Deutschlands haben mit staatlichem Geld, teilweise im staatlichen Auftrag, rechtsextreme Strukturen geschaffen, die es ohne sie nicht gegeben hätte. Aus diesen Strukturen ist teilweise auch der NSU entstanden. Einer dieser V-Leute war Kai Dalek. Er arbeitete für den bayerischen Verfassungsschutz. Wir werden ihn noch vernehmen. Doch die Akten, die wir zu ihm vom bayerischen Innenministerium bekommen haben, waren und sind unzureichend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind im Januar 1998 untergetaucht. Aus ihnen wurde in der Folge die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund. Zentral für uns, für die Untersuchung der Tätigkeit von V-Leuten, ist also der Bereich 1996 bis 1998, kurz vor dem Untertauchen. Wir haben alle Quellenberichte von Kai Dalek erhalten. Alle. Alle, die auch schon in anderen Untersuchungsausschüssen und im Strafverfahren vorgelegt worden sind. Zumindest glaubten wir das. Wir glaubten, es seien alle. Komischerweise endeten diese Quellenberichte Kai Daleks Jahre vor dem Untertauchen des Trios. Das suggeriert uns natürlich, dass er dann auch nicht mehr tätig war. Aber wir haben weitergebohrt. Herr Kollege Matthias Fischbach hat sich die Zahlungen an den V-Mann genauer angesehen, und es hat sich herausgestellt, dass Kai Dalek bis zum Ende der Neunzigerjahre bezahlt worden ist. Wenn er bezahlt worden ist, dann hat er auch Berichte geliefert. Wo sind diese Berichte? Wie hat das Innenministerium auf diesen Widerspruch reagiert, auf diesen Vorhalt, nachdem wir es damit konfrontiert haben? – Upps, sorry, haben wir übersehen. – Die Berichte seien erst im Nachhinein gefunden worden, sie hätten aber eh nichts mit dem Untersuchungsauftrag zu tun. Wir haben sie jetzt bekommen, als erster von 15 Untersuchungsausschüssen der letzten 12 Jahre.
Berichte aus der rechtsextremen Szene einer zentralen, im staatlichen Auftrag tätigen Figur in diesem Komplex wurden 12 Jahre lang nicht gefunden. Aber wir haben sie aufgedeckt, weil wir uns die Zahlungsvorgänge genauer angesehen haben.
Das ist ein Skandal; denn entweder versucht das bayerische Innenministerium, etwas zu verheimlichen, oder Sie haben Ihren Laden einfach nicht im Griff, Herr Innenminister.
Sie wissen ja noch nicht einmal, wo Ihre Akten stehen. Das fügt sich ein in die versehentlichen massenhaften Löschungen in der Polizeidatenbank und in die Vernichtung von Akten zu Kai Dalek im Verantwortungsbereich des Justizministeriums. Das fügt sich ein in die Aussage eines früheren bayerischen Verfassungsschutzpräsidenten vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss, er habe den Namen Dalek noch nie gehört. Er musste das zurücknehmen; denn dies war eine Falschaussage.
Langer Rede kurzer Sinn: Die Frage nach den genauen Geldzahlungen in diesem Fall sind für uns relevant, und sie sind höchst spannend. Ebenso spannend ist es,
weshalb die Staatsregierung über ihre Mehrheit im Ausschuss die Beantwortung unserer Fragen hierzu blockiert.
Unser Beweisantrag ist zulässig und vom Untersuchungssauftrag gedeckt. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kai Dalek war schon im letzten Untersuchungsausschuss im Abschlussbericht ein eigener Abschnitt gewidmet, nicht nur, weil er als K. D. auf der sogenannten Garagenliste des Trios stand. Dieser V-Mann war laut Abschlussbericht von 1987 bis angeblich 1998 für das Landesamt tätig. Dessen Relevanz ist nicht zu unterschätzen: Treffen des Thüringer Heimatschutzes bzw. der sogenannten Anti-Antifa, bei der es enge Zusammenhänge zum Trio gibt; das Thema ThuleNetz, in dem Bombenbauanleitungen verbreitet worden sind; dieses Netz hat er wesentlich mitbetrieben; Propagandamaterial wie "Der Einblick" oder "Der Weisse Wolf", die auch mit dem NSU-Brief zusammenhängen; rechtsextreme Veranstaltungen wie der Heß-Gedenkmarsch oder die Aufmärsche in Wunsiedel; internationale Verstrickung bis in die Niederlande.
All das streicht die Rolle dieses V-Manns schon jetzt heraus, dessen Führung der damalige Präsident des LfV – der Kollege hat es schon angemerkt – Gerhard Forster erst bestritten hatte, der dann in der zweiten Vernehmung wegen einer Falschaussage versucht hat, sich herauszureden und auf Internet-Wissen verwiesen hat. Die Widersprüche gab es schon damals. Es fand eine schrittweise Einräumung von Tatsachen statt.
Nicht ohne Grund sind jetzt auch im aktuellen Untersuchungsauftrag dieses Untersuchungsausschusses mehrere Fragen konkret zu Kai Dalek gestellt worden. Insbesondere geht es hier um Meldungen des LfV zu Waffenlieferungen. Sollte es also weitere Meldungen gegeben haben, würde das nicht nur die Falschaussage des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten deutlich in ein anderes Licht rücken, sondern es wären auch hochrelevante Informationen zur Beteiligung der bayerischen Behörden im NSU-Komplex, die geliefert würden, wenn es diesen Zusammenhang entsprechend dieser Fragestellung auch wirklich gäbe.
Bei alledem, was wir bisher in der Ausschussarbeit erlebt haben – der Kollege hat es angesprochen –, drängt sich mir sehr deutlich der Eindruck auf, dass man oft nur bei direkter Konfrontation scheibchenweise mit der Wahrheit herausrückt. Es scheint nicht nur aufgrund der Berichte über Aktenvernichtung so zu sein, dass immer noch nicht alle relevanten Informationen herausgerückt werden und dass man erst mit Schutzbehauptungen arbeitet. So wirkt dies zumindest.
Dies muss ein Untersuchungsausschuss hinterfragen können, nämlich durch entsprechende Beweiserhebungen. Die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen steht hier infrage. Deswegen ist dieser Beweisantrag mehr als gerechtfertigt und sinnvoll. Dies hat auch die ausreichende Minderheit als im Sinne des Untersuchungsauftrages festgestellt. Dass dennoch die Ausschussmehrheit das Ganze weiter blockiert, wäre nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen nur möglich, wenn der Antrag selbst unzulässig wäre. Ist das so? – Mitnichten! Zahlungen und Quellenberichte sind zwei Seiten derselben Medaille. Deshalb sind sie ein probates Mittel zur Hinterfragung der Zulieferungen, insbesondere der Vollständigkeit.
Mit den ersten Fragen dieses Beweisantrages sollen Fragen nach groben Prozentsätzen zum Aktenführungsverhalten beantwortet werden. Diese sind zu den für den Untersuchungsausschuss relevanten Phänomenbereichen gestellt. Dass hierzu keine grundlegenden Bedenken bestehen, wurde seitens der Mehrheitsfraktionen schon dadurch deutlich, dass dazu ein Kompromissantrag gestellt wurde, der danach wieder zurückgezogen wurde. So groß konnten die Bedenken an dieser Stelle also nicht gewesen sein.
Also geht es um die dritte Frage. Diese ist so relevant, dass wir sie nicht zurückziehen wollten. Es geht um die Frage, ob der Präsident Zahlungen genehmigt hat oder nicht genehmigt hat und, wenn ja, wie viele und, wenn nein, ob das den Vorschriften widersprochen hat. Dies ist ganz entscheidend zur Klärung der politischen Verantwortung. Es besteht keine Gefahr für das Staatswohl, wenn über 25 Jahre zurückliegende Themen herausgearbeitet werden und Fehlverhalten herausgearbeitet wird. Spätestens seit der Aussage von Dalek im NSU-Prozess besteht auch keine Gefahr mehr, ihn als V-Mann zu enttarnen. Diese Thematik ist auch durch, ebenso die Frage, ob operative Relevanz für operative Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegeben ist. Dies kann man bei so weit zurückliegenden Vorgängen doch groß in Frage stellen.
Von daher kann ich nur noch einmal für Zustimmung werben. Ansonsten sind wir gezwungen, rechtliche Schritte zu prüfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas überrascht, welche Dramaturgie Sie, lieber Herr Vorsitzender, hier aufbauen und wie sie der Kollege Fischbach weiterführt. Ich muss feststellen: Sie wollen Skandale; wir wollen Aufklärung.
Kollege Fischbach, offensichtlich befinden Sie sich bereits im Wahlkampf. Beim Kollegen Schuberl habe ich das in den Ausschusssitzungen nicht ganz so erlebt.
Der Beweisantrag Nummer 70 musste abgelehnt werden. Warum? – Weil er unzulässig ist, weil er rechtlich nicht haltbar ist, weil er vom Untersuchungsauftrag nicht gedeckt ist, lieber Kollege Fischbach. Sie sind bereits mit einer Pressemitteilung an sämtliche Medien gegangen. Wir haben Ihnen auf Arbeitsebene einen Kompromissvorschlag unterbreitet, den Sie lange Zeit ignoriert haben.
Ich gehe davon aus, dass Sie gleich mit einer Zwischenfrage dran sind. Diesen Kompromissvorschlag, der rechtlich zulässig ist und der letztendlich auch halten würde, haben Sie in der folgenden NSU-Untersuchungsausschusssitzung abgelehnt, nur um das Ganze eskalieren zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Schuberl, es geht um Quellenberichte; das ist richtig. Sie wissen aber auch, dass sich das Auswertungsmodul in dieser Zeit geändert hat. Die Fragestellung zu den Quellenberichten in unserem Untersuchungsauftrag, im Abschnitt B die Fragen 2.13 und 2.14, betrifft Waffenlieferungen; da ging es nie um Zahlungen. Deswegen ist das von unserem Untersuchungsauftrag nicht gedeckt.
Wir wollten eine einvernehmliche Lösung. Ich bin sehr unglücklich darüber, lieber Kollege Fischbach, dass dies gescheitert ist. Seit wir tagen, haben wir 75 Beweisanträge mit unserer Mehrheit mit beschlossen, und jetzt geht es um den zweiten Beweisantrag, bei dem wir einen Kompromiss anbieten, Ihnen also entgegenkommen. Wenn Sie den Willen zur Aufklärung haben, wenn Sie die Informationen wollen, dann hätten Sie dem auch zugestimmt. Das haben Sie leider nicht getan, lieber Herr Fischbach.
Wir haben insgesamt 150 Fragen in unserem umfassenden Fragenkatalog, und wir haben Akten ohne Ende. 11.000 Akten sind bereits zugeliefert. Die Ministerien überhäufen sich mit Arbeit, auch die Behörden vor Ort sammeln, durchforsten und müssen letztendlich auch selektieren, weil viele Namen und viele Sachen geschwärzt werden.
Lieber Kollege Schuberl, ich habe bereits mehrfach gesagt, auch in Richtung des Kollegen Fischbach: Wir werden am letzten Tag unseres Ausschusses den Verfassungsschutzpräsidenten Dr. Körner vernehmen. Auch hier sind entsprechende Fragen noch möglich. Heute waren wir beide, Herr Schuberl, im sogenannten Vorsitzendenverfahren in geheimer Sitzung im Landesamt für Verfassungsschutz und haben die Unterlagen über die V-Person K. D. vorgelegt bekommen. Wir wissen heute auch – ich darf es hier nicht aussprechen –, warum Zahlungen auch noch danach geflossen sind.
Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach hat der Antrag der SPD-Fraktion, mitgetragen durch die Fraktion der GRÜNEN, letztendlich bloß die persönliche Interessenbefriedigung einzelner Abgeordneter als Hintergrund. In den Nummern 1 und 2 des Beweisantrags wird gefragt, wie hoch der Anteil der Personenakten beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ist, in denen Zahlungen an VPersonen oder Gelegenheitsinformanten nicht jeweils einzeln dokumentiert sind. Das, lieber Herr Fischbach, ist von unserem Beweisantrag nicht gedeckt, natürlich auch nicht die Zahlungen.
Ja, letztendlich geht es bei der Preisgabe von diesen Zuwendungen auch darum, wie wir unseren Verfassungsschutz arbeiten lassen. Es geht auch letztendlich um operative Maßnahmen. Es geht darum, ob wir in Zukunft alles der Presse vermelden wollen, wie wir Informanten, V-Personen, V-Leute letztendlich führen. Eine Offenlegung würde unsere Verfassung, würde unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Das, liebe Freunde, können wir nicht zulassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat letztendlich auch eine ähnliche Entscheidung getroffen, dass solche geheimhaltungsbedürftigen Informationen aus dem Quellenschutz dem Parlament nicht offengelegt werden dürfen.
Last, but not least: Wir mussten den Beweisantrag Nummer 70 aus rechtlichen Gründen ablehnen. Es tut mir immer noch leid, dass Sie sich nicht überwinden konnten, dem Kompromissvorschlag zuzustimmen, der rechtlich haltbar war. Das Ergebnis ist leider, dass Ihnen die Informationen zu diesen Fragen, die Sie hatten, jetzt vorenthalten bleiben. Wir beide, Herr Schuberl, waren heute, wie gesagt, beim Landesamt für Verfassungsschutz. Wir kennen teilweise die Antworten, die wir öffentlich nicht aussprechen dürfen.
Der Antrag ist unzulässig, und deswegen stehen wir heute auch im Plenum. Wir werden auch bei dieser Ablehnung bleiben.
Kollege Dremel, unsere Aufgabe ist die Kontrolle. Wir haben einen Untersuchungsausschuss. Wir kontrollieren die Arbeit des Verfassungsschutzes, ob das in diesem Komplex in Ordnung war. Man kann natürlich auch vertrauen, man kann als Erstes auch mal vertrauen. Wenn man merkt, dass einem das, was relevanter Zeitraum ist, vorenthalten worden ist, dann muss man nachkontrollieren.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass uns nicht noch weitere Quellenberichte, vielleicht auch Quellenberichte aus einem relevanten Zeitraum, vielleicht ein Quellenbericht von 1997, in dem es um Waffen geht von Kai Dalek, vorenthalten werden? Wie stellen Sie es sicher, wenn wir nicht genau nachprüfen in den Akten, wie die Zahlungsmodalitäten waren und wie das bei Kai Dalek geführt worden ist?
Lieber Herr Vorsitzender, grundsätzlich vertraue ich der Arbeit des Verfassungsschutzes und aller Strafverfolgungsbehörden. Ich stehe dahinter. Es werden sicherlich irgendwo auch Fehler gemacht, das ist keine Frage, die müssen wir überprüfen, die müssen wir kontrollieren.
Das tun wir auch. Wir haben das Parlamentarische Kontrollgremium, und im NSUUntersuchungsausschuss haben wir auch heute und auch in geheimen Sitzungen letztendlich Dinge offengelegt bekommen. Sie wissen, in der Fragestellung unter 2.13 und 2.14 geht es um Waffenlieferungen. Da geht es nicht um Zahlungen. Die Quellenberichte, die wir zugeliefert bekommen haben, haben nicht diesen Inhalt. Deswegen haben wir sie damals auch nicht bekommen. So ist uns das heute auch noch mal persönlich vom Verfassungsschutzpräsidenten erklärt worden.