Protocol of the Session on January 25, 2022

Gut. Vielen Dank. – Damit darf ich die nächste Rednerin aufrufen. Das ist die Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass ich als nächste Rednerin vorgesehen bin, weil ich das eine oder andere jetzt richtigstellen kann. Es ist nämlich mitnichten so, dass nur elf Abgeordnete zum Ausschuss zugelassen sind. Herr Winhart, Sie haben anscheinend die Geschäftsordnung nicht verstanden.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte Ihnen nur raten: Lesen Sie den Text noch einmal in Ruhe durch. Dann kommen Sie nämlich darauf, dass elf Abgeordnete von ihren Fraktionen gemeldet werden und abstimmen; aber alle Abgeordnete können selbstverständlich trotzdem an Sitzungen teilnehmen und sich an Diskussionen beteiligen.

(Zuruf)

Sehr geehrter Herr Kollege, mitnichten werden Abgeordnetenrechte beschnitten oder gar Diskussionen verhindert.

Es war die Aufgabe des Ältestenrats, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Das Parlament hat die verfassungsgemäße Aufgabe, Gesetze zu verabschieden. Wir haben doch alle miterlebt, wie die Klausurtagungen im Vorfeld der heutigen Sitzung abgelaufen sind, wie von heute auf morgen eine ganze Fraktion lahmgelegt wurde. Natürlich ist so etwas auch in diesem Parlament vorstellbar. Mit dieser Regelung wollen wir verhindern, dass genau so etwas passiert.

Der neue § 193a der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag enthält die Reduzierung – das wurde schon gesagt – der Ausschüsse auf elf Abgeordnete, die dann letztendlich abstimmen. Ich halte diese Regelung wirklich für angebracht, wenn ich mir die Raumsituation vorstelle, die wir auch aufgrund von Umbaumaßnahmen hier in diesem Hause haben.

Wir sitzen zum Beispiel im Bildungsausschuss in Saal 2. Das ist ein kleiner Saal; wenn alle da sind, sogar ein sehr kleiner Saal. Wir haben doch bei den Sitzungen

vor Weihnachten erlebt, wie die Situation dort ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist in dieser Situation nicht hinnehmbar.

Zum Schluss möchte ich noch sagen: Es ist gut, dass wir klar regeln, unter welchen Voraussetzungen man sich zuschalten kann. Es sind hier sieben Gründe genannt. Ich halte die Änderung der Geschäftsordnung, wie sie jetzt vorliegt, für absolut geboten, für sehr sinnvoll, für gut umsetzbar und klar geregelt. Wir stimmen der Änderung deshalb zu.

(Beifall bei der SPD)

Frau Dr. Strohmayr, vielen Dank für Ihre Worte. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion. Herr Fischbach, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Winhart, gerade mit der Anpassung der Geschäftsordnung haben wir es ja geschafft, trotz der Pandemie als Parlament arbeitsfähig zu bleiben. Darüber hinaus muss man sagen: Das ist eine Entwicklung, durch die wir in dieser Krise auch einen Anstoß für Innovationen bekommen haben.

Die Maßnahmen des § 193a der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag ermöglichen uns zum einen erst einmal, dass wir die Abstände auch in den kleinen Ausschussräumen einhalten können, und zum anderen, unseren Verfassungsauftrag erfüllen, nämlich öffentlich zu tagen. Dieses neue Angebot des Livestreams, das wir eingeführt haben, rückt die Beratungen des Landtags näher an die Menschen in Bayern, die außerhalb des Großraums München wohnen und es nicht so einfach haben, aus reinem Interesse einer Landtags- oder einer Ausschusstagung beizuwohnen.

Das Angebot der Videokonferenzen ermöglicht die unkomplizierte Zuschaltung von Sachverständigen, Ministerialbeamten und Petenten, aber nicht zuletzt auch von Kolleginnen und Kollegen, von Abgeordneten des Bayerischen Landtags – sei es, weil sie aufgrund der Begrenzung nicht teilnehmen können, oder sei es, weil sie Mitglieder des Ausschusses sind, aber verhindert sind. An dieser Stelle war die bisherige Regelung noch zu eng gefasst. Beispielsweise haben wir als FDP-Fraktion es bei einer Kollegin erlebt, die mich angerufen hat, weil sie morgens leider aufgrund der Quarantäne ihres Kindes, das deswegen nicht in die Schule konnte, zu Hause bleiben musste und selber nicht in den Ausschuss kommen konnte, weil sie alleinerziehend ist. Sie durfte dann anfangs auch nicht zugeschaltet werden; es gab Riesenprobleme.

Weil so etwas nicht familiengerecht ist, ist es wichtig, dass die Geschäftsordnung geändert wird und die Zuschaltung auch aufgrund von Pflege oder einer notwendigen Beaufsichtigung von Angehörigen möglich wird. Dafür vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die diese Änderung in diesem Entwurf vorgesehen haben.

Wir alle wissen, wie viele Schulklassen jetzt in Quarantäne sind oder in den nächsten Tagen in Quarantäne gehen werden. Deswegen ist die Verlängerung dringend nötig. Sie ist aufgrund der Omikron-Variante, denke ich, immer noch nötig, die zwar nicht so gefährlich ist, wenn man infiziert ist, aber doch in ihrer Infektiosität und dem ganzen Volumen, das gerade an Infektionen auf uns zukommt, gravierend ist.

Wir erleben, dass die MPK beschließen musste, dass wir PCR-Tests nicht mehr so einfach durchführen können, weil aufgrund der vielen Infektionen die Grenze und das Limit der Testkapazitäten erreicht sind. Es ist auch noch nicht abzusehen ist, inwieweit sich das Ganze in Zukunft auf den Krankenhaussektor auswirkt.

Ich denke, deswegen ist es wichtig, dass wir als Vorbild im Bayerischen Landtag vorausgehen und die Regelung verlängern. Wir werden während der nächsten Wochen und Monate sicherlich noch einmal darüber diskutieren, wie wir weiter verfahren. Wir werden auch darüber diskutieren – darauf freue ich mich besonders –, wie wir vielleicht auch mit der einen oder anderen Innovation, die wir durch diese Regelung im Landtag vorangetrieben haben, langfristig den Landtag näher an die Menschen rücken können. An dieser Stelle kann man erst einmal der Verlängerung und der Änderung zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Ich darf den vorerst letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt aufrufen, den Abgeordneten Dr. Fabian Mehring für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Dr. Mehring, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Insoweit sich mir die Notwendigkeit einer plenar-öffentlichen Aussprache über eine Geschäftsordnungsänderung, zu der wir bereits unter den Regierungsfraktionen und den demokratischen Oppositionsfraktionen einstimmige Einigkeit herstellen konnten, nicht so richtig erschließt, will ich es einigermaßen kompakt gestalten. Erlauben Sie mir im Hinblick auf die konkreten Details, auf die vortrefflichen Ausführungen meiner Vorredner zu verweisen und einzig einige grundsätzliche Anmerkungen zu ergänzen.

Vieles spricht dafür, dass wir uns im Hinblick auf Omikron zwischenzeitlich in einer völlig neuen Phase der Pandemie befinden. Deshalb ist es richtig und wichtig in einer neuen Phase der Pandemie, also unter neuen Voraussetzungen, jetzt auch unsere Regeln und Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen, sie einer Art "Omikron-Check" zu unterziehen. Das gilt sowohl für die Regeln und Maßnahmen für die Menschen außerhalb des Bayerischen Landtags als auch in gleicher Weise im Hinblick auf den Parlamentsbetrieb hier im Bayerischen Landtag. Deshalb ist es richtig, die Regeln entsprechend anzupassen.

Kolleginnen und Kollegen, nach allem, was wir bislang über Omikron wissen, ist anzunehmen, dass es sich bei dieser Variante zwar zum Glück um eine Mutante handelt, die in aller Regel weniger schwere Verläufe zeitigt, jedoch in gleicher Weise um eine Mutante, eine Variante von Corona handelt, die besonders ansteckend ist und deshalb besonders gefährlich ist im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit eines Verfassungsorganes. Genau deshalb müssen wir ganz besonders vorsichtig sein, um uns als Entscheidungsgremium, als Verfassungsorgan, als Bayerischer Landtag nicht selbst aus dem Spiel zu nehmen, ja nicht über Quarantäne, über Infektionen im Parlament dafür zu sorgen, dass wir diese Handlungsfähigkeit verlieren.

Deshalb schlagen wir Ihnen heute vor, weiterhin bis mindestens zum Ende des Monats März, mit einer Überprüfung Ende Februar, in hälftiger Besetzung zu tagen, auch in den Ausschüssen wieder zu elft zu tagen, wie das schon gute, erfolgreiche, gelebte parlamentarische Praxis während der bisherigen Corona-Wellen gewesen ist.

Wir schlagen Ihnen ebenso vor, auch wieder die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Kolleginnen und Kollegen, die pandemiebedingt nicht an Beratung und Beschlussfassung von Ausschüssen teilnehmen können, per Videostreaming zuschalten können und auf diese Weise ihre parlamentarischen Rechte ausüben können.

Wir flankieren diese Maßnahmen, die wir in der Geschäftsordnung, wenn Sie so wollen, legislativ verankern, durch ein enges Testregime hier im Bayerischen Landtag und durch die Maskenpflicht am Platz.

Ich meine, konstatieren zu dürfen, dass wir damit gute Regeln schaffen, um einmal mehr – und das war in dieser Pandemie ja nun schon häufiger, als uns das allen lieb sein kann, notwendig – die geeignete Balance zu finden: zwischen unserem Anspruch an Demokratie in der Krise, unserem Anspruch auf der einen Seite, ein Präsenzparlament mit sozialer und persönlicher Interaktion zu sein, und auf der anderen Seite dem Anspruch, handlungsfähig zu bleiben.

Lassen Sie mich deshalb abschließend einen Dank adressieren und darüber hinaus noch einen Appell in den Raum stellen:

Ich will mich zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass es möglich war, auch diese neuerliche Änderung der Geschäftsordnung wieder im überfraktionellen Einvernehmen der demokratischen Fraktionen auf den Weg zu bringen. Ich meine, dass wir damit einmal mehr eindrucksvoll den Schulterschluss der Demokraten vollziehen und eindrücklich zeigen, dass ein Parlament eben nicht, wie das andernorts teilweise diskutiert wird, ein Bremsklotz bei der Krisenbewältigung ist, der der Staatsregierung, der einer Regierung wichtige Entscheidungen schwermacht, der notwendige Entscheidungen verlangsamt. Ganz im Gegenteil: Wir zeigen heute einmal mehr, dass auch dieses Parlament und nicht einzig diese Staatsregierung Krise kann, dass wir Demokratinnen und Demokraten in der Lage sind, parteitaktische Spielchen zurückzustellen, wenn die Stunde der Not angebrochen ist, wenn es notwendig ist zusammenzustehen. Deshalb ein herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen Parlamentarische Geschäftsführer aller demokratischen Fraktionen, Jürgen, Simone, Tobias, Matthias, für die Art und Weise, wie wir einmal mehr in der Lage waren, diese Dinge miteinander abzustimmen und auf einen guten, auf einen richtigen Weg zu bringen.

Gerade in der Krise braucht die Demokratie ihre Herzkammer, und das Herz unserer bayerischen Demokratie ist dieser Bayerische Landtag. Deshalb ist es schon auch eine Sternstunde der Demokratie, dass wir es immer wieder schaffen, uns in diesen schwierigen Zeiten entsprechend zu konsentieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, schließen will ich mit dem Appell des Parlamentarischen Geschäftsführers einer Fraktion, der in diesem Jahr schon einmal erleben musste, wie schnell einen Corona beuteln kann, wie schnell einen Corona handlungsunfähig machen kann. Dieser Appell lautet: Bitte lassen Sie sich unabhängig von Ihrem Impfstatus, unabhängig davon, ob Sie geimpft oder geboostert sind, ganz zwingend testen! Sorgen Sie damit für Ihre Sicherheit, sorgen Sie für unsere Sicherheit, und sorgen Sie für die Handlungsfähigkeit dieses Parlamentes. Gerade in der Demokratie ist sie nötiger denn je. Dafür herzlichen Dank, ebenso fürs Zuhören!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter, und stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Annahme des Antrags. Wer dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Drucksache 18/19744 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die GRÜNEN, die SPD, die FREIEN WÄHLER, die CSU und die FDP. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der AfD. Ich bitte, Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Ich sehe keine. Fraktionslose Abgeordnete sehe ich auch keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 a auf:

Bestellung eines Mitglieds des Landesdenkmalrats

Herr Staatsminister Bernd Sibler hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 darum gebeten, aufgrund des Ausscheidens von Frau von Weitzel-Mudersbach Herrn Ortholf Freiherr von Crailsheim gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als Vertreter des Vereins zur Erhaltung privater Baudenkmäler und sonstiger Kulturgüter in Bayern e. V. zum Mitglied des Landesdenkmalrats zu bestellen.

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestellung.

Wer mit der Bestellung von Herrn Ortholf Freiherr von Crailsheim zum Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe weitgehende Einstimmigkeit, auch bei der AfD. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Die gibt es auch nicht.

Damit ist Herr Ortholf Freiherr von Crailsheim einstimmig zum Mitglied des Landesdenkmalrats bestellt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 b auf:

Bestellung eines Mitglieds des Rundfunkrats

Aufgrund des Ausscheidens aus dem Landtag von Herrn Dr. Marcel Huber ist die Entsendung eines neuen Mitglieds in den Rundfunkrat notwendig, das dessen Nachfolge antritt. Das Vorschlagsrecht gemäß Artikel 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes hat in diesem Fall die CSU-Fraktion. Diese schlägt vor, Herrn Kollegen Alex Dorow als neues Mitglied in den Rundfunkrat zu entsenden.

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Entsendung.

Wer mit dem Vorschlag, Herrn Alex Dorow als neues Mitglied in den Rundfunkrat zu entsenden, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich sehe Zustimmung bei GRÜNEN, SPD, CSU, bei allen Fraktionen. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Fraktionslose Abgeordnete sehe ich auch keine.

Damit ist Herr Dorow einstimmig gewählt. Ihn sehe ich nicht. – Doch, ich sehe ihn und möchte ihm natürlich dazu herzlich gratulieren und ihm eine gute Zeit im Rundfunkrat wünschen.

(Allgemeiner Beifall)

Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 5 a aufrufen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes (Online-Casinospiele) (Drs. 18/19500) - Erste Lesung