Alles in allem bin ich froh, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema gekommen ist; denn es wird wirklich Zeit für eine lebensnähere, eine freiheitlichere und eine moderne Regelung für unsere Schulen bei der Nutzung von digitalen Endgeräten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fischbach. – Für die Aussprache darf ich Herrn Prof. Dr. Gerhard Waschler aufrufen. Herr Abgeordneter Waschler, bitte schön. Sie haben jetzt das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fischbach, wenn man darüber noch Zweifel gehabt hätte, dann hätten Sie mit Ihren Ausführungen überzeugend dargelegt, dass Sie von der Realität Lichtjahre entfernt sind. Ich kann nur feststellen: Der Gesetzentwurf der FDP ist obsolet. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuregelung der Handynutzung, den Sie zwar erwähnt, aber nicht vertieft dargestellt haben, ist am 16.02.2022 in die Verbändeanhörung gegangen. Danach geht der Gesetzentwurf der Staatsregierung in den Landtag.
Beide Gesetzentwürfe – das ist korrekt – haben ein Inkrafttreten zum Schuljahr 2022/23 zum Ziel; das ist auch gut so. Im Ergebnis stelle ich fest: Beide Entwürfe haben die gleiche Richtung, aber deutliche Unterschiede. Die Staatsregierung sieht nämlich die Verwendung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen. Die FDP dagegen geht von einer grundsätzlichen Erlaubnis entsprechend einer vom Schulforum zu beschließenden Nutzungsordnung aus. Das ist aus unserer Sicht ein falscher Ansatz der FDP, da schon bisher kein Handyverbot, sondern ein Handygebot gegenständlich war.
Herr Kollege Fischbach, Sie haben ein Zerrbild geschildert, demzufolge hier beabsichtigt wäre, einer modernen Nutzung digitaler Endgeräte einen Riegel vorzuschieben. So habe ich Sie verstanden. Sie bekommen aber noch Gelegenheit, das im federführenden Ausschuss richtigzustellen. – Davon ist überhaupt nicht die Rede; denn schon bisher war die Handynutzung an Schulen im pädagogischen Ermessen im Sinne von Einzelfallentscheidungen möglich, was auch ausführlich und umfänglich genutzt worden ist.
Der Entwurf der Staatsregierung schafft nun rechtliche Klarheit und stärkt die Schulleitung in deren pädagogischer Verantwortung. Damit hat dieser Gesetzentwurf einen ganz deutlichen Vorrang vor und Vorzug gegenüber den von der FDP eingebrachten Vorschlägen. Als Fazit kann ich nur sagen: Herr Kollege Fischbach, Sie stehen noch einmal auf der Rednerliste; Sie haben jetzt die Gelegenheit, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Damit wäre allen bestens gedient. Ansonsten freue ich mich auf die Behandlung im federführenden Ausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Prof. Dr. Waschler. – Ich darf als nächsten Redner Herrn Maximilian Deisenhofer von der Fraktion der GRÜNEN aufrufen. Herr Abgeordneter Deisenhofer, bitte schön. Kommen Sie ans Rednerpult.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon froh, dass wir heute an dieser Stelle im Hohen Haus eher über ein Randthema des Schulalltags sprechen dürfen. Vor ungefähr einem Jahr diskutierten wir an gleicher Stelle den Ausfall der Faschingsferien. Es ist gut, dass diese Schnapsidee der Staatsregierung in diesem Jahr nicht wieder aufgegriffen wird und wir uns dieses Thema deswegen heute sparen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Gesetzentwurf der FDP kann ich mich kurzfassen. Ich verweise an dieser Stelle auf unseren Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/20321 aus der letzten Legislaturperiode, in dem wir schon damals gefordert haben, dass die Schulen selbst entscheiden sollten, inwieweit sie die Handynutzung auf dem Schulgelände – auch gern für verschiedene Altersgruppen unterschiedlich – erlauben wollen. Kollege Waschler hat es gerade eben schon erzählt; die Handynutzung im Unterricht war für unterrichtliche Zwecke ja auch bisher schon erlaubt, und das war auch schon immer sinnvoll.
Als Englischlehrer habe ich die Jugendlichen zum Beispiel bei Übersetzungen statt mit dem klassischen Oxford Dictionary auch einmal mit Übersetzern im Internet arbeiten lassen und danach mit ihnen die Vor- und Nachteile des jeweiligen Mediums herausgearbeitet. Ich bin der festen Überzeugung, dass junge Leute heutzutage im Alltag fast immer auf den Internetübersetzer am Handy mit all seinen Tücken zurückgreifen. Daher ist die Übung damit in den Schulen auch weiterhin absolut angebracht und Teil der wichtigen Arbeit zum Thema Medienkompetenz.
Ganz abgesehen davon, dass die Regelung im Laufe der letzten Jahre immer noch lebensfremder geworden ist, war es 2018 und ist bis heute nicht verständlich, warum zum Beispiel eine Siebzehnjährige während ihrer Mittagspause nicht auch auf dem Schulgelände ihr Handy anschalten darf. Sie hat aber auch gezeigt und zeigt immer noch, wie ängstlich die alte und auch die neue Staatsregierung die digitalen Themen in der Schule gesehen haben und zum Teil immer noch sehen.
Die digitale Infrastruktur kommt jetzt endlich wenigstens zum Teil voran, vor allem auch dank der großzügigen Unterstützung vom Bund. Auch hier gibt es noch gefährliche Leerstellen, angefangen bei den nicht ausreichenden Förderprogrammen für die Lehrerdienstgeräte über eine immer noch mangelhafte WLAN- und Breitbandabdeckung an Bayerns Schulen bis hin zum Dauerthema "IT-Betreuung an Schulen". Hier wurden laut Auskunft der Staatsregierung bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 gerade mal 1,7 Millionen Euro abgerufen von insgesamt 156 Millionen Euro, die zur Verfügung stehen. Das ist nicht mal 1 % der Fördersumme. Das ist unterirdisch, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass daher derzeit eine dringend notwendige Dialogkampagne läuft. Aber die muss jetzt endlich schnell Ergebnisse haben, wenn wir wollen, dass die Mittel dann auch wirklich abgerufen werden.
Aus unserer Sicht hat Corona die Schwächen bei der Schuldigitalisierung offengelegt; aber wir dürfen eben nicht nur auf die Infrastruktur schauen. Jugendliche sollen sich souverän im Netz bewegen. Das stand schon in unserem Gesetzentwurf
aus der letzten Legislatur. Dafür braucht es aber Zeit und gut ausgebildete Lehrkräfte. Und vor allem braucht es eine Idee, wo man hinwill.
Zwischendrin an der Stelle auch mal ein Lob: Es ist gut, dass unser Drängen erfolgreich war und der Medienführerschein Bayern jetzt flächendeckend in den Medienkonzepten der Schulen verankert wird. Das finden wir richtig.
Das Thema Medienkompetenz ist aber aus unserer Sicht trotzdem weiterhin nicht ausreichend verankert. Wir plädieren für die Weiterentwicklung des Fachs Informatik zu einem eigenen Fach Digital- und Medienkunde. Auch bei Erwachsenen muss die Staatsregierung endlich mehr beim Thema Medienkompetenz machen.
Das heute diskutierte Thema "Handynutzung an Schulen" ist und bleibt dabei symbolhaft, aber doch nur ein Randthema. Die zentralen Baustellen liegen woanders. Liebe Staatsregierung, bitte packen Sie sie an! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Deisenhofer. – Ich darf als Nächsten den neuen Vorsitzenden des Bildungsausschusses, Herrn Tobias Gotthardt von den FREIEN WÄHLERN, aufrufen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Fischbach, ich möchte fast sagen: Sie merken es selber, oder?
Einen Antrag einzubringen, bei dessen Thema Sie eigentlich wissen sollten, dass es bereits im System war und jetzt in der Verbändeanhörung ist – das kann man machen. Es ist in seiner Sinnhaftigkeit aber eingeschränkt.
Ich kann inhaltlich auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Artikel 56 Absatz 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen besagt bislang, dass die Nutzung zwar für unterrichtliche Zwecke erlaubt ist, aber nicht für private Zwecke. Jetzt kann man darüber streiten, ob das jemals sinnvoll war. Das war vor meiner Zeit im Bayerischen Landtag. Deswegen bewerte ich es nicht. Aber wir hatten – Sie haben es selber gesagt – ein Projekt laufen, haben das ausgewertet mit der Schulfamilie – es hat überall gut funktioniert – und haben festgestellt – dazu stehen wir auch –: Es ist in diesem und in vielen anderen Bereichen sehr gut, die Entscheidungshoheit in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei den Schulen, bei der Schulfamilie zu belassen. Genau so ändern wir jetzt den Artikel 56 Absatz 5 und sagen: Die Nutzung ist erlaubt, wenn es die Schulfamilie vor Ort für sinnvoll hält. Detailvereinbarungen kann die Schulfamilie für sich treffen. Ausgenommen sind Grund- und Förderschulen. Das macht auch Sinn. Aber an allen anderen Schulen kann das so erfolgen.
Ich finde, das ist eine sehr lebensnahe, gute Lösung. Ich kann Sie nur einladen. Sie können Ihren Gesetzentwurf gern beibehalten. Sie können ihn auch mit reinnehmen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber ich würde Ihnen empfehlen, im Sinne der Schulfamilie und im guten Dialog mit der Schulfamilie am Ende unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil der mit der Schulfamilie abgestimmt ist. Es ist ein guter Ansatz, das so zu machen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gotthardt. – Dann darf ich Herrn Ulrich Singer von der AfD-Fraktion aufrufen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Singer, Sie haben erneut das Wort.
Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz klar: Das Smartphone hat bereits jetzt einen ganz festen Platz in der Lebenswelt unserer Schüler, Eltern und Lehrer. Es darf auch in den Schulen benutzt werden. Jedenfalls zu pädagogischen Zwecken und mit Erlaubnis des Lehrers ist das auch jetzt sicherlich schon in vielen Unterrichtseinheiten der Fall.
Allerdings ist jetzt auch seitens der Staatsregierung, wie wir es gerade gehört haben, geplant, dass im kommenden Schuljahr, also ab dem Schuljahr 2022/23, die Schulen selbst darüber entscheiden sollen, inwiefern eine private Handynutzung in den Schulen ermöglicht werden soll. Da geht es im Wesentlichen um die Pausen und um die Mittagszeit. Hier soll die Eigenverantwortung der Schüler und der Schulen gestärkt werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Man muss auch sagen: Medienpädagogisch passt ein pauschales Verbot nicht in die heutige Zeit. Es wird in vielen Schulen tatsächlich nicht mehr so gelebt. In vielen Fällen wird bei der privaten Handynutzung halt ein Auge zugedrückt. Da ist es schon sinnvoll, mal über neue Regelungen nachzudenken.
Aber man muss auch sehen: Es hat auch etwas Gutes, dass das Handy nicht der ständige Begleiter ist und auch mal ausgeschaltet wird, dass man auch mal eine Pause hat, dass man mittags oder in einer Pause mal in sich gehen kann, dass man auch mal in der Pause sozusagen etwas lernt; denn auch in der Pause und in der Stille lernt man. Man braucht die Zeit, um abzuschalten und um Kraft für den Unterricht zu sammeln.
Auch die Konzentration könnte leiden, wenn die Schüler verführt werden, in der Pause auf ihr Smartphone zurückzugreifen und es für Privates zu nützen. Möglicherweise kommt es zu einem Wettbewerb, in dem sich die Schulen überbieten bei den Regelungen, die sie für die Handys erlassen. Es könnte auch die Handysucht bei manchen Schülern fördern.
Dann hätten wir auch das Problem, dass das Handy als Statussymbol umso wichtiger wird. Der eine kann sich ein tolles Handy leisten mit der neuesten Software, der andere hat möglicherweise ein altes Gerät. Das könnte zu Ausgrenzungen führen. Das muss man auch bedenken. Natürlich: Das normale Sozialleben wird darunter leiden, wenn die Handynutzung jetzt auch in den Pausen und in der Mittagspause stattfinden soll. Den Sozialneid hatte ich bereits angesprochen: Wenn jemand ein besseres Gerät hat als der andere, dann kommt ein Überbietungswettbewerb, auch bei den Datentarifen.
Wir müssen eines sehen – ein Kollege hat es in der Debatte schon angesprochen –: Wir brauchen ein ordentliches, funktionierendes WLAN in den Schulen. Wir brauchen eine ordentliche Netzabdeckung; denn ohne Netz und ohne WLAN hilft einem auch das beste Handy nichts.
Geschätzte Kollegen, eine Handynutzung unserer Schüler in den Schulen macht aber noch lange keinen IT-Experten. Da geht dieser Antrag vom Gedanken her an einem wichtigen Ziel vorbei. Wir müssen darauf schauen, dass unsere Schüler für den IT-Bereich fit gemacht werden. In Deutschland fehlen fast 100.000 Fachkräfte im IT-Bereich. Durch eine gute Handynutzung in den Pausen werden unsere Schüler für diesen Bereich auch nicht besser geschult. Wir sollten also vielleicht eher darüber nachdenken, wie wir IT in unsere Schulen bringen und die Kompetenz unserer Schüler in diesem Bereich fördern können, anstatt groß darüber nachzuden
ken, wie man jetzt auch noch die Pausen mit Handy, Handyspielchen und Handynutzung füllen kann. In den Pausen wäre unserer Meinung nach das klassische Sozialleben angebracht. Aber das ist eine Gratwanderung. Ich bin gespannt auf die Aussprache in den Ausschüssen, um hier eine gute Lösung für Bayern zu finden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Singer. – Als nächste Rednerin darf ich Frau Dr. Simone Strohmayr von der SPD-Fraktion aufrufen. Frau Abgeordnete Strohmayr, eine Sekunde noch. Dann ist der Tisch wieder sauber. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute also das Thema "Handynutzung an Bayerns Schulen". Ich finde es wirklich unglaublich, dass bis zum heutigen Tag das Handyverbot an den Schulen gilt. Schülerinnen und Schüler müssen immer noch im Einzelfall ihre Lehrkraft fragen, ob sie das Handy privat nutzen dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist total weltfremd. Es ist gut, dass die Staatsregierung heute endlich angekündigt hat, einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema einzubringen.
Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auch wir haben bereits im Jahre 2018 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, Drucksachennummer 17/20501. Unser Gesetzentwurf entspricht in etwa dem der FDP. Ich finde es schon bemerkenswert, dass es vier Jahre gedauert hat, bis die Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist traurig, dass wir eine Pandemie dazu gebraucht haben, um endlich an unseren Schulen das Handyverbot abzuschaffen. Wir sind in unserer Gesellschaft mittlerweile digital. Wir sind an den Schulen digital. Man kann sagen: Die Pandemie hat die Mediennutzung revolutioniert. Digitale Endgeräte sind aus dem Unterricht einfach nicht mehr wegzudenken. Meine Vorredner haben es gesagt. Im Übrigen: Der Distanzunterricht ist teilweise nur mit digitalen Endgeräten überhaupt möglich. Von Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie mit den digitalen Endgeräten umgehen können. Es ist eine Selbstverständlichkeit geworden, dass Schülerinnen und Schüler ihr Smartphone, das sie in der Regel besitzen, auch in der Schule – zum Beispiel für Recherchearbeiten und Ähnliches – benützen. Wir Sozialdemokraten weisen aber immer wieder – ich möchte das extra noch mal sagen – darauf hin: Ein Smartphone alleine reicht für Schülerinnen und Schüler nicht aus, ihren schulischen Verpflichtungen nachzukommen.
Wir müssen dafür sorgen, dass hier in Bayern alle Schülerinnen und Schüler ein echtes digitales Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss unter die Lernmittelfreiheit fallen.
Wie gesagt: Es ist gut, dass die Staatsregierung jetzt endlich einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg bringt. Das erspart an den Schulen viele Diskussionen, Ermahnungen und gegebenenfalls Strafen, wenn ein Handy ohne Erlaubnis benutzt wurde. Im Übrigen macht den Schulen COVID schon allein genug Arbeit. Es ist gut, wenn wir hier jetzt klare Regelungen schaffen.
Wir haben uns in unserem Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, dass die Schulfamilie – die Schulleitungen, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern – in den Entscheidungsprozess vor Ort eingebunden und gemeinsam festle
gen wird, wann Handys benutzt werden können und wann nicht. Eines ist auch klar: Manchmal ist es auch gut, wenn das Handy mal ausgeschaltet wird. Es gibt viele Studien, die sagen, die Konzentration erhöhe sich dadurch.
An den Grundschulen könnte zum Beispiel die Lehrerkonferenz mit dem Elternbeirat entscheiden, wann das Handy benutzt werden kann. An den weiterführenden Schulen könnte das das Schulforum tun, an den Berufsschulen zum Beispiel der Berufsschulbeirat.