Frau Kollegin Stamm, in der Tat ist der Freistaat Bayern ein Stück weit Vorbild. Das ist in vielen anderen Bereichen so und auch in diesem Bereich. Das sage ich mit voller Überzeugung.
Zum letzten Punkt, den Schülern und Studenten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein umfangreiches Thema. Ich denke, es liegt in der Verantwortung des Schulleiters zu entscheiden, wer wann und
in welchen Fächern den Unterricht nicht besuchen muss. Es liegt in der Verantwortung des Schulleiters und in der Verantwortung des Lehrpersonals, diese Entscheidungen für unsere Schüler und unsere Kinder zu treffen.
Frau Kollegin Gerlach hat es angesprochen: Es ist notwendig, dass wir zum Beispiel das Service-Learning noch engagierter vertreten. Dies geschieht auch im engen Schulterschluss mit den Kollegen des Kultusministeriums. Deshalb ist das eine gute Entscheidung. Die Staatsregierung unterstützt den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion und empfiehlt, den Antrag und die anderen Gesetzentwürfe abzulehnen.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/1217 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/12011. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Nun lasse ich über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/12078 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt folgt noch die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/11942. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11942 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/15657. Zu diesem Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss die Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. April 2017" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Ich bitte, die Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit".
Nun folgt die Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Stamm und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Umsetzung der Ergebnisse der Enquete-Kommission ‚Jungsein in Bayern‘ II – Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit verbessern" auf Drucksache 17/11617. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Bitte stimmen Sie doch mit ab! Unterhalten Sie sich nicht dauernd! Sonst müsste ich das als Stimmenthaltung werten. – Wer gegen den Antrag stimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder und des Präsidenten und seiner Vertreter mit Zweidrittelmehrheit 70 Jahre Bayerische Verfassung Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag (Drs. 17/14537) Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache und teile Ihnen mit, dass die Gesamtredezeit der Fraktionen 24 Minuten beträgt. Der erste Redner ist Herr Kollege Schindler.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann im Prinzip auf meine Ausführungen bei der Ersten Lesung verweisen, da bei der Ausschussberatung leider keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind und auch keine Bereitschaft signalisiert worden ist, unserem Vorschlag endlich zuzustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bayerische Verfassungsgerichtshof genießt hohes Ansehen, nicht nur in der Fachwelt, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern, und das völlig zu Recht. Er hat große Entscheidungen verkündet. Er ist nicht nur ein Staatsgerichtshof, sondern auch ein "Verfassungsschutzgerichtshof", weil er in vielen Entscheidungen die Bayerische Verfassung in einer Weise interpretiert hat, dass man nur den Hut ziehen kann. Ich möchte daran erinnern, dass er die Rechte des Parlaments gegenüber der Staatsregierung in vielen Entscheidungen herausgehoben und sogar gestärkt hat.
Die SPD-Fraktion hat keinerlei Zweifel an der Qualifikation des Präsidenten oder der früheren zwei Präsidentinnen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und überhaupt keinen Anlass, an der Qualifikation der weiteren berufsrichterlichen und nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu zweifeln. Wir zweifeln auch nicht an ihrer inneren und äußeren Unabhängigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dennoch leidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof an einem Schönheitsfehler, der seit vielen Jahren besteht und zu dessen Korrektur wir schon viele Anläufe unternommen haben. Ich darf daran erinnern, dass wir Sie in den Jahren 1979, 1982, 1988, 1996 und im Jahr 2000 gebeten haben und Sie jetzt wieder bitten, sich einen Ruck zu geben und endlich diesen Schönheitsfehler zu korrigieren, der darin besteht, dass die berufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit einfacher Mehrheit des Bayerischen Landtags gewählt werden, im Gegensatz zu den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts.
Ich sage ausdrücklich, dass die Wahlen mit einfacher Mehrheit verfassungsrechtlich unproblematisch sind. Schließlich heißt es in Artikel 23 der Bayerischen Verfassung: Mehrheit entscheidet. Es heißt nicht: Qualifizierte Zweidrittelmehrheit entscheidet. Wir räumen ein, dass diese Regelung verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Wir wissen auch, dass der Verfassungsgerichtshof schon entschieden hat, dass es keine bundesrechtlichen Vorgaben gibt, die uns zwingen würden, in Bayern genauso wie bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter eine Zweidrittelmehrheit vorzusehen. Meine Damen und Herren, wir wissen selbstverständlich, dass es eine rechts- und verfassungspolitische Frage ist, ob man unserem Vorschlag zustimmt oder nicht, und keine verfassungsrechtliche Frage.
Weil das so ist, meine Damen und Herren, gestehen wir zu, dass die Richterinnen und Richter ihre Unabhängigkeit auch dann haben, wenn sie mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Das ist aber nicht die beste Lösung. Wir wollen die beste Lösung, weil wir der Meinung sind,
dass durch eine Zweidrittelmehrheit die Unabhängigkeit und die Berufung der Mitglieder eine noch breitere demokratische Legitimation hätten, was dem Gericht und seinem Ansehen nur noch weiter nützlich wäre.
Deswegen hoffen wir, dass Sie sich diesmal vielleicht aufraffen können. Wenn nicht, kündige ich an, dass wir dieses Projekt weiterverfolgen werden.
Herr Präsident – deswegen habe ich einen Moment gewartet –, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Schindler, Sie haben jetzt mit Verve mitgeteilt, dass Sie wieder einen Versuch unternehmen werden. Das steht Ihnen völlig frei. Ich halte es für gut, wenn wir darüber diskutieren. Aber es ist das dritte Mal innerhalb von kürzester Zeit. Ob das unbedingt notwendig ist, ist fraglich, nachdem wir das, wie schon gesagt worden ist, mehrfach, insgesamt siebenmal, abgelehnt haben und, was ganz wichtig ist, die Bürger das offensichtlich auch nicht für sehr wichtig erachten; denn wir hatten im Jahr 2000 ein Volksbegehren. Das Volksbegehren – ich habe es schon einmal gesagt – ist krachend gescheitert. 97 % der Bevölkerung haben das nämlich nicht gewollt. Dass hier 3 % Ja gesagt haben, reicht eben nicht, um zu einer solchen Änderung zu kommen. Ein Schönheitsfehler – ich sage es noch einmal – ist es nicht, sondern es ist einfach den Erfahrungen geschuldet, die wir bisher gemacht haben.
Es hat sich nämlich gezeigt: Es war gut, es war richtig, wie wir unsere Wahlen – das sind demokratische Wahlen, da sind Kollege Schindler und ich einer Meinung – durchführen. Demokratie bedeutet aber eine Stimme mehr als die Hälfte. Da brauchen wir keine Zweidrittelmehrheit. Deswegen sehe ich überhaupt keine Veranlassung dazu, dies zu ändern. Das bisherige Wahlverfahren hat sich uneingeschränkt bewährt. Das Vorschlagsrecht des Präsidenten – das sollte man nicht vergessen – wird nach Rücksprache mit den qualifizierten und besonders geeigneten – das wird niemand bestreiten – Berufsrichtern ausgeübt. Dann wird in einer Sitzung des Richterwahlausschusses geprüft und entschieden. Erst dann geht es ins Parlament. Dort wird mit einer Mehrheit, nämlich mit der normalen Mehrheit – eine Stimme mehr als die Hälfte – entschieden. Warum eine Zweidrittelmehrheit das verbessern soll, bleibt auch nach der "Dritten Lesung" für mich unerschließbar. Die Entscheidungen sind korrekt und im Übrigen – auch das hat Kollege
Schindler dankenswerterweise attestiert – vom Verfassungsgerichtshof als rechtens anerkannt worden. In Anbetracht all dieser Umstände und der Tatsache, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ein hohes Ansehen genießen, kann man lediglich feststellen, dass das, was bisher war, gut ist. Warum sollen wir etwas verändern, das sich bewährt hat? Ich jedenfalls sehe keinen Grund dazu und bitte deshalb, den Gesetzentwurf der SPD abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Es geht um die Wahl der Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das muss man sagen: Wir sind dankbar für diesen Verfassungsgerichtshof; denn mit vielen Entscheidungen hat er unser Land weitergebracht, unser Land immer wieder stabilisiert und die Demokratie in Bayern fortentwickelt. Nach unserer Auffassung sind es die bestqualifizierten und ehrenwertesten Männer und Frauen, die dort ihren Dienst für unsere Heimat verrichten. Unsere ehrenvolle und noble Aufgabe hier im Landtag ist es, diese Damen und Herren in ihr Amt als Richter zu wählen. Wir vertreten hier letztlich den Souverän in Bayern, das Volk, um ihm die höchsten Richter zu geben, damit im Namen des Volkes Recht gesprochen werden kann. Der Bayerische Landtag, das Parlament, hat hier eine sehr wichtige und große Aufgabe. Deswegen geht es hier nach meiner Meinung nicht nur um die Frage der Besetzung der Richterstellen, sondern auch um eine Frage des Parlamentarismus in Bayern. Es geht um eine Frage des Freistaats. Es geht um eine Frage des Parlaments und letztlich um eine Frage der bayerischen Republik und darum, wie wir unsere Republik verstehen und wie unser demokratisches Selbstverständnis ist.
Gerade in Zeiten, in denen innerhalb von Europa Kräfte wirken, die die demokratische Idee negieren, die die Demokratie bekämpfen und die dieses freiheitliche Europa, das auf den Grundwerten der Gewaltenteilung beruht, letztlich infrage stellen und abschaffen wollen, gerade in Zeiten, in denen sich auch im Osten jenseits von Europa Kräfte erheben, die eindeutig imperiale Strukturen befürworten und die einem imperialen Gedanken nachhängen, ist es an uns, Zeichen zu setzen, die den Felsen, auf dem unsere Republik aufgebaut ist, nämlich die Gewaltenteilung, stärken und hervorheben. Ich denke, da ist es kein Schönheitsfehler, sondern ein genau richtiges Zeichen, wenn wir sagen: Unsere Richter, die für uns Recht sprechen,
müssen mit einer guten und noblen Mehrheit ausgestattet sein. Es muss gezeigt werden, dass sie von einer großen Mehrheit dieses Hauses getragen sind, was in der Regel so der Fall ist. Deswegen könnte man das normieren und sagen: Eine Zweidrittelmehrheit wäre ein Zeichen der Wertschätzung der Gewaltenteilung in unserem Land, der Wertschätzung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof, der Wertschätzung gegenüber den Frauen und Männern, die hier Recht sprechen. In diesem Sinne unterstützen wir diesen Antrag gern und werden uns immer wieder anschließen.
Herr Heike, da haben Sie recht: Eine Stimme Mehrheit ist die Mehrheit. Aber was für ein Zeichen wäre das, wenn nur eine Stimme Mehrheit eine so wichtige Institution wie den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ausmachen würde?
Man sollte hier mit satten Mehrheiten arbeiten können und den Rückhalt dieses Gerichts in der großen, breiten Basis unserer Bevölkerung demonstrieren. Das wäre ein machtvolles Auftreten und ein machtvolles Zeichen der Demokratie. Hier sollte man nicht leisetreten, sondern kräftig auftreten. Ich weiß, dass die CSU manchmal kräftig auftreten kann. In diesem Fall sollte man es tun. Geben Sie sich daher einen Ruck. Ansonsten kommt der nächste Antrag bestimmt.
Danke schön, Herr Kollege Streibl. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Gote. Bitte schön.