Wir müssen im NSU-Untersuchungsausschuss schauen: Wo waren da Sachen, die man verbessern kann? Da werden wir dann auch ansetzen.
Herr Kollege Dremel, wie heißt es so oft? – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deswegen stellen wir diesen Beweisantrag in diesem Untersuchungsausschuss. Ich verstehe, dass Ihnen das Licht der Öffentlichkeit wehtut, weil es immer dann wehtut, wenn man etwas verbergen möchte, wenn man etwas verheimlichen möchte. Ich kann nur sagen: Wir haben unsere Pressemitteilung am Tag nach der Entscheidung im Untersuchungsausschuss über unseren Beweisantrag verschickt. Ich glaube, da ist nichts Verwerfliches daran, dass wir auch öffentlich protestieren, wenn unsere parlamentarischen Rechte verletzt werden.
Am 18.04. haben wir die PM verschickt, und am 21.04. – ich habe es nachgesehen – haben Sie dann den Kompromissantrag verschickt, den wir auch nicht mittragen
konnten. Sie haben den übrigens gekoppelt an die Rückziehung unseres Beweisantrags. Sie haben dort auch Zahlungen vorgesehen gehabt. Also das, was Sie gerade negiert haben, was man als Beweisantrag nicht stellen dürfe, haben Sie selber gestellt. Sie haben es dann nur zurückgezogen. Die Argumentation hinkt auch schon an dieser Stelle, lieber Herr Kollege.
Lieber Herr Kollege Fischbach, Politik heißt Kompromisse schließen, ist ein Geben und Nehmen. Deswegen war auch das Angebot von uns, diesen Kompromissvorschlag mitzutragen. Bevor wir diesen Kompromissvorschlag gemacht haben, hat es auf Arbeitsebene bereits Telefonate gegeben mit der Bitte, Sie zu verständigen, dass wir da gerne auf Sie zukommen,
obwohl der Beweisantrag erstens abgelehnt war, zweitens schon in der Zeitung gestanden war. Aber wir wollten trotzdem aufklären.
Wir zeigen ein Interesse an Aufklärung. Das ist uns sehr wichtig, als CSU-Landtagsfraktion zusammen mit den FREIEN WÄHLERN. Da werden wir auch weitermachen und werden uns nicht beirren lassen. Wir werden den NSU-Untersuchungsausschuss zu einem Ende führen, wenn auch ich gleich feststelle, nach all dieser Zeit des NSU-Untersuchungsausschusses: Wir haben bisher keine neuen Details, die uns weitergebracht haben, und wir haben dieses Puzzleteil, das gefehlt hätte, um alles aufzuklären, nicht gefunden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in der Sitzung am 17.04. zusammen mit den Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN den vorliegenden Beweisantrag abgelehnt. Nach nochmaliger, eingehender Befassung mit der Sachlage und der Antragsintention komme ich jedoch in der Gesamtschau zu einer neuen Bewertung:
Sinn und Zweck des Untersuchungsausschusses muss es sein, sich mit Blick auf Bayern ein Gesamtbild hinsichtlich des NSU-Komplexes zu verschaffen. Dazu gehört auch in ganz besonderer Weise die Frage nach der vielfältig undurchsichtigen Rolle des Verfassungsschutzes und der von ihm geführten V-Leute. Strittig ist in diesem Zusammenhang – das ist ja schon genannt worden – vor allem die Ziffer 3 des Beweisantrages. Dort wird gefragt, ob Zahlungen an einen Top-Informanten von den jeweiligen Verfassungsschutzpräsidenten genehmigt wurden. Es steht fest, dass dieser Informant eine Schlüsselfigur im Kontext des NSU darstellt. Daher haben grundsätzlich alle Informationen, die er an den Verfassungsschutz weitergegeben hat, für uns Relevanz und Wichtigkeit. Es geht darum, ob er Informationen über den Umgang mit Waffen in der rechtsextremen Szene mitgeteilt hat. Offenkundig gab es bezüglich solcher Meldungen Unregelmäßigkeiten, so etwa erst nachträglich – das ist genannt worden – aufgetauchte zehn Quellenberichte. Es ist also nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass es da auch noch weitere solche Berichte gibt.
Auch aus der geheimen Sitzung ergaben sich diesbezüglich keine letztgültigen Erkenntnisse. Man muss aber wissen, ob die Meldungen, die von dem Informanten vorliegen, tatsächlich auch vollständig sind. Nur so lässt sich die Frage klären, ob etwa Waffenlieferungen in den Meldungen des Informanten ein Thema waren oder
nicht. Ein Abgleich mit den vorgenommenen Zahlungen könnte da vielleicht Licht ins Dunkel bringen. Nach den Angaben des Verfassungsschutzes wurde der Informant 1998 stillgelegt. Dennoch gab es auch nach dieser Zeit noch Zahlungen an ihn. Auch das ist erklärungsbedürftig.
Meine Damen und Herren, wenn man aktuell sieht, mit welch unseriösen Methoden sich der Verfassungsschutz als Handlanger in einem vermeintlichen Kampf gegen Rechts und gegen missliebige Opposition durch die Altparteien einspannen lässt, und wenn man weiter bedenkt, dass der ehemalige bayerische Innenminister Günther Beckstein freimütig zugibt, die Behörden hätten in eben diesem Kampf gegen Rechts auch einmal über das rechtlich Zulässige hinausgeschossen, dann ist es gerade für die AfD als Partei von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wichtig, jede Möglichkeit zur Klärung von Fehlleistungen und Ungereimtheiten zu nutzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit Mai 2022 tagt der Untersuchungsausschuss NSU II des Bayerischen Landtags. Die Fraktionen des Bayerischen Landtags haben sich dabei auf konkrete Themenkomplexe und Fragen für den Untersuchungsausschuss geeinigt, die den Prüfungsumfang des Ausschusses abstecken. Dieser muss vom Untersuchungsausschuss eingehalten und darf nicht eigenmächtig erweitert werden. Genau dies wäre mit dem heute gegenständlichen Beweisantrag der Fall, weshalb die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER diesen abgelehnt haben.
Grundsätzlich war die Zusammenarbeit der im Untersuchungsausschuss vertretenen demokratischen Fraktionen bisher größtenteils konstruktiv. Das verdeutlicht das Interesse aller Beteiligten an der Klärung der im Untersuchungsauftrag formulierten Fragen und spricht für das Verantwortungsbewusstsein, mit dem sich die Mitglieder des Ausschusses ihrer Aufgabe widmen. Dennoch wird der Bayerische Landtag heute von den Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP mit dem Beweisantrag Nummer 70 befasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Vortrag zu dem im Untersuchungsausschuss abgelehnten Beweisantrag kurz halten und keine unnötigen Worte verlieren. Die genannten Fraktionen wollen mit dem Antrag erreichen, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz Auskunft über Zahlungsmodalitäten an V-Personen im Bereich Rechtsextremismus und Organisierte Kriminalität erteilt. Zum einen sollen Teile solcher Zahlungsvorgänge, die nicht in einer Einzelauflistung dokumentiert sind, genannt werden. Zum anderen soll Auskunft darüber erteilt werden, ob und gegebenenfalls wie viele Zahlungen an K. D. vom jeweiligen Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz genehmigt worden sind.
Zusammengefasst: Der Antrag ist also darauf gerichtet, Auskünfte über Zahlungsmodalitäten zu erteilen. Eine Auskunft über inhaltliche Angaben von V-Personen, die unseren Untersuchungsauftrag betreffen, wird gerade nicht gefordert. An dieser inhaltlichen Sachaufklärung, auch K. D. betreffend, sind wir natürlich vollumfänglich interessiert. Hierzu hat der Untersuchungsausschuss unter anderem K. D. und den
Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz als Zeugen geladen. Zudem haben heute die Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses im Rahmen eines Vorsitzendenverfahrens die Akten zu K. D. eingesehen.
Der gestellte Antrag ist nicht vom vorgegebenen Untersuchungsauftrag gedeckt. Dieser enthält keinerlei Fragen zu den erfragten Zahlungsmodalitäten. Seitens der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU wurde versucht, einen Kompromiss zu finden. Zu meinem Bedauern scheiterte dieser Versuch allerdings. Mir scheint, dass es den genannten Fraktionen mehr um Medienpräsenz unter dem Stichwort "V-Personen" als um zielführende Aufklärung geht.
Der gegenständliche Beweisantrag ist mithin aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Lassen Sie mich außerdem noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass Informationen über Erkenntnisse von V-Personen des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz mit diesem Antrag nicht gegeben werden. Alles für die Sachaufklärung Erforderliche haben wir als Untersuchungsausschuss in Sachen V-Personen, insbesondere K. D., veranlasst.
Lieber Kollege, hypothetisch angenommen, es gäbe noch weitere Quellenberichte von Kai Dalek, die uns nicht vorgelegt worden sind, vielleicht sogar welche, in denen es schon um Waffen geht. Wie würdest du dafür sorgen, dass wir erfahren, dass es die gibt, und wie würden wir uns die besorgen?
(Alexander König (CSU): Was ist denn das für eine hypothetische Fragerei? – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hätte, hätte, Fahrradkette!)
Wir haben die Akten zu Kai Dalek angefordert. Diese Daten wurden uns zugeliefert. Ich bin zuversichtlich, dass diese Daten ausgewertet und uns zugeliefert wurden. Wenn wir kein Vertrauen haben, dass uns diese Daten, wenn wir sie anfragen, auch zugeliefert werden, was sollen wir dann machen? Da müssten wir, wie beim nächsten Tagesordnungspunkt, eine Durchsuchung beim Landesamt für Verfassungsschutz beantragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine schwierige Diskussion: Wir haben eine geheime Sitzung, aus der man nichts berichten darf. Trotzdem versuche ich, das Problem sachlich darzulegen, ohne Geheimnisse auszuplaudern. Für mich wurde in dieser Sitzung Folgendes deutlich: K. D. – der Name wurde genannt, ich werde ihn nicht nennen – war ein maßgeblicher V-Mann. Für mich war in dieser Sitzung nicht eindeutig, ob es sich bei K. D. um einen V-Mann oder einen gelegentlichen Informanten gehandelt hat.
Die zweite Erkenntnis: Interne Regelungen des Verfassungsschutzes besagen, dass Zahlungen nur getätigt werden, wenn auch Informationen zugeliefert werden. Es gab Zahlungen, die man zugelieferten Informationen nicht zuordnen konnte. Teilweise gab es auch, wenn mich nicht alles täuscht, jährliche Zahlungen, die es
nach den internen Regeln des bayerischen Verfassungsschutzes nicht geben dürfte. Deswegen sehe ich den Beweisantrag vom Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses insofern gedeckt, als wir gesagt haben, dass wir wissen möchten, wie der Umgang des bayerischen Verfassungsschutzes mit V-Leuten bzw. gelegentlichen Informanten aussieht und ob Verbesserungsbedarf für die Zukunft besteht. Von daher ist für mich persönlich der Beweisauftrag vom Untersuchungsgegenstand gedeckt.
Eine weitere Frage, die sich mir gestellt hat, war, dass dieser V-Mann auch in Thüringen maßgeblich in der führenden Neonazi-Szene aktiv war. Auf die Frage, ob Informationen darüber vorliegen, wie aktiv dieser V-Mann in Thüringen war, wurde geantwortet, dass man darüber keine Informationen habe. Ich meine, wenn man einen Informanten oder einen wichtigen V-Mann beschäftigt, müsste man schon wissen, welchen Aktivitäten er auch außerhalb Bayerns nachgeht. Von daher sehe ich das als vom Untersuchungsauftrag gedeckt an. Meine Fraktion wird dem Beweisantrag zustimmen.
Der Vollständigkeit halber möchte ich Rechtsaußen zurufen: Ich war letzte Woche bei der Vernehmung des früheren Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein dabei. Herr Graupner, ich weiß nicht, auf welcher Veranstaltung Sie waren. Herr Dr. Beckstein hat mit keiner Silbe gesagt, dass die Behörden unzulässige Ermittlungsmethoden angewandt haben. Da tun Sie dem früheren Ministerpräsidenten und Innenminister Günther Beckstein absolut Unrecht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Kollege Hauber hat es ausgeführt, meine Damen und Herren: Bisher war die Arbeit im Untersuchungsausschuss zum NSU immer davon geprägt, dass wir auf sehr kollegiale Art und Weise zusammengearbeitet haben. Gerade in diesem Fall fällt die Zusammenarbeit auseinander. Warum fällt sie auseinander, meine Damen und Herren? Weil es um die Frage geht – Kollege Dremel hat es dargestellt –, dass wir der Auffassung sind, dass die Fragestellungen in diesem konkreten Fall eben nicht vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses, den uns dieses Hohe Haus auf den Weg gegeben hat, abgedeckt sind, weil sie eben nicht von den 150 Einzelfragen abgedeckt sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, man sollte es auch mal unter dem Aspekt sehen: Wir müssen auch innerhalb des Zeitraums dieser Legislatur einen Abschlussbericht auf den Weg bringen. Ich glaube, es ist an dieser Stelle nicht zielführend, dass wir uns in immer neuen Nebenfragen und in immer neuen Fragenkomplexen verlieren.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle ist noch mal zu betonen, dass wir uns in den vergangenen Monaten dieses Untersuchungsausschusses stets um Aufklärung bemüht haben und den Aufklärungswillen mehrfach dokumentiert haben. Dafür können wir auch entsprechende Beweise führen.
Den aktuellen Beweisantrag lehnen wir aus den genannten Gründen ab; denn hier geht es nicht darum, dass man einen Kompromiss eingehen wollte, dass man damit tatsächlich der Aufklärung dienen wollte, sondern hier geht um Politshow. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.