Protocol of the Session on March 14, 2017

(Lachen bei den GRÜNEN)

Profitiert haben vor allem die Patienten, nämlich Steigerwald und andere, die Modelle gebaut haben. Durch die Modellbautherapie, die auch Experten bei uns im Ausschuss stets als fachlich vorbildlich bezeichnet haben, konnten sie, und zwar freiwillig, einer sehr anspruchsvollen Tätigkeit nachgehen und waren nicht darauf beschränkt, wie andere nur Tüten zu kleben.

Profitiert haben natürlich auch die Bezirke; denn sie mussten nicht das wirtschaftliche Risiko für eine Therapie tragen, die sie aus Steuergeldern nie hätten finanzieren können.

Dr. Haderthauer aber hat nicht profitiert, jedenfalls nicht in dem überzogen dargestellten Maß, wie dies am Anfang des Untersuchungsausschusses im Raum stand.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Natürlich hat er profitiert!)

Denn er hatte die enormen Kosten für Material und Maschinen zu tragen. Deshalb kam es nicht zu den mutmaßlich "horrenden Gewinnen".

Daher kann man am Ende dieses Untersuchungsausschusses zu Recht sagen, dass Christine Haderthauer durch den Ausschuss vollständig rehabilitiert wurde.

(Beifall bei der CSU – Lachen bei den GRÜNEN)

Wer zu einem anderen Ergebnis kommt, ignoriert wider besseres Wissen die Fakten, die dieser Untersuchungsausschuss ermittelt hat. Soweit sie einen Strafbefehl akzeptiert hat, hatte dies mit der Modelltherapie nichts zu tun.

(Horst Arnold (SPD): Was?)

Auch die Vorwürfe der Opposition gegen Ministerpräsident Seehofer – darauf möchte ich am Ende noch hinweisen – gehen vollständig ins Leere. Wir haben die völlig überzogenen Forderungen noch im Ohr, er müsse doch endlich Christine Haderthauer als Ministerin entlassen, weil sie charakterlich für ihr Amt nicht geeignet sei. Dies wurde heute wiederholt. Das hat er aber völlig zu Recht nicht getan; denn er hatte keinen Zweifel daran, dass sie die Vorwürfe wird entkräften können, und er hat recht behalten. Er hat sich nicht den alternativen Fakten gebeugt, die die Opposition konstruiert hat,

(Beifall bei der CSU)

auch nicht den wilden Spekulationen von Hobbyermittlern.

Wir alle brauchen uns nichts zu schenken, wenn wir über Sachfragen politisch miteinander streiten. Aber: Wir sollten uns bei allen politischen Diskussionen nicht dazu hinreißen lassen, uns ohne Anstand zu begegnen. Einige Abgeordnete der Opposition hatten im Vorfeld des Untersuchungsausschusses nämlich leider jegliches Augenmaß verloren. Es ging nicht mehr um Sachfragen oder politische Einschätzungen, sondern darum, Christine Haderthauer zu diffamieren und zu diskreditieren. Um Christine Haderthauer moralisch herabzuwürdigen, wurde sie als geldgierig, eigennützig, sprach- und herzlos, skrupellos, eiskalt und ohne menschliches Mitgefühl charakterisiert.

Sie, Frau Gote, haben sie sogar als Untersuchungsgegenstand bezeichnet und damit einen Menschen zum Objekt degradiert. Das ist ein Verhalten, das Sie sonst immer lautstark kritisieren.

(Beifall bei der CSU – Lachen bei den GRÜNEN)

Gerade weil die Fakten, die wir im Ausschuss ermittelt haben, diese völlig überzogenen Charakterisierungen nicht einmal im Ansatz belegen, ist das schädlich.

(Beifall bei der CSU)

Unabhängig von der politischen Kontroverse sage ich: Wie hier mit einem Menschen umgegangen wurde, wie hier mit Christine Haderthauer umgegangen wurde, wie versucht wurde, ihren Leumund und ihre persönliche Integrität möglichst vollständig zu zerstören – das ist der eigentliche Skandal.

(Beifall bei der CSU)

Dieser Untersuchungsausschuss erinnert uns auch daran, dass Vorverurteilungen, Verschwörungstheorien und persönliche Herabwürdigungen ins Abseits führen. Diese Art der Auseinandersetzung vergiftet das politische Klima. Wenn wir uns als Politiker nicht um ein Mindestmaß an Niveau in der politischen Auseinandersetzung bemühen, dann brauchen wir uns über Hassexzesse in den sozialen Netzwerken wahrlich nicht zu wundern.

(Beifall bei der CSU)

Dieser Untersuchungsausschuss hat mit einem enormen Aufwand die Diskussion um den Modellbau wieder versachlicht. Das ist gut so. Das sollten sich vor allem diejenigen eine Lehre sein lassen, die dazu neigen, andere voreilig herabzuwürdigen. Halten wir uns lieber an die Grundsätze des Rechtsstaats und der politischen Kultur: Erst die Fakten zusammentragen, auch der anderen Seite Gehör geben und dann daraus ohne Belastungseifer und Schaum vor dem Mund die Schlüsse ziehen, nicht andersrum.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Prof. Dr. Bauer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst natürlich auch meinen herzlichen Dank an alle Mitarbeiter des Landtagsamtes, an die Kolleginnen und Kollegen und auch an Herrn Dr. Herrmann für die postfaktische Darstellung und für die Ausbreitung der alternativen Fakten. Das muss ich an dieser Stelle schon einmal sagen. Zu den wichtigsten und vornehmsten Pflichten und Aufgaben eines frei gewählten Abgeordneten gehören nämlich das Fragerecht und die Kontrolle der Regierung. Deswegen war auch der Beschluss des Bayerischen Landtags vom 27. November 2014 so wichtig. Er drückt genau diese

Pflichten klar und deutlich aus. Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen; Sie haben das ja schon gesagt. Ich wundere mich aber schon, dass der Untersuchungsausschuss "Modellbau" geheißen hat, wo doch sowohl Sie, Herr Kollege Herrmann, als auch Sie, Herr Kollege Arnold, zu 90 % über Christine Haderthauer gesprochen haben.

Das Ergebnis dieses Fragenkatalogs war ein gemeinsam erarbeiteter, umfangreicher Katalog. Aber im Laufe der Ausschussarbeit stellte sich sehr schnell heraus, dass eine erforderliche Schwerpunktsetzung leider nicht vereinbart wurde. Sehr schnell wurden Hindernisse bei der Aufklärungsarbeit erkennbar, insbesondere dann, wenn die Rolle der ehemaligen Staatsministerin betroffen war.

Der Ausschuss stieß immer wieder auf eine Mauer des Sich-nicht-Erinnerns, des Nicht-Wissens und des Nicht-beteiligt-gewesen-Seins. Die Transparenz der Beweiserhebung in den öffentlichen Sitzungen war extrem strapaziert.

Zudem hat sich wiederholt ergeben, dass untersuchungsrelevante Akten und Schriftstücke – auch der Kollege Arnold hat schon darauf hingewiesen – dem UA nicht vorgelegt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen teilweise inhaltlich unkenntlich gemacht oder abhandengekommen waren. Soweit sie wieder aufgetaucht sind, haben sich in mehreren Fällen Zweifel an der Vollständigkeit ergeben.

Angesichts der Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips im deutschen Parlamentarismus muss auch den für einen UA insoweit geltenden landesrechtlichen Regelungen – das ist in der Bayerischen Verfassung und im Untersuchungsausschussgesetz festgelegt – ein besonderer Stellenwert beigemessen werden. Auch der weitgehende Verzicht auf Beweiserhebungen zu geheimschutzrechtlich als heikel gewerteten Themen ist in diesem Zusammenhang unter der Wirkung der erfolgten Errichtung einer sogenannten Geheimschutzmauer durch die Ausschussmehrheit zu sehen.

Die Transparenz des Untersuchungsverfahrens wurde zudem dadurch beeinträchtigt, dass bei der öffentlichen Bekanntgabe der Ergebnisse der nichtöffentlichen Beratungen, in aller Regel entgegen den Ankündigungen in den jeweiligen Tagesordnungen, lediglich mehrheitlich gefasste Beschlüsse, nicht aber abgelehnte Anträge und deren Begründungen erwähnt wurden. Dies hatte nicht nur eine unvollständige und einseitige Information der Öffentlichkeit über die Willensbildung innerhalb des von der Volksvertretung eingesetzten Gremiums zur Folge. Vielmehr entstand in Verbindung mit der Gestaltung der Beweisaufnahme durch die Ausschussmehrheit der Eindruck, dass

die besonders interessierenden Themen nicht wirklich angepackt werden sollten. Das haben die Ausführungen des Herrn Kollegen Herrmann eindrucksvoll bestätigt. Dies führte absehbar zu einem fortschreitenden Erlahmen des allgemeinen Interesses an der Ausschussarbeit in der Öffentlichkeit.

Fortsetzungen dieser Behinderungen fanden vor allem auch durch die mangelnde Dokumentation relevanter Vorgänge statt. Ich habe mich schon gewundert, dass Sie darauf nicht eingegangen sind. Ich zitiere die dafür zugrunde liegenden Vorschriften:

Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns. Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten. Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Beteiligten oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden. Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungsverhandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßigem Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidriges Verwaltungshandeln erschwert.

Das Prinzip der Aktenvollständigkeit, welches auch die Aktenwahrheit und Aktenklarheit umfasst, wurde permanent vernachlässigt. Es wurde immer wieder dagegen verstoßen.

Beispielhaft sei Folgendes genannt: Erstens. Mangelhafte Dokumentation der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bezirk Mittelfranken und den Abnehmern der Modelle seit 1990. – Zweitens. Mangelhafte Dokumentation der Vorgänge anlässlich der Verlegung des Patienten Steigerwald von Ansbach nach Straubing im Jahr 2000. – Drittens. Mangelhafte Dokumentation der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bezirk Niederbayern bzw. dem Bezirkskrankenhaus Straubing und SAPOR Modelltechnik. – Viertens. Mangelhafte Dokumentation der Kommunikation mit dem Rechnungsprüfungsamt Niederbayern durch die anderen beteiligten Behörden anlässlich der seit 2008 durchgeführten Ermittlungen. – Fünftens. Mangelhafte Dokumentation der Vorgänge anlässlich der seit 2010 geplanten Rückverlegung des Patienten Steigerwald nach Ansbach. – Sechstens. Aktenkosmetik, ich nenne das mal so, im Gewerbeamt Ingolstadt im Juni 2013.

Besonders bemerkenswert und bedenklich sind das Abhandenkommen von Akten bzw. Teilen davon sowie sonstigen Schriftstücken und Daten. Herr Kollege Herrmann, zur Erinnerung seien hier nur genannt: Erstens. Der verschwundene Bollwein-Vermerk vom 31.10.2008 und der unauffindbare Leitzordner "Arbeitstherapie Modellbau" im Sozialministerium. Dieser Ordner war von Ende 2009 bis 14.06.2013 verschwunden und nicht mehr auffindbar. – Zweitens. Das Abhandenkommen der Patientenakten Steigerwald bei einer angeblichen Übermittlung durch das BK Ansbach an das BKH Straubing Ende 2008. – Drittens. Das Abhandenkommen der persönlichen Aufzeichnungen des Patienten Steigerwald Ende 2008. Das ist wohl der gravierendste Fall des Verschwindens einer Schlüsselakte. – Viertens. Die Unauffindbarkeit der Teilakte Pflegedokumentation im Bezirksklinikum Mittelfranken.

Exemplarisch erläutere ich folgende Hintergründe: Dass der Patient Steigerwald im Jahr 2000 nicht ohne rechtliche Grundlage nach Straubing verlegt worden ist, ist falsch. Da widerspreche ich Ihnen ganz vehement. Der Zeuge Athen hat gesagt, dass es keine medizinischen Gründe für die Verlegung gab. Er wurde nach den angeblichen Grundlagen für dessen dortigen Aufenthalt – im Verlauf des Jahres 2010 waren diese Grundlagen entfallen – noch nahezu weitere fünf Jahre bis 11.08.2015 in einer Maßregelvollzugseinrichtung ohne jede Lockerungsmöglichkeit untergebracht. Dies bedeutete erhebliche Mehrkosten für den Steuerzahler. Für die Gesundung des Patienten, was das eigentliche Ziel ist, hat der insgesamt nahezu 15 Jahre lange Aufenthalt in Straubing wie schon der vorausgegangene 12 Jahre lange Aufenthalt in Ansbach überhaupt nichts gebracht. Zweifelsfrei haben die hinter der Firma SAPOR Modelltechnik stehenden Persönlichkeiten Vorteile davon gehabt. – Letzte Woche habe ich erfahren, dass Steigerwald ins Krankenhaus gebracht werden musste. Er ist mit Fußfesseln ins Klinikum eingeliefert worden. Es handelte sich dabei nicht um elektronische Fußfesseln.

An dieser Stelle möchte ich auf die Vorgänge im Gewerbeamt Ingolstadt hinweisen. Im dortigen Gewerberegister gab es Eintragungen und Umschreibungen. Christine Haderthauer ist Juristin, und ihr hätte klar sein müssen, dass die Abmeldung von Roger Ponton inhaltlich schon deshalb auf die Registrierung eines unzutreffenden Sachverhalts ausgerichtet war, da Ponton damals ungeachtet der Anteilsübertragungsaktion innerhalb der Familie 2003/2004 und Ende 2008 seine Eigenschaft als Mitgesellschafter von SAPOR Modelltechnik keineswegs verloren hatte.

Die absoluten negativen Höhepunkte bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses sind der fehlende

Bollwein-Vermerk vom 31.10.2008 und die Unauffindbarkeit des Leitzordners "Arbeitstherapie Modellbau". Darauf habe ich schon hingewiesen. Eine nähere Betrachtung des ministeriellen Umgangs mit dem Bollwein-Vermerk und der Begleitumstände des Abhandenkommens des Leitzordners "Arbeitstherapie Modellbau" im Staatsministerium für Arbeit und Soziales über Jahre hinweg belegt eindrucksvoll die oben aufgezeigten Varianten der aufklärungsfeindlichen Behandlung potenzieller Beweismittel.

Im Staatsministerium wurden die Vorgänge zur Arbeitstherapie Modellbau in einem Leitzordner gesammelt. Der Ordner enthielt insbesondere Unterlagen für SAPOR Modelltechnik sowie die Korrespondenz mit den Bezirken und mit der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Niederbayern. Am 06.10.2009 wurde der Leitzordner mit einem Schreiben des Referatsleiters Arians an den Bezirk Niederbayern dem Amtschef Seitz zur Mitzeichnung auf dem Dienstweg zugeleitet. Danach war der Ordner bis 2013 nicht mehr auffindbar. Das habe ich bereits erwähnt. Nach entsprechenden Recherchen ging man davon aus, dass der Leitzordner auf dem Weg vom Abteilungsleiter Rappl zum Amtschef Seitz bzw. zu dessen Büro verloren ging. Es ist inakzeptabel, dass dieses brisante und wichtige Dokument dem Untersuchungsausschuss monatelang vorenthalten wurde. Im Staatsministerium für Arbeit und Soziales eine behördeninterne Diskussion darüber zu führen, ob man dem Untersuchungsausschuss dieses zentrale Dokument überhaupt vorlegt, widerspricht elementaren Grundsätzen einer demokratischen Kontrolle durch das Parlament und die frei gewählten Volksvertreter.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der Versuch der Ausschussmehrheit in ihrem Schlussbericht, den verschwundenen Bollwein-Vermerk mit der Überforderung des am Staatsministerium für Arbeit und Soziales verantwortlichen Amtsträgers zu rechtfertigen, ist aberwitzig. Auch ist es aberwitzig, gegenüber dem Untersuchungsausschuss die wochenlange Einbehaltung des Schriftstücks, das mit dem Stempel "Entwurf" versehen war, mit der Suche nach dem Original zu rechtfertigen. Dabei hätte schon der Grundsatz der Aktenvollständigkeit eine Selbstverständlichkeit sein müssen. Es hätte gegebenenfalls dienstaufsichtlich auf eine Rekonstruktion der Akte und der fehlenden Schriftstücke gedrängt werden müssen, nachdem der Leitzordner selbst trotz weiter eingehender Schriftstücke jahrelang nicht aufgetaucht war.

Das war auch der Grund, wieso man die Anfragen 2013 vor der Landtagswahl nicht beantworten konnte. Herr Kollege Herrmann, es gilt nicht das, was Sie vor

hin sagten. Es muss jederzeit der Grundsatz gelten: Eine sachgerechte Arbeitsweise auf einer soliden Aktengrundlage muss gerade in einem Ministerium immer gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Abhandenkommen der Akte Steigerwald bei der Übermittlung vom BK Ansbach an das BKH Straubing Ende 2008 zu erinnern.

Eine derartige, geradezu methodisch anmutende Vorgehensweise hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, die gerade auch die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns beispielsweise durch einen Untersuchungsausschuss ermöglichen sollen, überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Geradezu fatal ist aber die Tatsache, dass die persönlichen Aufzeichnungen des Patienten Steigerwald bis heute nicht auffindbar sind. Das ist der zentrale Kritikpunkt. Nach der bisherigen Beweisaufnahme darf als gesichert gelten, dass der Patient Steigerwald seit Beginn des Modellbaus im Jahre 1989 detaillierte handschriftliche Aufzeichnungen über sämtliche hergestellten und ausgelieferten Modelle geführt und diese bis weit ins Jahr 2008 in einem persönlichen Ordner aufbewahrt hat. Diese Aufzeichnungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit konkrete und zuverlässige Erkenntnisse über die Produktion in Straubing und in Ansbach im Zeitraum 1989 bis 2008 und damit über die Unternehmensergebnisse von SAPOR Modelltechnik insgesamt hätten erbringen können, sind nicht mehr auffindbar. Diese Aufzeichnungen sind bis heute nicht auffindbar. Es konnte bisher nicht geklärt werden, was mit diesen Aufzeichnungen letztendlich geschehen ist. Dies konnte auch deshalb nicht geklärt werden, weil involvierte Zeugen offensichtlich nicht gewillt waren, ihr Wissen vor dem UA preiszugeben.

Darüber hinaus sind auch Hindernisse bei der Vorlage der Akten an den UA festzustellen. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde nicht nur durch eine Vielzahl von Verstößen gegen die Dokumentationspflicht und ein Verschwinden von Akten mit zentraler Bedeutung erschwert. In mehreren Fällen wurde die Zustellung von Akten von den zuständigen staatlichen, kommunalen Stellen ohne erkennbare sachliche Gründe verzögert. Außerdem wurden Dokumente unvollständig, ungeordnet oder mit geschwärzten Passagen vorgelegt.