Protocol of the Session on March 14, 2017

Meine Damen und Herren, die Abstimmungszeit ist abgelaufen. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, darf ich Gäste begrüßen. Auf der Ehrentribüne haben Gäste Platz genommen, die sich heute zu Gesprächen bei uns im Haus aufhalten. Ich begrüße

an ihrer Spitze sehr herzlich den Oberbürgermeister der Stadt Kolberg in Polen, Herrn Janusz Gromek.

(Allgemeiner Beifall)

Seien Sie herzlich willkommen im Bayerischen Landtag! Ich hoffe, Sie hatten hier schon einen guten Tag. Vielen Dank für Ihren Besuch.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt gerne über die Abstimmungsliste abstimmen lassen. Dazu sollten Sie aber die Plätze einnehmen. Sie wissen, dass Abstimmungen bei uns meistens im Sitzen stattfinden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Von der Abstimmung ausgenommen ist die Nummer 3 der Anlage. Dies ist der Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Kamm und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Staatliche Finanzierung der Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge auch nach Erreichen der Volljährigkeit sicherstellen" auf Drucksache 17/10665. Dieser Antrag soll auf Antrag der Fraktion gesondert beraten werden. Der Aufruf erfolgt dann am späten Abend.

Wir kommen zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof betreffend die Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder und des Präsidenten und seiner Vertreter mit Zweidrittelmehrheit auf Drucksache 17/14537 bekannt. Mit Ja haben 60 Abgeordnete gestimmt, mit

Nein 78. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Schlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens der verantwortlichen bayerischen Bezirkskliniken einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der forensischen Psychiatrie und den damit verbundenen Therapien, insbesondere der Arbeitstherapie "Modellbau" in Ansbach und Straubing seit dem Jahr 1986, der Staatsministerin a.D. Christine Haderthauer, MdL im Zusammenhang mit der Frage der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit während ihrer Amtszeit als Staatsministerin seit dem Jahr 2008, der Staatsministerin a.D. Christine Haderthauer, MdL im Zusammenhang mit möglichen Einflussnahmeversuchen auf Privatpersonen, Abgeordnete und die öffentliche mediale Berichterstattung zum Themenkomplex "Modellbau" (Drs. 17/15400)

Hierzu wurde im Ältestenrat eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 96 Minuten vereinbart. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses erhält zusätzlich 10 Minuten Redezeit für allgemeine Ausführungen zum Untersuchungsausschuss. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Das bedeutet, dass die CSU 32 Minuten, die SPD 24 Minuten, die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN jeweils 20 Minuten und die Staatsregierung wieder 32 Minuten Redezeit haben. Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Kollegen Horst Arnold, das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In 37 öffentlichen Sitzungen von Dezember 2014 bis vor Kurzem, also knapp zweieinviertel Jahre, tagte der Untersuchungsausschuss "Modellbau". Im Verlauf dieser Zeit wurden 81 Zeugen vernommen und eine erhebliche Zahl an Gutachten gelesen. Man kann deutlich sagen: Die Arbeit war sehr effizient, insbesondere auch deswegen, weil die Materie sehr spezifisch war. Es ging um die Ermittlung von Fehlverhalten der Verwaltung, um politisches Fehlverhalten, damit einhergehend aber auch um Strafverfahren und Steuerverfahren. Dazu mussten

Geheimhaltungsbeschlüsse gefasst und nichtöffentliche Sitzungen abgehalten werden. Es ging um die Achtung der Persönlichkeitsrechte. Alles das war ein Problem, das wir vorbildlich miteinander gelöst haben.

An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Herrmann, für die stets kollegiale und faire Zusammenarbeit bedanken. Trotz aller Diskrepanzen und Auseinandersetzungen, die wir in der Sache hatten, hatte ich niemals den Eindruck, dass wir uns nicht mehr in die Augen schauen konnten bzw. dass unmenschliche Dinge geschehen sind. Herzlichen Dank auch allen Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss, die viel zu tun hatten! Teilweise dauerten die Sitzungen donnerstags bis 22.00 Uhr. Das war kein Vergnügen, vielleicht aber war es doch eines.

Ich bedanke mich auch für die ganz besonders hervorzuhebenden Leistungen des Landtagsamts. Frau Hohagen, Herr Bronnen, die Problematiken, die sich daraus ergeben haben, und die Kombination der Belange sind rechtlich hoch kompliziert. Sie haben mit unendlicher Geduld Vorlagen gefertigt und Diskussionen mit uns geführt, was in diesem Zusammenhang richtig ist. Ausgeklügelt haben wir verschiedene Verfahren, wie man mit dem Steuergeheimnis umgehen kann, und es wurden Listen geführt, wer in diesem Zusammenhang hineinsieht und wer nicht. All diese Dinge sind hervorragend gemanagt worden, und ich bedanke mich insbesondere beim Landtagsamt. Das war nicht nur professionell, sondern das war hoch professionell und verdient den Applaus aller hier im Haus.

(Allgemeiner Beifall)

Der Untersuchungsausschuss hat auch gewissermaßen Rechtsgeschichte geschrieben, weil aufgrund einer Situation Beweismittel noch im Strafverfahren frei geworden sind und wir eine Anschlussbeschlagnahme durchführen mussten. Erstmals ist daher ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags an das Amtsgericht herangetreten und hat einen Beschlagnahmebeschluss beantragt. Teilweise wurde uns dieser gewährt, teilweise aber auch nicht. Wir sind dann sogar in die Beschwerde gegangen, die wir aber nicht umfänglich gewonnen haben.

In dem Zusammenhang zeigt das auch das Dilemma, das im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussgesetz entsteht. Dieses Untersuchungsausschussgesetz erfüllt bei Weitem nicht mehr die Erfordernisse einer praktisch anwendbaren Rechtsmaterie. Als Stichworte nenne ich nur die Frage von Vereidigungen, die Rechtsgrundverweisungen auf die Strafprozessordnung, hinsichtlich der Betroffenenstellun

gen erzeugte Handicaps und unzufriedenstellende Rechtslagen. Einerseits haben wir diese bewältigt, andererseits ergeht von uns bzw. von mir der Appell: Hier sollte dringend nachgearbeitet werden, damit wir uns weiteren Herausforderungen kompetent und effizient stellen können.

Das Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung war ebenso ein Umstand, der uns zu erhöhter Sorgfalt verpflichtete; sind doch Preisgaben des Steuergeheimnisses in der Öffentlichkeit gleichzeitig auch strafbewehrt. Dadurch sind natürlich eine öffentlichkeitswirksame Aufklärung und die Darstellung spannender Details in diesem Zusammenhang verhindert worden.

Ich bedanke mich ebenfalls bei den stets anwesenden Ministeriumsvertretern, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten die Zuarbeiten entsprechend erbracht haben, wobei ich an dieser Stelle die Leistung eines besonderen Ministeriums herausheben möchte – und zwar nicht unbedingt positiv. Wir haben 2014 begonnen, und irgendwann im April 2015 kam vom Sozialministerium aus eine weitere Zuweisung eines Aktenteils, der sogenannte Bollwein-Vermerk. In diesem Vermerk ist erwähnt, dass vor Amtsantritt der damaligen Ministerin, der Kollegin Haderthauer, einiges an Faktenwissen und -halbwissen vorhanden war, das zumindest im Ministerium und im Rahmen der fachaufsichtlichen Tätigkeit für erhebliche Unruhe hätte sorgen können und müssen.

Diese Akte bzw. dieser Vermerkentwurf wurde uns erst ein Jahr später zugeleitet. Dann war festzustellen, dass der zu dem Vermerk befragte zuständige Ministerialbeamte sagte, er kenne diesen nicht. Im weiteren Verlauf der Untersuchung haben wir dann festgestellt, dass gerade vor der Zuleitung dieses Vermerks – ein Jahr, nachdem der Untersuchungsausschuss in Kraft gesetzt worden war – im Ministerium umfangreiche Recherchen bei mindestens drei anderen Ministerialbeamtinnen und –beamten durchgeführt worden sind, was es denn mit dem Verbleib des Vermerkes auf sich habe, und sage und schreibe jeder der Betroffenen durfte diesbezüglich einen eigenen Vermerk darüber fertigen.

Die Sachverhalte, die der gesamten Erforschung zugrunde lagen, wurden dem Untersuchungsausschuss allerdings nicht entsprechend unterbreitet. Erst bei einer Nachfrage bei der unvermeidbaren Zeugin Dr. Bollwein hat uns diese darauf hingewiesen, dass mit diesem Vermerk im Ministerium einiges an Aufregung entstanden sei. Tatsächlich hat Ministerialdirigent Arians dann auf meine Frage, ob er diesen Vermerk kenne – nachdem er keine drei Wochen zuvor

einen vierseitigen Vermerk darüber gefertigt hat –, gesagt, er kenne ihn nicht, er habe nur von ihm gehört.

Ich denke, dass diese Art und Weise der Bedienung des Untersuchungsausschusses mit der Wahrheit nicht vorbildlich ist. Ich gehe davon aus, dass die Fragestellung in diesem Zusammenhang eindeutig war. Die Frage war: Haben Sie jemals diesen Vermerk gesehen? – Die Antwort war: Nein. Das wurde dann später, 2016, von dem Zeugen wieder relativiert, weil er das nur auf seine Zeit von 2008 bis 2009 habe bezogen wissen wollen, was sich mir nicht erschließt. Ich war lange genug Strafrichter und auch Staatsanwalt, um zu wissen, wo es entsprechende Angaben gibt, denen man nicht unbedingt folgen muss.

Auch der Umgang mit den Akten im Ministerium hat uns nicht zufriedengestellt. Wir mussten feststellen, dass mit Dienstantritt im Jahr 2013 eine Personalakte bzw. eine Vorgangsakte zu diesem Modellbau verschwunden war. Warum sie verschwunden war, konnte nicht geklärt werden, auf jeden Fall ist sie, nachdem die Dienstzeit der Kollegin Haderthauer als Sozialministerin beendet war, wieder aufgetaucht. Ich muss Ihnen sagen, dass der Zeuge Arians in diesem Zusammenhang Folgendes zum Besten gegeben hat: Ja, Leute, dass Akten im Ministerium verschwinden, kommt häufiger vor, und das ist eigentlich nichts Neues. – Angesichts eines Untersuchungsausschusses und dessen Fragestellung zeigt das, dass dort noch einiges aufzuarbeiten ist, was die Anstrengung der Kräfte und was die Sorgfalt anbelangt, Untersuchungsausschüsse diesbezüglich vorzubereiten. Das ist ein Punkt, der in diesem Zusammenhang angesprochen werden muss.

Wir sind in dem Bereich zufrieden, dass wir das in der Folgezeit lösen konnten. Allerdings hat das auch zu einer Verzögerung von über einem Jahr geführt plus X weitere Zeugeneinvernahmen erfordert. Es ging eigentlich darum mitzubekommen, wie es in diesem Haus aussieht. In diesem Haus sieht es so aus, dass eine Personalknappheit herrscht, diese Abteilung chronisch unterbesetzt ist und bei den Mitarbeitern häufig eine Personalfluktuation festzustellen ist. Deswegen ist auch klar, dass hier die Übersicht nicht sonderlich groß ist. Eine der Anregungen – auch an das Hohe Haus – ist daher, dieses Ministerium künftig bei den Haushaltsberatungen gerade auch deswegen mit mehr Personal zu bedienen, um zu vermeiden, was uns insoweit begegnet ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben diese Sitzungen vor dem Hintergrund durchgeführt, dass wir aufklären wollten. Die Kollegin Haderthauer hat bereits im Juli 2014 noch als Ministerin öffentlich wiederholt bekundet, dass sie ein hohes Interesse an

der Aufklärung habe. Welche Aufklärung tatsächlich von der Frau Kollegin Haderthauer durchgeführt worden ist, kann man daran erkennen, dass die Frau Haderthauer keine Zeugin, sondern Betroffene war. Mit dem Betroffenenstatus hat die Betroffene jederzeit die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen, hat umfängliche Akteneinsicht und permanent grundsätzliches Anwesenheitsrecht. Die Kollegin stellte sich den anberaumten Anhörungen nicht. Sie legte eine schriftliche Äußerung ihres Rechtsanwalts vor. Sie erteilte weder dem damals agierenden Rechtsanwalt, der sie vertreten hat, noch den Steuerberatern eine entsprechende Aussagegenehmigung, und dies trug wenig zur Erhellung der Sache bei.

Ihr Ehegatte, der Herr Dr. Haderthauer, verweigerte auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen versuchten Betruges und Steuerhinterziehung unter Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Ehegatten die Aussage. Das ist juristisch korrekt. Er zog es trotz Ladung allerdings vor, nicht vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen, und das als relativ hoher Staatsbeamter des höheren Dienstes. Er hat es vorgezogen, das Parlament und damit eigentlich auch das Recht zu düpieren. Die Verhältnismäßigkeitserwägungen, die wir daraufhin angestellt haben, aber auch das Mitleid wegen eines derartig erbärmlichen Verhaltens brachte den Untersuchungsausschuss dann dazu, nicht die rechtlich möglichen Maßnahmen durchzuführen, nämlich eine Zwangsvorführung oder Ordnungsgeldverhängungen. Wir haben auch davon abgesehen, einen weiteren Termin anzuberaumen. Da war aus unserer Sicht sowieso nichts mehr an Aufklärungswillen und an Aufklärungsbeitrag zu holen.

Wie bereits erwähnt: Rechtlich mag das in Ordnung gehen, allerdings nicht, dass man dann nicht erscheint. Das hohe Interesse an der Aufklärung entpuppte sich also vonseiten der Betroffenen insgesamt als absolute Farce, als ein nie gehaltenes Versprechen, auch wenn alles im Rahmen von Recht und Gesetz stattfand. Da sage ich doch lieber in der Öffentlichkeit bereits im Jahr 2014: Klärt auf, aber ich nehme meine Rechte wahr, wo immer es mir nützt. – Das wäre eine wahrheitsgemäße Angabe gewesen,

(Beifall bei der SPD)

nicht aber, von vornherein zu sagen: Ich bin an der Aufklärung interessiert.

Der Untersuchungsausschuss klärt von seiner Thematik her anhand des Fragenkataloges politisches und Verwaltungsfehlverhalten auf, in diesem Fall ohne wesentliches Zutun der Betroffenen. Der Untersuchungsausschuss selber – und das muss auch mal

klar gesagt werden – ist kein Gericht und verhängt auch keine Strafen. In der Öffentlichkeit wird immer die Frage gestellt: Was macht ihr denn jetzt damit? – Wir machen nichts damit; wir berichten über entsprechendes Fehlverhalten. Allerdings hat bereits die Justiz selbst die Strafen rechtskräftig ausgesprochen, und zwar jeweils wegen Steuerhinterziehung bei der Betroffenen selber im Tatzeitraum ihrer Ministertätigkeit.

Die Arbeit im Untersuchungsausschuss und natürlich auch die entsprechenden Ergebnisse werden vom jeweiligen Erwartungshorizont der Fraktionen bestimmt. Die einen wollen entlasten, die anderen wollen aufklären. Wieder ganz andere ziehen, von Verschwörungstheorien beseelt, alles in Zweifel und behaupten selbst die Rechtsgrundlagen des Untersuchungsausschusses als nicht existierend. In diesem Dreiklang war entsprechend doch ganz gut zu arbeiten. Gleichwohl muss man sagen: Es ist schon schwierig, diese ganzen Dinge unter einen Hut zu bringen. – Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, haben den Untersuchungsausschuss letztendlich dazu nutzen wollen, eine Rehabilitierung der Kollegin zu etablieren. Letztlich haben Sie versucht, die Täterin zum Opfer umzumodellieren, und das ist Ihnen aus unserer Sicht nicht gelungen. Ich werde Ihnen auch sagen, warum.

(Beifall bei der SPD)

Rehabilitation ist die Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person und die Wiedereinsetzung in den früheren Stand. Allerdings betrachten wir hier mal die Kausalität als einen elementaren Kern der Analyse, nämlich Ursache und Wirkung. Niemand anderer hat diese Fakten des Untersuchungsgegenstandes gesetzt als erstens tatsächlich die Betroffene selbst, zweitens politisch die Betroffene selbst und Sie mit. Auch Sie – weil nämlich 2013 der Großteil des Fragenkatalogs auf dem Tisch lag, Sie diese Fragen aber mit Ihrer Mehrheit, damals noch mit der FDP, einfach abgewürgt und überhaupt nicht zugelassen haben, dass sie gestellt und beantwortet werden. Damit haben Sie Mitverantwortung, dass bereits damals Spekulationen mehr als erträglich ins Kraut geschossen sind, erzeugten mit Ihrer kategorischen Blockadehaltung bereits damals Politikverdrossenheit und nahmen auch die Rufschädigung bayerischer Regierungsarbeit in Kauf.

Erst die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes am 22.05.2014, dass Fragen der persönlichen Lebensführung und –gestaltung betreffend die Zeit vor der jeweiligen Amtsausführung der Mitglieder der Staatsregierung zulässig zu beantworten seien, weil dies ein wichtiges Licht auf die charak

terliche Eignung werfe, da mit dem Ministeramt ja eine Vorbildfunktion einhergehe, zwang Sie, diese verfassungswidrige Blockadehaltung, die Sie bislang eingenommen hatten, aufzugeben. Da sieht man wieder, wie wichtig es ist, eine unabhängige Justiz zu haben.

Gleichwohl ging es zäh weiter mit der Wahrheit. Da wurde die Geschäftsführertätigkeit der Kollegin Haderthauer thematisiert; am Anfang wurde gänzlich bestritten, dass sie so eine Geschäftsführertätigkeit hatte. Selbst der Zeuge Erhard vom Bayerischen Rundfunk hat sich da hinters Licht führen lassen und hat eine entsprechende Pressemeldung deswegen zurückgenommen. Die Abtretung der Geschäftsanteile und der Anteile der BGB-Gesellschaft 2004 bezeichnen Sie selbst, Kollegen von der CSU, als schwebend unwirksam. Aber in allen Antworten auf Anfragen wurde gegenüber dem Parlament behauptet, die Betroffene habe ihre Anteile bereits 2004 endgültig an ihren Ehegatten übertragen. Ihr Schlussbericht als Blaupause neben diese damaligen Fragen wäre eigentlich die richtige, korrekte Antwort von der Staatsregierung damals gewesen: Die Betroffene hat den Anteil an ihren Ehegatten schwebend unwirksam übertragen. Und genauso hat sie nicht geantwortet, und damit war das damals auch nicht im Einklang mit der Wahrheit.