Protocol of the Session on February 23, 2022

Sie wollen davon ablenken und schimpfen auf die Regierung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Danke schön. – Der nächste Redner ist der Kollege Stefan Löw für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mittag, Sie haben gesagt, die Maßnahmen werden ständig überprüft. Mich würde interessieren, was die Prüfung ergeben hat. Ist 2G oder 3G in der Gastro und im Einzelhandel notwendig gewesen, obwohl Studien doch ergeben haben, dass dort eine Ansteckung nicht stattfindet? Kinder werden durch den unsinnigen Maskenzwang in ihrer Entwicklung gestört, ohne je Teil der Risikogruppe gewesen zu sein.

Welchen Nutzen verspricht sich die Staatsregierung von ihrer Verordnung? Sie will das Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen. Besteht aber diese Gefahr überhaupt noch? Viele Länder in Europa heben sämtliche Maßnahmen auf, aber in unserem Land wird nach wie vor über eine Impfpflicht diskutiert, über eine Impfung, deren Wirkung bei Omikron nur noch sehr eingeschränkt ist. Bei Omikron schützt die Impfung auch nicht vor schweren Verläufen, sondern hauptsächlich

schützt Omikron selbst davor. Omikron ist zwar ansteckender, aber dafür deutlich milder.

Wie lange will die Regierung uns das Leben noch diktieren? Sie muss der Realität ins Auge schauen und endlich akzeptieren, dass das Virus nicht verschwinden wird, egal welche Maßnahmen noch ergriffen werden. Wenn eine Staatsregierung nicht mehr in der Lage ist, verhältnismäßige Verordnungen zu erlassen, die der Gefahrenlage auch entsprechen, dann ist es unsere Aufgabe als Landtag, diese Verordnung per Gesetz zu kassieren. Dafür wurden wir gewählt.

(Beifall bei der AfD)

Also beenden wir die Spaltung unserer Gesellschaft in Bürger erster und zweiter Klasse. Geben wir den Menschen ihre Selbstbestimmung zurück. Beenden wir den Maskenzwang an unseren Schulen. Kehren wir zurück in das Land von Einigkeit und Recht und Freiheit!

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD spricht als Nächste die Kollegin Ruth Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer wie die AfD meint, Corona wäre vorbei, ignoriert die täglichen Neuerkrankungen, die jede und jeder von uns täglich in seinem Bekannten–, Kollegen– und Freundeskreis sieht – im Übrigen auch hier im Plenarsaal. Deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die sich bereit erklärt haben, die Offiziantinnen und Offizianten in diesen Tagen zu vertreten.

(Allgemeiner Beifall)

Die Wahrheit ist: Corona ist leider noch nicht vorbei, insbesondere in Bayern nicht, auch wenn wir uns das alle noch so sehr wünschen. Obwohl sie langsam sinkt, ist die Zahl an Neuinfektionen in Bayern nach wie vor viel zu hoch; in manchen Landkreisen und bestimmten Bevölkerungsgruppen liegen die Inzidenzwerte zwischen 3.000 und 5.000. Gleichzeitig besteht im Freistaat ein deutliches Defizit bei den Impfungen.

Ein langsames und kontrolliertes Zurückfahren der coronabedingten Einschränkungen ist der richtige Weg; die Bayern-SPD-Landtagsfraktion hat das in ihren Dringlichkeitsanträgen immer wieder gefordert. Die Runden der Gesundheitsminister, Gesundheitsministerinnen, Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen haben das auch so beschlossen und setzen das in ihren Ländern verantwortungsbewusst um.

Die AfD-Fraktion spielt mit ihrem Gesetzentwurf mit der Gesundheit der Bevölkerung und mit dem Leben vulnerabler Menschen. Uns ist die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Senioren und Seniorinnen, Kranken und Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen nicht impfen lassen können, zu wichtig, als dass wir das jetzt Erreichte aufs Spiel setzen würden.

Solange die Corona-Lage ist wie zurzeit, brauchen wir einen rechtlichen Rahmen zur Infektionsprävention. Wir brauchen nach wie vor entsprechende Maßnahmen, um uns und andere zu schützen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion daher mit Nachdruck ab.

(Beifall bei der SPD)

Sie können ruhig bleiben, Frau Kollegin; es gibt eine Nachfrage des Herrn Abgeordneten Ulrich Singer von der AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Singer.

Frau Kollegin Müller, vielen Dank für Ihre Rede. Sie haben davon gesprochen, dass wir nicht aufs Spiel setzen dürfen, was wir erreicht haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Was haben wir denn durch die Maßnahmen der Staatsregierung erreicht, die Sie im Wesentlichen befürwortet haben? – Wir haben 2G, wir haben 3G, wir haben Maskenzwang, und wir haben ein Abstandsgebot.

(Zuruf)

Menschen dürfen ungetestet gar nicht mehr mit der U-Bahn fahren. Gleichzeitig haben Sie selbst von Inzidenzwerten von 3.000 bis 5.000 gesprochen. Was soll denn, bitte, der Erfolg gewesen sein? All die Maßnahmen des letzten Jahres haben uns doch erst zu diesen Inzidenzwerten geführt und zeigen ein klares Maßnahmenversagen und ein Impfversagen der Staatsregierung auf, was man kaum bestreiten kann. Wo soll denn, bitte, der Erfolg sein? Was ist denn erreicht worden?

(Zuruf: Unglaublich!)

Bitte schön, Frau Kollegin.

Wissen Sie, was wir mit diesen Maßnahmen verhindert haben? – Bilder wie in Bergamo.

Damit ist der nächste Redner aufzurufen, nämlich der Abgeordnete Alexander Muthmann von der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Muthmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Kollege Magerl hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs davon gesprochen, dass wir uns alle schon einmal die Finger verbrannt haben. Die Fraktion der AfD hat das mit diesem Gesetzentwurf zum wiederholten Male unter Beweis gestellt.

Natürlich diskutieren wir sehr kontrovers und da und dort auch ungeduldig darüber, wie wir die Beschränkungen, die derzeit bestehen, zügig beenden können. In einem solchen Gesetzentwurf aber die Wiederherstellung der Grundrechte zu fordern – das ist auch schon angeklungen –, ist nachgerade absurd und dokumentiert ein Verständnis des Gesamtsystems, das weit von dem entfernt ist, was alle anderen Fraktionen im Landtag zur Grundlage ihrer Überzeugungen und Diskussionsbeiträge machen.

Dazu, was die einzelnen Beschränkungen erreicht haben und wie man im Zusammenspiel all dieser Restriktionen vorwärtskommt und vorwärtsgekommen ist, gibt es natürlich unterschiedliche Bewertungen. Wenn Sie aber in dieser Phase und an dieser Stelle einen solchen Gesetzentwurf vorlegen, stellt sich schon die Frage, ob Sie überhaupt noch wissen und überhaupt noch darüber nachdenken, was Sie damit bewerkstelligen wollen. Insbesondere die Rückwirkung der Aufhebung der Verordnung wirft eine Unzahl an rechtstechnischen Problemen auf; ich will ihnen bloß ganz wenige nennen:

Zunächst einmal ist eine echte Rückwirkung von Gesetzen, die abgeschlossene Sachverhalte völlig neu regeln, verfassungsrechtlich unzulässig. Das nehmen Sie in Kauf; das interessiert Sie nicht. Des Weiteren führt eine solche Regelung auch

dazu, dass wir seit dem 24. November letzten Jahres überhaupt keine Restriktionen irgendwelcher Art mehr hätten. Heißt das, dass die AfD-Fraktion hier und heute die Zulassung der Weihnachts– und Christkindlesmärkte des Jahres 2021 diskutieren will?

Oder wollen Sie, dass wir dem Handel hier und heute sagen, dass er zwar vermeintlich mit den Restriktionen und Hemmnissen, die ihm durch 2G im Weihnachtsgeschäft abverlangt worden sind und die ihm Schwierigkeiten gemacht haben, verantwortungsvoll gearbeitet hat, aber die Rechtslage mit diesem Gesetz überhaupt nicht mehr existent ist?

Auch die Schließung der Bars hätte keine Rechtsgrundlage mehr. Welche Fragen sich daran knüpfen, haben Sie möglicherweise nicht einmal ansatzweise diskutieren wollen. Welche Erkenntnisse sind denn bezüglich der Wirtschaftshilfen zu ziehen, wenn es keine Restriktionen in der Zeit gegeben hätte, als die Bars geschlossen waren, die dann auch keine Rechtsgrundlage mehr hätten, und so weiter und so fort?

Wir werden im Ausschuss zwangsläufig noch einmal darüber reden. Ich fürchte, wir werden an dieser Stelle auch eine Zweite Lesung brauchen. Was Ihnen hier und heute von den Rednern der Fraktionen entgegengerufen worden ist, wäre Anlass, den Gesetzentwurf einfach zurückzuziehen. Das wäre eine würdige und vernünftige Behandlung dieser völlig fehlgeleiteten Ideen, die auch rechtsstaatlich völlig indiskutabel sind.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Muthmann. – Ich sehe weder Wortmeldungen noch Zwischenfragen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen; damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Hagen, Matthias Fischbach, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Verantwortliche Nutzung digitaler Endgeräte statt schulischem Handyverbot (Drs. 18/21157) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Kollegen Fischbach das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Handyverbote mögen bei mancher CSU-Fraktionssitzung nötig sein, aber für unsere Schulen braucht es jetzt Veränderungen. 2006 wurde das generelle Handyverbot aus Sorge vor Fotos, Videos und neuen Funktionen der mobilen Geräte eingeführt. Schnelle Datenverbindungen gab es damals noch nicht. Man hatte sich darum gesorgt, man könnte auf dem Pausenhof Gewaltvideos verteilen, was wohl vereinzelt stattgefunden hat. Man versteht also zwar, wie das Ganze geregelt worden ist, dass nämlich die Nutzung in Pausen und Freistunden generell untersagt worden ist, aber das ist nicht mehr zeitgemäß.

Die Lehrkraft hat derzeit, wenn sie Aufsicht führt, nur im Einzelfall die Möglichkeit, den Jugendlichen und Kindern zu erlauben, das Gerät zu nutzen, wenn zum Bei

spiel mit den Eltern am oder für den Nachmittag kommuniziert oder etwas für das Ehrenamt abgestimmt werden soll. Es ist aber einfach zu wenig, wenn man als Schüler auf den guten Willen der Lehrkraft angewiesen ist. Gerade dann, wenn eine Schule das ändern, diese ständigen Einzelfallregelungen abschaffen und eine generelle Nutzungsordnung einführen möchte, bewegt sie sich auf rechtlich unsicherer Grundlage; denn generelle Nutzungsordnungen sind bisher nicht im Gesetz vorgesehen, und das wollen wir mit diesem Entwurf ändern.

Das Handyverbot an Schulen steht sinnbildlich für den Versuch, digitalen Fortschritt aus den Schulen fernzuhalten, ihn also so lange wie möglich fernzuhalten. Sie können sich noch daran erinnern, was früher teilweise auch Gehirnforscher berichtet haben: Man müsse aufpassen, die Kinder dürften doch bitte nicht so viel an Geräten hängen und so weiter und so fort. – Man kann das zwar alles verstehen, aber man kann den Fortschritt nicht aufhalten. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Deswegen wurde 2018 auch ein entsprechender Schulversuch zur privaten Handynutzung an Schulen gestartet.

Die Schulen bekamen im Rahmen dieses Schulversuchs die Möglichkeit, zum ersten Mal auch eigene Nutzungsordnungen zu erstellen und das Thema selbst zu regeln. Eigentlich war dieser Schulversuch einmal auf zwei Jahre befristet. Nachdem dieser Schulversuch im Schuljahr 2021 ausgewertet sein sollte, habe ich im letzten Sommer einmal nachgefragt, was daraus geworden sei. Ich habe dann mitbekommen, dass das Projekt quasi verlängert worden ist. Der Schulversuch soll bis 2023 verlängert werden, und nichts ändert sich. Das war mir irgendwie zu wenig.

Ich habe dann danach gefragt, wie die Evaluation eigentlich ausgefallen ist. In der Tat: Die Evaluation hat stattgefunden. Das Kultusministerium hat dann auf meine Nachfrage vom Oktober wenige Wochen später im November geantwortet, dass es positive Rückmeldungen gegeben habe. Es gab in Gänze positive Erfahrungen. Es gab bei der Umsetzung der schuleigenen Nutzungsordnung von einem Großteil der Schulleitungen und der Lehrkräfte positive Rückmeldung. Es gab positive Rückmeldungen von der überwiegenden Mehrheit aller befragten Gruppen zur neuen Regelung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage und auch bezüglich des Schulklimas und der Zahl der Konflikte.

Angesichts dieser Bilanz muss man sagen, dass wir nicht bis 2023 warten sollten; bis dahin wurde der Schulversuch verlängert. – Der Kultusminister schüttelt auch den Kopf. – Wir sollten schon zum kommenden Schuljahr die Rechtslage anpassen. – Ich sehe Nicken; das freut mich. Deshalb unser Gesetzentwurf, den wir eigentlich auch schon früher entwickelt, aber zurückgehalten hatten, weil wir eigentlich mit Forderungen nach Lockerungen von Verboten im Bereich der Handynutzung an Schulen warten wollten, bevor wir nicht die Lockerung anderer Verbote, wie die, die an Schulen wegen Corona eingeführt worden sind, gefordert haben. Hier würde ich mir vom Kultusminister mehr Elan und mehr Geschwindigkeit wünschen. Gerade beim Thema Sportunterricht muss jetzt eigentlich die Maskenpflicht fallen; Sie haben es schon ein paar Mal angesprochen. Ich hoffe, dass wir morgen im Bildungsausschuss eine entsprechende Petition positiv verbescheiden können; das aber nur am Rande.

Wie gesagt, ich freue mich, dass es jetzt hier Bewegung gibt, aber es gibt auch Unterschiede zwischen unseren Entwürfen. Diese möchte ich in der letzten Minute noch einmal kurz darstellen. – Herr Piazolo, was ich bisher von Ihnen in der Verbändeanhörung gesehen habe, ist leider an vielen Stellen noch etwas zaghaft. Ein Beispiel: Selbst wenn eine demokratische Mehrheit im Schulforum eine Nutzungsordnung beschließen möchte, kann sie diese nicht voranbringen, wenn der Schulleiter nicht aktiv wird. Das ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Wir sollten wirklich die

gesamte Schulgemeinschaft mitnehmen und auch Initiativen aus der Schulgemeinschaft aufnehmen können.

Ein zweiter Punkt: Einzelne Schularten wie zum Beispiel Förderschulen sind von der Möglichkeit, sich selbst eine Nutzungsordnung für Handys zu geben, ausgeschlossen. Gerade an Förderschulen könnten bestimmte Jugendliche bestimmte Apps brauchen, um im Schulalltag mit Behinderungen besser umgehen zu können. Das könnte nach unserem Entwurf eine Schule regeln, nach Ihrem leider nicht. – Herr Piazolo, in Ihrem Entwurf ist leider auch keine aktive Unterstützung der Schulen bei der Erarbeitung solcher Nutzungsordnungen durch das Kultusministerium berücksichtigt; das ist in unserem Entwurf vorgesehen.

Alles in allem bin ich froh, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema gekommen ist; denn es wird wirklich Zeit für eine lebensnähere, eine freiheitlichere und eine moderne Regelung für unsere Schulen bei der Nutzung von digitalen Endgeräten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.