Ich zitiere einmal aus dieser Weihnachtspost: Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihrer Verpflichtung aus den Bewilligungsbescheiden trotz dieses Erinnerungsschreibens
eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs begründen. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung. – Das ist beschämend!
Kreative können anders als andere Solo-Selbstständige Zuflüsse vielfach nicht selbst regeln. Preise, Stipendien und Zuflüsse aus Urheberrecht kommen irgendwann, nachdem sie es sich nicht aussuchen können. Wo wir gerade bei den Stipendien sind: Auch die Menschen, die keinen Cent aus den wunderbaren Nachwuchsstipendien für ihren Lebensunterhalt verwenden konnten und dieses Geld für Aufführungen oder Projekte verwendet haben, die dann wegen des Lockdowns nicht stattfinden konnten und verschoben wurden, müssen diese Mittel komplett zurückzahlen! Das geht nicht. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Den Bericht zum Begrüßungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab. Es ist wirklich beschämend, dass dies die einzigen Lösungsvorschläge sind. Die AfD hat hier noch nie etwas Sinnvolles eingebracht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab.
Vielen Dank, Frau Kurz. – Als nächsten Redner rufe ich Herrn Andreas Winhart von der AfD-Fraktion auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wertes Präsidium! Werte Frau Kurz, was Ihre Aussage betrifft, dass von der AfD angeblich noch nie etwas Sinnvolles gekommen sei, haben Sie selbst das Gegenteil bewiesen. Sie waren im Jahr 2020 einmal im Gesundheitsausschuss zu Gast und haben einen Antrag von uns so lange gutgeheißen, bis Ihre Kollegen Ihnen gesagt haben, dass er eigentlich von der AfD und nicht von der eigenen Partei kommt. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Was Sie hier heute präsentieren, ist ein Sammelsurium an ganz schlimmer Klientelpolitik, die Sie unter Corona-Hilfen zusammengefasst haben. Ich glaube, Ihnen geht es gar nicht darum, den Kleinunternehmern zu helfen.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER, meine Damen und Herren, ist ebenso nicht der Rede wert. Dort heißt es einmal wieder, "der Landtag begrüßt" und "die Staatsregierung wird aufgefordert". Das einzig Richtige wäre gewesen, den Koalitionskollegen mit Nachdruck aufzufordern, hier tätig zu werden.
Meine Damen und Herren, beide Anträge kann man in einem Satz gut so zusammenfassen, wie es die AfD formuliert hat: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Forderungen des Freistaates auf die Rückzahlung von rechtmäßig erworbenen Coronahilfen mit sofortiger Wirkung einzustellen." Das wäre sehr einfach und pragmatisch gewesen.
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat keine Redezeit mehr, sodass ich als nächsten Redner Volkmar Halbleib von der SPD aufrufe. Bitte, Herr Halbleib.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits am 15. Dezember über dieses sehr ernste Thema gesprochen, insbesondere – Frau Kollegin Kurz hat es dargelegt – für die Solo-Selbstständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dies ist tatsächlich eine Herausforderung. Wir haben die Fragen der Förderung als Landtag begleitet. Wir haben uns vielfach im Ausschuss damit befasst und stellen fest, dass die Förderverfahren und -konditionen sowie die Änderungen, die es immer wieder gab, sehr, sehr kompliziert sind und viele Kategorien schwer nachvollziehbar sind. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass auch die Fragen der Lebenshaltungs- und Personalkosten sowie die Frage der Überkompensation, die nur eine Frage der Betrachtungszeiträume ist, schwer nachvollziehbar waren. Bezieht man den gesamten Betrachtungszeitraum ein, kommt man nicht zu einer Überkompensation, sondern zum Gegenteil davon. Das ist für die Betroffenen natürlich schwer nachvollziehbar. Dies gilt auch für die Frage der wechselseitigen Anrechnung.
und werden ihm auch zustimmen. Allerdings haben wir damit mehrere Probleme. Es gab schon massive Rückzahlungen. Fraglich ist, wie wir damit umgehen. Wir haben nach wie vor das Problem in Bayern – dafür ist die Staatsregierung verantwortlich –, dass wir kein geordnetes Rückforderungsverfahren haben, wie es zum Beispiel in NRW oder in anderen Bundesländern der Fall war. Wir haben auch das Problem, dass die im Antrag angesprochenen Lösungsvorschläge zum Teil die Notwendigkeit mit sich brächten, die Bedingungen nachträglich zu ändern und auch denen, die keine Anträge gestellt haben, weil sie die Förderbedingungen gelesen und gedacht haben, sie kämen aus Gründen, die wir nicht gutheißen, nicht in Betracht, die Möglichkeit zu eröffnen, um hier Gerechtigkeit zu schaffen.
Dies sind komplexe Herausforderungen. Gleichwohl ist es, glaube ich, notwendig, dass wir uns dem stellen. Natürlich wäre es auch von Vorteil, wenn wir dies mit dem Bund und dem Bundeswirtschaftsministerium abstimmen würden. Ich glaube, das ergibt Sinn. Insgesamt unterstützen wir den Antrag, weil es eine gravierende Problemlage ist und gerade der betroffene Personenkreis dringend auf ein faires und großzügiges Verfahren angewiesen ist. Dazu stehen wir, und das unterstützen wir.
Mit dem Antrag der FREIEN WÄHLER und der CSU tun wir uns ein bisschen schwer. Ich finde, die Begründung ist das Interessanteste. Hier sind viele rechtliche Aspekte zu sehen und zu prüfen. Ich würde mir aber wünschen, dass wir mehr als nur einen Bericht erhalten. Ich hoffe, dass aus diesem Bericht auch hervorgeht, wie wir Lösungen finden können. Deswegen sind wir nicht so streng, den Antrag abzulehnen. Wir werden dem Antrag zustimmen in der Hoffnung, dass dadurch vielleicht die Möglichkeit im Ausschuss besteht, das zu erreichen, was wir wollen, nämlich einen fairen und sachlichen Umgang und eine Entlastung angesichts dieser Schreiben, die genannt wurden, und der Gesamtsituation. Ich glaube, das haben die Kulturschaffenden, Künstlerinnen und Künstler sowie Solo-Selbstständigen aller Sparten nach diesen für sie grauenhaften zweieinhalb Jahren verdient. Deshalb unterstützen wir die Grundintention des Antrags der GRÜNEN und stimmen ihm zu und hoffen, dass der Antrag der Regierungsfraktionen zu einer intensiven Debatte im Ausschuss führt.
Vielen Dank, Herr Kollege. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kurz. Bitte schön.
Lieber Volkmar Halbleib, es freut mich sehr, dass sich die SPD so konstruktiv an der Suche nach einer Lösung beteiligt, auf die wir gemeinsam hinarbeiten können. Du hast richtig gesagt, dass man überlegen muss, wie man mit denen umgeht, die für sich gedacht haben, dass es für sie vielleicht gar nicht in Frage kommt. Ich wollte dich fragen, wie ihr zu den Künstlerhilfen steht. Hier wurde ja schon bei denen, die die bayerische oder die Bundes-Soforthilfe beantragt hatten, eben diese Soforthilfe von der Künstlerhilfe abgezogen, obwohl diese explizit für den Lebensunterhalt vorgesehen war. Diese sagen jetzt, das, was von der Soforthilfe für den Lebensunterhalt gedacht war, habe ich doch schon von der Künstlerhilfe abgezogen bekommen, und fragen sich, warum das jetzt noch einmal zurückgezahlt werden soll. Wie seht ihr das?
Wir haben lange dafür gekämpft, dass die Lebenshaltungskosten – sozusagen der fiktive Unternehmerlohn, der ein Teil des Problems ist – anerkannt werden. Das waren die ersten Debatten, die wir hatten. Entscheidend ist jedoch, wie dann die Förderrichtlinien ausgefallen sind, ob Sie uns beiden zusagen oder nicht. Deswegen stellt sich die komplexe Frage, wie wir das jetzt regeln können. Es könnte sein, dass im Nachhinein Förderbedingungen geändert werden müssten, um die Rückforderung nicht zu ermöglichen. Dann gibt es aber ein Problem für diejenigen, die die Förderrichtlinien gelesen haben und deshalb keinen Antrag gestellt haben. Beides müssen wir unter einen Hut bekommen, neben denen, die jetzt schon freiwillig zurückgezahlt haben. Diese drei Säulen müssen wir nebeneinanderstellen. Das ist die Herausforderung, die vor uns liegt. Der Antrag der GRÜNEN ist berechtigt und wir unterstützen ihn, aber in der Lösung erfordert er einiges. Dies muss man wissen. Dem wollen wir uns aber stellen.
Verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur eine Minute und 17 Sekunden Redezeit. Deshalb kürze ich das Ganze ab und erzähle Ihnen nur eine kurze Geschichte.
Viele von Ihnen kennen Martin Papendorf. Er ist ein Friseur mit einem Laden hier gleich um die Ecke. Er schneidet vielen hier die Haare. Mir schneidet er sie zwar nicht, aber unter anderem dem Kollegen Klaus Holetschek zum Beispiel. Martin hat seit 42 Jahren seinen Friseursalon hier direkt am Maximilianeum. Das ist länger, als die meisten hier im Landtag sind. Er ist 75 Jahre alt und schneidet immer noch die Haare, weil seine Rente nicht zum Leben reicht. Er arbeitet lieber, als auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Das ist bewundernswert und ist etwas, das wir gut unterstützen könnten.
Im ersten Lockdown vom März bis Mai 2020 musste er wie viele andere seinen Laden wegen der Verfügung der Staatsregierung schließen. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Diese Entscheidung haben wir alle mitgetragen. Ihr erinnert euch: negative Tests, Masken tragen. Im Dezember kam dann der nächste Lockdown. Dafür hat er 9.000 Euro Soforthilfe bekommen. Jetzt, nach dieser ganzen Zeit, nachdem er seinen Laden über 16 Wochen lang zusperren musste und Kunden dauerhaft verloren hat, seine Altersversorgung angepackt und seinen Salon gerade noch so durch die Corona-Zeit gerettet hat, kommt der Staat und will einen Großteil der 9.000 Euro zurückerstattet haben. Das ist nicht fair. Ich sehe das Problem, dass wir rückwirkend nichts machen können.
Auf alle Fälle werden wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen und den Antrag der AfD ablehnen. Dem Antrag der CSU werden wir auch zustimmen, weil wir durchaus Möglichkeiten sehen wollen, was wir noch tun könnten, und zwar rückwirkend für die Vergangenheit für diejenigen, die schon bezahlt haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eigentlich mit den sehr differenzierten Stellungnahmen des Kollegen Halbleib und auch meines Vorredners beginnen. Ich glaube, beide haben auf Probleme, aber auch sehr differenziert auf das Thema Corona, die Hilfen und natürlich auch die Konsequenzen daraus hingewiesen. Ich möchte ein paar Fakten darstellen.
Frau Kollegin Kurz, Sie haben einen Brief vorgelesen; aber zu Ihrem Antrag haben Sie leider nur sehr wenig erläutert. Mir kommt es so vor: Man kann ihn stellen, wenn man selber nicht in der Verantwortung ist. In dieser Position kann man bekanntlich sehr viel fordern. Verantwortlich ist der Antrag jedenfalls nicht.
Sie wissen ganz genau, dass 85 % der Fälle Bundesmittel betreffen. Nur etwa 15 % der Fälle betreffen Landesmittel. Ich nenne nur noch zwei Zahlen: Es wurden über 43 Millionen Euro als Corona-Hilfen im Kulturbereich bewilligt. Bisher wurden 0,5 Millionen Euro zurückgefordert. Das sind die Zahlen zum Stand Mitte Februar. Das ist ein sehr klares Verhältnis für nach wie vor verbliebene Mittel bei den Antragstellern.
Sie gehen überhaupt nicht auf die Frage ein, die der Kollege Halbleib in den Raum gestellt hat, nämlich was eigentlich wäre, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden bezüglich derer, die damals keinen Antrag gestellt oder mittlerweile bereits zurückgezahlt haben. Sie gehen nicht darauf ein, was der Bayerische Oberste Rechnungshof mit Ihrem Antrag machen würde. Er würde dem Antrag niemals zustimmen können. Wir müssen noch einmal sehr deutlich machen: Was Sie hier fordern, ist einfach eine Möglichkeit, um in der Opposition zu versuchen, einen Punkt zu machen. Verantwortliche Politik ist das nicht.
Sie haben ja unseren Antrag als "Begrüßungsantrag" abqualifiziert. Na ja, gut. Dann muss man vielleicht auch mal die zweite Seite lesen, weil wir sehr genau wissen wollen, wie viele Unternehmen, Selbstständige und Kulturschaffende CoronaHilfen überhaupt zurückgezahlt haben oder noch zurückzahlen müssen, und zwar in welcher Höhe, aufgrund welcher Rechtsgrundlage usw. Sie können den Antrag selber lesen. Ich muss Ihnen sagen: Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass wir kollegial, wie der Kollege Halbleib das vorhin angedeutet hat, im Ausschuss darüber noch einmal reden.
Ich sage Ihnen noch eines: Wir haben ja das nächste Hilfsprogramm. Frau Kollegin Kurz, Sie sitzen am gleichen Runden Tisch der Theater, beispielsweise in Augsburg. Am 14. Oktober hat die Staatsministerin für Kultur, die, glaube ich, immer noch Ihrer Partei angehört, verkündet, sie mache Hilfen für das Energiethema. Letzte Woche sind diese Hilfen wohl freigeschaltet worden. Sie können sich selber ausrechnen, wie viele Monate seitdem vergangen sind. Der ganze Winter ist vergangen!
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich habe fast schmunzelnd dieses Seite-an-Seite der Ampel mitbekommen. Ich muss sagen: Es ist bei diesem Thema Gott sei Dank wieder ein bisschen aufgebrochen. Die Kollegen von der SPD und der FDP waren ja differenziert. Kollege Schuberl – er ist ja noch im Saal – hat davon gesprochen, dass die Nerven bei uns blank lägen, und ich weiß gar nicht, wovon noch allem.
Ich empfehle Ihnen einen aktuellen Artikel von "Zeit online", freigeschaltet um 19:41 Uhr. Der beginnt mit dem Satz:
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie blank die Nerven bei den Grünen derzeit liegen, dann lieferte ihn ihr oberster Vertreter in der Bundesregierung höchstselbst.