Protocol of the Session on September 25, 2019

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich erteile der Staatsministerin Kerstin Schreyer das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz II setzen wir das Bundesteilhabegesetz auch weiterhin um. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte verbunden. Wir kommen hier gut voran. Wir stärken die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Das geht maßgeblich auf eine Initiative aus Bayern zurück. Das können wir uns also auch selbstbewusst auf die Fahne schreiben. Das ist ein Paradigmenwechsel, vom Patienten hin zum Kunden. Wir haben damit unser Ziel der modernen Teilhabeleistung, die den Einzelnen in den Mittelpunkt rückt, erreicht. Dem wollen wir natürlich auch auf Landesebene gerecht werden. Deshalb nutzen wir die entsprechenden Gestaltungsspielräume des Bundesteilhabegesetzes.

Der erste Meilenstein war das Bayerische Teilhabegesetz I, das bereits Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Zum 01.01.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Dadurch müssen wir die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herauslösen und neu im SGB IX verorten.

Das bedeutet eine Abkehr vom Fürsorgesystem hin zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung. Insofern war es uns wichtig, die Verbände, die Leistungserbringer, die Kostenträger und die Menschen mit Behinderung wieder umfassend zu beteiligen. Wir knüpfen inhaltlich an das Bayerische Teilhabegesetz I an. Dieses sieht folgende Regelungen vor: Natürlich bleiben die Bezirke Träger der Eingliederungshilfe. In der Praxis ändert sich also nichts. Die Bezirke sind auch heute schon dafür zuständig. Wir passen lediglich die landesrechtliche Zuständigkeitsregelung an die künftige Gesetzessystematik an.

Außerdem wird die LAG Selbsthilfe Bayern künftig als Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung und Verabschiedung der Rahmenverträge im Bereich der Sozialhilfe mitwirken.

Daneben haben wir auch andere Regelungen getroffen, die teilweise sehr ins Detail gehen. Deshalb nur kleine Beispiele: die Verankerung der Kooperationspflicht der verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften, die Regelung zur Vermeidung eines Zuständigkeitswechsels, wenn es um die Bestattungskosten nach dem Tod geht, oder auch die anlasslose Prüfung durch die Träger der Sozialhilfe. Insgesamt zeigt sich deutlich: Wir hatten eine breite Beteiligung von Leistungsträgern,

von Kostenträgern und Betroffenen. Dass wir sie von Anfang an beteiligt haben, hat sich natürlich entsprechend ausgezahlt.

Dieser Gesetzentwurf ruht auf vielen Schultern. Er ist ein Systemwechsel, das heißt, dass der Patient nicht mehr Patient, sondern Kunde ist. Ich bitte insofern um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich erteile als Nächster Kerstin Celina für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren! In der Ersten Lesung zum Bayerischen Teilhabegesetz II möchte ich Ihnen nochmals mit einem Beispiel vor Augen führen, wie wichtig Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit sind. Vor Kurzem habe ich mit jemandem gesprochen, der sich in der Schule seines Kindes gerne engagieren möchte. Klar, wir alle freuen uns immer über engagierte Elternvertreter an den Schulen, zum Beispiel über Menschen, die Schulregeln zum Thema Handynutzung mit der Schulfamilie vereinbaren oder für das Schulfest Kuchen backen. Das einzige Problem ist: Die Person ist gehörlos. Wie soll sie die Kommunikation mit den anderen Elternvertretern meistern?

Viel zu oft wird Gehörlosigkeit als persönliches Problem gesehen. Das heißt, Gebärdendolmetscher sind privat zu bezahlen. Aber es ist kein privates Problem, sondern eine große gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, hier darüber nachzudenken, wie man eine Gesellschaft schafft, in der dieser Mensch als Elternvertreter in der Schulfamilie teilhaben kann. Das ist nur eines von vielen Beispielen, die zeigen, dass Teilhabe nach wie vor fast unmöglich ist. Wenn die Gesellschaft bereit wäre, einem gehörlosen Menschen vorurteilsfrei zuzutrauen, die Angelegenheit der Klasse in den Schulgremien gut zu vertreten, und wenn zudem der bayerische Staat mit einem Gehörlosengeld die finanziellen Voraussetzungen für mehr Teilhabe schaffen würde, wären wir schon ein Stück weiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weshalb sage ich das? – Ich hoffe, dass es beim Bayerischen Teilhabegesetz II nicht bei einem bloßen Abarbeiten des Bayerischen Teilhabegesetzes bleibt, sondern dass wir in Bayern Teilhabe über das Bayerische Teilhabegesetz hinaus voranbringen und Teilhabegerechtigkeit konkret mit Leben füllen; denn Teilhabe ist die Grundvoraussetzung für ein gutes, ein würdevolles und ein selbstbestimmtes Leben aller in einer vielfältigen Gesellschaft.

Teilhabegerechtigkeit gibt es nur, wenn der Auftrag der Bayerischen Verfassung, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern, ernst genommen und gefördert wird. Vor diesem Hintergrund sind uns im vorliegenden Gesetzentwurf für ein Bayerisches Teilhabegesetz II zwei Punkte besonders wichtig, nämlich die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Mitbestimmung.

Ich will Ihnen zwei weitere Beispiele sagen: Erstens, persönliches Budget. Aus der Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage geht hervor, dass in Oberbayern gerade einmal 0,02 % derjenigen, die ein persönliches Budget in Anspruch nehmen könnten, dies auch tun. In Mittelfranken sind es 5 %. Für diesen Unterschied gibt es viele Gründe. Die Staatsregierung hat sie mir ausführlich aufgezählt. Daher gilt in dem Zusammenhang mein Dank der Bayerischen Staatsregierung für die ausführliche Antwort und die sorgfältige Beantwortung der Anfrage.

Trotzdem müssen wir uns natürlich überlegen, ob wir es in Bayern mit den jetzigen Strukturen überall gleich gut schaffen, das persönliche Budget als echte Alternative anzubieten. Vielleicht ändern sich die Zahlen in den nächsten Jahren, wenn die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen viele Gespräche geführt haben und mit jedem einzelnen Gespräch ein Stück weit dazu beitragen, gesetzlich eröffnete Spielräume für Chancen in konkrete Teilhabe umzusetzen. Die Arbeit der unabhängigen Beratungsstellen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke, wäre ohne das Teilhabegesetz nicht möglich gewesen.

Zweites Beispiel: Das Verhältnis von ambulanten zu stationären Wohnplätzen – es beträgt etwa 30 % in der Oberpfalz und 50 % in Oberfranken – differenziert zwischen den Bezirken stark. Ist der Bedarf tatsächlich so unterschiedlich? – Ich glaube nicht, dass das so ist. Ich glaube eher, dass die Bedarfsermittlung und die Umsetzungsmöglichkeiten von Bezirk zu Bezirk differieren und dass gewachsene Strukturen auch zukünftige Strukturen erheblich beeinflussen. Hier haben wir jetzt die Chance, durch die Bedarfsermittlung, die im Bayerischen Teilhabegesetz neu geregelt wird, den Bedarf landesweit zu ermitteln und damit einen wichtigen Grundstein zu legen, um für die Menschen mit Behinderungen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.

Ein weiterer Punkt ist uns heute in der Ersten Lesung besonders wichtig: die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in ihren Angelegenheiten, zu denen natürlich auch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Teilhabe zählt. Wir begrüßen es, dass das Bayerische Teilhabegesetz partizipativ entwickelt wurde. Wir begrüßen auch, dass die LAG Selbsthilfe benannt wurde, um an der Erarbeitung der neuen Rahmenverträge als Interessensvertretung für die Menschen mit Behinderung teilzunehmen und mitzuwirken. Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung muss nämlich unbedingt konsequent weiter- und fortentwickelt werden.

Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz wird jetzt eine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe geschaffen. Wir GRÜNE wollen, dass die Selbsthilfe hier vorne dransteht und klare Aufgaben und eine Geschäftsordnung bekommt. Natürlich gehört dazu auch, dass die Selbsthilfe zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt bekommt, um diese Aufgabe zu übernehmen; denn ansonsten gibt es keine echte Mitbestimmung.

Zum Schluss komme ich zurück auf das Eingangsbeispiel eines gehörlosen Vaters oder einer gehörlosen Mutter, der bzw. die sich engagieren und an der Schulgesellschaft teilhaben will. Teilhabe ist kein persönliches Problem, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. Eingliederungshilfe ist keine Wohlfahrtsleistung des Staates, sondern Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Unter diesem Prinzip stehen das Bundesteilhabegesetz – BTHG – und der Systemwechsel, den Sie, Frau Ministerin, erwähnt haben und der mit diesem Gesetz angestoßen werden soll. Diese Haltung muss sich in der weiteren Ausgestaltung des Bayerischen Teilhabegesetzes II widerspiegeln und in konkrete Initiativen übersetzt werden. Das bedeutet insbesondere eine einheitliche, übergreifende Bedarfsermittlung und eine echte Mitbestimmung, denn nur so kann ein Beitrag zur Teilhabegerechtigkeit für Menschen mit Behinderung geleistet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Andreas Jäckel für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen in Bayern den Auftrag

aus der UN-Behindertenrechtskonvention sehr ernst. Wir hatten hierzu im Frühjahr eine Aktuelle Stunde anlässlich des zehnjährigen Bestehens dieser UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen in Bayern die richtigen Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion im Alltag setzen. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen am Leben teilhaben können: beim Wohnen, in der Arbeit und auch bei Freizeitaktivitäten.

Grundlage dafür ist das Ende 2016 erarbeitete Bundesteilhabegesetz. Wir sind in Bayern bei der Inklusion auf einem guten Weg, aber einiges steht uns noch bevor. In den Reden der Ministerin und meiner Vorrednerin ist dies bereits angesprochen worden.

Das Thema Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf Menschen mit Behinderung, sondern betrifft im Grunde uns alle. Es geht nicht nur um Rampen und Lifte, also sozusagen nicht nur um technische Geräte, sondern auch darum, bei der Barrierefreiheit für sinnesbehinderte Menschen mitzudenken. Frau Kollegin Celina hat vorhin beispielsweise die Gehörlosigkeit angesprochen.

Das Programm "Bayern barrierefrei", das wir insgesamt vorangetrieben haben – auf diesem Gebiet werden viele positive Anstrengungen unternommen –, soll aber auch den privaten Sektor zum Mitmachen bewegen. Lassen Sie mich das so sagen: Trotz aller Formulierungen in Gesetzen sind wir darauf angewiesen, dass die Gesellschaft auch weiterhin diesen Weg mit uns geht. Die Staatsregierung unterstützt dies zum einen mit dem umfassenden Internetportal zur Barrierefreiheit. Dort gibt es viele Beispiele für Best Practice. Zum anderen gibt es in Bayern 18 Standorte für Beratungsstellen bezüglich der Barrierefreiheit. Es ist auch wichtig, dass wir nicht nur einen oder zwei Punkte, sondern im Land verteilte Beratungsstellen haben.

Auch beim Wohnen muss sich einiges tun. Hier gibt es bereits erste Weichenstellungen, die wir im Verlauf der nächsten Jahre weiterführen müssen. Wir haben große Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen leben, wohnen und arbeiten. Diese Konversion auch in kleinere Einrichtungen zu überführen, ist eine weitere Aufgabe, die die Inklusion in Bayern in den nächsten Jahren vor sich hat. Wir beginnen dieses Programm ab sofort, sozusagen ab diesem Jahr. Wichtig ist, dass wir uns auf Bundesebene für dieses Bundesteilhabegesetz stark gemacht haben. Wir haben uns eingebracht und immer wieder Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung erreicht.

Als erstes Bundesland haben wir das Bayerische Teilhabegesetz I umgesetzt und entscheidende Verbesserungen auf den Weg gebracht. Ich nenne zwei Punkte: Wir haben die Zuständigkeiten gebündelt, sodass die Leistungen aus einer Hand erbracht werden. Wir haben außerdem das Budget für Arbeit um 20 % höher angesetzt, als es vom Bund vorgegeben war.

Meine Damen und Herren, am 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Hinzu kommt ein weiterer wesentlicher Punkt zur Umsetzung: Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgenommen. Die Teilhabeleistungen werden künftig die richtige Zuordnung haben. Sie gehören nämlich in den Bereich der Rehabilitation und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und nicht, wie bisher, zu dem anderen Fach.

Meine Damen und Herren, für uns in Bayern kommt es darauf an, dieses Bayerische Teilhabegesetz II entsprechend umzusetzen. Frau Kollegin Celina hat vorhin angesprochen, dass wir mit der Verankerung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im System vereinbart haben, dass die Menschen mit Behinderung selbst mitsprechen. Mit den Betroffenen wird diskutiert. Ich glaube, dass dies dem Grundsatz der Selbstbestimmung, "Nichts über uns ohne uns", entspricht. Wir neh

men diesen Grundsatz ernst. Gerade in diesem Beteiligungsprozess ist Wertschätzung sehr wichtig.

Wir werden diesen Gesetzentwurf nach dieser Ersten Lesung noch im Ausschuss behandeln und dort die Diskussionen weiterführen. Als Bayerischer Landtag werden wir auch das Bundesteilhabegesetz weiter beobachten, weil wir ganz sicher sein müssen, dass wir auf dem richtigen Weg für die Menschen sind. Wir müssen aber auch genauso auf die Leistungserbringer und die Kostenträger achten.

Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass wir die Fachleistungen und Lebensunterhaltsleistungen auseinandergerechnet haben. Im Grunde steht aber immer der Mensch im Mittelpunkt. Die Selbstbestimmung und die Möglichkeit, das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu führen, sollten uns immer leiten; denn sonst bleibt das Wort "Teilhabe" eine Farce. Teilhabe muss immer in der Bedeutung von wirklich mitbestimmter Teilhabe gedacht werden.

Meine Damen und Herren, für viele Menschen sind die Leistungen der Eingliederungshilfe ein Schlüssel zu dieser Teilhabe. Ohne Geld geht hier einfach nichts. Wir werden genau darauf achten, dass wir es richtig und zielgerichtet einsetzen. Wir werden die Evaluation sehr genau verfolgen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächster spricht Herr Kollege Johann Häusler für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen vom 23. Dezember 2016 entwickelt sich zunehmend zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems. Das Bundesteilhabegesetz gliedert sich in vier Reformstufen: Die Reformstufen 1 und 2 traten bereits 2017/2018 in Kraft. Die Reformstufe 3 wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen aus dem Sozialgesetzbuch XII herausgelöst und als besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen in das Sozialgesetzbuch IX überführt werden, also in die Bereiche Reha und Teilhabe.

Das Bundesteilhabegesetz zieht zwingende Anpassungen landesrechtlicher Vorschriften nach sich und eröffnet nach unserer Bewertung entsprechende gesetzgeberische Gestaltungsspielräume. Frau Kollegin Celina hat einige Beispiele angesprochen. Das sind genau die Themen, über die wir dann im Fachausschuss miteinander diskutieren werden.

Entsprechende Ziele wurden gemeinsam mit den Verbänden, mit den Leistungserbringern, mit den Kostenträgern und insbesondere mit den Betroffenen selbst formuliert. Letztlich geht es um die Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten, darum, dass die Kooperation der überörtlichen Sozialhilfe landesrechtlich verankert und zusammengeführt wird. Außerdem wollen wir die hohen Standards, die wir bereits in den ersten beiden Systemschritten im Bereich der Frühförderung abgesichert haben, dauerhaft absichern. Ein wesentlicher Punkt ist, dass das neu eingeführte, ausgeweitete Budget für Arbeit als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen etabliert wird. Die Betroffenen, nämlich die Menschen mit Behinderungen, sollen stärker in die Mitbestimmung eingebunden werden.

Mit der landesrechtlichen Umsetzung dieser gemeinsam formulierten Ziele wurde bereits durch das Bayerische Teilhabegesetz I begonnen. Dabei ging es um die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und um das Budget für Arbeit, das ich gerade schon angesprochen habe. Nun folgt das Teilhabegesetz II, mit dem die Fachleistungen der Eingliederungshilfe ganz explizit von existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe getrennt werden. Die entscheidende Weichenstellung ist die Möglichkeit der persönlichen und individuellen Ausgestaltung. Damit kann mehr Teilhabe in der Lebenswirklichkeit umgesetzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Nach den Erkenntnissen der Beteiligungsgespräche und aufgrund der Anforderungen wird jetzt ein Maßnahmenbündel aufgesetzt, das die Lebenssituation und die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen erleichtern soll und das die Leistungserbringer und die Kostenträger durch vereinfachte Verfahren unterstützen soll. Am Rande wurde die Kostenaufteilung angesprochen. Ich glaube, nach der Evaluierung wird es darüber noch Gesprächsbedarf zwischen dem Freistaat Bayern und den kommunalen Spitzenverbänden geben.

Insgesamt kann ich sagen: Dieses Thema ist aufgearbeitet. Der vorliegende Gesetzentwurf wird jetzt zur Beratung in den Fachausschuss kommen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Aufgabenstellung der UN-Behindertenrechtskonvention sehr gut aufgenommen. Er trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen künftig gerechter und individueller gefördert werden können. Er nutzt die landesrechtlichen Gestaltungsspielräume so weitgehend aus, dass er tatsächlich zu einem vollen Erfolg für alle Beteiligten werden wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Ulrich Singer.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Heute beraten wir über den Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz II. Als der erste Teil hier in diesem Hause verabschiedet wurde, war die AfD noch nicht vertreten, sonst hätte ich Ihnen schon damals gesagt, dass "gut gemeint" nicht unbedingt auch "gut gemacht" bedeutet.

Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz II wird angeblich ein Maßnahmenbündel umgesetzt, das – ich zitiere aus der heutigen Drucksache – "insgesamt die Lebens- und Beteiligungssituation von Menschen mit Behinderung verbessert und im Bereich der Eingliederungshilfe für Erleichterungen sowohl für Leistungserbringer als auch für Kostenträger sorgt und ihre Interessen wahrt." Frau Minister Schreyer hat es so ausgedrückt, dass ein Wandel vom Patienten hin zum Kunden gewünscht sei. Was sich hier im ersten Moment richtig und gut anhört, kann mich als Betreuer und viele meiner Kollegen, die viele Jahre Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung gesammelt haben, in der Realität und der Umsetzung leider nicht überzeugen.

Die Finanzierung der Eingliederungshilfe soll durch die Teilhabegesetze neu geregelt werden. Personenzentrierte Fachleistung und individuelle Grundsicherung werden künftig voneinander getrennt. Massive Änderungen ergeben sich dabei vor allem im Bereich der vollstationären Wohnformen. Dabei schreibt die Staatsregierung, "Leistungen sollen künftig (wie) aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte vermieden werden."