bundesebene unter anderem deswegen entstanden, weil man bundeseinheitliche Regelungen unabhängig vom Wohnort und möglichst auch unabhängig von der Wohnform haben wollte. Das sollten wir auch hier in Bayern hinkriegen. Darum sollten wir nicht in den einzelnen Bezirken, sondern auf gemeinsamer Ebene darüber verhandeln. Denn die Umsetzung der Leistungsgewährung ist in den Bezirken sehr unterschiedlich, zum Beispiel was den Anteil von ambulanten und stationären Wohnplätzen angeht. Die Gebärdensprachdolmetscher sind schon angesprochen worden.

Wir müssen hier eine gemeinsame Organisation etablieren. Dabei ist ganz wichtig – im Moment gibt es in dem vorläufigen Gremium tatsächlich eine Sperrminorität für die Betroffenenseite –, dass wir auch hier konkrete Möglichkeiten der Steuerung und Mitbestimmung fest verankern. Das ist kein Bürokratiemonster, sondern eine Form von "Nichts über uns ohne uns". Jetzt und hier kann also eine echte Beteiligung organisiert werden.

(Beifall bei der SPD)

Der Sinn besteht darin, tatsächlich zu entscheidenden Verbesserungen zu kommen. In diesem Sinne wünsche ich diesem Gesetzentwurf einen guten Verlauf und weitere sorgfältige Beratungen sowie die nötige öffentliche Aufmerksamkeit. Es lohnt sich wirklich, da mal hinzuschauen.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Julika Sandt als letzte Rednerin dieser Debatte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben zu diesem Gesetz eine Aussprache verlangt, denn dieses Gesetz ist uns außeror

dentlich wichtig. Wir haben lange auf dieses Gesetz gewartet, waren gespannt und voller Hoffnung, weil wir dachten, wenn die Staatsregierung nun das ganze Thema Teilhabepolitik aufgreift, muss sie das Beste für die Betroffenen, für die Menschen mit Behinderung herausholen. Und dann das!

In dem Gesetzentwurf steht wortwörtlich: "Wesentliche Neuregelungen enthält das BayTHG II nicht." Lassen Sie mich also zusammenfassen: Sie bringen einen Gesetzentwurf ein, von dem Sie selbst sagen, er sei kein großer Wurf, und Sie finden das offensichtlich völlig okay.

(Beifall bei der FDP)

Und das Ganze etwa ein Jahr später als die anderen Bundesländer, obwohl alle wesentlichen Inhalte vom Bund vorgegeben sind: die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Teilhabeleistungen oder auch die Kooperationspflicht der Träger der Eingliederungshilfe.

Wir erwarten eine wirklich nötige Festlegung beim Bedarfsermittlungsinstrument. Der Bundesgesetzgeber hat das schon 2016 vorgegeben und Sie dazu aufgefordert, ein solches Instrument zu schaffen. Jetzt sind fast drei Jahre verstrichen, und Sie haben immer noch keines festgelegt. Wir erwarten hier also von der Bayerischen Staatsregierung, dass sie ambitioniert handelt. Wir sind hier zusammen mit dem Saarland und Brandenburg auf den letzten Plätzen. Das ist nicht in unserem Sinne.

Wir erwarten, dass Sie hier im Sinne der Menschen mit Behinderung ambitioniert handeln. Diese Menschen brauchen Klarheit. Wir wollen, dass Sie diese Menschen nicht länger im Ungewissen lassen.

Wir haben noch eine weitere Bitte: Das Ganze darf kein Flickenteppich werden. Wir brauchen verbindliche Vorgaben, damit beispielsweise eine Betroffene aus Moosburg nicht eine Leistung zugesprochen bekommt, die ihr Freund aus Landshut, der in der gleichen Situation ist, nicht bekommt. Wir legen auch höchsten Wert darauf, dass das Ganze unbürokratisch erfolgt.

Wir halten auch die neu zu gründende Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe für prinzipiell unterstützenswert. Da ziehen wir an einem Strang. Es muss aber ganz klar sein, in welcher Hinsicht die Staatsregierung die Vorschläge dieser Arbeitsgemeinschaft zu berücksichtigen hat.

Ich hätte mir auch, was in diesem Entwurf völlig fehlt, sehr gewünscht, dass den Menschen mit Behinderung endlich der Übergang von den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert wird. Sie haben sich zwar dazu durchgerungen, die Grenze für das Budget für Arbeit auf 48 % der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Das ist aber auch nichts Tolles. Beispielsweise hat Rheinland-Pfalz eine Anhebung auf 60 % durchgesetzt und ist uns damit weit voraus. Sie ignorieren dabei auch den Umstand, dass es für viele Werkstätten nach wie vor ein Nachteil ist, ihre Mitarbeiter an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verlieren. So wird es von den Werkstätten gesehen.

Damit mehr Menschen ermutigt werden, von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, brauchen sie endlich ein Rückkehrrecht. Sie brauchen ein Recht auf Rückkehr in die Werkstatt, in der sie vorher waren, und nicht ein Recht auf Rückkehr in irgendeine völlig fremde Umgebung. Das ist für viele eine große Hürde, die sie ungern überwinden, wenn sie in den ersten Arbeitsmarkt gelangen wollen.

Sie wagen sich auch überhaupt nicht an innovative Ansätze. Wieso zum Beispiel kann jemand nicht auch nur übergangsweise zum Teil in einer Werkstatt arbeiten und zum Teil schon auf dem ersten Arbeitsmarkt, in einem Unternehmen? – Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei der FDP)

Aber Sie treten hier weitgehend auf der Stelle.

Unterm Strich haben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nur das Notwendigste eingebracht. Die betroffenen Menschen verdienen mehr.

(Beifall bei der FDP)

Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es besteht Einverständnis. Damit ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat in seiner heutigen Sitzung die unter der Nummer 1 aufgeführte Verfassungsstreitigkeit, zu der bis zum 30. September eine Stellungnahme abzugeben ist und die die Bebauungspläne der Landeshauptstadt München betrifft, beraten und bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, sich am Verfahren nicht zu beteiligen. Die Beschlussempfehlung wurde für Sie aufgelegt.

Von der Abstimmung ausgenommen sind die Nummern 9 und 11 der Liste, zu denen die AfD-Fraktion und die SPD-Fraktion Einzelberatung beantragt haben. Dies sind der Antrag der Abgeordneten Martin Böhm, Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier und Fraktion (AfD) betreffend "Rechtsstaat schützen – Keine Solidarität mit Verbrechern!" auf Drucksache 18/2935 und der Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Margit Wild, Florian von Brunn und anderer (SPD) betreffend "Solidarität mit Carola Rackete – Seenotrettung ist kein Verbrechen" auf Drucksache 18/2867. Der gemeinsame Aufruf der genannten Anträge erfolgt am Ende der Tagesordnung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und die AfD. Darf ich die Abgeordneten Plenk (fraktionslos) und Swoboda (fraktionslos) um Abstimmung bitten? – War das eine Zustimmung, Herr Plenk und Herr Swoboda? – Enthaltung? – Ablehnung? – Enthaltung. – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe nun auf:

Abstimmung von drei Immunitätsangelegenheiten

Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat in seiner heutigen Sitzung drei Anträge auf Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bayerischen Landtags beraten und in zwei Fällen einstimmig und bei einem anderen Vorgang mit Gegenstimmen beschlossen, in allen drei Verfahren die Aufhebung der Immunität zu befürworten. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit zu den Abstimmungen.

Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 18/3706 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und der Herr Kollege Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Das sind die Kollegen von der AfD und der Kollege Swoboda (fraktionslos).

(Der Abgeordnete Christoph Maier (AfD) begibt sich zum Pult der Präsidentin)

Waren das Gegenstimmen?

(Christoph Maier (AfD): Ist das nur eine Drucksache?)

Nein, das sind getrennte Abstimmungen. Das war die Abstimmung zur Drucksache 18/3706.